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Opel-Alus von Zafira?

Opel Omega B

Hallo,

Benötige neue Felgen, da meine Frau meinte, Freundschaft mit einem Bordstein eingehen zu müssen🙁
Fahrerseite vo+Hi sind stark demoliert. Da die Felgen eh nicht mehr die besten waren, hab ich überlegt, mir neue zuzulegen. Mein Nachbar hat noch Alus in 225/45-R17 vom Zafira. Würden aber durch die ET auch nur mit Spurplatten fahrbar sein. Mein Omega ist ein 99er 2.5l-V6 mit 30mm tiefer. Die Spurplatten kann ich auch von einem Nachbarn haben, 60mm, also 30mm pro seite. Die Platten sind, wenn ich es noch richtig in erinnerung habe, von H&R.
Wäre das ohne probleme auf dem Omega fahrbar? Ein kollege hatte solch eine ähnliche Kombi mal drauf, jedoch war dieser nicht tiefer. Die Felgen könnte ich für nen Schnäppchen ergattern, wie neu mit neuen Reifen.
Könnt ihr mir da weiterhelfen?

Grüße

20 Antworten

Ich meine der Omega hat ET 33. Wenn die Felgen also ET 47 haben solltest Du pro Rad ne Platte mit 15mm haben.
Was den Abrollumfang angeht, ist der Reifen schon grenzwärtig.

Natürlich darf er (Warum auch immer) 195/65 R15 Fahren. Aber auch 225/55 R16 oder 205/65 R15.

Wieso und warum 195/65 und 205/65 gefahren werden darf darüber darf man hier spekulieren. Von der Logik her dürfte dies nicht so sein. Denn eigentlich müsste man dann bei den 195 (wenn man von der Standardauführung 205/65 ausgeht) 195/70 R15 fahren.

Vielleicht müsstest Du bei Deiner Zafira Felge eine Tachoangleichung machen lassen.

Was den LI angeht------ Also 91 ist schon ziemlich wenig. Ich glaube 94 ist das mindeste was geht.
Aber wie schon erwähnt, hier musst Du den TÜV oder Dekra Mann fragen.

Zitat:

Original geschrieben von Vaterx25xe



Was den LI angeht------ Also 91 ist schon ziemlich wenig. Ich glaube 94 ist das mindeste was geht.
Aber wie schon erwähnt, hier musst Du den TÜV oder Dekra Mann fragen.

Also ich hab bei mir problemlos 91 eingetragen bekommen,bei 225/45 ZR17

Hallo!

Ich lasse mir jetzt am Freitag die 235 / 35 19 mit dem 91 Traglastindex
eintragen. Das geht.

Bei RH gibt es ein Gutachten für Spurplatten bis ET4. Freigängigkeit vorausgesetzt!
Diese Gutachten ist recht problemlos auch auf andere Plattenhersteller übertragbar.
Kommt aber auch auf den TÜV Prüfer an.

Mach die Dinger drauf und fahr zum TÜV. Die sagen dir dann was du brauchst.

hallo

nach langer abwesenheit habe ich es endlich geschafft zum Tüv zu fahren für die eintragung meiner neuen Felgen und den Distanzscheiben. Leider habe ich da nun ein Problem, was mir vorher nicht aufgefallen war. Ich habe ja 30mm tieferes FW, welches so kein probelm ist.
Nun ist das Problem, das im Tüv-Gutachten der Distanzscheiben meine Reifengröße nicht drinn steht und beim Hersteller anscheinend sowas nicht geprüft wurde. Ich habe 225/45/ZR17 auf den, nicht wie ursprünglich geschriebenen Zafira-Felgen, sondern es sind Alusfelgen vom Astra Coupe Turbo. Die Refen und Felgen würden gehen, würde er mir auch eintragen, geht aber nicht, da ja Distanzscheiben drauf sind, da ich die Felgen ja ohne verbreiterung nicht fahren kann(liegen ja sonst am Federbein an).
Gibt es trotzdem eine möglichkeit das ganze eingetragen zu bekommen oder muss ich das nun echt knicken? Wie habt ihr das gemacht?
Verbreiterung ist 30mm pro Achse in kombination mit den o.g. Felgen. Fahren tut sich das super, bloss das Gutachten der Scheiben läßt dies anscheinend nicht zu...🙁
Angeblich soll es Scheiben geben, die man mit dieser Größe fahren darf, aber von wem und woher?
Ich könnt kot***...🙂

Grüße

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*schieb*
Keiner der helfen kann??? 🙁

Hallo.

Du warst doch beim TÜV. Hast Du nicht mit dem guten Mann gesprochen?
In dem Teilegutachten von H&R sind Reifen 235/45R17 und 245/40R17 aufgeführt. Also sogar größer. Weiter steht bei Auflagen:

H3. Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen oder anderen Rad-/Reifenkombinationen bis zu den o.a.(Grenz-) Rad-/Reifenkombinationen in Verbindung mit den beschriebenen Distanzringen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen besondere Prüfberichte bzw.Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit und Radabdeckungen. Zusätzlich sind die o.a. Auflagen zu beachten und ggf. anzuwenden.

Bei Verwendung von anderen Rad-/Reifenkombinationen ist eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen gemäß §19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO erforderlich.

War das ein amtlich anerkannter Sachverständiger? In der Regel sind die in den Hauptstellen oder es sind die Leiter der Nebenstellen.

Gruß
Novo

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