Oldtimer - Einschränkungen durch den Gesetzgeber bei der alltäglichen Nutzung?
Wir wollen uns ein Wohnmobil kaufen, das älter als 30 Jahre alt ist.
Wir könnten das dann ja mit H-Kennzeichen versichern.
Ich habe mal was davon gehört, dass der Gesetzgeber bei einem H-Kennzeichen aber einschränkungen vorgibt?
Wie z.B. nur Bewegungsfahrten und Fahrten zu Oldtimer Treffen.
Was ist denn da dran?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@hjluecke schrieb am 4. Oktober 2019 um 11:35:24 Uhr:
Moin!
Nein, da gibt es auch Einschränkungen. Das kann der TS aber auch selbst mittels GOOGLE herausfinden.
G
Schade, dass man für solch brutal hilfreiche Kommentare wie deinen keine negativbewertungen abgeben kann!
🙄
55 Antworten
Mir sind auch nur die Heckscheibenaufkleber bekannt. GT hat nicht mit G-Kat zu tun, falls du das verwechselst. Auch das "E" bei Audi hinter der Motorisierung gibt nur an, dass es einen langen 5ten Gang gibt.
Zitat:
@ToniCorsaC schrieb am 6. Oktober 2019 um 16:40:45 Uhr:
...
Erstaunt bin ich, dass hier nicht das Thema Umwelt zur Sprache kommt.
...
Umweltschutz besteht nicht nur darin, was die Herde der Medien blökt. Umweltschutz heisst z.B. auch Ressourcenschonung, weil ein 30 Jahre altes Auto damit mehr als doppelt so lange fährt, wie das Durchschnittsauto in Deutschland. Und im Gegensatz zu E-Autos zur Gewinnung der Rohstoffe in deren Batterien auch nicht in dem großen Stil Urwälder vernichtet oder indigene Völker vertrieben werden.
Freunde der Nacht...............
Einiges ist weg.
Moorteufelchen