ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Die Tüv-Prüforganisationen und alte Tüv-Berichte

Die Tüv-Prüforganisationen und alte Tüv-Berichte

Themenstarteram 23. September 2019 um 15:57

Da es vielleicht nicht jeder weiß und für den einen oder anderen von Nutzen sein kann:

Die Dekra bietet den Service an, HU/AU-Berichte, welche maximal 27 Monate zurückliegen, als anonymisierte Zweitschrift abzufragen.

Die GTÜ und der Tüv Süd macht dies mit Einschränkungen erfahrungsgemäß auch. Tüv Nord entzieht sich leider meiner Kenntnis und die KÜS verweigert jegliche Zweitschrift von abgelaufenen Berichten.

---

Ferner nicht minder interessant, ist der generelle Umstand:

Mit der 47. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (47. ÄVO) wurden Mitte des Jahres 2012 die Archivierungsbestimmungen gravierend geändert, so dass aus datenrechtlichen Gründen die archivierten Zweitschriften von Prüfberichten, die älter als 27 Monate sind, gelöscht werden müssen.

Elektronisch gespeicherte Daten wie FIN, Kennzeichen und zur untersuchenden Person müssen ebenfalls nach

dieser Zeitdauer aus den Datensätzen gelöscht werden. Eine Zuordnung bzw. sinnvolle Suche zu gespeicherten älteren Berichtsdaten ist somit nicht mehr möglich.

Ich finde den Service der Dekra und der Umgang mit dem Datenschutz vorbildlich, so bleiben die Daten von Dritten geschützt und der personenunabhängige Informationsbedarf z. B. zu Untersuchungen, Gutachten oder auch Unfallinstandsetzungen kann gewährleistet werden. In meinen Augen ein bedeutender Mehrwert für die Fahrzeughistorie, wenn man nicht der Ersthalter ist.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 26. September 2019 um 16:55:34 Uhr:

Hab ich ähnliches auch über die LWR (Leuchtweitenregulierung) geschrieben im inzwischen leider geschlossenem Thread nebenan.

Wollte man bloss nicht hören oder verstehen.

Leider ist das aber als erheblicher Mangel gewertet worden im Gegensatz zu Deiner falschen Plakette, mit der Du trotzdem TÜV bekommen hast.

Dabei waren meine Umstände die gleichen wie bei Dir.

Ich brauche es nicht.

Fahre max.mit 2 Personen, nie schwer beladen, fast nur in der Stadt und fast nie bei Nacht.

Na klar, und Lenkschloss ist auch unnötig von wegen Diebstahlsicherung, ich parke immer in der Garage. Und so'n blöder Gurt, wo ich doch immer langsam fahre! Selbst der unnötige Scheibenwischer, wo ich doch nur bei Schönwetter fahre!

Also manche haben eine Logik, dass ich nur mit dem Kopf schütteln kann. Es ist eben per se für den Entgegenkommer gefährlich, wenn Dein blödes Abblendlicht ihn blendet, nur weil Du eben doch einmal nachts fahren musst und das Fahrzeug entgegen Deiner üblichen Verfahrensweise doch voll beladen musstest. Und genau deswegen ist es gut, dass der Verordnungsgeber so was als erheblichen Mangel deklariert hat. Bei mir kriegst Du so auch keine Plakette, und das ist gut so.

18 weitere Antworten
Ähnliche Themen
18 Antworten

Hmm, ich brauchte für mein gekauftes Fahrzeug den gültigen HU Bericht. Der Vorbesitzer hatte ihn nicht mehr. Zulassung ging aber auch ohne den Schein. Ich dann bei der FSP angerufen und nach einer Zweitschrift gefragt.

Antwort: ohne Vollmacht des alten Halters geht das nicht, Datenschutz.

Der Vorbesitzer hatte den Wagen über zehn Jahre und seine Daten, also Name, Adresse usw stehen ja auch im alten Fahrzeugschein und im Kaufvertrag. Es half nichts, ich mußte mir eine Vollmacht erteilen lassen um an den HU Bericht zu kommen.

