Omega A - C26NE - Kaltlaufregler EGS-GAT

Opel Omega A

Hallo, ich habe mir einen Gebrauchten Kaltlaufregler ersteigert für meinen Omega A 2.6.

Nun habe ich alle Unterlagen zusammen (Steueränderungsantrag, ABE (auch Vectra, Astra usw) und Einbauanleitung (2.6l-3.0l). Wenn jemand diese Unterlagen benötigt, einfach mailen.

Ich habe vor den selbst einzubauen. Dann muss ich mir den Einbau bescheinigen lassen von einer AU-Werkstatt. Muss ich eine ASU machen lassen??? Der hat noch bis 09.2011 TÜV/ASU.

MFG Marian

20 Antworten

mach es dir nicht so schwer..... verbau das teil.... fahr dann, ohne umwege über eine werkstatt o.ä., ( am besten zur GTÜ. ) und lass das teil dort, nach "abnahme 19-3" eintragen...... fertig is das.!!
damit, mit dem papier, fährste dann einfach zum amt/zulassungsstelle ( ohne steueränderungsantrag, weil der ergibt sich von allein und ohne neue AU.... weil die zählt sowieso nicht weiter, als dein tüv zählt.... und ohne weitere AU-katprüfungen und son blödsinn..... weil die könnten eh nur knapp 30- 60 sek., nach den wirklichem kaltstart, irgend eine änderung messen, und deswegen war das alles nur geldschinderei.!!! ) und lässt dir die papiere ändern und bekommst, ca. 1-2 wochen später, dein ab diesem tage zuvielgezahltes geld, zurücküberwiesen, oder verrechnte.!!!

das wärs.!🙂

-a-

normalerweise muss bevor der verbaut wird eine AU gemacht werden damit sicher gestellt ist das der Kat voll funktionstüchtig ist. Allerdings brauchst du ja sowieso eine da dein Fahrzeug ja noch nicht angemeldet ist(vielleicht wurde die ja schon gemacht brauchst du ja eh zum anmelden).

@psymon323....
deinen ganzen aussagen, kann ich gerade nicht richtig folgen.🙄
haste mehr, oder andere infos als wir anderen.🙄?

""Allerdings brauchst du ja sowieso eine da dein Fahrzeug ja noch nicht angemeldet ist.(vielleicht wurde die ja schon gemacht brauchst du ja eh zum anmelden).
""
1. er schrieb.... ""09.2011 TÜV/ASU."" also warum braucht er dann eine neue AU.??
2. woraus geht hervor, das der wagen nicht schon angemeldet ist.??

dann, eigentlich ( und dazu schriebst du ja "NORMALERWEISE" ) steht da irgendwo geschrieben, es müsste, ein katprüfung gemacht werden ( keine neue AU. ).... WENN ES EINE WERKSTATT EINBAUT UND DEN EINBAU BESCHEINIGT.!!
das erübrigt sich aber mit einer abnahme nach 19-3......
denn ein prüfer darf davon ausgehen, das die gültigkeit der AU, 2 jahre gültigkeit hat..... und für alles andere, ist der besitzer/fahrer des fahrzeuges, selbst verantwortlich.!!!!!!!!!!!!!!!!

-a-

ich bin von einem alten Thread ausgegangen, habe aber auch überlesen das der ja noch bis 09/11 Tüv hat sorry
http://www.motor-talk.de/.../...-anlage-omega-a-2-6l-t3027791.html?...
da steht irgendwo das der abgemeldet im Garten steht 😁

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danke für die antworten... ja der steht abgemeldet im garten 😉

ich möchte lieber den weg über eine werkstatt gehen, da eine in der nähe vom garten ist und ich mit dem abgemeldeten auto schlecht zu gtü komme... will ihn ja erst mit klr anmelden, um sofort nur 200€ zahlen zu müssen...

aber kann auch sein, dass immer ein prüfer von gtü da hin kommt um tüv`s durchzuführen... kann aber auch einber von dekra sein...

was kostet eine solche untersuchung nach 19-3???

MfG Marian

tja.... daran sieht man mal wieder, das es nicht besonders schlau ist, für fast die selbe sache...bzw. für die weitergehende geschichte, immer einen neuen thread aufzumachen....
den anderen thread hab ich "grosszügig"🙄🙁🙁🙁 übersehen.

dann, sollte man auch immer wieder alles wichtige dazuschreiben....
und noch besser wäres natürlich... wenn man sich kurz die zeit nimmt, die wichtigste daten des fahrzeuges, unten in die SIG. zu schreiben.🙄🙄😉
dann zwingt man nicht alle leute, immer ganz vorne nachzuschauen..... dabei verliert man dann sehr schnell die lust am weiterhelfen.!!!!!!!!

zum thema...
klar.... kann man es auch anders machen... ich bevorzuge aber meisst die einfache lösung.!😉😛

nachdem ich es bestimmt schon 2-300 mal gemacht habe..... gehe ich weiterhin so vor.!

erstmal kaufe ich gebrauchten KLR ( hat sich beim TE zwar schon erledigt )..... ob mit oder ohne, ist mir dann völlig egal, weil die GTÜ, sämtliche unterlagen davon im hauptrechner hat und sie die ABE, notfalls ausdrucken.!! von daher bezahle ich meisst nicht mehr als 20-50 euro für die dinger.!!

dann gibt es 2 möglichkeiten...
1. KLR einbauen und am tag der anmeldung, erst bei der GTÜ vorbei fahren ( vorher anrufen, alles abklären, termin geben lassen ) und danach direkt zum amt und ihn anmelden.!!
besser, schneller und günstiger, sollte es nicht gehen.

