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Omega B - Limo - Verbreiterung, Radabdeckung/Kotflügel

Opel Omega B
Themenstarteram 14. Juli 2020 um 12:22

Hallo,

ich habe mal eine Frage an Euch. Ich war heute beim TÜV bezüglicher einer Eintragung meiner Steinmetz Felgen und meiner Tieferlegung.

Es wurde bemängelt, dass die Radabdeckung Vorderachse nicht ausreichend sein. Ich finde es sehr grenzwertig, aber muss ich erstmal so hinnehmen.

Es geht wohl um den nach vorne zeigenden Bereich.

Hat jemand eine Idee, was man da am besten macht? Er sagte, es reicht ihm auch, wenn irgendwelche Flaps o.Ä. angebaut werden. Es sollte nur nicht völlig bescheuert aussehen, da er die Dinger ja wohl mit eintragen wird.

Ich habe mal ein paar Bilder vom linken Vorderrad angehangen.

Lieben Gruß

Omega B 235/45/R17 Steinmetz ST 1
Omega B 235/45/R17 Steinmetz ST 1
Omega B 235/45/R17 Steinmetz ST 1
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30 Antworten

Evtl. etwas mehr Sturz auf die Vorderachse geben.

Grüße

Ganz ehrlich?

Anderen Prüfer suchen.

Es gibt zwei Messmethoden.

Also da ist die Lauffläche ja voll verdeckt, da braucht es keine Abdeckung.

Ich fahre ringsum 245/40R18 auf 'ner 8x18 ET33 und ich brauche nix zu machen.

Mein Prüfer meinte nur, als ich von den 235ern auf die 245er umgerüstet hatte, dass es jetzt grenzwertig sei.

-> Im Gutachten zu den Irmscher Felgen waren beim 3.2er Caravan nur die 245/40R18 zugelassen, während bei, 2.2er 235/40R18 gereicht haben...

 

VG

Themenstarteram 14. Juli 2020 um 13:33

Der Prüfer meinte, dass oberhalb von 150mm gemessen von der radmitte der Reifen rundum abgedeckt sein muss. Und das ist er dann im vorderen Bereich nicht ganz und nach hinten ganz knapp (aber dazu hat er nichts gesagt). Er meinte, ich muss vorne am Stoßfänger für Abdeckung sorgen (ausstellen oder FLAPS oder irgendwas).

Er hat den Bericht online ins TÜV Netz gestellt und jeder andere Prüfer kann den jetzt abrufen, da ich ja 3 Monate Zeit zur Nachprüfung hab. Ich glaube kaum, dass da jetzt ein anderer ihm in den Rücken fällt ;(

Leider gibts bei uns nicht viele, die eine Änderungsabnahme für die Kombination Reifen/Felgen und Tieferlegung durchführen dürfen.

Es gib zwei Methoden.

Guck mal. Habe das Bild hier bei MT gefunden. Dies ist die gebräuchlichere 30/50 Regel.

Winkel
Themenstarteram 14. Juli 2020 um 13:44

jo, das habe ich auch schon gesehen ... aber der Prüfer sagte mir explizit etwas von dieser 150mm Regel, die EU Konform ist. Ich hasse es, wenn es immer verschiedene Regelungen gibt und jeder beruft sich auf etwas anderes.

Es gelten beide.

Die 150er Regel passt eher bei älteren Fahrzeugen, da hier die Räder noch kleiner waren...

Themenstarteram 14. Juli 2020 um 13:50

vor allem, weil ich die Felgen vorher auf meinem Caravan hatte und da wurden sie problemlos eingetragen (ohne zusätzliche Radabdeckung).

naja, wie dem auch sei .... irgendwas muss ich ja jetzt machen, damit der "nette Mann" zufrieden ist.

Themenstarteram 14. Juli 2020 um 13:53

ich muss mir beide Regeln mal mit Kreide auf dem Reifen markieren und mal gucken, nur leider regnet es gerade ... und diese ganzen Flaps gibt es fast alle nur in Carbon Optik und das sieht wohl sehr bescheiden aus ....

Der Prüfer hat recht. Ich habe das auch grad durch.

Es gilt NUR die neue EU Richtline!!! Es gibt hierbei nicht so etwas wie Bestandschutz, da die Abnahme ja jetzt, also neu, gemacht wird. Bestandschutz würde nur für bereits abgenommene Fahrzeuge bei Anzweiflung gelten.

Von daher ist das mit den 150mm schon richtig und muss eingehalten werden.

Themenstarteram 14. Juli 2020 um 13:59

@AndyEausB

Hattest du denn ein ähnliches Problem oder passte bei dir alles? Weil wenn ja würde mich interessieren, was du gemacht hast...

Ich habe vor drei Wochen mein Fahrwerk/Felgen abnehmen lassen. 40er TA Federn mit Bilstein B4 und Brock B12 8,5J17 vorn und 10J17 hinten. Vorn 235/45R17 hinten 255/40R17.

Gutachten für den Omega vorhanden. Vorne keine Probleme, hinten grad so die neue EU Richtlinie erfüllt, da er die Aluleiste an der Zierleiste hat. Das reicht grade so.

101855394-2960522190661124-8593705606622929017-n

Zitat:

@AndyEausB schrieb am 14. Juli 2020 um 15:56:19 Uhr:

Der Prüfer hat recht. Ich habe das auch grad durch.

Es gilt NUR die neue EU Richtline!!! Es gibt hierbei nicht so etwas wie Bestandschutz, da die Abnahme ja jetzt, also neu, gemacht wird. Bestandschutz würde nur für bereits abgenommene Fahrzeuge bei Anzweiflung gelten.

Von daher ist das mit den 150mm schon richtig und muss eingehalten werden.

Die 150er Regel ist die "alte" aus der StVZO und gilt ausschließlich für Fahrzeuge, die noch KEINE EG Zulassung haben.

Die 30/50° Regel ist die aktuelle nach der 78/549/EWG Verordnung.

Mit der 150er Regel bekommst man 255er hinten nie ohne Abdeckungen eingetragen, da die Räder nach vorne einfach zu frei sind.

 

Zierleisten zählen übrigens nicht als Abdeckung...

Aha,

na dann ist es bei mir wohl nach der nach 30/50 Regel abgenommen. Ist ja auch Wurst. Der Typ von der Dekra kam mit nem Zollstock und hat wie gesagt die Aluleiste meiner Zierleiste hinten mit rein genommen.

Interessant ist die Aussage zu den 255er Reifen. Was hat das mit der Breite der Reifen zu tun? Entscheidend ist da wohl eher die ET der Felge.

Zitat:

@AndyEausB schrieb am 14. Juli 2020 um 16:32:43 Uhr:

 

Interessant ist die Aussage zu den 255er Reifen. Was hat das mit der Breite der Reifen zu tun? Entscheidend ist da wohl eher die ET der Felge.

Man, ist doch nur eine Veranschaulichung.

Hätte auch 275er als Beispiel nehmen können.

 

Ich habe hinten Spurplatten drauf und komme auf 'ne ET von 8. Und bei 245ern sieht man nach vorne auch relativ viel Reifenprofil. Hatte ursprünglich auch mal mit 10x18 mit 265ern auf der HA geliebäugelt. Da war mir aber der eventuelle Aufwand an der Heckschürze zu groß.

 

Mit der 30/50 Regel hat man ja mehr Spielraum, da die Abdeckung vor allem nach hinten wichtiger ist.

 

VG

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