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BMW M5 F90, BMW 5er G31, BMW 5er G30, BMW 4er G26 (Gran Coupé)
Themenstarteram 24. August 2019 um 9:48

Aktuell bekommt Ihr bei BMW ein Superangebot!

Ich habe es auch gerade gebucht für alle mit Navi BUSINESS.

Viel Spaß und ein schönes Wochenende!

Beste Antwort im Thema

Mag sein das mir noch meine Urlaubsgelassenheit in den Knochen steckt aber so manche Aussage kann ich gar nicht verstehen.

Für mich stellt sich eigentlich nur eine Frage.....

Benötige ich das Online Entertainment oder nicht?

Brauche ich es, kaufe ich es zu einem realistischen Preis der sonst dort steht oder eben in den sonst üblichen Angebotszeiten.

Oder brauche ich es nicht und will es nur haben weil offensichtlich falsch ausgezeichnet wurde?

Dazu möchte das ganze auch noch mit einem Anwalt durchgesetzt werden........

Fragt euch mal ob jeder eurer eigenen Fehler mit einem Anwalt bekämpft wird.

Hat meiner Meinung auch gar nichts dem dahinter steckenden Großunternehmen zu tun.

Wenn der Bäcker ums Eck sein Brot, das sonst für 3,99Euro ausgezeichnet ist, aus versehen für 99Cent auszeichnet bestehe ich auch nicht auf die 99cent.

Dieses raffgierige Verhalten sobald es etwas billig gibt oder eben weil andere offensichtlich etwas falsch gemacht haben muß man echt nicht verstehen.

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Zitat:

@TommySassoon schrieb am 26. August 2019 um 20:29:31 Uhr:

Und ob jemand gewillt ist einen Rechtsstreit für nichts zu provozieren kann und will ich nicht beurteilen. Ich würde diese Vorgehensweise als lächerlich empfinden.

Wie bereits weiter vorn im Thread angemerkt, will hier niemand einen Rechtsstreit provozieren.

Die Sache soll gebührenpflichtig abgemahnt werden und gut ist's.

Auch das gebührenpflichtige abmahnen empfinde ich als lächerlich. Aber jeder darf natürlich tun, was er will.

Naja, gerade in einer freien Wirtschaft sollte man Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht nicht auf die leichte Schulter nehmen...

?! 107 Beiträge für das scheinbar Offensichtliche. Da ist einigen Leuten wohl langweilig oder das sonst eigentlich oft konstruktive Forum hilft bei der Rechthaberei... allem einen schönen Abend, inhaltlich ist die Sachlage ja nun geklärt. Und alle, die nach aus Fehlern resultierenden „Schnäppchen“ gieren, sollten nicht ganz traurig sein.

Auffällig ist meiner Meinung nach nur die enorm große Toleranz gegenüber derartigen Mißständen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 26. August 2019 um 20:36:22 Uhr:

Die Sache soll gebührenpflichtig abgemahnt werden und gut ist's.

Du haust hier Begriffe raus, von deren Bedeutung du offensichtlich keine Ahnung hast.

Auch deine sog. "gebührenpflichtige Abmahnung" (das hast du wohl irgendwo aufgeschnappt) ist nichts anderes als eine Form des Rechtsstreits.

Und was glaubst du wie BMW auf eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassenerklärung nach §12 I UWG reagiert (nur das kommt ja als Rechtsgrundlage in Frage)?

Zitat:

@KaiMüller schrieb am 25. August 2019 um 22:15:39 Uhr:

Zitat:

@tf67 schrieb am 25. August 2019 um 22:11:01 Uhr:

die eindeutige Rückmeldung, dass Online Entertainment bis 1.1.2023, also mehr als 40 Monate, gebucht ist.

Nö, da steht, dass der Online entertainment Gutschein bis 01.01.23 gebucht ist.

(Also, wie es in den AGB steht, 36 Monate nach Ablauf des Jahres des Kaufs).

Ich lese dass „diese Dienst ist gebucht..“, ein Gutschein ist kein Dienst, sie haben das deutlich irreführend gemacht.

 

Es ist wie Prada Schuhe für 10 Euro zu werben aber nur die Box ist gemeint, damals war üblich auf eBay zu sehen, jetzt nicht mehr erlaubt, warum sollte in BMW Shop normal sein?

Zitat:

@frncsc schrieb am 26. August 2019 um 23:23:16 Uhr:

sie haben das deutlich irreführend gemacht.

......

Zitat:

@KaiMüller schrieb am 26. August 2019 um 12:29:32 Uhr:

Ich glaube über eine gewisse Missverständlichkeit sind sich inzwischen alle einig.........

Usw. Usf.

Ich hab übrigens mal bei BMW angerufen und gesagt sie sollen das ändern mit der Beschreibung, weil so viel gemeckert wird ;) ;)

Jetzt passt die Darstellung :D

Siehe Anhang

Oe_n

Na also, geht doch. :)

Und - oh Wunder - es war keinerlei Rechtsstreit oder Abmahnwelle erforderlich.

Zitat:

@KaiMüller schrieb am 27. August 2019 um 16:51:24 Uhr:

Ich hab übrigens mal bei BMW angerufen und gesagt sie sollen das ändern mit der Beschreibung, weil so viel gemeckert wird ;) ;)

Jetzt passt die Darstellung :D

Siehe Anhang

Jetzt hast Du uns allen hier den Traum von einem Schnäppchen genommen...

Böser Bub... :D

chleudert den purschen zu poden

Was war aber nun der Vorteil bzw. Sinn dieses Angebotes? Wenn der Gutschein für einen Monat immer 1 EUR kostet, warum sollte ich mir dann den Gutschein jetzt kaufen und Monatelang nicht benutzen um ihn dann zu aktivieren! Kann ich dann gleich später kaufen und sofort aktivieren!

Das 1-Monats-Testangebot gibt es nicht immer, sondern nur ab und zu.

Normal gibts nur 1 Jahr für 220€

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