Themenstarteram 23. September 2019 um 16:43

Zitat:

@Astra Twinport schrieb am 23. September 2019 um 18:37:49 Uhr:

Hmm, ich brauchte für mein gekauftes Fahrzeug den gültigen HU Bericht. Der Vorbesitzer hatte ihn nicht mehr. Zulassung ging aber auch ohne den Schein. Ich dann bei der FSP angerufen und nach einer Zweitschrift gefragt.

Antwort: ohne Vollmacht des alten Halters geht das nicht, Datenschutz.

Der Vorbesitzer hatte den Wagen über zehn Jahre und seine Daten, also Name, Adresse usw stehen ja auch im alten Fahrzeugschein und im Kaufvertrag. Es half nichts, ich mußte mir eine Vollmacht erteilen lassen um an den HU Bericht zu kommen.

Wie ich schon schrieb, nicht alle Prüforganisationen sind so kulant. Bei der GTÜ und beim Tüv Süd habe ich da etwas mehr Geduld gebraucht. Die KÜS hat es gleich abgelehnt. Von der Dekra habe ich es schwarz auf weiß.

Ist ja evtl. auch für den Gebrauchtwagenkäufer interessant, welche Mängel da schon alle aufgeführt wurden . . . kann man gleich mal nachguggen, ob auch alles behoben wurde, und vor allem wie . . . und nicht nur mit einem aktuellen "Gefälligkeits-TÜV"-Bericht beim Verkauf mit "TÜV neu" geblendet wird.

Kosten ?

Themenstarteram 23. September 2019 um 17:05

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 23. September 2019 um 19:03:21 Uhr:

Ist ja evtl. auch für den Gebrauchtwagenkäufer interessant, welche Mängel da schon alle aufgeführt wurden . . . kann man gleich mal nachguggen, ob auch alles behoben wurde, und vor allem wie . . . und nicht nur mit einem aktuellen "Gefälligkeit-TÜV"-Bericht beim Verkauf mit "TÜV neu" geblendet wird.

Kosten ?

Bei der GTÜ und dem Tüv Süd war es damals kostenfrei. Die Dekra nimmt eine kleine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro.

Ich geh trotzdem nur noch zum KÜS.

Sind bei mir im Ort sehr freundlich nett und locker.

(Und meine HU Berichte hebe ich sorgfältig auf.

Darum stört mich das nicht.)

Was ich von meiner Dekra Station ganz und gar nicht sagen kann.

Darum, nach ca.10 HU 's dirt mit Auto und Motorrad: Auf Wiedersehen!

Aber das kann man sicher nicht pauschalisieren.

Bloss bei mir im Umkreis ist das halt so.

Themenstarteram 23. September 2019 um 18:48

Zitat:

Ich geh trotzdem nur noch zum KÜS.

Sind bei mir im Ort sehr freundlich nett und locker.

(Und meine HU Berichte hebe ich sorgfältig auf.

Darum stört mich das nicht.)

Was ich von meiner Dekra Station ganz und gar nicht sagen kann.

Darum, nach ca.10 HU 's dirt mit Auto und Motorrad: Auf Wiedersehen!

Aber das kann man sicher nicht pauschalisieren.

Bloss bei mir im Umkreis ist das halt so.

Das ist eben die Sache. Bei der GTÜ hatte ich auch einen bescheuerten Prüfer, der es einfach nicht verstehen konnte, dass ein 23 Jahre alter BMW keinen einzigen Mangel haben kann. Einen hat der dann doch gefunden: das falsche Kennzeichen in der grünen Plakette, denn diese trug noch das einzige und originale Kennzeichen aus München seit Zulassung 1998. Ich hatte sie aus "Prinzip" dran gelassen. Fazit: geringer Mangel im Brief. Idioten gibt es überall.

