Orginal 19" Audi Felgen eintragen lassen...(ABE oder Brief anfordern)???
Hallo,
ich hab da mehr oder weniger ein Problem...
Ich würde mir jetzt im Frühjahr gerne 19 " Felgen für meinen A6 (Avant 2,7 TDI Baujahr 02/2006) holen....
Da ich das Auto leider noch finanziere liegt der Brief bei der Audi Bank, was eine Eintragung bei der Zulassungsstelle schwierig macht... In meiner EWG Übereinstimmungserklärung sind allerdings nur 8x18 ET 48 eingetragen...
Was kann ich also tun um völlig legal 19" Felgen zu fahren....und eine Änderung der Fahrzeugpapiere zu vermeiden...
Gibt es eine ABE (welche ja eine Eintragung nicht erforderlich macht) für die orginalen Audi Felgen oder kennt ihr vielleicht eine Möglichkeit wie ich zu den 19 " kommen kann....
oder hat eventuell schon mal jemand von euch seinen Brief von der Audi Bank angefordert um etwas einzutragen???? Wie läuft das ab und geht das überhaupt.....!?
Oder kenn ihr einen Hersteller der 19" für Audi mit ABE anbietet...?
Ich wäre für alle Anregungen, Erfahrungen und Ideen sehr dankbar.....aber bitte keine Antworten wie 18" reicht doch oder so...
Vielen Dank im Vorraus.....
Beste Antwort im Thema
@dezent-audi:
Dem TE geht es nicht um irgendwelche Zubehörfelgen, sondern um die Originalen, und dafür gibt es keine ABE.
@TE:
Versuche es hier, das sind die richtigen Ansprechpartner, sicherheitshalber solltest du die FIN und TN der Felge parat haben:
https://coc.volkswagen-logistics.de/.../...GZfQWN0aW9uTGlzdGVuZXI!?...
Ich habe da sogar schon eine CoC kostenlos erhalten.
Gruß aus Köln.
21 Antworten
Mich jetzt nochmal bei der Dekra schlau gemacht und die sagen es gibt es zwar nur selten aber es gibt ABE's die eine Eintragung nicht nötig machen...so zum Beispiel diese hier
http://felgenkino.de/gutachten.php?k=45838&g=00156337
Das ist eine Felge von Rondell und dem RS Felgen ähnlich bzw. fast identisch....
Die ABE enthält folgenden Text:
Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere)
ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht
erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde
(Zulassungsbehörde) zu veranlassen.
Natürlich muss man sich exakt an die in der ABE beschriebenen Auflagen und Vorraussetzungen halten....!!!
Ich möchte aber nochmals klar stellen, dass nicht alle ABE's eine Eintragung überflüssig machen...und es ist auch nicht die Regel das solche ABE's für Alufelgen ausgestellt werden....
So das ist mein aktueller Informationsstand aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, falls es falsch ist was ich jetzt in Erfahrung gebracht hab.....
Da wollte jetzt jemand ganz schlau sein. Es geht hier die ganze Zeit um eine originale Felge, und dafür gibt es seitens Audi weder eine ABE noch ein Teilegutachten, denn das ist alles Bestandteil der Typengenehmigung.
Ganz schlau oder nich....aber ich dachte einfach, dass es nicht ganz richtig ist das es generell keine ABE's gibt ob nun original oder Zubehör... hab mich mit meinem letzten Beitrag eigentlich mehr auf die Aussage bzw. Aussagen meiner "Vorredner" bezogen....
Zitat:
Original geschrieben von unitedstates
Hier wird immer von einer ABE gesprochen, es gibt bei Felgen keine ABE weder Originale noch Zubehörfelgen.Bei Felgen ist ein Teilegutachten dabei!!! Wenn also nach diesem Fragen und dann zum TÜV und eine TÜV-Bescheinigung holen.
Diese TÜV-Bescheinigung oder Abnahmebericht muß nicht noch extra eingetragen werden. Einfach im Fahrzeug mitführen und fertig.
Also Versuch ein Teilegutachten von Audi oder BBS zubekommen. Dein Brief kann da bleiben wo er ist.
Ich denke es gibt schon die Möglichkeit andere Felgen, als in der EWG-Übereinstimmungserklärung oder den Zulassung zu fahren
--->OHNE<--- diese Eintragen zulassen.... Darum geht es mir eigentlich... Und wie schon erwähnt geht es mir nich ausschließlich um original Felgen....
Und da wir mehr oder weniger zeitgleich gepostet haben, hat sich das überschnitten. Ich bezog mich auf die Aussage von unitedstates und meinte nicht dich.😉
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Zitat:
Original geschrieben von golfer0510
Da wollte jetzt jemand ganz schlau sein. Es geht hier die ganze Zeit um eine originale Felge, und dafür gibt es seitens Audi weder eine ABE noch ein Teilegutachten, denn das ist alles Bestandteil der Typengenehmigung.
Hat mit "ganz schlau" nichts zu tun. Der TE hatte mehrere Fragen unter anderem was die Eintragung betrifft. Es wird haufen Zeug geschrieben obwohl das gar nicht so kompliziert ist. Bevor er zur Bank muß um seinen Brief zu holen kann man dies doch richtig stellen. Das es sich um Originale handelt hab ich schon gelesen oder warum sollte ich schreiben das er sich an Audi oder BBS wenden soll?! BBS ist bzw. war der Felgenhersteller in den meisten Fällen.
Das es wohl doch ABE`s gibt ist sehr selten da lasse ich mich gern verbessern kann bisher kein Hersteller obwohl ich öfters Felgen kaufe.
Hallo zusammen,
nachdem ich mein Fahrzeug gewechselt habe, stehe ich vor dem selben Problem wie der TE.
Ich habe die Felgen von meinem alten A6 mitgenommen und habe nun heute auf dem neuen erstmals die Sommerräder aufgezogen.
Nun die leidige Frage, muss ich morgen zum TÜV oder nicht... 😕😕
Bei meinen Felgen handelt es sich um um eine Platin 8,5x19" mit der Bereifung 245/35R19
Ich habe eben ein wenig im Netz rumgestöbert und eine ABE gefunden.
Mit dem 3.0 TDI war ich beim TÜV, u.a. weil ich die ABE nicht kannte und weil die Achslast mit AHK dummerweise über 1440 kg lag.
Die Felgen wurden dann Eingetragen mit dem Vermerk, dass die Achslast bei Anhängerbetrieb auf max. 1440 kg beschränkt ist.
Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen...