OLG-Urteil zur Haftung von Gasanlageneinbauern bei Motorschäden

Hallo, hier ein ganz aktuelles und wichtiges Urteil, das alle betrifft, die im Rechtsstreit mit ihren Gasanlageneinbauern stehen, weil durch die Gasanlage ein Motorschaden entstanden ist:
http://www.lto.de/.../33313628d4c54ffeb730419a01388248

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Zitat:

Original geschrieben von bielefeld52


...
Na und was sagt Ihr jetzt .
Von wegen Abzocker wer Ventilschutz in jedes Fahrzeug einbaut .
Der mir das geraten hat war auch Gerichtsgutachter.
....

Man sollte das Gerichtsurteil auch in seiner ganzen Länge nach lesen und nicht nur ein kleiner zusammengefasster Auszug.

Ich zitiere aus dem Urteilstext:

Oberlandesgericht Koblenz Az: 5 U 136/10 Beschluss vom 13.04.2010

"Diese Ausführungen sind in ihrem theoretischen Ansatz, nämlich der Annahme einer erhöhten thermischen Belastung der Zylinderventile durch die Verbrennung von Gas statt von Benzin und eine gleichzeitig reduzierte, auch durch den Einsatz von Flashlube nicht voll zu kompensierende Flüssigkeitsschmierung, plausibel. Mittelfristige Folge ist ein Reibverschleiß mit Undichtigkeiten zwischen Ventil und Ventilsitz. Dabei liegt es nahe, dass primär nicht die Auslass- sondern die Einlassventile in Mitleidenschaft gezogen werden, weil sie üblicherweise auf niedrigere Betriebstemperaturen ausgelegt sind. Dem entspricht das im konkreten Fall vorgefundene Erscheinungsbild in seiner ganzen Breite. Es ist daher, auch wenn der untersuchte Zylinderkopf unmittelbar nur noch Aussagen über den Zustand der Ventilsitze erlaubt, weil die Ventile als solche nicht mehr vorhanden sind, für die Schadensursächlichkeit des Gasbetriebs indikativ."

Solong
B

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Na und was sagt Ihr jetzt .
Von wegen Abzocker wer Ventilschutz in jedes Fahrzeug einbaut .
Der mir das geraten hat war auch Gerichtsgutachter.
Er war kein schlauer Sprücheklopfer von MT
und auch kein sebsternannter Professor mit Bauchgefühl und vielen
falschen Beurteilungen .
Gruß Helmut

Zitat:

Original geschrieben von bielefeld52


...
Na und was sagt Ihr jetzt .
Von wegen Abzocker wer Ventilschutz in jedes Fahrzeug einbaut .
Der mir das geraten hat war auch Gerichtsgutachter.
....

Man sollte das Gerichtsurteil auch in seiner ganzen Länge nach lesen und nicht nur ein kleiner zusammengefasster Auszug.

Ich zitiere aus dem Urteilstext:

Oberlandesgericht Koblenz Az: 5 U 136/10 Beschluss vom 13.04.2010

"Diese Ausführungen sind in ihrem theoretischen Ansatz, nämlich der Annahme einer erhöhten thermischen Belastung der Zylinderventile durch die Verbrennung von Gas statt von Benzin und eine gleichzeitig reduzierte, auch durch den Einsatz von Flashlube nicht voll zu kompensierende Flüssigkeitsschmierung, plausibel. Mittelfristige Folge ist ein Reibverschleiß mit Undichtigkeiten zwischen Ventil und Ventilsitz. Dabei liegt es nahe, dass primär nicht die Auslass- sondern die Einlassventile in Mitleidenschaft gezogen werden, weil sie üblicherweise auf niedrigere Betriebstemperaturen ausgelegt sind. Dem entspricht das im konkreten Fall vorgefundene Erscheinungsbild in seiner ganzen Breite. Es ist daher, auch wenn der untersuchte Zylinderkopf unmittelbar nur noch Aussagen über den Zustand der Ventilsitze erlaubt, weil die Ventile als solche nicht mehr vorhanden sind, für die Schadensursächlichkeit des Gasbetriebs indikativ."

Solong
B

Das wurde schon woanders diskutiert und die wichtigen Sachen zufällig raus gelassen.
Das ganze Urteil ist durchaus plausibel !!!

Fassen wir zusammen

Zitat:

„Damit ist nicht nur eine Sachmangelhaftung unumgänglich, sondern es stellt sich auch die Frage einer Einstandspflicht wegen grober Aufklärungsversäumnisse", sagt Deutsche-Anwaltshotline-Rechtsanwältin Alexandra Wimmer. Schließlich hatte der Umrüster des Fahrzeugs in einer zur eigenen Verteidigung gedachten Presseerklärung selbst erklärt, die erhöhte Brenntemperatur von Gas sei „kein Problem, wenn die Anlage über eine vernünftige Regelungstechnik verfügt". Warum die bei der installierten Gasanlage in dem beschädigten Auto gerade nicht zu finden war, bleibt allerdings das Geheimnis der ob dieses Eigentors zur Kasse gebetenen Werkstatt.