Wie ich mein Auto gekauft hatte, war kein TÜV Bericht dabei und da dies mein erstes war wusste ich nicht ob ich ihn brauche oder nicht zum anmelden. Bin mit dem alten Fahrzeugschein zum TÜV Rheinland die haben in der Zentrale nachgefragt und haben mir dann eine Zweitschrift raus gegeben, keine große Abfrage oder sonstiges.

Am Ende hätte ich sie für das anmelden nicht gebraucht da anscheinend der alte TÜV Stempel im alten Fahrzeugschein ausreichend war, für die Zukunft weiß ich dann besser bescheid.

Zitat:

@BMW_Classic schrieb am 23. September 2019 um 17:57:28 Uhr:

......

---

Ferner nicht minder interessant, ist der generelle Umstand:

Mit der 47. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (47. ÄVO) wurden Mitte des Jahres 2012 die Archivierungsbestimmungen gravierend geändert, so dass aus datenrechtlichen Gründen die archivierten Zweitschriften von Prüfberichten, die älter als 27 Monate sind, gelöscht werden müssen.

Elektronisch gespeicherte Daten wie FIN, Kennzeichen und zur untersuchenden Person müssen ebenfalls nach

dieser Zeitdauer aus den Datensätzen gelöscht werden. Eine Zuordnung bzw. sinnvolle Suche zu gespeicherten älteren Berichtsdaten ist somit nicht mehr möglich.

Ich finde den Service der Dekra und der Umgang mit dem Datenschutz vorbildlich,.......

Und jetzt zur Realität :-D

https://www.motor-talk.de/.../...prueforganisationen-t6708291.html?...

Zitat:

@BMW_Classic schrieb am 23. September 2019 um 20:48:47 Uhr:

 

...Bei der GTÜ hatte ich auch einen bescheuerten Prüfer, der es einfach nicht verstehen konnte, dass ein 23 Jahre alter BMW keinen einzigen Mangel haben kann. Einen hat der dann doch gefunden: das falsche Kennzeichen in der grünen Plakette, denn diese trug noch das einzige und originale Kennzeichen aus München seit Zulassung 1998. Ich hatte sie aus "Prinzip" dran gelassen. Fazit: geringer Mangel im Brief. Idioten gibt es überall.

Ja was nu ?

Ist das "einzig-originale" Kennzeichen jetzt noch drauf oder doch ein anderes ?

Und wenn nicht, warum ist der Prüfer dann "bescheuert" und ein "Idiot", wenn er das beanstandet ?

Und ein geringer Mangel wird doch nicht im Brief eingetragen, sondern im TÜV-Bericht ;-)

(für 5 € hättest direkt beim TÜV eine passende Plakette bekommen (und hättest eine "weiße Weste" im Untersuchungsbericht . . . bist ja eh verpflichtet, auch geringe Mängel umgehend zu beseitigen ! Steht nirgends, daß man die so lassen darf . . . ) )

Hier bist kleinlich und möchtest den Oberlehrer spielen :

https://www.motor-talk.de/.../...fallen-weiterfahren-t6706865.html?...

. . . aber selber möchtest Ausnahmen für dich . . .

. . . ich mach's da eher umgekehrt : ich laß dem Prüfer gern noch 'nen geringen Mangel übrig (oder auch 2-3), damit er bei meinem alten Auto (und auch anderen) auch ja noch was aufzuschreiben hat . . . dann isser nämlich eher zufrieden . . . bevor er kleinlich wird, weil er nix findet . . . und dann irgendeine "Ermessens-Sache" zu einem erheblichen Mangel deklariert/hochstuft . . . und ich dann debattieren muß . . . oder sogar beseitigen, obwohl's noch locker 2 oder 4 Jahre gut gewesen wär . . .

