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Oldtimer Versicherung

Themenstarteram 27. März 2019 um 2:13

Hallo zusammen. Ab August will ich meinen Opel Kadett E, 2,0 NE GT als Oldtimer mit H Kenzeichen versichern. Stimmt es das der Jahresversicherungbeitrag 72€ betragen kann und das man dann nicht mehr als 10.000km/Jahr fahren darf ?

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20 Antworten

Das hängt ganz vom Vertrag ab, den Du mit Deiner Versicherung abschließt, da gibt es keine festen Regeln.

Allerdings gehören Einschränkungen der jährlichen Kilometer sowie der Besitz eines weiteren (Alltags-)fahrzeuges zu den weitverbreiteten Bedingungen.

wobei es bei einigen auch reicht, den Zugriff auf ein Alltagsfahrzeug zu haben, z.B. Gattin / LAG usw.

Hi,

die Verträge haben oft auch noch viel strengere KM grenzen als 10tkm.

Aber wie schon gesagt es gibt da keine festen Regeln das kann jede Versicherung festlegen wie sie will ebenso wie den Preis. Auch individuelle Regelungen sind möglich.

Hat auch nicht unbedingt was mit dem H-Kennzeichen zu tun. Es können auch Fahrzeuge ohne H-Kennzeichen als Oldtimer oder Liebhaberfahrzeuge versichert werden,entsprechend des Regelungen die die Versicherung eben vor gibt.

Gruß Tobias

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 27. März 2019 um 08:38:34 Uhr:

[...]Hat auch nicht unbedingt was mit dem H-Kennzeichen zu tun.[...]

Gruß Tobias

Korrekt, OCC versichert beispielsweise auch Youngtimer ohne H-Kennzeichen, die Klassiker in meiner Signatur sind dort alle versichert.

Beispiel Zurich-Versicherung:

HP+TK (150,-SB):

125,5€/Jahr

Zugriff auf anderes Fz (war damals der Wagen meiner Schwiemu im gleichen Haushalt)

10000 km/Jahresfahrleistung

Für TK war ein Kurzgutachten notwendig, um einen "Startwert" zu bestimmen

Moin!

Es gibt hier eine gesetzliche Regelung, die aber nichts mit der Versicherung zu tun hat. Ein Oldtimer mit H- Kennzeichen darf nicht zum "allgemeinen Gebrauch", gefahren werden. Also jeden Tag zur Arbeit und zurück geht nicht.

Bei der Versicherung würde ich gern eine Nachricht erhalten, da meine Versicherung meinen Oldtimer e30 Cabrio auch mit Kasko versichert. Übriges bei FS18 sind das mit Vollkasko 108,-- EUR für 7 Monate, bei einem Mehrwert von mindestens 6.000,--. Sollte ich mich aber für ein H- Kennzeichen entscheiden, was rechnerisch bei mir "nicht so viel bringt", da ich eine Kaltstarteinrichtung habe, und 50 % Steuerersparnis bring, wurde die Kasko- Versicherung entfallen müssen.

G

Zitat:

@hjluecke schrieb am 27. März 2019 um 11:01:36 Uhr:

Moin!

Es gibt hier eine gesetzliche Regelung, die aber nichts mit der Versicherung zu tun hat. Ein Oldtimer mit H- Kennzeichen darf nicht zum "allgemeinen Gebrauch", gefahren werden. Also jeden Tag zur Arbeit und zurück geht nicht.

gerade rund um das Thema "allgemeinen Gebrauch" hat es mit der Versicherung zu tun. Hast du ein Fahrzeug nur mit H-Kennzeichen und eine normale Versicherung kannste damit fahren wie du willst. H-Kennzeichen sagt nur zulassungsbedingt sagt aus das es 30 Jahre alt ist und in einem mindestens gutem Pflege- und Erhaltungszustand befindet. Daher wird auch nur der Nachweis einer KFZ Haftpflicht vorgeschrieben. Der Rest ob Alltag oder nicht oder wie viele km ist eine Versicherungs Geschichte. Ebenso kannst du ein nicht H-zugelassenes Fahrzeug in einen Oldtimertarif versichern mit entsprechenden Einschränkungen. Einzig wo es schon seitens der Zulassung Einschränkungen gibt ist das rote 07er Kennzeichen für Young und Oldtimer

Zitat:

@hjluecke schrieb am 27. März 2019 um 11:01:36 Uhr:

Moin!

Es gibt hier eine gesetzliche Regelung, die aber nichts mit der Versicherung zu tun hat. Ein Oldtimer mit H- Kennzeichen darf nicht zum "allgemeinen Gebrauch", gefahren werden. Also jeden Tag zur Arbeit und zurück geht nicht.

