Omega B - Limo - Verbreiterung, Radabdeckung/Kotflügel
Hallo,
ich habe mal eine Frage an Euch. Ich war heute beim TÜV bezüglicher einer Eintragung meiner Steinmetz Felgen und meiner Tieferlegung.
Es wurde bemängelt, dass die Radabdeckung Vorderachse nicht ausreichend sein. Ich finde es sehr grenzwertig, aber muss ich erstmal so hinnehmen.
Es geht wohl um den nach vorne zeigenden Bereich.
Hat jemand eine Idee, was man da am besten macht? Er sagte, es reicht ihm auch, wenn irgendwelche Flaps o.Ä. angebaut werden. Es sollte nur nicht völlig bescheuert aussehen, da er die Dinger ja wohl mit eintragen wird.
Ich habe mal ein paar Bilder vom linken Vorderrad angehangen.
Lieben Gruß
30 Antworten
OK.
Auf jeden Fall hat mir mein Prüfer auch erklärt, dass die EU Richtlinie gilt.
Hauptsache es ist abgenommen. Eingetragen werden muss es nur noch, aber dazu muss man erst Mal nen Termin bei der Zulassungsstelle ergattern 😁
soweit so gut, habe mit meinem TÜV Prüfer nochmal gesprochen, er sagte, er wendet auf jeden Fall die 150er Regel an.
Daher hab ich das jetzt mal ausgemessen und mir markiert. Habe mal Bilder gemacht und muss sagen es ist echt minimal. Das sind an der weitesten Stelle nichtmal 10mm der Lauffläche, die nicht bedeckt sind im Bereich zwischen den mit Tape markierten Stellen.
Hat jemand noch ne Idee wie ich das hinkriege. Ich finde hauptsächlich Flaps in Schwarz oder Carbon, die sehr auf den Kotflügel auftragen und dadurch auch von der Seite echt nicht schön aussehen.
nur mal zur Veranschaulichung...
so etwas in dieser Art müsste es dann ja wohl sein .... wäre schön wenn es lackierbar wäre. Nur diese PU Teile lassen sich aufgrund ihrer Flexibilität wohl nicht lackieren ;(
Ein Kollege hat das mit deinem GTI auch hinter sich. Er war bei der DEKRA und dort war die Eintragung nicht möglich, vorne Kotflügel ziehen und hinten auch nacharbeiten. Ich hatte ihm vorab bereits eine andere Organisation empfohlen! Nach diversen Anfragen in Werkstätten und Karosseriebauern ist er dann zu einem anderen Prüfer gefahren, Ergebnis, Abnahme bestanden, Felgen eingetragen, ohne zusätzliche Arbeiten.
Ähnliche Themen
führt das nicht zwangsläufig zu einem erhöhten Reifenverschleiß, bzw. zu einseitigem Ablaufen der Räder?
Du hast nach dem Protokoll im anderen thread noch ca. 0,4 innerhalb der Serientoleranzen. In dem Bereich fährt sich da nichts schief ab. Oben etwas weiter rein und dann müsste das passen. Spur muss dann natürlich nachjustiert werden.
Grüße
Der Sturz,wie BP meint währe auch mein erster Gedanke!
Wieviel Sturz hat Er denn auf der VA,
1°45 +-40` ?
Breite Schlappen und tiefer haben bis 2°+-40` !
Aber es gibt auch was für Breitmaulfrösche,Grins
https://www.ebay.de/.../132454290674
Mfg
ich hab im moment vorne einen negativen Sturz von 1°05'.
Laut Prototoll liegt der Toleranzbereich im Negativen bis -2°25'. Das heißt das wäre das max. Zulässige, sonst haut der Prüfer mir wieder den Bericht um die Ohren.
Kann man in etwa sagen, was eine Sturzverstellung um ca. 0,5° z.B. bewirkt?
Ich find's echt komisch.
Manche Prüfer stellen sich echt an.
Es gibt nun mal die 30/50° Regel nach EWG Norm. Aber egal.
Den Sturz kannst 'de auf -2° stellen lassen. Ich habe mal in meinen alten Unterlagen vom Vierender geschaut. Hier war der Sturz vorne auf -2°35' eingestellt (Sportfahrwerk). Es sind ja bis -2°35' erlaubt. Da fährt sich auch nix ab, solange die Spur stimmt. Siehe Protokoll (ist aber vom Caravan, also nur vorne relevant).
Das Fahrverhalten ändert sich natürlich. Er ist spurstabiler und fährt besser durch Kurven, aber er zieht Spurrillen stärker hinterher.
Kannst ja die -2°35' einstellen lassen und die Felgen eintragen, dann wieder zurück auf -1°50'. Ist meiner Meinung nach der beste Kompromiss bei Tieferlegung...
VG
Kann man in etwa sagen, was eine Sturzverstellung um ca. 0,5° z.B. bewirkt? Oder berechnen?
Ich will nach Möglichkeit so wenig wie nötig, aber eben nicht zu viel. Und zweimal Einstellen ist mir auch ehrlich gesagt zu teuer 😉
Zitat:
@hlmd schrieb am 15. Juli 2020 um 20:49:11 Uhr:
Ich find's echt komisch.
Manche Prüfer stellen sich echt an.Es gibt nun mal die 30/50° Regel nach EWG Norm. Aber egal.
VG
achso und zu der 30° / 50° Regel sagte er mir, dass die bei mir erst recht nicht passt, daher hat er die 150er Regel angewendet.
Bei der 150er Regel braucht er nur die Lauffläche zu berücksichtigen, bei der 30°/50° Regel musste der komplette Reifen abgedeckt sein. Und das wäre dann noch problemaischer.
Naja, eigentlich darf bei 'nem Fahrzeug mit EG-Zulassung nur die aktuelle Regelung angewandt werden. Und das ist beim Omega FL nunmal der Fall...
Bei meinem weißen Riesen hatte ich 1°50` auf der VA und hinten 1°95° bs 2° !
Da hat sich "Nie" ein Reifen einseitig abgefahren und man konnte damit auch durch den Thüringer Wald Räubern,ohne Probleme !
Deine 1°05` halte ich schon für sehr,sehr wenig!
Da werden bei 1°05` zu 1°50` schon ca 1,5 cm
am Reifen außen ausmachen,
Was Er oben nach innen verschwindet!
Den Unterschied sieht man aber erst,
nach nochmal Einfedern und kurz rollen,Lenken.
Aber darauf achten das der Reifen nicht innen
Am Stoßdämpfer schleift!
Damit macht man das Fahrzeug normal "Fahrbarer".