Leben und leben lassen, miteinander statt gegeneinander ;-)

Themenstarteram 26. September 2019 um 6:39

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 26. September 2019 um 08:26:41 Uhr:

Zitat:

@BMW_Classic schrieb am 23. September 2019 um 20:48:47 Uhr:

 

...Bei der GTÜ hatte ich auch einen bescheuerten Prüfer, der es einfach nicht verstehen konnte, dass ein 23 Jahre alter BMW keinen einzigen Mangel haben kann. Einen hat der dann doch gefunden: das falsche Kennzeichen in der grünen Plakette, denn diese trug noch das einzige und originale Kennzeichen aus München seit Zulassung 1998. Ich hatte sie aus "Prinzip" dran gelassen. Fazit: geringer Mangel im Brief. Idioten gibt es überall.

Ja was nu ?

Ist das "einzig-originale" Kennzeichen jetzt noch drauf oder doch ein anderes ?

Und wenn nicht, warum ist der Prüfer dann "bescheuert" und ein "Idiot", wenn er das beanstandet ?

Und ein geringer Mangel wird doch nicht im Brief eingetragen, sondern im TÜV-Bericht ;-)

(für 5 € hättest direkt beim TÜV eine passende Plakette bekommen (und hättest eine "weiße Weste" im Untersuchungsbericht . . . bist ja eh verpflichtet, auch geringe Mängel umgehend zu beseitigen ! Steht nirgends, daß man die so lassen darf . . . ) )

. . . ich mach's da eher umgekehrt : ich laß dem Prüfer gern noch 'nen geringen Mangel übrig (oder auch 2-3), damit er bei meinem alten Auto (und auch anderen) auch ja noch was aufzuschreiben hat . . . dann isser nämlich eher zufrieden . . . bevor er kleinlich wird, weil er nix findet . . . und dann irgendeine "Ermessens-Sache" zu einem erheblichen Mangel deklariert/hochstuft . . . und ich dann debattieren muß . . . oder sogar beseitigen, obwohl's noch locker 2 oder 4 Jahre gut gewesen wär . . .

Leben und leben lassen, miteinander statt gegeneinander ;-)

Ich meinte ja den Tüv-Bericht mit Brief an dieser Stelle.

Natürlich hätte ich die Plakette erneuern können, aber wozu? Ich wohne und lebe ja nicht einmal in einer Stadt in der Umweltzonen existieren, da ist die Plakette ohnehin irrelevant.

Welches Kennzeichen auf der G-KAT Plakette stand, hat auch niemanden interessiert. Die "alte" Plakette blieb aus oben genannten Gründen sowie dem darauf befindlichen Münchener Stadtwappen dran. Tja, dafür gab es eben keine "weiße Weste"...

Bei der nächsten HU kommt sie ab, weil die Limo ohnehin zum Verkauf steht, da wäre es ja sinnbefreit noch einmal in eine Plakette (für die HU) zu investieren, die der neue Eigentümer ohnehin wieder entfernen muss. Außerdem ist dieser Prüfpunkt seit der Reform 2018/19 entfallen, nur ob das auch jeder Fahrer/Prüfer weiß?

Zitat:

Leben und leben lassen, miteinander statt gegeneinander ;-)

Nö, nicht wenn an einem Auto alles erneuert und überholt wurde, was technisch überhaupt nur geht. Es gibt eben sehr wohl alte Autos, die besser dastehen als mancher neuer Kollege im Straßenbild.

Der alte orange sechseckige Ozon-Alarm-Babber noch ?

. . . du liebe Zeit . . . ich bin immer froh, wenn da möglichst wenig irgendwo "babbd" ---> weg mit dem Sche.. von der Scheibe ;-)

Aber ok, gibt eben auch Trophäensammler und auch "Originalitäts-Freaks", die lieber mit 'nem vergilbten Uralt-Aufkleber rumfahren als mit freier Sicht . . .

http://img2.auto-motor-und-sport.de/...howImageNew-e81675ae-499048.jpg

Das Münchner Kindl gäb's aber auch in "neutral", das hätt' dir keine beanstanden können :

https://www.google.de/search?...