...und jetzt lieber Herr Bielefeld bleibt den Besserwissern auf MT nur ein....wer lesen kann ist klar im Vorteil, das gelesene noch vernünftig umzusetzen ist wieder was anderes.

Zitat:

Original geschrieben von Bandit7311



Zitat:

Original geschrieben von bielefeld52


...
Na und was sagt Ihr jetzt .
Von wegen Abzocker wer Ventilschutz in jedes Fahrzeug einbaut .
Der mir das geraten hat war auch Gerichtsgutachter.
....
Man sollte das Gerichtsurteil auch in seiner ganzen Länge nach lesen und nicht nur ein kleiner zusammengefasster Auszug.
Ich zitiere aus dem Urteilstext:

Oberlandesgericht Koblenz Az: 5 U 136/10 Beschluss vom 13.04.2010

"Diese Ausführungen sind in ihrem theoretischen Ansatz, nämlich der Annahme einer erhöhten thermischen Belastung der Zylinderventile durch die Verbrennung von Gas statt von Benzin und eine gleichzeitig reduzierte, auch durch den Einsatz von Flashlube nicht voll zu kompensierende Flüssigkeitsschmierung, plausibel. Mittelfristige Folge ist ein Reibverschleiß mit Undichtigkeiten zwischen Ventil und Ventilsitz. Dabei liegt es nahe, dass primär nicht die Auslass- sondern die Einlassventile in Mitleidenschaft gezogen werden, weil sie üblicherweise auf niedrigere Betriebstemperaturen ausgelegt sind. Dem entspricht das im konkreten Fall vorgefundene Erscheinungsbild in seiner ganzen Breite. Es ist daher, auch wenn der untersuchte Zylinderkopf unmittelbar nur noch Aussagen über den Zustand der Ventilsitze erlaubt, weil die Ventile als solche nicht mehr vorhanden sind, für die Schadensursächlichkeit des Gasbetriebs indikativ."

Solong
B

Hallo Bandit7311 ,

da kann ich dir nur zustimmen .

Hier : http://www.ra-kotz.de/autogasumruestung_motorschaden.htm

finden sich noch mehr Details zu dem Fall .

Und ist meiner Meinung wesentlich aussagefähiger als das Geschreibsel der Journalisten .

 

Wenn man zudem mal ansieht von wann der Fall datiert ( 2006 ) mit Urteil in 2010 ,

wird man auch kaum am Nutzen einer Rechtsschutzversicherung zweifeln .

Die ist meiner Meinung nach Pflicht VOR der Umrüstung .

Denn welcher Privatmann hat die Mittel das über 4 Jahre selbst zu bezahlen um an sein Recht zu kommen ....

Gruss

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Zitat:

Mittelfristige Folge ist ein Reibverschleiß mit Undichtigkeiten zwischen Ventil und Ventilsitz.

Reibverschleiß? Oh man ... willkommen im Tal der Ahnungs- und Hirnlosen 😁

Zitat:

Reibverschleiß? Oh man ... willkommen im Tal der Ahnungs- und Hirnlosen 😁

Was willst Du uns damit sagen?

Etwa, dass Du nicht weißt was dieser Begriff bedeutet bzw. warum der vom Gericht zitierte Gutachter nicht einfach von Verschleiß schreibt und Du auch zu faul bist, Tante Google um Hilfe zu fragen?

@Langsamfahrer: nun fehlt mir nur noch der _Beweis_ einer nennenswert anderen Brenntemperatur bzw. Abgastemperatur, im Urteil gibt einen Verweis. Also Beweis durch Behauptung, vor allem da der Umrüster selbst diesen Punkt ins Spiel gebracht hat.

Ein Motor ist angewandte Thermodynamik, das ist nichts Zufälliges. Das hat aber auch gar nix mit Besserwisserei zu tun und dazu gibt es Messungen. Ich lehne mich mal aus dem Fenster: Mehr als 100K Unterschied in der Peaktemperatur durch etwas andere Flammgeschwindigkeiten gebe ich nicht, das geht bei der Abgastemperatur auf wenige 10K runter. Und damit ist der Unterschied Sommer/Winter durch untersch. Ansauglufttemperaturen größer wie der Unterschied LPG/Benzin.

Vor allem legt der Befund "Verbrannte Einlassventile nebst Zylinderkopfdichtung" den Schluss nahe, dass es nennenswerten Magerlaufschaden gibt. Gegen Magerlauf hilft Flashlube nicht.

