ohne Umweltplakette in Berlin geparkt --> Bußgeldbescheid
Hallo,
ich habe eine Frage, zu einem Bußgeldbescheid, den ich erhalten habe.
Und zwar habe ich mit einem Seat Ibiza BJ 2010 in Berlin innerhalb der Umweltzone geparkt.
Das Fahrzeug hat eine grüne Plakette, die jedoch nicht sichtbar an der Windschutzscheibe montiert war. Sie lag im Auto.
Nun wird mir vorgeworfen:
"Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil (Verkehrsteilnahme durch Parken).
§19OWiG; §41 Abs. 1 iVm Anlage 2 StVo, §49 StVo; §24 StVG; 153 BKat"
Lohnt es sich, dafür Einspruch einzulegen, da das Auto wie gesagt eine Plakette hat.
Ich stütze mich mit der Anfrage hauptsächlich auf diesen Artikel:
http://...hoffmann-rechtsanwaelte.de/.../detail.49.Bußgeld.html
Viele Grüße.
Tom
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Ja wo hab' ich denn meine Plakette? Im hinteren Fußraum oder ist sie so gar zwischen die Vordersitze gerutscht oder habe ich sie letztes Mal doch ins Handschuhfach geworfen? Es zieht einem schon den Draht aus der Mütze, wie hier Eitelkeit, Schlamperei und das Anfertigen eigener kleiner Gesetze zum Markt getragen werden. Den Behörden eins auswischen, unnötige Kosten verursachen auf Rechnung des Steuerzahlers. Gibt es da nicht einen Begriff dafür: Paragraphenreiterei😁
Naja Anwälte wollen auch nicht verhungern 😉
Für mich ist die ganze Umweltzonen Feinstaubplaketten-Aktion reine Abzocke und da ich Aufkleber nicht am Auto mag, vorallem dann nicht wenn Sie mein Sichtfeld einschränken, werden sie auch nicht angebracht. In den meisten Parkfällen lege ich die Plakette auch gut sichtbar aufs Armaturenbrett, hin und wieder im Termindruck vergesse ich aber auch mal mein Fahrzeug zu kennzeichnen.
Aber ist es meine Schuld wenn Kosten verursacht werden? – Warum werden Fahrzeuge die aufgrund des Baujahres schon ersichtlich die Norm erfüllen (im ruhenden Verkehr) denn überhaupt aufgeschrieben? – Da ist der Umweltschutz sicher nicht der Vater des Gedankens!
Gerade bei Ämtern die es peinlichst genau nehmen mit Daten, Fakten, Fristen, Kosten und Paragraphen, ist das Paragraphenreiten der reine Selbstschutz.
Letztens hat das Amtsgericht Köln es nach 6 Jahren geschafft mich über den Tod meines Onkels in Kenntnis zu setzen, für die Erbannahme oder Ausschlagung blieben mir aber nur 6 Wochen. Und nach der Erbausschlagung die (natürlich wieder zu Lasten meiner Freizeit ging), hatte ich dann noch 2 Wochen Zeit die 20€ Gebühr für die Ausschlagung zu bezahlen, die darin bestand das ein Beamter einmal gestempelt und ich einmal unterschrieben habe.
Da zahl ich sicherlich keinen Cent wenn eine hochmotivierte Zettelsteckerin ohne Sinn und Verstand ihre Flyer verteilt. 😁
57 Antworten
Ich bin auch in der glücklichen Lage, keine Fahrten in Umweltzonen tätigen zu müssen und erspare mir daher diesen Irrsinn, solange es mir möglich ist. Für den Kaufkraftschwund in den Zonen sehe ich mich persönlich nicht in der Verantwortung.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Problem es gibt keines.Bzw. es würde keines geben wenn der Gesetzgeber mal ordentlich arbeiten würde.
1.
Erst mußte es geändert werden damit "Verkehrsteilnahme durch Parken" bestraft werden kann.