2. erst anmelden.....dabei erst mal volle steuern, zur abbuchung freigeben... dann zur 19-3.... und gleich wieder zurück zum amt, um die änderung geltend zu machen....
abbuchung, dauert ca. 2 wochen... selbst wenn man erst 1-8 tage später dazu kommt, werden trotzdem nur die ermässigten steuern abgebucht.!!

kosten tut es heutzutage ca. 43 euro.... + 11 euro, wenn man zwei mal zum amt fährt.!
bei den werkstätten..... hab ich zum schluss, ( das letzte mal vor ca. 4-5 jahren ) mit allem blödsinn, die die da abgezogen haben.... ca. 57 ,- euro bezahlen sollen.....
will heissen,.... für das geld, was ich für gebrauchte, ohne ABE., weniger bezahle.... komme ich höchstens auf das, was ein neuer kostet.!!!!!!!!!!!!!!!

was für boehsemopedz88 jetzt gilt..... klar kannste auch deinen weg gehen..... aber selbst wenn die auf ne neue AU bestehen, kannste sie dir gleich inne haare schmieren, den zum nächsten tüv, muss sie dann trotzdem wieder neu.............
denn die AU. ist, ab dem 1.1.10, bestandteil der HU...... die AU. darf zwar trotzdem immer noch überall anderswo gemacht werden ( also es muss nicht bei der HU.-prüfstelle sein ) aber die AU.-prüfung, darf nicht länger als 30-31 tage früher stattgefunden haben..... also noch mindestens 23 monde gültigkeit haben.!

-a-

Naa ich darf doch nicht mit einem abgemeldetem Auto rumfahren oder darf man das zum anmelden???

Zweimal zum Amt fahren ist aus Zeitgründen auch schlecht, gehe ja arbeiten und unsere Zulassungsstelle ist 60km weit weg. Aber wird Wohl die beste Lösung sein.

Danke für die Antworten und schöne Feierfeiertage.

Soweit mir bekannt , zumindest wars früher so , darfst du mit einem nichtangemeldeten Fz zum Zwecke der Zulassung zur Zulassungsstelle fahren oder auch mit einem abgemeldeten Fz von der Zulassungsstelle heimfahren .

Vorrausetzung ist glaube das du eine gültige Deckungskarte deines Versichers hast .

Das hat sich leider geändert !!!
Jetzt benötigt man ein Kurzzeitkennzeichen oder Überführungskennzeichen. Vielleicht ist das auch das gleiche ?

Das macht ja nichts, ich habe ja noch Zugriff auf andere Fahrzeuge.

Die Fahrt zu der Zulassungsstelle ist mit den alten entstempelten Kennzeichen soweit erlaubt, in dem Du eine gültige Versicherungsdoppeltkarte bzw EVB besitz.
Dein Fahrzeug ist vom Tag der Zulassung versichert, und dies ist ja dann auch schon bei der Anfahrt.

Das gleiche gilt für die Abmeldung des Fahrzeuges

Hier mal aus einen anderen Forum.
Mit K.Z sind Kennzeichen gemeint.

Geschrieben 25. May 2010 - 14:54 Uhr
So ich habe angerufen. Also die 115🙂 Dort meinte man das es nicht möglich sei, ohne K.Z zu fahren. Ich darf ohne Plakette fahren aber ein Kennzeichen ist Pflicht. Ich werde morgen dann mit dem Bus zur Zulassungsstelle fahren und das Auto anmelden.
Danke für Eure Antworten.

Moin
Unser Kreisheini meinte ein Kennzeichen muss dran sein, ein Stempel nicht unbedingt.
Für Fahrten zum Tüv/Zulassung auf direktem Weg , durch maximal 2 Landkreise,zur passenden Zeit ,wäre möglich wenn man sich vorab bei der Zulassungstelle eine "Erlaubnis" einholt.
Faktisch gibts die nie, man verweist auf das Überführungskennzeichen.
Noch eine Kleinigkeit:
Die Zulassungsstellen können verlangen das der zuzulassene Wagen vorgeführt wird, ist selten KANN aber passieren.
Die Stadtverwaltung Flensburg zb. verlangt das jeder Wagen vorgeführt wird, die haben extra eine Prüfstrasse ähnlich wie beim Tüv, dort wird Warndreieck, Verbandskasten, Handbremse und die"lichttechnische Einrichtung" überprüft, auch DANN wenn man grad vom Tüv kommt😕
Gruss Willy

tja willy.... ( vorführen ) fast so war das auch mal in anderen städten..... aber die meissten anderen städte, sind vernünftiger geworden und haben das abgeschafft.!!

-----unangemeldet zum amt..... -----
soweit ich das weiss, einfach da anrufen.... die versicherungsnr. angeben... schon mal ein kennzeichen zuweisen lassen.... dies vorläufig auf zwei gut lesbares stücke pappe o.ä. schreiben.... ans auto ran und ab gehts... oder erfragen, ob das alte kennz. schon wieder vergeben ist und wenn nicht, zuweisen lassen und diese benutzen.
am allerschlauesten, ist man natürlich, wenn man sich die alten kennz. reservieren lässt.... dann muss man die kennz., nicht neu kaufen/bezahlen und hat auch sonst, keine der anderen probleme.!
ganz ohne kennzeichen, geht natürlich nicht.!

@boehsemopedz88....
gut, 60 km. sind natürlich ein richtig ekelhaftes hinderniss.... 🙁

-a-

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