Ordnungswidrigkeit - unzulässige Umbauten?!

Opel Corsa B

Hallo!
Ich habe heute ein Schreiben vom Landkreis bekommen in der es um eine Ordnungswidrigkeit geht.
Ich wurde letzten Monat von den "netten" grünen/blauen Männchen angehalten und es waren einige Sachen nicht eingetragen.
Ich hatte aber alle ABE´s bzw. Gutachten dabei.
Man sagte mir ich solle mein Auto stehenlassen und alles eintragen lassen während der nächsten 7 Tage.
Ich habe mein Auto stehen gelassen, kam aber nicht dazu die Teile eintragen zu lassen.
So habe ich heute Vormittag mein Auto erstmal abgemeldet und als ich nach Hause kam und in meinen Briefkasten sah, dachte ich mir schon das es darum geht. Ich soll jetzt die Sache zugeben oder nicht und eine Begründung dazu schreiben!

Wisst Ihr mit was für einer Strafe ich rechnen kann?
Was würdet Ihr in der Begründung reinschreiben?

Danke im Vorraus!

🙁

Beste Antwort im Thema

Gibt halt Spielregel an die mal sich halten sollte. Ob das zwingend notwendig ist, ist mal dahin gestellt. Wenn auf einen Tüv Bescheid drauf steht das man es unverzüglich einzutragen hat macht man das auch.

Ob die GrünBlauen das interessiert liegt halt dran wie man mit denen umgeht und halt auch im ermessen von denen.

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den bekommt er natürlich mit. wenn nur die abnahme reciht, dann ist alles legal, wenns sofort hätte eingetragen werden müssen, ists halt illegal.

Den Wisch behält der TÜV nisch...😁

Den kriegst du, und WANN was eingetragen werden muss steht da auch net genau. Früher musste alles in den KFZ-Brief eingetragen werden. Gibts heut net mehr, nur noch Kfz-Schein oder wie das jetzt heisst.

Nach einer Eintragung beim Tüv musste ich bisher immer sofort zum eintragen. Das stand halt auf den Berichten und wurde mir vom Tüv-Menschen auch so mitgeteilt. Die Zulassungstelle gibt nämlich erst die Betriebserlaubnis. Heißt also das man vor dem eintragen noch eine BE hat und damit unrechtmäßig mit dem Fahrzeug unterwegs ist.

Zitat:

Original geschrieben von jumpthis


Nach einer Eintragung beim Tüv musste ich bisher immer sofort zum eintragen. Das stand halt auf den Berichten und wurde mir vom Tüv-Menschen auch so mitgeteilt. Die Zulassungstelle gibt nämlich erst die Betriebserlaubnis. Heißt also das man vor dem eintragen noch eine BE hat und damit unrechtmäßig mit dem Fahrzeug unterwegs ist.

richtig habe ich auch gedacht...gut ok muss ich mir merken das das anders läuft 😁

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Zitat:

Original geschrieben von janogla


Den Wisch behält der TÜV nisch...😁

Den kriegst du, und WANN was eingetragen werden muss steht da auch net genau. Früher musste alles in den KFZ-Brief eingetragen werden. Gibts heut net mehr, nur noch Kfz-Schein oder wie das jetzt heisst.

doch das steht da ganz genau.

Die Zulassungsstelle erteilt doch keine BE, die dokumentiert nur das was der TÜV abgenickt hat.

Bei mir stand: Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Gelegenheit erforderlich. 😁

Zitat:

Original geschrieben von janogla



Bei mir stand: Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Gelegenheit erforderlich. 😁

ja und bei anderen steht: Die Fahrzeugpapiere sind unverzüglich zu berichtigen. (wie bei mir zB)

tust du das in dem fall nicht, biste auch nicht legal unterwegs.

Ne, bei mir stand bisher immer das ich "unverzüglich" zur zulassungsstelle muss zum eintragen. Naja stand da wohl bisschen anderes (bin aber gerade zu faul zu laufen).

Die Zulasungsstelle rückt dann mit den Stempel "Betriebserlaubnis erteilt" raus und haut damit einmal auf den Tüvbogen.

Hey, worum gehts denn bei dem Sch...? Haste ein Papier mit TÜV-Stempel wirds keinen BlauGrünen interessieren obs im Kfz-Schein steht. Die ABEs stehen ja auch net drin. Außerdem bin ich schon 58 und kein Bullermann wird mich so behandeln wie einen 18-jährigen der grad seinen Führerschein gemacht hat. Es gab da mal so nen Spruch: "Legal, Illegal, Scheissegal..." Disclaimer: Nicht ernst nehmen.😎

Gibt halt Spielregel an die mal sich halten sollte. Ob das zwingend notwendig ist, ist mal dahin gestellt. Wenn auf einen Tüv Bescheid drauf steht das man es unverzüglich einzutragen hat macht man das auch.

Ob die GrünBlauen das interessiert liegt halt dran wie man mit denen umgeht und halt auch im ermessen von denen.

Hast schon recht jumpthis, nur isses heut doch net mehr so wie früher. Was kriegste denn net eingetragen? Ich hab mal in grauer Vorzeit um auf einem Manta B 7x13 ATIWE mit 195/70/13 Kotflügelverbreiterungen anbauen müssen. Nach dem TÜV hab ich die Teile abgemacht und es hat keinen mehr interessiert. So 10 Jahre später hab ich 8x15 RIAL mit 205/50/15 VA und 225/50/15 HA ohne Probs und ohne Verbreiterung eingetragen bekommen. So viel zu dem was der TÜV sagt...

Er verkauft die Möhre doch damit andere die Scheisse an der Backe haben , bei Ebay isser drin.

Zitat:

Original geschrieben von janogla


Hast schon recht jumpthis, nur isses heut doch net mehr so wie früher. Was kriegste denn net eingetragen? Ich hab mal in grauer Vorzeit um auf einem Manta B 7x13 ATIWE mit 195/70/13 Kotflügelverbreiterungen anbauen müssen. Nach dem TÜV hab ich die Teile abgemacht und es hat keinen mehr interessiert. So 10 Jahre später hab ich 8x15 RIAL mit 205/50/15 VA und 225/50/15 HA ohne Probs und ohne Verbreiterung eingetragen bekommen. So viel zu dem was der TÜV sagt...

mhm, das kann ich nicht beurteilen. Ich kann nur sagen das es von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich ist. Wenn man schon paar mal bei einem Prüfer war kann man auch sachen eingetragen bekommen wo nicht alles 100% stimmig ist. Sinnvoll ist ist ja alle Mal, dass ein Fahrwerk und auch dicke Felgen extra abgenommen werden muss. Im Astra F Forum gab vor einigen Wochen mal einen der ein Fahrwerk von ner Werkstattt hat einbauen lassen und der hat dann die Domlager vergssen. Klar, das der Tüv das nicht abgenommen hat und das auto stillgelegt wurde, auch gut so, denn sowas will ich auf der Straße nicht begegen.

Zitat:

Er verkauft die Möhre doch damit andere die Scheisse an der Backe haben , bei Ebay isser drin.

naja, hätte er ja wenigstes schreiben können das nicht alles eingetragen ist.

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