Das AG Tiergarten hatte schon immer so entschieden. (soweit ich weiß)Daraus folgt aber auch, daß es die Möglichkeit gibt die Halterhaftung zu nehmen.
Was jedoch bereits einmal ein Anwalt dann als nicht richtig erstritten hat vor einem (1) Gericht.2.
Das nächste Problem ist, daß sich die Erläuterung zum Zeichen auf einen Absatz bezieht.
Die Frage der Anbringung und das Kennzeichen (aktuell oder überhaupt) stehen aber in einem anderen Absatz!Rein nach StVO kann das also eigentlich nicht geahndet werden.
Das sehen aber durchaus Gerichte wieder anders und sagen das Kennzeichen muß aktuell sein, damit es die Überwachungskraft leichter hat. Egal worauf sich das Schild eigentlich bezieht...
Und es ist keins dieser Urteile für ein anderes Gericht bindend. 😁
3.
Dazu noch das Problem mit den Ausnahmen.
Darin steht" Fahrzeuge für die Sonderrechte in Anspruch genommen werden können".Das könnte im Prinzip sogar DEIN Auto sein - oder meines. Wenn wir es einem freiwilligen Feuerwehrmann ausleihen der damit im Alarmfall zur Wache fährt. Denn der hat Sonderrechte und kann sie mit jedem Fahrzeug in Anspruch nehmen.
Das Gesetz ist einfach schlecht gemacht und formuliert.
Obwohl es bereits einmal umformuliert wurde.Und das alles ganz abgesehen von der Frage der Sinnhaftigkeit von Umweltzonen.
Noch Fragen?
Hier werden jetzt aber die gespaltenen Haare nochmal gespalten!!!!
Zu1.:
Wenn ich im öffentlichen Raum parke, nehme ich am Straßenverkehr teil. Und ich muss ja auch dahingefahren sein. Also steht oder fährt mein KFZ im offenlichen Raum. Und wenn dieser in einer Umweltzone liegt, brauche ich dafür eine Plakette.
Zu2:
Der Sinn deiner Aussage erschließt sich mir nicht. Nach 35. Verordnung des BImSch Gesetzes ist es klar geregelt inkl. den Anhängen.
Zu3: Ausnahmen gibt es natürlich immer. Und wenn du eine Alarmierungsfahrt deines Freundes der FF belegen kannst, hat auch ein Einspruch erfolg. Solche Alarmierungen werden nämlich Protokolliert.
Alles Klar?
MFG Thomas
Ja und?
Das Gesetz wurde zu 1. extra geändert.
Solange jemand nicht erwischt wird oder es zugibt geht es dann eben in die Halterhaftung.
Und ja, ein Anwalt hat sich bereits 1x erstritten, daß es kein Parken im Sinne des §25a StVG ist und damit keine Halterhaftungsgebühren zu zahlen sind.
Aber das sieht eben nicht jeder Richter so.
Zu 2.
Na klar steht es drin in der BIMSCHV oder BIMSCHG.
Aber es geht hier um die StVO. 😉
Und nach der soll "gestraft" werden.
Und die Erläuterung zum Schild bezieht sich nur auf EINEN Absatz.
Und in dem steht weder die Art der Anbringung drin noch daß das aktuelle Kennzeichen oder überhaupt ein Kennzeichen drin sein muß. Das steht in einem ANDEREN Absatz.
Zu 3.
Hm aber man kann jederzeit mit deinem Auto Sonderrechte in Anspruch nehmen.
Und "Fahrzeuge mit denen Sonderrechte in Anspruch genommen werden können" brauchen keine Umweltplakette. 😉
(wobei ich da noch kein positives Urteil für diese Haarspalterei kenne)
Natürlich ist es Haarspalterei. 😁
Aber es werden Beamte und Juristen bezahlt (von uns allen) daß ein Gesetz klar geregelt ist.
Und das ist es einfach nicht.
Ein Bezug ist falsch und das mit dem Parken mußte schon geändert werden.
Das Gesetz ist schlecht gemacht.
Also in dem Fall die StVO die sich falsch bezieht und interpretierfähige Formulierungen verwendet.
Alles klar?
oh mein gott, wenn DAS die größten probleme sind,die ihr habt,
na dann gute nacht marie
wie ist denn dein auto, welches in der zone parkt dahin gekommen???
hast du es getragen??
ist es dort von einem abschlepper abgesetzt worden oder hat captain kirk es dahin gebeamt??
oder bist du doch auf den parkplatz gefahren???
dann hast du wohl am verkehr teilgenommen.
wenn jemand meint die grüne plakette passt nicht zu seinem schwuchtel pink farbenen auto, und er möchte deshalb die plakette nicht in der wss kleben haben, dann ist das sein gutes recht, ja, aber dann hat er mit seiner karre auch nix in der zone verloren, ausser er klebt sich das teil vorschriftsmässig in die wss
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Hier sind die geänderten Vorschriften:
BKat Nr. 153:
Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen
Grundlage:
STVO § 41 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 lfd. Nr. 44, 45 (Zeichen 270.1, 270.2) Spalte 3
§ 49 Abs. 3 Nr. 4
O.
schön.
Und jetzt sagst du mir noch auf was sich Zeichen 270.1 oder 270.2 beziehen.
Das sollte in der Anlage 2 drinstehen unter Erläuterungen zum Schild.
Und das worauf sie sich beziehen (und nur das!) bitte verlinken.
Den nächsten Absatz von mir aus auch noch, aber darüber schreiben, darauf beziehen sich die Zeichen nicht mehr. 😉
Gunny:
keine Strafe ohne Gesetz. Wenn sich das Gesetz falsch bezieht...
Müßte man eben nochmal ändern.
Entweder den Bezug oder die direkte Strafbarkeit der BIMSCHG oder V.
Aber wer nach der StVO bestrafen will braucht auch einen Bezug zur StVO.
Also bitte in anderen Themen hier wird sich über Datenschutz und Kennzeichen filmen aufgeregt, aber falsche Gesetze sind kein Problem?
Na gut ich machs selbst:
Erläuterung:
Zitat:
44 Kraftfahrzeugführer dürfen innerhalb einer so gekennzeichneten
Zone bei Anordnung von Maßnahmen zur Vermeidung von
schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen
auf der Grundlage des § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
nicht am Verkehr teilnehmen.
§40 (1) BImSchG
Zitat:
(1) Die zuständige Straßenverkehrsbehörde beschränkt oder verbietet den Kraftfahrzeugverkehr nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, soweit ein Luftreinhalteplan oder ein Plan für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen nach § 47 Abs. 1 oder 2 dies vorsehen. Die Straßenverkehrsbehörde kann im Einvernehmen mit der für den Immissionsschutz zuständigen Behörde Ausnahmen von Verboten oder Beschränkungen des Kraftfahrzeugverkehrs zulassen, wenn unaufschiebbare und überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern.
Ok also so darf KEINER rein.
Dafür brauchen wir das Zusatzschild auf dem steht grün gelb rot (oder weniger) frei
Erläuterung:
46 Das Zusatzzeichen zum Zeichen 270.1 „Freistellung vom Verkehrsverbot:
Zitat:
nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
nimmt Kraftfahrzeuge vom Verkehrsverbot aus, die
mit einer auf dem Zusatzzeichen in der jeweiligen Farbe angezeigten
Plakette nach § 3 Abs. 1 der Verordnung zur Kennzeichnung
der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur
Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218),
die zuletzt durch die Verordnung vom 5. Dezember 2007
(BGBl. I S. 2793) geändert worden ist, ausgestattet sind.
Bezug zur 35. BImSchV:
Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV)
§ 3 Kennzeichnung
Zitat:
(1) Zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge nach den Schadstoffgruppen 2 bis 4 sind nicht wiederverwendbare lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten nach dem Muster des Anhangs 1 zu verwenden. Die Kennzeichnung der Schadstoffgruppe erfolgt durch die auf der Plakette angegebene Nummer der Schadstoffgruppe und entsprechende Farbgestaltung. Die Farbe der Plakette ist für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 rot, für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 gelb und für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 grün.
