Ordnungswidrigkeit - unzulässige Umbauten?!
Hallo!
Ich habe heute ein Schreiben vom Landkreis bekommen in der es um eine Ordnungswidrigkeit geht.
Ich wurde letzten Monat von den "netten" grünen/blauen Männchen angehalten und es waren einige Sachen nicht eingetragen.
Ich hatte aber alle ABE´s bzw. Gutachten dabei.
Man sagte mir ich solle mein Auto stehenlassen und alles eintragen lassen während der nächsten 7 Tage.
Ich habe mein Auto stehen gelassen, kam aber nicht dazu die Teile eintragen zu lassen.
So habe ich heute Vormittag mein Auto erstmal abgemeldet und als ich nach Hause kam und in meinen Briefkasten sah, dachte ich mir schon das es darum geht. Ich soll jetzt die Sache zugeben oder nicht und eine Begründung dazu schreiben!
Wisst Ihr mit was für einer Strafe ich rechnen kann?
Was würdet Ihr in der Begründung reinschreiben?
Danke im Vorraus!
🙁
Beste Antwort im Thema
Gibt halt Spielregel an die mal sich halten sollte. Ob das zwingend notwendig ist, ist mal dahin gestellt. Wenn auf einen Tüv Bescheid drauf steht das man es unverzüglich einzutragen hat macht man das auch.
Ob die GrünBlauen das interessiert liegt halt dran wie man mit denen umgeht und halt auch im ermessen von denen.
42 Antworten
das siehste nur wenn du sie vor dir hast. geh mal zum auto und schau genau hin.
das ist doch nix anderes wie mit den mhw-leuchten. haben auch irgendson wisch dazu, obwohl e-prüfz.
muss ich jetzt wirklich runterlaufne und den "wisch" scannen ? 🙂
bin gleich wieder da
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die seitenblinker von in.pro haben ein e-prüfzeichen...hab die auch drin...allerdings gabs da auch so´nen wisch dazu, aber keine wirkliche abe...ich glaube auf den in.pro blinkern steht e1 oder sowas ganz groß vorne drauf
stimmt, dachte da wär ne ABE dabei 🙁
E1 steht drauf.
die ABE ist wohl von den Scheibenfolien 😛 *neausredesuch*
falsche Ausrede, das wäre dann die "ABG", Allgemeine Bauartgenehmigung.
Hatte aber auch mal Blinker mit einem Wisch, das war aber wie schon gesagt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Hieß aber halt nur so, sah genau so aus wie eine normale ABE.
ich hatte nen wisch von den seitenblinkern, ist dann aber halt keine richtige ABE, da Ezeichen vorhanden.
ob jetzt betriebserlaubnis, oder bauartgenehmigung, wo ist der unterschied ? (ABE, ABG)
Hallo, könnte es sein dass zwar alle Änderungen TÜV-abgenommen sind, halt nur net im Kfz-Schein oder wie dess jetzt heisst, eingetragen sind? Dann käm ich auch ins grübeln...😕
Zitat:
Original geschrieben von janogla
Hallo, könnte es sein dass zwar alle Änderungen TÜV-abgenommen sind, halt nur net im Kfz-Schein oder wie dess jetzt heisst, eingetragen sind? Dann käm ich auch ins grübeln...😕
hä? dann is es doch nicht eingetragen, sprich nicht vom tüv abgenommen?!
klar abgenommen, aber nicht eingetragen. aber nicht alles muss sofort eingetragen werden. da gibts unterschiede. je nachdem was auf dem bericht vom tüv drauf steht.
Zitat:
Original geschrieben von Ronson001
klar abgenommen, aber nicht eingetragen. aber nicht alles muss sofort eingetragen werden. da gibts unterschiede. je nachdem was auf dem bericht vom tüv drauf steht.
ah ok...wieder was dazugelernt...und wie sieht das aus wenn er jetzt von cops angehalten wird?...hat er den wisch dabei oder behält der tüv den?