Omega B - VFL - V6 - Suche Gutachten oder ABE für Fächerkrümmer

Opel Omega B

Hilfe ,könnte mir einer ein Gutachten oder eine ABE kopieren??? Fahrzeug ist ein: OPEL OMEGA B 2.5-3.0l v6.Hab mir neue Fächerkrümmer gegönnt,leider ohne Gutachten.Möchte diese aber eintragen.MFG

51 Antworten

Mein Schlusssatz dazu:

Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat, hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.

Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlage, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.

Und dann kann immer noch ICH entscheiden wie ich mein Fahrzeug dort weg bringe, entweder per Abschlepper oder Anhänger oder sogar per Abschleppstange ist möglich!

Das von dir beschriebene Verfahren ist mit Kanonen auf Spatzen schießen. Da kannst du froh sein das du bis jetzt immer an die falschen geraten bist.

Wahrscheinlich bist du einer von den hier: http://www.verkehrsportal.de/.../index.php?...

Find es immer zum Schmunzeln, wenn mir einer meinen Job erklären will 😁

Du willst mir grad erklären, dass eine defekte Bremsanlage nicht ausreicht, ein Fahrzeug zu beschlagnahmen? Im Falle eines Unfalles sehr wohl! Und regt sich in mir nur der kleinste Verdacht, da ist was manipuliert worden, oder gar der Fahrzeughalter macht Anstalten, später doch zu fahren, dann ist auch das Auto weg ( Wobei wir hier im Gefahrenabwehrbereich sind 😉 )

Nochmal, wir reden hier von Umbauten, technischen Veränderungen an einem Fahrzeug! Hab ich da Anhaltspunkte für, ist das Auto beim Gutachter! Das weder mit Kanonen auf Spatzen schießen noch sonste was. Ich bin nämlich eben kein Gutachter, darum wird das ja gemacht.

Sicher wird kein Auto auf den Haken genommen, weil der Blinker kein Prüfzeichen hat, das ist klar. Kommt denn aber noch etwas dazu, reicht das i.d.R. völlig aus. Und bei Fahrwerk, Bremsen, Lenkung, Abgasanlage und Motorleistung brauchen wir gar nicht mehr diskutieren, da ist das Auto erstmal weg, da hört der Spaß nämlich auf.

Das verlangt schon der "Normalbürger", dass so die Gesellschaft vor unabsehbaren Gefahren geschützt wird.

Würde ich das anders machen, oder mich durch möchtegern Aussagen beeinflussen lassen, hätt ich meinen Beruf verfehlt. Auch wenn ich im Moment mit Verkehr nicht mehr viel zu tun hab, ich kümmer mich mehr um jugendliche Straftäter. Aber auch die fahren irgendwann mal Auto 😉

Zitat:

@AndyEausB schrieb am 20. Oktober 2016 um 18:38:43 Uhr:


Du willst mir grad erklären, dass eine defekte Bremsanlage nicht ausreicht, ein Fahrzeug zu beschlagnahmen?

Das hast du meinen Text zwar gelesen aber nicht verstanden. Natürlich darfst du die Weiterfahrt untersagen. Der Halter muss sich dann um die Beseitigung der Mängel kümmern. Wenn er aber nun z.B. ADAC Plus Mitglied ist und seinen Wagen kostenlos abschleppen lassen kann, dann ist es zu 100%, nein 1.000%, Unverhältnismäßig wenn du den Wagen auf seine Kosten abschleppen lässt, und zwar an einen Ort wo er ihn später wieder abschleppen lassen muss. Denn wo ich mein Auto reparieren lasse ist immer noch meine Sache und wie es dahin kommt - sofern es fahruntüchtig ist - auch.

Und die Beweissicherung ist Sache von der "Pullizei" 🙂 Im Fall der Fälle kannst Du deinem Auto hinterherwinken und hüpfen wie Du willst. Das ist die Kraft des Faktischen. Den Ärger hast Du erstmal. Der Rechtsweg ist natürlich offen. Aber Freitag / Samstag abends .... viel Glück. 😉

Grüße

Ähnliche Themen

Beweise können sie doch sichern. Fotos, Zeugenaussagen ... trotzdem reden wir hier nicht von einer schweren Straftat, da wiegt das Grundrecht auf Eigentum höher. Die Grenzen für eine Beschlagnahmung sind hier SEHR eng.

