Omega B - Y25DT - Öl unter dem Auto

Opel Omega B

Hallo bin neu hier ?war heut in der Werkstatt weil ich ölflecken unter mein omega habe und die sagten daa wäre der Turbo ?? Weil da es ölig ist . Meine Frage muss das der Turbo sein ??
Wäre sehr dankbar für eure Hilfe weil ich den Wagen erst vor 3 Wochen gekauft habe ,
Hat 140000 lm runter 2,5 dti 150 PS ich weiß das es ein BMW Motor ist ,

Beste Antwort im Thema

Boah ey, diese verdammten Arbeitslosen werden auch immer teurer…! 😁
Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen...🙂

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Hallo und herzlich willkommen hier im Forum, hier bist du in guten Händen! 😁

Lies dir das mal der Reihe nach durch, dauert zwar aber danach bist du VIEL schlauer!

1) http://www.motor-talk.de/.../...-2-5-dti-pfeift-und-oelt-t4388342.html
2) http://www.motor-talk.de/.../...-verseucht-2-5-dti-hilfe-t3336889.html
3) http://www.motor-talk.de/.../...rbo-beim-omega-b-2-5-dti-t1069100.html (ab Seite 6, besser alle Seiten)

Entlüftung kannst du testen indem du bei laufendem Motor den Öleinfülldeckel abmachst, wenn er weggedrückt wird vom Motor, ist die Entlüftung dicht. Der Deckel sollte weder abgestoßen noch angesaugt werden.

Außerdem unbedingt die Schelle am Lader hinmachen, da ist es ab Werk nur gesteckt. Dort gelangt aber das Öl der Entlüftung hin und wenn es dort undicht ist, läuft dort das Öl raus und dann auf das Motorlager (was nach und nach dank des Öls hops geht). Anschließend läuft es auf die Unterbodenverkleidung und von da auf die Straße. In 9 von 10 Fällen ist es die fehlende Schelle, manchmal in Kombi mit der verstopften Kurbelgehäuseentlüftung.

Sollten deine Drallklappen noch im Motor sein, unbedingt raus damit, SOFORT! Die können jederzeit brechen und vom Motor angesaugt werden -> kapitaler Motorschaden!

Gruß, Thomas

Zitat:

@tommy_c20let schrieb am 6. Januar 2016 um 16:38:34 Uhr:


Der Deckel sollte weder abgestoßen noch angesaugt werden.

Das ist, so formuliert, sachlich nicht richtig. Der Deckel der Öleinfüllöffnung am Ventildeckel sollte (im Leerlauf) tendenziell angesaugt werden, sofern der Motor mechanisch intakt ist und die Entlüftung einwandfrei funktioniert.

Muss ich beim nächsten Test mal drauf achten bzw. werd ich mal ein Blatt Papier drauflegen. 🙂

Das ist schon mal eine gute Info , die Werkstatt hat gerade angerufen und es sollen gut 800€ kosten mit Turbo und arbeitslosen ,
Euch vielen dank

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In jedem Fall erst Entlüftung (Gehäuse und Vlies-Filter, alternativ Zyklon) tauschen und eine Schelle um die besagte Stelle am Lader machen, alles reinigen und beobachten ob es noch sifft! Kostenpunkt 50 Euro (plus Einbau wenn du es nicht selber machst). Das ist in jedem Fall günstiger als einfach so ein neuer Lader der vermutlich gar nicht nötig ist.

Die Werkstatt wird das natürlich nicht freuen, weil sie dann nix verdienen. 😉

Boah ey, diese verdammten Arbeitslosen werden auch immer teurer…! 😁
Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen...🙂

Allein die Vorstellung ein Hartz4er (der nebenher RTL guckt) arbeit an meinem Omega, ich würde sofort Herzrhythmusstörungen bekommen.. 😁

Und wie so oft stellt sich die Frage:
Privatkauf, oder Händler, dann mit gesetzlicher Gewährleistung?

Ich habe den bei einem ausländischen Händler gekauft , auch ordentlich angeschaut und Probe gefahren , war nichts zu sehen

Ich habe den omega vor 3 Wochen gekauft. Hat 140000 km runter und ist scheckheft gepflegt , hat uns 2700 € gekostet , ich werde aufjedefall Fall mit den Händler sprechen , soll ich drauf bestehen das er alles heile macht ?