Nur das "FC Bayern" vor'm Schalke oder Dortmund Stadion könnte evtl. einigen Hooligans mißfallen... ;-)

Und jetzt, wo sie nimmer beanstandet werden wird, willst sie aber abmachen . . . kapier' ich jetzt auch nicht so ganz :confused: . . . warum dann die ganze Aufregung . . . um fast nichts ?

Manchmal hat man kein Glück, und dann kommt auch noch Pech dazu . . .

Manchmal verliert man, und manchmal gewinnen die anderen . . .

Aber deswegen gleich rumheulen und den Prüfer beleidigen ?

Themenstarteram 26. September 2019 um 14:37

Habe ich? Tut mir leid, aber es gibt in meinen Augen wichtigeres als ein abweichendes Kennzeichen zwischen Umweltplakette und Fahrzeug. Für mich ist das Erbsenzählerei, ganz gleich aus welchem Motiv heraus. Oftmals steckt auch Neid dahinter.

Ich habe an meinem Auto keine Aufkleber bis auf die besagte (notwendige) Plakette und den originalen BMW Classic Schriftzug, den es auch dort zu erwerben gab (Siehe Bild im Anhang, dort am Kotflügel). Dein gezeigter Aufkleber der Katalysatortechnik finde ich grandios! Das ist einfach ein tolles Zeugnis der damaligen Zeit und sollte erhalten werden. Schön, dass sich Menschen dafür begeistern können.

Noch zu deinem Verständnis: Die Plakette kommt ab, nur zur Sicherheit, damit es nachher nicht wieder ein "Haar in der Suppe" gibt ;-) Deshalb schrieb ich oben, dass es unklar ist, ob jeder Autofahrer und Prüfer auch weiß, dass es eine neue Richtlinie gibt. Man muss sich nicht alles gefallen lassen oder geht Ärger gleich aus dem Weg. Jeder hat einen anderen Anspruch, aber für mich gibt es nur: ohne Mängel.

Bmw-classic

Hab ich ähnliches auch über die LWR (Leuchtweitenregulierung) geschrieben im inzwischen leider geschlossenem Thread nebenan.

Wollte man bloss nicht hören oder verstehen.

Leider ist das aber als erheblicher Mangel gewertet worden im Gegensatz zu Deiner falschen Plakette, mit der Du trotzdem TÜV bekommen hast.

Dabei waren meine Umstände die gleichen wie bei Dir.

Ich brauche es nicht.

Fahre max.mit 2 Personen, nie schwer beladen, fast nur in der Stadt und fast nie bei Nacht.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 26. September 2019 um 16:55:34 Uhr:

Hab ich ähnliches auch über die LWR (Leuchtweitenregulierung) geschrieben im inzwischen leider geschlossenem Thread nebenan.

Wollte man bloss nicht hören oder verstehen.

Leider ist das aber als erheblicher Mangel gewertet worden im Gegensatz zu Deiner falschen Plakette, mit der Du trotzdem TÜV bekommen hast.

Dabei waren meine Umstände die gleichen wie bei Dir.

Ich brauche es nicht.

Fahre max.mit 2 Personen, nie schwer beladen, fast nur in der Stadt und fast nie bei Nacht.

Na klar, und Lenkschloss ist auch unnötig von wegen Diebstahlsicherung, ich parke immer in der Garage. Und so'n blöder Gurt, wo ich doch immer langsam fahre! Selbst der unnötige Scheibenwischer, wo ich doch nur bei Schönwetter fahre!

Also manche haben eine Logik, dass ich nur mit dem Kopf schütteln kann. Es ist eben per se für den Entgegenkommer gefährlich, wenn Dein blödes Abblendlicht ihn blendet, nur weil Du eben doch einmal nachts fahren musst und das Fahrzeug entgegen Deiner üblichen Verfahrensweise doch voll beladen musstest. Und genau deswegen ist es gut, dass der Verordnungsgeber so was als erheblichen Mangel deklariert hat. Bei mir kriegst Du so auch keine Plakette, und das ist gut so.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Die Tüv-Prüforganisationen und alte Tüv-Berichte