Ein Blick auf Scholar.google.com oder books.google.com mit den Stichworten "lpg exhaust gas temperature" könnte einige gute Treffer geben. Studis vor, die Fernleihe kostet diese nix. Hab zur Zeit leider keinen Zugriff auf die Firmenbibliothek, da sollten die meisten Fachzeitschriften bestellbar sein 🙁

Zitat:

Original geschrieben von GerhardT2



Zitat:

Reibverschleiß? Oh man ... willkommen im Tal der Ahnungs- und Hirnlosen 😁

Was willst Du uns damit sagen?
Etwa, dass Du nicht weißt was dieser Begriff bedeutet bzw. warum der vom Gericht zitierte Gutachter nicht einfach von Verschleiß schreibt und Du auch zu faul bist, Tante Google um Hilfe zu fragen?

Dazu braucht man doch nicht Tante Google ...

Ventile reiben nicht auf Ventilsitzen - es gibt somit keinen Reibverschleiß!

Die Gutachter haben Materialabtrag festgestellt und auf "Reibverschleiß" geschlossen. Es gab keine Materialverwerfungen, daher kann es kein "einhämmern" gewesen sein und es gab keine schwarzen Schmorspuren, somit waren sie nicht "eingebrannt".

Die Logik der Gutachter ist halt auch nur begrenzt.

Was wirklich zwischen Ventilen und Ventilsitzen passiert ist dennoch leicht erklärt:
Ventilsitze nehmen die Hitze auf, die das Ventil trifft.

Wärme ist träge und wird nicht von jetzt auf gleich übertragen. Die Geschwindigkeiten im Motor sind so schnell, dass die Wärmeletfähigkeit nicht vernachlässigbar ist.

Wenn das Ventil im benzinfeuchten Sitz ruht, ist die Wärmeübertragung gut.
Sitzt das Ventil im trockenen Sitz, ist die Wärmeübertragung schlecht.

Dabei ist es unerheblich ob Gas nun heißer verbrennt oder nicht. Es genügt dieselbe Wärmeenergie um das Ventil s aufzuheißen, dass esseine Wärme nicht über den Sitz verteilt abgibt, sondern nur punktuell.
Dies fürht zu Mikroverschweißungen, die ihrerseits Material aus dem Ventilsitz herauslösen.
Mit der Zeit wird das Material weniger.

Gutachter könnten diesen Materialverlust als "Reibverschleiß" deuten ... obwohl keine nennenswete Reibung vorhanden ist. Diese Pfeifen ... 😁

Gruß, Frank

Hier noch jemand, der gegen die Ammenmärchen kämpft:
http://www.lpgforum.de/.../4187-ventilsitze-erneuern.html#post39963

Warum die Aufregung- solange es Versicherungen gibt, die den Einbau (von allen Motoren!) für 100-200 Euro versichern. Da kann man sich das gezerre vor Gericht ersparen.
Wenn sich der Umrüster versichert hätte, hätte er einen zufriedenen Kunden mehr gehabt und mindestens 2 Anwälte weniger Geld.

Es geht doch nichts um einen kompetenten und fähigen Gasumrüster der seine Anlagen (z.B. Prins, BRC, VIALLE, etc.) im Schlaf auswendig kennt.

Leider rüsten immer mehr Werkstätten um die nicht wirklich viel Ahnung haben. Wie bei allen Sachen im Leben, eine gute Vorbereitung ist die halbe Arbeit und wenn ich an der falschen Stelle - und das bereits am Anfang - spare, muss ich mich nicht wundern, wenn der Schuss nach hinten losgeht.

Ein Gutachten bzgl. Gasanlagen, sollten immer nur fähige Gasumrüster machen, selbst Richter können einen Blick in diverse Foren werfen.

@Incognito

Wie ein benzinfeuchter Sitz bei Temperaturen des Zylinderkopfs von mindestens 100°C (oberhalb des Siedepunkts von Benzin) noch kühlen soll musst du dem Benzin bei Gelegenheit erklären. Wasser wäre bei diesem Mechanismus weitaus effektiver ... höherer Siedepunkt, weitaus höhere Verdampfungsenthalpie, etwa doppelte Wärmekapazität und vierfache Wärmeleitfähigkeit. Dem "Petroleum" im Flashlube in allen Belangen haushoch überlegen. Zudem käme es nicht mehr auf Additive im Ventilschutz an. Kannst außerdem gerne ausrechnen, wieviel Gramm Stahl durch einen Liter Flashlube bei dem "Normverbrauch" einer Füllung (also zweistellige Stunden Betriebsdauer) auf einem Temperaturniveau von mindestens 100°C runtergekühlt werden können. Ohne nachzurechnen: vergiss es.

Als "Ventilschutz" könnte jedes Mittel dienen das nicht Rückstandsfrei verbrennt und somit als Trennmittel (Asche) wirkt.
"Additive"........?
Klingt wie Vitamine in der Kosmetik, nur nimmt die Haut diese nicht auf...

Und kühlen tut da wirklich nix.

Grüße

Also ist es extrem wichtig, dass über die Kurbelwellengehäuseentlüftung möglichst viel Öldampf in den Ansaugtrakt nach Luftmassenmesser kommt, damit die Ventile geschmiert werden ....

Soviel zur Logik 😁

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