2700 für nen Ommi? Respekt,der Händler hat sich was getraut... und hat gewonnen^^

Ich hoffe Du hast dir nicht den Gewährleistungsanspruch abschwatzen lassen.

Den Gewährleistungsanspruch kann man sich nicht abschwatzen lassen!
Hin stellen, zwei Tage Zeit für Mangelbeseitigung geben:
Natürlich schriftlichen Auftrag oder Anweisung!
Dann evtl. zweiten Nachbesserungsversuch. Diesen dann schriftlich einfordern, mit Fahrzeugabholung von dir, da du dich mit dem Fehler nicht mehr fahren traust!
Mit 2 Tages Frist!
Dann mit Anwalt drohen!
Wenn Rechtschutzversicherung vorhanden, Anwalt für Vertragsrecht einschalten!
Wenn keine RSV vorhanden, so tun als wenn man mit einem Anwalt gesprochen hat, und seine Rechte auf die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch stellen, da sonst Klage eingereicht wird!
Keiner FZ. Rückgabe bzw. Kaufrückabwicklung zustimmen!
Der muß den insten!
Egal was es kostet!
Mit Fremdreparatur auf seine Rechnung drohen, nach zweitem Rep. Versuch hilft ungemein!

Zitat:

@Flykai schrieb am 6. Januar 2016 um 19:49:09 Uhr:


2700 für nen Ommi? Respekt,der Händler hat sich was getraut... und hat gewonnen^^

Dir fehlt offenbar das Urteilsvermögen, den Wert des Modells einzuordnen, mit Verlaub. Du kannst den mittlerweile relativ seltenen 2.5 DTI nicht mit dem Wert eines Omega Vierzylinderbenziners vergleichen, welche zumeist auch noch deutlich schlechter ausgestattet sind, in der Grundausstattung. Dann noch die geringe Laufleistung, sofern diese stimmt. Wenn auch noch der sonstige Zustand - abgesehen vom hier diskutierten Problem - gut sein sollte, ist der Preis nicht zu hoch.

Die wenigen noch guten 2.5 DTI, gepflegt, gut ausgestattet, relativ niedrige Laufleistung, als Executive, liegen preislich sogar noch etwas höher, in den Autoboersen. Und das dann auch zu Recht, wenn es kein Schrott ist.

Viele andere werden wiederum verramscht; die Eigentümer wissen warum: ein Exot ohne Image und Prestige (alle Omegas), oftmals schlechte Pflege - je nach Milleu oder Einstellung des Besitzers, Wartungsstau, schlechte Ausstattung... sowas drückt natürlich den Preis nach unten. Aber auch da gibt es Grenzen, je nach Einzelfaktor.

Pauschale Aussagen zu Kaufpreisen sind daher nicht sinnvoll.

Zitat:

@Manfred B. schrieb am 6. Januar 2016 um 21:17:20 Uhr:


Den Gewährleistungsanspruch kann man sich nicht abschwatzen lassen!
Hin stellen, zwei Tage Zeit für Mangelbeseitigung geben:
Natürlich schriftlichen Auftrag oder Anweisung!
Dann evtl. zweiten Nachbesserungsversuch. Diesen dann schriftlich einfordern, mit Fahrzeugabholung von dir, da du dich mit dem Fehler nicht mehr fahren traust!
Mit 2 Tages Frist!
Dann mit Anwalt drohen!
Wenn Rechtschutzversicherung vorhanden, Anwalt für Vertragsrecht einschalten!
Wenn keine RSV vorhanden, so tun als wenn man mit einem Anwalt gesprochen hat, und seine Rechte auf die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch stellen, da sonst Klage eingereicht wird!
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Der muß den insten!
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Mit Fremdreparatur auf seine Rechnung drohen, nach zweitem Rep. Versuch hilft ungemein!

Danke dir ,

Ja ich habe eine gute rechtschutzversicherung und werde naklar alles versuchen das ohne Anwalt zu erledigen

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