Fahr doch mal mit falschen Reifen zum Tüv............ kommst du auch nicht mehr auf eigener Achse vom Hof wenn es für die Dinger keine ABE oder Eintragungsmöglichkeit gibt

Wenn ich mit falschen Reifen zum Tüv fahre, bekomme ich keine Tüv Plakette. Die haben keinerlei Befugnis mein Fahrzeug zu beschlagnahmen. Da rufe ich die Polizei und erstatte Anzeige und bekomme meine Schlüssel wieder 😉

Ich denke mal der Tenor zum Fächerkrümmer ohne ABE ist hinreichend erläutert und geklärt und die Meinungsverschiedenheiten werden hier ganz sicher bleiben, so lange jeder auf seinem Standpunkt verharrt.

Nunja wenn man sich irgendwas bedenkliches zusammen zimmert, würde mich als Polizist auch eine Eintragung nicht interessieren.

Denn man Hand aufs Herz, auch wenn ich regulär zum normalen Tüv ohne Vitamin B hinfahre, bekomm ich mit Trick 17 und 18 wenn ich das will alles eingetragen und wenn ich die Möhre auf Federwegbegrenzer stelle und die Gutachten selber schreibe. Wenn man will geht alles, definitiv und auch alles live miterlebt!

Ich finds ja gut, dass immer von einer schweren Straftat geredet wird 🙂 Was ist das denn?? Mord?

Es gibt Unterschiede in der Abstufung bei der Androhung von Strafen für eine Straftat, das ist korrekt.

Es ist aber scheißegal, ob ich im Ordnungswidrigeitenrecht oder im Strafrecht Maßnahmen durchziehe!!! Es gilt immer die StPO!! Und da gehen alle Maßnahmen fast ausschließlich gleichermaßen! Sicher bekomm ich keinen Beschluss um Telefondaten zu erheben, bei ner Sachbeschädigung, darüber reden wir hier aber nicht!

Es geht hier um Sicherstellung und Beschlagnahme bei offensichtlich veränderten Fahrzeugen, da brauch ich keine erhebliche Straftat, da reicht schon allein der Zulassungsverstoß (Ordnungswidrigkeit) hin, sprich erlöschen der ABE um ein Fahrzeug einzukloppen 😉

Wer mal nen Abriss in Eingriffsermächtigungen und Maßnahmen nach der StPO haben will, bitteschön...ich habs lange genug studieren und anwenden müssen 😉

Ich steh zur Verfügung 😉

Und zum Thema zum Tüv fahren und das Fahrzeug wird da stillgelegt...probiers mal aus, dann vom Hof zu fahren 😉

Da gibt's keine Schlüssel wieder, da gibt's ne ordentliche Aufforderung, die Mängel zu beheben und dann kannst neu zulassen 😉

Den Hobel da vom Hof bekommste nur mit nem Trailer denn 🙂

Zitat:

Beweise können sie doch sichern. Fotos, Zeugenaussagen ... trotzdem reden wir hier nicht von einer schweren Straftat, da wiegt das Grundrecht auf Eigentum höher. Die Grenzen für eine Beschlagnahmung sind hier SEHR eng.

Erklär mir mal die Grenzen für eine Beschlagnahme! Wäre echt interessant. Ich denke du verwechselst auf Grund gefährlichem Halbwissens die Rechtsbegriffe "Durchsuchung" und "Beschlagnahme".

Beschlagnahmt wird ein Gegenstand im Verfahren, wenn es der Beweissicherung dient, er der Einziehung unterliegt, dem Verfall oder der Schadloshaltung des Verletzten.

Und Beweissicherung heißt: Verdacht auf technische Mängel! Also ab zum Gutachter, nur der kann beweissicher feststellen. U.U. auch für den Betroffenen😉

Es gibt für eine Beschlagnahme nicht mal den Richtervorbehalt...sprich: sind die Vorrausetzungen dafür erfüllt, wird auch beschlagnahmt.

Der Betroffene/Beschuldigte kann Widerspruch einlegen mehr aber auch nicht. Der hat aber keinerlei aufschiebende Wirkung, das Einzige was passiert (Und das nur bei Straftaten!!): ein Richter prüft innerhalb einer Frist die Zulässigkeit und Fortdauer der Beschlagnahme.

