Ohne Tüv zum Tüv

Hallo liebe Community, ich möchte ein Fahrzeug kaufen das 6 Jahre abgemeldet war. Wie kann ich das Auto anmelden oder wenigsten zum nächten Tüv fahren? Rote Kennzeichen habe ich nicht und ausleihen ist verboten.

38 Antworten

Miete doch eine Autohänger. Kostet nur etwa 30 Euro am Tag.

Nach 6 Jahren rumstehen wäre erstmal ein gründlicher Check ( in ner Werkstatt inclusive Reparatur von eventuellen Standschäden ) angesagt und dann zum TÜV.

Zitat:

@ME1200 schrieb am 19. Januar 2022 um 15:38:48 Uhr:


Nach 6 Jahren rumstehen wäre erstmal ein gründlicher Check ( in ner Werkstatt inclusive Reparatur von eventuellen Standschäden ) angesagt und dann zum TÜV.

Wie löst das das Transportproblem des TE?

Mit der Werkstatt. Die sollen das Auto abholen und auch gleich TÜVen....

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Zitat:

@Verkehrserzieher schrieb am 19. Januar 2022 um 15:44:06 Uhr:



Zitat:

@ME1200 schrieb am 19. Januar 2022 um 15:38:48 Uhr:


Nach 6 Jahren rumstehen wäre erstmal ein gründlicher Check ( in ner Werkstatt inclusive Reparatur von eventuellen Standschäden ) angesagt und dann zum TÜV.

Wie löst das das Transportproblem des TE?

Indem er einen Hänger mietet.

Nach 6 Jahren Standzeit wäre fahren Unverantwortlich. Selbst wenn der TE die Verkehrssicherheit des Autos überprüfen bzw. herstellen könnte, ist das Auto nicht angemeldet. Also auch nicht versichert. Ob man dafür eine Voräufige Versicherungsbestätigung oder ähnliches für die Fahrt zum Tüv bekommen kann, mag ich zu bezweifeln. Das kann der TE aber durch einen Anruf bei seiner Versicherung klären.

Zitat:

@TWG1980 schrieb am 19. Januar 2022 um 15:55:33 Uhr:



Zitat:

@Verkehrserzieher schrieb am 19. Januar 2022 um 15:44:06 Uhr:


Wie löst das das Transportproblem des TE?

Indem er einen Hänger mietet.

Na da wäre ich ja nie drauf gekommen. Danke.

Wenn's auf eigener Achse sein soll...
Zur Zulassungsstelle gehen, sich ein Kennzeichen ZUTEILEN lassen. Ist eig. Der selbe Vorgang wie zulassen, heißt aber anders, weil man so von zu Hause aus, bis zum TüV quasi ohne Zulassung fahren darf. Nach bestandener HU klebt der Prüfer seine Plakette und ab diesem Moment ist das Fz. zugelassen. Man braucht kein 2.Mal zur Zulassungsstelle.
Wichtig, bei der eVB Nr. muss schriftlich festgehalten sein, "inklusive Fahrt zur HU".
...und du darfst NUR und ohne UMWEG zum TüV fahren.
Gruß jaro

Zitat:

@jaro66 schrieb am 19. Januar 2022 um 16:14:57 Uhr:


Wenn's auf eigener Achse sein soll...
Zur Zulassungsstelle gehen, sich ein Kennzeichen ZUTEILEN lassen. Ist eig. Der selbe Vorgang wie zulassen, heißt aber anders, weil man so von zu Hause aus, bis zum TüV quasi ohne Zulassung fahren darf. Nach bestandener HU klebt der Prüfer seine Plakette und ab diesem Moment ist das Fz. zugelassen. Man braucht kein 2.Mal zur Zulassungsstelle.
Wichtig, bei der eVB Nr. muss schriftlich festgehalten sein, "inklusive Fahrt zur HU".
...und du darfst NUR und ohne UMWEG zum TüV fahren.
Gruß jaro

Das ist nicht (überall) so.

Zumindest bei allen Zulassungsstellen hier wird beim ersten "Besuch" das Kennzeichen nicht gesiegelt und auch nur ein vorläufiger Fahrzeugschein (ZB1) erstellt.

Nach bestandenem TÜV muß man nochmal zur Zulassungsstelle, diese klebt die Plaketten und gibt den endgültigen Schein raus.

Die Siegel kommen erst nach Zulassung des Fahrzeugs auf die Bleche.

Fahren ohne Siegel geht, wenn die Kennzeichen zugeteilt und eine Versicherung (die fahren ohne Siegel abdeckt) nachgewiesen ist.

Wie soll der vorläufig Fahrzeugschein aussehen? Ist mir keine Dokument für bekannt.
Man hat die alte entwertete ZB1 bzw Fahrzeugschein dabei.

