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Oldtimer ohne Kennzeichen zum TÜV fahren?

NSU Prinz 1 - 3

Bekomme einen Audi NSU Prinz 4, aus Belgien.Auf dem Trailer.Hätte Ihn selber abgeholt, denn Er ist, mit 26000 Originalkilometern, wie neu.Null Rost, und die Maschine, ist kerngesund.Dann hätte ich, Exportkennzeichen, aus Belgien, beantragen müssen.So kommt der "Königssohn", auf dem Trailer.Der belgische Verkäufer sagt, ich müsse dann zum TÜV.Nun meine Frage:Kann ich zum TÜV, ohne Kennzeichen fahren?Belgische Papiere, sind vollständig.

p.s. Die anghängte Datei, zeigt nicht den Prinz 4, sondern einen NSU 1000C, der mir aber, mit 14500 Euro, zu teuer war.Der Prinz hat 17 KW.

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Ulrich Koppel schrieb am 22. November 2020 um 17:49:47 Uhr:


Nun meine Frage:Kann ich zum TÜV, ohne Kennzeichen fahren?Belgische Papiere, sind vollständig.

Ja, auf dem Trailer. Selbst fahren geht nicht. Es sei denn, du besorgst die Kurzzeitkennzeichen (KZK) oder lässt ihn vorher zu.

KZK kannst du auch ohne HU-Nachweis beantragen, sie gelten dann ausschließlich für Fahrten zur HU und zurück, ohne Umweg, und für Fahrten in die Werkstatt, wenn die HU nicht bestanden wurde. Wurde die HU bestanden, entfällt die Beschränkung und die KZK können für alle Fahrten verwendet werden, die mit dem KZK sonst auch zulässig sind.

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Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 24. November 2020 um 17:46:04 Uhr:


Ohne (deutschen) Tüv kann man normal kein Auto zulassen, ob ein Belgischer Tüv akzeptiert wird!?

Bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung muss er das.

Siehe §7(1) FZV.

Zitat:

COC ist ein Europaweit einheitliches Datenblatt, da stehen diverse dinge drin die auch in den Papieren stehen. Teilweise sogar mehr z.b. diverse Rad/Reifen Kombinationen.

Wurde aber meines Wissens erst in den 2000er Jahren eingeführt. Dein Prinz hat auf keinen Fall ein CoC.

Das CoC gibt es für Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung. Bei PKW also seit ca. 1996.

Da das hier diskutierte Fahrzeug auf keine Fall eine EG-Typgenehmigung haben kann muss es eine nationale deutsche Betriebserlaubnis bekommen. Sofern es nicht einer deutschen ABE entspricht muss dafür eine "Vollabnahme" nach §21 StVZO gemacht werden. Wie hier schon mehrfach erwähnt.

Zitat:

Aber wie gesagt vielleicht kann Audi ein Datenblatt bereit stellen,

Ein Datenblatt braucht man auf jeden Fall für die Vollabnahme. Das kann vom Hersteller kommen oder von einer anerkannten Datenblattstelle. Weil das vermutlich selbst bei den ex.-Monopolisten der aaS nicht unmittelbar aus dem Hut zaubern kann war ja meine Empfehlung, das im Vorfeld zu klären bzw. zu beschaffen.

Sollte das Fahrzeug einer deutschen ABE entsprechen (z.B. weil es ursprünglich für den deutschen Markt gebaut wurde) braucht man auch dafür einen Nachweis (eine Datenbestätigung des Herstellers, den alten deutschen Fahrzeugbrief oder ähnliches), und dann reicht zur Zulassung eine ganz normale (deutsche) HU nach §29 StVZO.

Zitat:

@Ulrich Koppel schrieb am 24. November 2020 um 17:20:09 Uhr:


Dann kann ich zum TÜV.Das Oldtimergutachten, kann ich nachholen.

Dann zahlst du aber doppelt:

Im Oldtimergutachten ist eine HU enthalten, und eine vorher durchgeführte HU oder Vollabnahme (die ebenfalls eine HU enthält) kann nicht angerechnet werden (bzw. bestenfalls deren UMA-Anteil, was für den 17kW-Prinzen ja eher nicht zum Tragen kommt. BTW: laut wikipedia müsste der 17kW-Prinz ein Prinz 3 sein?)

Fraglich ist natürlich, ob man für so einen kleinen Motor überhaupt ein H-Kennzeichen braucht. Wenn man nicht in Umweltzonen will, lohnt es sich nicht: 600 Kubik "ohne alles" kosten 152 Euro Steuern im Jahr, ein H-Kennzeichen aber 191 Euro.