Bei einer Ordnungswidrigkeit (Und das ist das Erlöschen der Betriebserlaubnis) passiert da gar nichts!

Der Betroffene kann den Rechtsweg gehen, viel Erfolg. Dann bekommt er vlt. Recht, das die Owi nicht erfüllt war, an der Beschlagnahme und den daraus entstandenen Kosten ändert das nichts.

Wie gesagt, oft genug und höchstrichterlich entschieden worden.

Und für die ganz schlauen: Wird durch das Gutachten festgestellt, das das Fahrzeug bewusst verändert wurde und dadurch bewusst das Erlöschen der Betriebserlaubnis in Kauf genommen wurde, gehen hier in Deutschland die Behörden, die dann die Ordnungswidrigkeit verfolgen, den Weg das Fahrzeug als Verfallsgegenstand einzuziehen.

Auch wer bei einem illegalem Rennen erwischt wurde z.B. :: Nur Ordnungswidrigkeit, trotzdem wird das Auto beschlagnahmt und als Verfallsgegenstand eingezogen anschließend 😉

Und das macht dann die zuständige Ordnungsbehörde. Nennt sich dann Verwaltungsakt. Da kommt ein Richter nur noch ins Spiel, wenn gegen den Verwaltungsakt vorgegangen wird. Der ist dann aber Richter am Verwaltungsgericht. Das ist nochmal eine ganz andere Rechtsthematik!

Ein Lied davon singen können die, die mal den Führerschein abgeben mussten, warum auch immer und ihn wiederhaben wollen.

Aber wie mit allen Sachen....Versuch macht klug 😁

Nachtrag:

Gibt noch mehr Gründe für eine Beschlagnahme, bei Dokumenten oder Unterlagen. Kontobewegungen etc.

Ne besondere Stellung haben Führerscheine. Die können dann beschlagnahmt werden, wenn davon auszugehen ist, dass dem Inhaber durch ein Gericht oder die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entzogen wird. Da gibt es dann bei Widerspruch im Strafverfahren die drei Tage Frist der richterlichen Entscheidung über die Fortdauer und Zulässigkeit.

Ich mach im Monat im Schnitt pro Woche zwei Durchsuchungen mit den daraus resultierenden Beschlagnahmen.......da will mir einer die Rechtsthematik erklären???? No Go 😉 Da bin ich leicht angefressen 😁

Boah, hab fast das Gefühl, ich schreib hier wieder ne Klausur 😁

Noch ne Kleinigkeit:

Führe ich hier in Berlin live solch eine Diskussion mit eine Fahrzeugbesitzer, der trotz offensichtlicher Fahrzeugmängel gegen die daraus resultierenden Maßnahmen der Ordnungsbehörde (in dem Fall die Polizei in Abwesenheit der Zulassungsbehörde) erheblich Uneinsichtigkeit zeigt, passiert folgendes:

Dazu sind alle mit der Überwachung des Straßenverkehrs beauftragten Behörden aufgefordert: Zeigt ein Verkehrsteilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, erhebliche Eignung an der Ungeeignetheit ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen, ist dieses unverzüglich der zuständigen Behörde (Führerscheínstelle) anzuzeigen.

Hier in Berlin wird einfach ein Bericht über das Verhalten des Betroffenen dem Führerscheinbüro geschickt. Und dann ist die Pappe weg. Verwaltungsakt! Die gibt es erst nach einem medizinisch psychologischen Gutachten wieder.

Hab da ne ganz gute Abhandlung auf Arbeit, kann ich morgen mal raussuchen. Da hat einer nur wiederholt zum schnelleren Vorrankommen die Busspur benutzt. Durch sein Verhalten bei der Ahndung war seine Pappe weg. Und das auf Lebenszeit, durch nen Richter bestätigt😉

Cool down ... der 4. WK kommt erst überüberübermorgen. 😉

Wer es sich nicht mit Lesen erschließen kann, der wird es sich auf die eine oder andere Weise erkaufen müssen. Du wirst es aber nicht in ihn hineinschreiben können. ... Iss mal langsam juht jetze. 🙂

Deine Antwort
Ähnliche Themen