Nur das ist Bezug. Nur das ist nach der StVO eigentlich strafbar.
Tja und was nicht Bezug ist, das ist folgendes
Zitat:
(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.
Also, die Anbringung der Plakette und das Kennzeichen ist überhaupt nicht im Bezug des Verkehrszeichens enthalten. 😁
Das ist ein handwerklicher Fehler.
Wofür zahl ich Steuern?
Man müßte nur das Absatz 1 rausnehmen aus der Erläuterung zum Zusatzzeichen zu 270.1
Quellen:
StVO
Vorschriftzeichen Anlage 2
Ge- oder Verbote
Erläuterungen
laufende Nr. 44-46
Zeichen 270.1/270.2 und das
Zusatzzeichen zu 270.1
BImSchG §40
35. BImSchV §3
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
oh mein gott, wenn DAS die größten probleme sind,die ihr habt,
na dann gute nacht mariewie ist denn dein auto, welches in der zone parkt dahin gekommen???
hast du es getragen??
ist es dort von einem abschlepper abgesetzt worden oder hat captain kirk es dahin gebeamt??
oder bist du doch auf den parkplatz gefahren???
dann hast du wohl am verkehr teilgenommen.wenn jemand meint die grüne plakette passt nicht zu seinem schwuchtel pink farbenen auto, und er möchte deshalb die plakette nicht in der wss kleben haben, dann ist das sein gutes recht, ja, aber dann hat er mit seiner karre auch nix in der zone verloren, ausser er klebt sich das teil vorschriftsmässig in die wss
BSP. 1: Ich habe das Fahrzeug mit einem Anhänger hingefahren um ihn zu Verkaufen. Samstag abend in der Umweltzone das Fahrzeug runter gerollt. Am Sonntag Mittag mit dem Käufer nicht einig geworden. Wieder auf den Hänger gezogen (ja es gibt anhänger die haben einen seilzug mechanismus drauf. vllt. nicht in eurem dorf, aber es gibt sie) und weg gefahren.
Busgeldbescheid und es wird vorgeworfen: am 16.XX.13 um 10:23 trotz Verbots am Verkehr Teil genommen zu haben.
WAS NUN du Neunmalklug?
Den Gebrauchtwagenverkäufer, der ein Fahrzeug von extern ohne vorhandene Umweltplakette bei eventuellem Kaufinteresse ohne Anzahlung zu mir bringt, den Wagen einen Tag stehen lässt und dann wieder abholt, muss man erst mal finden. Da ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass ich im Lotto gewinne. Aber auf MT findet man sowas. 😁
Wie siehts aus, wenn die grüne Plakette vorschriftsmäßig angebracht war und der Mitarbeiter vom Ordnungsamt das Fahrzeug irrtümlich aufgeschrieben hat?
Gibt es Chancen das Gegenteil zu beweisen, z.B. durch Personen aus der Familie, die bezeugen können, das die Plakette schon immer drann war?
Gab es schon so einen Fall beim Amtsgericht Berlin?
Gruß vom Dittschee
um Irrtümer auszuschliesen und nachträgliches aufkleben zu entlarven -wird ein Foto gemacht
gruß Alex
Zitat:
Original geschrieben von fruchtzwerg
Den Gebrauchtwagenverkäufer, der ein Fahrzeug von extern ohne vorhandene Umweltplakette bei eventuellem Kaufinteresse ohne Anzahlung zu mir bringt, den Wagen einen Tag stehen lässt und dann wieder abholt, muss man erst mal finden. Da ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass ich im Lotto gewinne. Aber auf MT findet man sowas.
das macht nichts - um ein bussgeld oder sonstwas zu kassieren, benötigt man eine beweisbasis aus der die teilnahme am verkehr hervorgeht. alles andere entspricht nicht den methoden eines rechtsstaates, in dem viele immernoch glauben zu leben.