Oldtimer-LKW im Ausland fahren
Hallo zusammen.
Ich habe seit langem den Wunsch mir einen LKW (Pritsche) zu besorgen, und mir diesem zum Wohn-/Expeditionsmobil umzubauen.
Jetzt habe ich langsam Zeit für dieses "Hobby" und bin gedanklich auf einen Stolperstein gestoßen, der mir vieles versaubeuteln könnte...
Geplant wäre ein LKW(Pritsche über 7,5to) als Oldtimer (H-Kennzeichen) und den Aufbau als "Ladung" draufzusetzen(um das H-Kennzeichen nicht zu gefährden)
Wie ist das jetzt allerdings mit Fahrten ins Ausland?
Reicht es den alten (Karten) Fahrtenschreiber zu benutzen?
Ist das im Ausland (wegen H-Kennzeichen) überhaupt nötig?
Müsste man dann einen digitalen nachrüsten?
In D ist man davon ja eigentlich befreit.
Vll Zusatzfrage: Muss man den alten FS vor sowas neu eichen lassen?
Die Umrüstung würde bestimmt ja nicht wenig kosten. (Die Strafen ggf ja noch viel mehr) Daher die Frage.
Danke schon im voraus.
Edit: Soll EU-sowie nicht-EU betreffen.
39 Antworten
Ein paar Jährchen? 😕
Bis dahin können sich die Vorgaben wieder mal ändern.
Jedenfalls bin ich gespannt auf diese "Eierlegende-Wollmilch-Sau"!
(Versicherungstechnisch wirst du auf "Werksverkehr" laufen - ich hatte zumindest keine andere Alternative trotz privat und H).
Jedenfalls viel Erfolg bei deinem Projekt, und Spaß bei der Arbeit! 😉
Klar Jahre.
Erst muss die Basis (LKW) noch gefunden werden, dann das herrichten.
Dann kommt der "Aufbau" und dann der Innenausbau.
Das wird schon dauern. Soll ja auch Spaß machen 🙂
Bei hobbymäßigen genutzten LKW ( Sattelauflieger, Sportgeräteanhänger) konnte mir bis jetzt noch keiner, Polizei ( auch Spezialtruppe Güterverkehr), Zoll, Fahrschule, Bußgeldstelle sagen mit Nachweis der gesetzlichen Regelung, ob ein solches Gespann dem Sonntagfahrverbot unterliegt oder nicht.
Vor allem nicht, wenn es nicht von einer Firma, also rein privat genutzt und zugelassen ist. Bei gewerblicher Nutzung ist es eindeutig Werksverkehr, aber private Nutzung und Zulassung von Zugmaschine und Auflieger... bis heute kein eindeutiges, belegbare Ergebnis. Gilt jetzt nur für D, mit Ausland noch nicht angefangen mich darum zu kümmern.
Deshalb H-Kennzeichen!
Da gilt das definitiv nicht. (In Deutschland)
und Gespann fahren habe ich ja nicht vor.
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Zitat:
@Alexander67 schrieb am 29. Juni 2024 um 07:16:41 Uhr:
Ich frage mich aber gerade ob "so schwere" LKW überhaupt ein H-Kennzeichen bekommen können.
Da habe ich massive Zweifel.
Das geht, die örtliche Feuerwehr hat auch ein uraltes (und top gepflegtes) Löschfahrzeug von ca. 1930 mit H Kennzeichen im Schuppen stehen. Der Laster dürfte ca. 10 bis 12 Tonnen haben…
Du solltest Dich nach Erwerb des LKWs auf einer anderen Seite anmelden, die z. B. zu dem Fahrzeug passt.
Allradlkwgemeinschaft kann ich Dir empfehlen.
Habe selber LKW 9to mit H-Kennzeichen und kann nur sagen, dass hier viel Halb- und Falschwissen kundgetan wurde. Wohl auch eher von denen, die so ein Fahrzeug nicht haben.
Zitat:
@85mz85 schrieb am 30. Juni 2024 um 20:51:00 Uhr:
Bei hobbymäßigen genutzten LKW ( Sattelauflieger, Sportgeräteanhänger) konnte mir bis jetzt noch keiner, Polizei ( auch Spezialtruppe Güterverkehr), Zoll, Fahrschule, Bußgeldstelle sagen mit Nachweis der gesetzlichen Regelung, ob ein solches Gespann dem Sonntagfahrverbot unterliegt oder nicht.
Sonntagsfahrverbot gilt nur für gewerblichen Güterverkehr
"Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ist in Deutschland in § 30 StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. Demnach dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf deutschen Straßen nicht verkehren."
https://www.balm.bund.de/.../LKW-Fahrverbote.html
Kann ich nicht glauben, dass das keine wissen soll bei den entsprechenden Stellen. 😉 Und ob Werkverkehr oder nicht, interessiert keinen beim Sonntagsfahrverbot, das Fahrverbot gilt auch für den Werkverkehr.
Zitat:
@mevobe schrieb am 1. Juli 2024 um 10:38:36 Uhr:
...., dass hier viel Halb- und Falschwissen kundgetan wurde. .
Na dann erhelle uns doch, wenn du der Meinung bist hier ist alles falsch
Bitte genau lesen, was ich geschrieben habe. Da geht es nämlich schon los.
Dass alles falsch ist, hab ich nicht geschrieben.
Einfach nochmal lesen.
Wir haben noch einen alten IVECO LKW mit Baujahr aus den 90ern. Mit dem fahren wir gelegentlich im Werkverkehr (eigene Güter) z.B. auch nach Benelux. Seit 2006 müssen (neue) LKW einen digitalen FS haben. Aber mir ist keine EU-Regelung bekannt, die bei den älteren LKW, die noch analoge Fahrenschreiber haben, eine Umrüstung auf digitale Fahrtenschreiber vorschreiben. Vorschriften kann ich hier leider aber auch nicht zitieren.
Stell' doch einfach Mal ne Serviceanfrage beim BAG. Auf deren Seite gibt's sowohl eine Tel-Nr als auch ein Kontaktformular. Die sollten Dich auf die passenden Vorschriften verweisen können, zumindest innerhalb der EU. Was außerhalb der EU ist, kann theoretisch jedes Land selbst festlegen.
Zitat:
@amateur99 schrieb am 26. Juli 2024 um 10:52:37 Uhr:
Aber mir ist keine EU-Regelung bekannt, die bei den älteren LKW, die noch analoge Fahrenschreiber haben, eine Umrüstung auf digitale Fahrtenschreiber vorschreiben.
Auf der ersten Seite findest du einen Link dazu.
Wo, die hier geltenden, Lenk und Ruhezeiten einzuhalten sind, regelt nicht die EU, sondern das AETR Abkommen. Dort sind weit mehr als die 28 EU Staaten vereint