Das die Zulassung durch kleben der HU Plakette durch den Prüfer abgeschlossen wird, gibt es nicht.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. Januar 2022 um 18:30:59 Uhr:


Das die Zulassung durch kleben der HU Plakette durch den Prüfer abgeschlossen wird, gibt es nicht.

Schade eigentlich. Passende Plaketten scheint es in der Bucht zu geben. Da spart man dann sogar die TÜV Gebühr.

Zitat:

@nogel schrieb am 19. Jan. 2022 um 16:48:54 Uhr:


Das ist nicht (überall) so.

Stimmt, das müsste der TE bei seiner Zulassungsstelle erfragen. Im Speziellen auch den genauen Ablauf.

windelexpress, nenn es wie Du willst, bei mir ist's jedenfalls genauso abgelaufen und ich war total froh, spart haufenweise Kosten und Aufwand.

Gruß jaro

Zitat:

@nogel schrieb am 19. Januar 2022 um 16:48:54 Uhr:


… und auch nur ein vorläufiger Fahrzeugschein (ZB1) erstellt.…

Es gibt keinen "vorläufigen Fahrzeugschein".

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. Januar 2022 um 18:30:59 Uhr:


Wie soll der vorläufig Fahrzeugschein aussehen? Ist mir keine Dokument für bekannt.
Man hat die alte entwertete ZB1 bzw Fahrzeugschein dabei.

Das wäre aber dann kein Nachweis der Kennzeichen-Zuteilung (die Variante der Reservierung scheidet nach 6 Jahren ja aus).

Ich kenne da verschiedene Varianten:

Es soll Zulassungsstellen geben, bei denen zählt die Online-Reservierung als Zuteilung. (Da wäre ich aber ganz ganz vorsichtig mit und würde mir das auf jeden Fall irgendwie bestätigen lassen, weil man sonst schnell dem Vorwurf des Kennzeichenmissbrauchs ausgesetzt sein kann, und das ist bekanntlich eine Straftat!)

Dann gibt es die Variante, wo auf einem Blatt Papier einfach eine amtliche Bescheinigung über die Kennzeichenzuteilung erstellt wird (diese Variante scheint mir gefühlt am richtigsten zu sein...)

Ich hatte auch tatsächlich schonmal einen zeitlich befristeten Fahrzeugschein in der Hand, in dem noch extra vermerkt war dass er nur zum Zweck der HU-Vorführung gelten soll. (scheint mir auch nicht verkehrt zu sein diese Variante)

Zitat:

Das die Zulassung durch kleben der HU Plakette durch den Prüfer abgeschlossen wird, gibt es nicht.

Es gibt da noch die Variante, dass ein Fahrzeugschein ohne eingedruckte HU-Fälligkeit erstellt wird. Dann muss man tatsächlich hinterher nicht nochmal zum Amt. (Das fühlt sich dann zwar auch falsch an, aber falsch vom Amt, damit nicht Problem des Halters...)

Weiterhin gibt es ja als noch das Kurzzeitkennzeichen.

Und weil jetzt bestimmt gleich wieder jemand ankommt und sagt "das gibt es nicht ohne gültige HU": das ist falsch, auch ohne gültige HU kann man ein Kurzzeitkennzeichen bekommen. Das gilt dann aber nur für Fahrten zur HU und ggf. (nach durchgefallener HU) zu notwendigen Reparaturen. Und auch nur im ausstellenden Zulassungsbezirk und den unmittelbaren Nachbarn.

Nach erfolgreicher HU darf man das Kurzzeitkennzeichen dann im Rahmen seiner Laufzeit für alle Probe- und Überführungsfahrten im ganzen Bundesgebiet nutzen.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 19. Januar 2022 um 19:01:25 Uhr:



Zitat:

@nogel schrieb am 19. Januar 2022 um 16:48:54 Uhr:


… und auch nur ein vorläufiger Fahrzeugschein (ZB1) erstellt.…

Es gibt keinen "vorläufigen Fahrzeugschein".

Nur weil du und @windelexpress das nicht kennen, gibts das nicht oder wie? Ihr seid schöne Schlaumeier......

Ich hab das nicht erfunden, sondern hab es beruflich alle paar Wochen in der Hand.

Manche Zulassungsstellen drucken den vorläufigen Schein auf dem "richtigen" Papier aus, das zugeteilte Kennzeichen steht drin, aber es fehlt das Erstzulassungsdatum, andere geben ein DIN-A4 Blatt raus, auf dem die Fahrzeugdaten aufgedruckt sind, in Form und Gestaltung ähnlich als wäre eine ZB1 kopiert worden, und darunter steht nochmal als Erläuterung, welche Fahrten durchgeführt werden dürfen.

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