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Autoverkauf nach Spanien, Welche Kennzeichen?

Themenstarteram 30. September 2019 um 14:43

Hallo zusammen,

also ich möchte mein Auto verkaufen.

Nun hat sich jemand aus Spanien gemeldet der wohl Beruflich in Deutschland zu tun hat.

Wir sind uns zwecks Preis und der Bezahlerei in Bar und direkt bei der Bank einig, damit ich es prüfen lassen kann.

Die Frage ist jetzt..... was braucht er für Kennzeichen? Kurzzeitkennzeichen gibts ja für EU Fahrten aber die wollen auf der Zulassungsstelle eine eVB, er sagt mir jedoch das seine Versicherrung in Spanien sowas nicht hat?

Wie kann ich dem Herrn nun helfen an gültige Kennzeichen zu kommen das er das Fahrzeug mitnehmen kann?

Angemeldet lassen kommt bei einer solchen fahrt ins Ausland nicht in Frage.

MFG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Drahkke schrieb am 30. September 2019 um 21:13:02 Uhr:

Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden.

Vollkommener Quark :rolleyes: Eine Fernzulassung ist, wenn ein Fahrzeug, das nicht in Deutschland steht, in Deutschland zugelassen wird. Ob Dokumente im Ausland anerkannt werden, liegt unter anderem am Datenumfang und an nationalen Regelungen, eine allgemeingültige Aussage für das restliche EU-Ausland kann man nicht pauschal treffen.

 

@TE: das richtige Kennzeichen ist grundsätzlich das Ausfuhrkennzeichen, hierfür wird eine entsprechende Versicherungsbestätigung in Form eines gelben Formulars benötigt. Für Kurzzeitkennzeichen benötigt er eine eVB. Beides sollte in den Schildergeschäften rund um die Zulassungsstelle problemlos zu erhalten sein. Ob sonst noch etwas benötigt wird, erfragst du am Besten bei der Zulassungsstelle, zu der ihr gehen wollt. Für welche Art Kennzeichen er sich entscheidet, kann dir am Ende natürlich theoretisch egal sein.

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Der Käufer benötigt Exportkennzeichen (die mit dem roten Streifen auf der rechten Seite).

Themenstarteram 30. September 2019 um 15:42

Und welche Unterlagen benötigen wir dafür?

Mich verwirrt halt nur das ich schon bei der Zulassungsstelle angerufen habe und sie sagten das er eine evb braucht.

Er wiederum hat auch schon mit seiner Versicherung telefoniert und diese sagt das es so etwas nicht gibt bei denen. Hm. Will halt nicht daß er her kommt und es dann nicht klappt. Ich mein..... Mir kann es ja eigentlich Wurst sein, aber will ja auch helfen.

hier könnten evtl. @windelexpress oder @tecci6n weiterhelfen...

Die eVB kann er sich auch von einer deutschen Versicherung geben lassen. Dazu sollte er persönlich in einem örtlichen Versicherungsbüro vorstellig werden, dort sein Vorhaben schildern und das Versicherungspaket für den Export auch direkt bezahlen.

Drahke... was will der Käufer mit einer deutschen Versicherung?

Das Fahrzeug nach Spanien überführen.

Habe ich vor 20 Jahren auch mal gemacht und zusammen mit dem Käufer bei einem örtlichen Versicherungsbüro die Versicherung für die Exportkennzeichen abgeschlossen.

Ich gehe jetzt mal davon aus, daß sich da zwischenzeitlich (außer der Umstellung auf eVB) nichts Wesentliches geändert hat.

Versicherungsschutz für die Fahrt nach Spanien.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 30. September 2019 um 17:52:48 Uhr:

Das Fahrzeug nach Spanien überführen.

Habe ich vor 20 Jahren auch mal gemacht und zusammen mit dem Käufer bei einem örtlichen Versicherungsbüro die Versicherung für die Exportkennzeichen abgeschlossen.

Ich gehe jetzt mal davon aus, daß sich da zwischenzeitlich (außer der Umstellung auf eVB) nichts Wesentliches geändert hat.

http://deckungskarten.eu/

Okay, danke.

Bin davon ausgegangen, daß die deutsche KFZ-Versicherungsbranche die eVB stringend eingeführt hat.

Ne, leider nicht.

Für ein Ausfuhr(Export)- Kennzeichen nicht. Da gibt's die DeckungsKarten noch in Papierform.

Für die erforderlichen Unterlagen am besten die HP des LK besuchen.

In einigen LK müssen die Fzg auch vorgeführt werden, und wohnt der Antragsteller nicht in D,wird ein EmpfangsBevollmächtigter benötigt,der bei Zuteilung des AusfuhrKennzeichens mit erfasst wird,

Gruß M

Themenstarteram 30. September 2019 um 18:47

Was wäre wenn wir das https://www.evb-kurzzeitkennzeichen.de/?i=1

einfach auf seinen Namen ausfüllen. Mit einem Kurzzeitkennzeichen darf man wohl doch in die EU wenn man die grüne Karte mit bestellt. Dann hat man die evb, damit zur Zulassung, Kennzeichen machen lassen, Stempel drauf und los geht's oder?

Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden.

Themenstarteram 30. September 2019 um 19:15

Aber wozu steht denn dann da das man in der EU fahren darf? Andere Länder zählen natürlich nicht aber in der EU scheint es wohl gültig zu sein?

Sry falls ich komplett auf dem Schlauch stehe.

Man kann damit fahren, aber wie schon angedeutet, müssen sie im Ausland nicht akzeptiert werden. Man geht als Fahrer somit immer ein gewisses Risiko ein, welches man mit den offiziellen Exportkennzeichen eben nicht an der Backe hat.

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