ohne unterlagen abmelden?
hallo,
ich habe am freitag meinen golf 4 verkauft und mir einen passat 3b geholt.
Wir haben die autos getauscht, jetzt habe ich bei autoscout gesehen, dass er ihn verkauft (es war ein privatverkäufer).
Jetzt habe ich angst,da ich den golf angemeldet übergeben habe.
Kann ich ihn auch ohne fahrzeugbrief und fahrzeugschein abmelden?
Die wissen ja, auf wen er angemeldet ist und wenn ich meinen ausweis vorzeige dürfte ja alles in ordnung sein, oder?
11 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bauchspeck
Kann ich ihn auch ohne fahrzeugbrief und fahrzeugschein abmelden?
NEIN!
Du brauchst zur Abmeldung in jedem Fall diese beiden Dokumente und die Kennzeichen, d.h. den Wagen kann nur der Besitzer dieser Dokumente abmelden.
In deinem Fall würde ich auf jedem Fall deine Versicherung über den Verkauf den Wagens informieren (Dreizeiler verfassen und Kopie des Kaufvertrages beifügen). Ob du die Versicherung auch ohne Abmeldung kündigen kannst weiß ich jetzt nicht genau, ruf doch morgen einfach mal bei deiner Versicherung an.
Hoffentlich hast du auf dem Kaufvertag Datum und genaue Uhrzeit angegeben.
}Wir haben die autos getauscht, jetzt habe ich bei autoscout gesehen, dass er ihn verkauft (es war ein privatverkäufer).{
Du hast ja sicherlich einen Kaufvertrag mit der Anschrift des Käufers.(Den Personalausweis hast du dir selbstverständlich zeigen lassen).
Wenn du je eine Kopie dieses Kaufvertrages an das Straßenverkehrsamt und deine Versicherung geschickt hast, bist du auf der sicheren Seite.
}Die wissen ja, auf wen er angemeldet ist und wenn ich meinen ausweis vorzeige dürfte ja alles in ordnung sein, oder?{
So dumm sind die auch nicht.
Warum sollte er das Straßenverkehrsamt informieren. Das interessiert die doch nicht wer an wen sein Auto verkauft.
Hast du einen Kaufvertrag mit Datum, Uhrzeit und geprüften Personalien des Vertragspartners? Wenn nicht, ist das schlecht.
}Warum sollte er das Straßenverkehrsamt informieren. Das interessiert die doch nicht wer an wen sein Auto verkauft.{
Dem Straßenverkehrsamt und dem Finanzamt ist es vollkommen egal 'wer an wen sein Auto verkauft'. Die Steuern und Versicherung muss der bezahlen auf den das Auto angemeldet ist.
Und wenn der (unbekannte) Käufer das Auto nicht ummeldet, bleibt es erst mal auf den Verkäufer angemeldet.
Es geht nur um den Nachweis, das das Auto verkauft wurde.
Das Thema hatt ich letztens mit meinem Versicherungstypen, weil ich mein Auto verkaufen wollte aber ich im Vertrag als alleiniger Fahrer angegeben bin.
Auf der sicheren Seite ist man wenn beim unterschreiben des Vertrages alle Daten ausgefült sind (Ausweis & Fahrerlaubnis zeigen lassen) . Ganz wichtig ist die Uhrzeit, denn ab da haftet die neue Versicherung für einen Unfall.
Im Vertrag ausdrücklich schreiben bis wann der Wagen umgemeldet sein muß. z.B 15.12.09
Sollte der Wagen dennoch nicht abgemeldet werden Versicherung anrufen, die Entziehen dann dem Wagen den Versichrungsschutz und das STVA kümmert sich dann darum 🙂
Jetzt mal ganz im Ernst....
Es gibt keine LEGALE Methode...
Mach es Einfach anders...
Sorge dafür, das dein ehemaliges Auto nicht auf deinen Kosten am Staßenverkehr teilnimmt
Ab zum Auto Kennzeichen RUNTER ! ! !
Die mit nach Hause, aber NICHT VERNICHTEN (Kennzeichen = Urkunde! ! ! ! ! !)
Er kann sich keine Ersatz Kennzeichen besorgen, da er lt Papiere nicht der Besitzer ist!
Nun muss er den Wagen ummelden!
Du verlierst max etwas Geld an die Versicherung!
Er wird sicherlich das Fahrzeug ohne Nummernschilder nicht im Verkehr bewegen!
Nicht nett, aber wenns nicht anders geht!
Wenn er dann anruft, trefft ihr euch zum Abmelden beim Amt!
Die Methode wirkt!
also klaro, normal geht mit dem Fahrzeug auch die Versicherung über! Der Verkäufer also DU, musst den Verkauf beim Amt anzeigen, so sieht es die Fahrzeug Zulassungsverordnung, wenn ich mich nicht irre (FZV §13 Abs.4). Nur läuft dies nie so ab in der Realität.
Aber die Idee mit dem Diebstahl ist auch ne tolle Sache, vergiss das wieder ganz schnell.
Ich würde, den Käufer anrufen und ihn darum bitten, die Ab- oder Ummeldung schnell zu machen und deiner Versicherung den Verkauf anzeigen, das sie dem Käufer mal schreiben das er die Versicherungsgebühr löhnt, da sie ja beim Kauf auf ihn über gegangen ist! Wenn etwas passiert bist du in jedem Fall der Dumme Vertrag hin oder her.
Für die Zukunft Auto nur abgemeldet übergeben, beherzige ich zwar auch nicht immer und bin froh wenn ich etwas kaufe dies noch überführt werden kann, aber man sollte es nie machen!
und alles halb so wilde, wird schon nichts passieren... hoffe ich für dich^^
}Ich würde, den Käufer anrufen und ihn darum bitten, die Ab- oder Ummeldung schnell zu machen und deiner Versicherung den Verkauf anzeigen, das sie dem Käufer mal schreiben das er die Versicherungsgebühr löhnt, da sie ja beim Kauf auf ihn über gegangen ist! Wenn etwas passiert bist du in jedem Fall der Dumme Vertrag hin oder her.{
Guter Tipp.
Funktioniert allerdings nur, wenn die richtige Adresse des Käufers bekannt ist.
Zitat:
Original geschrieben von AndreMG
Auf der sicheren Seite ist man wenn beim unterschreiben des Vertrages alle Daten ausgefült sind (Ausweis & Fahrerlaubnis zeigen lassen) . Ganz wichtig ist die Uhrzeit, denn ab da haftet die neue Versicherung für einen Unfall.Im Vertrag ausdrücklich schreiben bis wann der Wagen umgemeldet sein muß. z.B 15.12.09
Sollte der Wagen dennoch nicht abgemeldet werden Versicherung anrufen, die Entziehen dann dem Wagen den Versichrungsschutz und das STVA kümmert sich dann darum 🙂
So ist das leider nicht, da es ja keine neue Versicherung gibt.
Zum STraßenverkehrsamt mit deinem Perso und den Verkaufsvertrag hingehen, und das Auto abmelden lassen.
Um den Rest kümmert sich das Amt (Kennzeicheneinzug etc.).