Das Gesetzt würde ich gern sehen, soweit ich weiß gibt es vom Gesetzt her keine Einschränkungen beim H-Kennzeichen.

Zitat:

Bei der Versicherung würde ich gern eine Nachricht erhalten, da meine Versicherung meinen Oldtimer e30 Cabrio auch mit Kasko versichert. Übriges bei FS18 sind das mit Vollkasko 108,-- EUR für 7 Monate, bei einem Mehrwert von mindestens 6.000,--. Sollte ich mich aber für ein H- Kennzeichen entscheiden, was rechnerisch bei mir "nicht so viel bringt", da ich eine Kaltstarteinrichtung habe, und 50 % Steuerersparnis bring, wurde die Kasko- Versicherung entfallen müssen.

Also mein e30 Cabrio ist Baujahr 87 und läuft schon seit 6 Jahren auf einer Oldtimerversicherung mit Vollkasko. Ich habe da die gleichen Regel wie beim Buick mit H-Kennzeichen (BJ.63) gehabt.

1. Erstauto vorhanden

2. Wertgutachten mit einem mind. Wert von 5000 Euro

3. 6000 km im Jahr (kann man aber auch mehr haben gegen Aufpreis)

H-Kennzeichen hat nichts mit einer Oldtimerversicherung zu tun.

Es sind alle kombinationen möglich. Man kann auch ein H-Kennzeichen normal Versichern udn damit als Erstauto jeden Tag zur Arbeit fahren. Man kann auch einer Oldtimerversicherung ohne H-Kennzeichen haben. Man kann sich alles sparen oder beides gleichzeitig haben.

MfG

Mike

Das kann ja so sein, dass es da Tarifveränderungen gibt, wenn ich es als reines Oldtimerfahrzeug versichere. Daher ja auch meine Versicherung, wenn ein H- Kennzeichen, dann keine Kasko- möglich. Allerdings ist aber auch richtig, dass der Gesetzgeber einen Gebrauch eines Oldtimers regelt, eigentlich. (...) auch wenn ein Kommissar in einer Tatort- Serie seinen alten Porsche für tägliche Dienstfahrten benutzt, ist eben eine Filmaufnahme.

Wobei auch das Alltagsfahrzeug nicht immer gefordert wird, wenn man z.B. in einer Großstadt wohnt und eine Jahreskarte für ÖPNV hat. Die Vorgaben sind aber teils sehr unterschiedlich.

Zitat:

@hjluecke schrieb am 28. März 2019 um 11:39:40 Uhr:

Das kann ja so sein, dass es da Tarifveränderungen gibt, wenn ich es als reines Oldtimerfahrzeug versichere. Daher ja auch meine Versicherung, wenn ein H- Kennzeichen, dann keine Kasko- möglich. Allerdings ist aber auch richtig, dass der Gesetzgeber einen Gebrauch eines Oldtimers regelt, eigentlich. (...) auch wenn ein Kommissar in einer Tatort- Serie seinen alten Porsche für tägliche Dienstfahrten benutzt, ist eben eine Filmaufnahme.

Wo hat der Gesetzgeber den Gebrauch von Oldtimern geregelt? In der FZV finde ich keine Regelung.

 

Grüße vom Ostelch

Wirst auch keine Regelung finden, weil es keine gibt. In der Oldtimer-Presse gab es vor wenigen Jahren auch die Meldung, dass ein Fahrzeug mit H-Kennzeichnen sogar zu gewerblichen Zwecken verwendet werden darf. Das wurde so geurteilt im Zusammenhang mit der H-Zulassung eines LKW auf eine Firma, die ihn für Showzwecke und leichte Transportaufgaben nutzen wollte (und damit schlussendlich für Werbung). So oder so ähnlich war das.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 28. März 2019 um 13:19:04 Uhr:

Wirst auch keine Regelung finden, weil es keine gibt. In der Oldtimer-Presse gab es vor wenigen Jahren auch die Meldung, dass ein Fahrzeug mit H-Kennzeichnen sogar zu gewerblichen Zwecken verwendet werden darf. Das wurde so geurteilt im Zusammenhang mit der H-Zulassung eines LKW auf eine Firma, die ihn für Showzwecke und leichte Transportaufgaben nutzen wollte (und damit schlussendlich für Werbung). So oder so ähnlich war das.

Aber @hjluecke hat es mit Nachdruck behauptet, dass der Gesetzgeber das geregelt hat und nun frage ich mal nach der Regelung. ;)

Grüße vom Ostelch

….die Regelung würde mich auch mal interessieren :-)

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