Btw. Es gibt viele die ein H Kennzeichen haben ,das sich rein "kostentechnisch" nicht lohnt (Grüne Plakette und geringe Steuer)... Und für 30€ mehr im Jahr hab ich dann doch leiber ein H am Auto ;-)

Bevor ich so einen Aufwasch mit Unwägbarkeiten bei der Fahrt zum TÜV und Co mache, packe ich das Auto lieber auf den Trailer und fahr den damit zum TÜV...

Zitat:

@jaro66 schrieb am 24. November 2020 um 19:06:34 Uhr:


Ich kenne anders rum, erst ZLS, die kleben das Landeswappen, dann TüV fahren. Der klebt seine Plakette fertig. Brauchst nicht nochmal zur ZLS.
Aber das ist regional ev. Verschieden.
Gruß jaro

Die Landeswappen kommen ohne gültige HU nicht aufs Blech.

Doch, deswegen heißt es Kennzeichenzuteilung und nicht Anmeldung!
Bitte meine Post's richtig lesen.
Gruß jaro
Seite 2.

Du bringst allerdings die HU in das Zulassungsverfahren, das ist schlicht falsch.

Zitat:

Mit den zugeteilten Kennzeichen kannst dann zum TüV fahren und in dem Moment wo der TÜVtler die Plakette klebt, gilt das KFZ als zugelassen.

Die Zulassung macht ausschließlich die Zulassungsbehörde, und ist nicht vom "TÜVler" abhängig.

Das ist völlig abwegig, weil es gegen die FZV verstößt, und den Prüfingenieur als Amtsmissbrauch misshandelt.

Ich bezweifele auch, dass Verwaltungsangestellte, Kennzeichen mit Siegel + Zul.-Besch. + dazugehörig. Kennzeichen rausgeben OHNE gültige HU.

Hüstel................[/color
Würdet ihr eure fachliche Kompetenz auf ein für normale Menschen erträgliches Mass zurückschrauben? Danke.

Moorteufelchen
MT-Team/moderator

Ich habe es selbst so durchgeführt mit einem Fz. welches 3 Jahre rum stand. Sonst wüsste ich's ja nicht so genau.
Gruß jaro

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 25. November 2020 um 21:05:29 Uhr:


Ich bezweifele auch, dass Verwaltungsangestellte, Kennzeichen mit Siegel + Zul.-Besch. + dazugehörig. Kennzeichen rausgeben OHNE gültige HU.

Da zweifelst Du richtig. Wird nicht passieren, wer andere Beispiele kennt ,bitte PN .

Fahrten Zur Erlangung der HU,der Betriebserlaubnis dürfen mit ungesiegelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn ein Kennzeichen zugeteilt wurde und die Versicherung die Fahrt deckt.

Ohne HU erfolgt keine Siegelung der Kennzeichen!
Auch bei einer Online Zulassung kann der Vorgang nicht erfolgreich bearbeitet werden,wenn die gültige HU nicht über's KBA abrufbar ist.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 26. Nov. 2020 um 08:55:09 Uhr:


Fahrten Zur Erlangung der HU,der Betriebserlaubnis dürfen mit ungesiegelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn ein Kennzeichen zugeteilt wurde und die Versicherung die Fahrt deckt.

Sag ich doch...

Gruß jaro

Zitat:

@windelexpress schrieb am 26. November 2020 um 08:55:09 Uhr:



Da zweifelst Du richtig. Wird nicht passieren, wer andere Beispiele kennt ,bitte PN .

Ich habe (zwei mal in über zehn Jahren oder so) Fahrzeugscheine in der Hand gehabt ohne eingetragene HU-Fälligkeit, mit zeitlich begrenzter Gültigkeit und einem Vermerk "nur zur HU-Durchführung" oder so ähnlich. Die Kennzeichenschilder waren jeweils gesiegelt (und hatten eine abgelaufene HU-Plakette geklebt) . Beide mussten also nach der HU nochmal zur Zulassungsstelle um sich die unbefristeten Fahrzeugscheine ausstellen zu lassen. (und um sich die neue HU-Plakette aufkleben zu lassen, ich hatte nämlich vorsichtshalber auf "Plakette erteilt Zulassungsstelle" entschieden...)

Eine formelle Bescheinigung für die Vorabzuteilung dagegen habe ich erst einmal gesehen. War vom übernächsten Landkreis, der hätte also eigentlich überhaupt nicht zu uns kommen dürfen...

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