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Oldtimer Trekker ohne landwirtschaftlichen Zweck!!!

Themenstarteram 27. Dezember 2013 um 12:44

Hey Leute,

ich hab da mal ne Frage, für die ich noch keine eindeutige Antwort bekommen habe.

Ich besitze die Führerscheinklasse B, welche ja bekanntlich "L" einschließt.

Ich, als bekennender Oldie- Liebhaber möchte mir einen Porsche Diesel Junior Schlepper zulegen.

Leider verfüge ich nicht über einen land- oder forstwirtschaftlichen Nutzungszweck, sondern möchte einfach bei schönem wetter durchs Ländle tuckern.

Ich brauche auch keinen Hänger oder sonstige Arbeitsgeräte an meinem Trecker.

Kann ich ihn mit schwarzem Kennzeichen ohne "Agrar-Zwecke" fahren und ihn normal zulassen?

PS. er hat eine Höchstgeschwindigkeit von 19 km/h und weigt ca 1800 kg.

Danke schon ma im Vorraus

Gruß Tom

Beste Antwort im Thema

der TE möchte mit seinem Schlepper Spazierenfahren, das ist kein land- oder forstwirtschaftlicher Zweck, der land- oder forstwirtschaftliche Zweck ist aber bei Klasse L gefordert! Also gibt es für den TE eine Grenze von 3,5 to da der TE die in B enthaltene Klasse L nicht nutzen kann.

die Zweckbindung mal hervorgehoben

Klasse L:

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

 

Quelle

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Klar geht das, mache ich selbst. Klasse B sind ja alle Fzge., die nicht zu einer der anderen Klassen gehören. Unter 3,5 Tonnen zGG bleibst du auch, alles gut mit schwarzer Nummer. Mit grünem Anhänger fahren oder den Heuwender ziehen kann aber Probleme geben. Aber darüber gibt es ganze Bücher und schon fast genau so viele Fragen wie Meinungen.

der L ist jetzt beim B dabei?

Themenstarteram 27. Dezember 2013 um 13:06

OK danke ich war mir nicht sicher, da wie du schon sagtest so viele Meinungen existieren.

Aber ich würde mich noch über Kommentare freuen, die das ganze weiter erläutern.

einfach mal auf den lappen-karte schaun

da steht bestimmt drauf was du +was du nicht darfst

und jede fahrschule gibt dir dazu unendgeldlich auskunft

sicher auch über herrn gockel

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v

der L ist jetzt beim B dabei?

Jepp: § 6 FeV :

Zitat:

(3) Außerdem berechtigt

(...)

4. die Fahrerlaubnis der Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L,

Neu ist das aber nicht, sondern war schon immer so.

Mal die ganze Tabelle zum Nachlesen.

Bedenke bitte bei einer "normalen" Zulassung, dass Du damit nicht unbedingt in eine Umweltzone einfahren darfst.

Eventuell kann es Sinn machen Deinen Junior mit einem H-Kennzeichen zuzulassen.

Ist ein Rechenbeispiel was Steuer und Versicherung mit schwarzer Nummer und mit H-Kennzeichen kostet. Bei den kleinen Scheppern ist es aber oft so, dass die normale Zulassung die günstigere Alternative ist.

Olditimer Trecker, älter als 30 Jahre, können ein H bekommen, wenn sie im Zustand 3 und besser sind, dann hat sich auch die Umweltzone zu öffnen.

Die KFZ Steuer fällt mit rund 193Euro deutlich billiger aus.

Versichern kann man man den ganz normal, bei jeder Versicherung, sodass der Unsinn des 2. Fahzeugs, wie bei Oldiversichern üblich, hinfällg ist.

Die Klasse L ist bei B mit dabei, nur ist die Klasse L für LoF Fahrzeuge und für LoF Zweck!

Zitat:

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch die StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Für den TE ist das kein Problem da das Objekt der Begierde unter 3,5 To liegt und somit mit Klasse B gefahren werden darf.

Themenstarteram 28. Dezember 2013 um 12:31

Wow toll danke Leute!

Dann fasse ich nochmal kurz zusammen: Am bestem mit H-Kennzeichen zulassen damit die Grünen nicht meckern und fahren darf ich den weil er unter 3,5 Tonnen wiegt.

Danke dann weis ich bescheid.

Hat jemand schöne alte Schlepper? Ladet doch mal ein paar Bilder hoch und schreibt von euren Erlebnissen!

Der Schlepper darf mit Klasse L auch mehr als 3,5t wiegen, er darf aber nicht schneller sein, als 25km/h bzw. bauartbedingt 32km/h.

Mit Klasse T, auch schwerer als 3,5t und nicht schneller als sein, als 40km/h bzw 60km/h.

Nachtrag:

H Kennzeichen taugliche Traktoren der 1950er bis 1970er Jahre gibt es ab 1400Euro brutto.

Nachtrag 2:

So einen, wie den Rechten der Beiden,

http://www.fahrzeugbilder.de/.../...a-steyr-280-beide-bj1958-72492.jpg

hatte ich im Rahmen des Sportplatzbaus mit einer Amazone hinten dran und im Winterdienst, während meiner Ausbildung im GaLa-Bau gefahren.

Er bremst nur über die Hinterräder, was im Winter, beim Salzstreuen, gewöhnungsbedürftig ist.

Die 280er werden heute mit Preisen ab 3000Euro angeboten..

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Der Schlepper darf mit Klasse L auch mehr als 3,5t wiegen, er darf aber nicht schneller sein, als 25km/h bzw. bauartbedingt 32km/h.

Über 3,5 to kommt die Zweckbindung ins Spiel der TE fährt mit Klasse B

wiegt oder liegt???

bei der Fahrerlaubnis geht es um das zulässige Gesamtgewicht...

Ich denke zwar nicht das so ein kleines Teil dies überschreitet... aber wer weiss!??

 

Gruß

Zitat:

Über 3,5 to kommt die Zweckbindung ins Spiel der TE fährt mit Klasse B

Es ist egal, L ist in B enthalten.

Für L gibt es keine 3,5 tonnige Beschränkung.

Klasse 3 war auf 7,5t zgg LKW beschränkt + 1,4faches für den Anhänger bei durchgehender Bremse.

Klasse 3 hat Klasse 4 eingeschlossen.

Mit dem 4er konnte ein x beliebiger Trecker mit v-max 25km/h 2 zulassungsfreien Anhängern mit 40t ZugGG mit 25km/h gefahren werden.

Wenn der Trecker schneller war, mussten die Anhänger zugelassen sein und man brauchte Klasse 2.

 

der TE möchte mit seinem Schlepper Spazierenfahren, das ist kein land- oder forstwirtschaftlicher Zweck, der land- oder forstwirtschaftliche Zweck ist aber bei Klasse L gefordert! Also gibt es für den TE eine Grenze von 3,5 to da der TE die in B enthaltene Klasse L nicht nutzen kann.

die Zweckbindung mal hervorgehoben

Klasse L:

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

 

Quelle

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