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Ohne Tüv zum Tüv?

Alter Daimler vom alten Onkel ist noch angemeldet, aber Tüv ist seit 2 Jahren abgelaufen. Stand ewig in der Scheune weil Onkel wegen Krankheit nicht mehr fahren konnte aber niemand erlaubte ihn abzumelden. Will ihn herrichten und verkaufen, ist nicht viel zu tun. Kann ich dann mit dem abgelaufenen Tüv zum Tüv fahren?

Beste Antwort im Thema

Hallo ich bin der TE. Ui da hat man jetzt ein ganz schönes Drama drum gemacht. Typisch deutsch das ganze. Also ich werd dann mal einfach hinfahren. Volles Risiko im alten Diesel! Meine Frau lenkt derweil den Dorfpolizisten ab.

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Zitat:

Original geschrieben von burbaner


Aber nun würde mich doch interessieren, wie eine rechtlich völlig korrekte Handhabung aussehen würde. Ich habe nichts gefunden, was wirklich völlig "sauber" wäre...

Natürlich nicht: Der Verstoß wurde bereits begangen, das lässt sich nicht rückgängig machen.

Mit einer Fahrt zur HU macht man aber nichts zusätzlich falsch. Wer dann bei einer eventuellen Verkehrskontrolle einfach ehrlich ist, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Probleme bekommen.

Alle anderen hier vorgeschlagenen Methoden haben entweder ein größeres Risiko für Probleme (Abmeldung, dadurch erfährt die Behörde bestimmt von der Überschreitung) oder beinhalten zusätzliche Verstöße, teilweise sogar Straftaten (Verwendung unzulässiger Kennzeichen).

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79


Aber abgelaufene HU ist doch kein ungestempeltes Kennzeichen, oder?

genau: ein ungestempeltes Kennzeichen ist ein Kennzeichen ohne Zulassungsplakette.

Die HU-Plakette hat damit nichts zu tun.

Die ganze Vorschrift bezieht sich auch auf abgemeldete Fahrzeuge, und das ist hier ja gerade nicht der Fall.

Zitat:

Original geschrieben von hk_do



Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Nach 2 Jahren ohne TÜV muß wohl eine Hauptabnahme gemacht werden.
Kenne aber nicht die aktuellen TÜV Bestimmungen, ist nur eine Vermutung.
eine falsche Vermutung.

Die "Vollabnahme" war schon früher nur dann fällig, wenn das Fahrzeug über eine bestimmte Zeit abgemeldet (!) war. Sie ist jetzt garnicht mehr notwendig, so lange die Papiere noch vorhanden sind oder die Fahrzeugdaten auf andere Weise nachgewiesen werden können.

Das ist die Topantwort ! 😉

@TE

Wenn Du keinen Transportanhänger für Fahrzeuge hast, wirst Du schon mit dem Fahrzeug dorthin fahren müssen. Selbstverständlich kann es Dir passieren, dass Du auf dem Weg dort hin einem Ordnungshüter über den Weg läufst/fährst. Mit einer entsprechenden Ordnungswidrigkeit wirst Du dann auch rechnen müssen. Hierbei geht es dann nicht um die Fahrt zur Abnahme der HU, als vielmehr die zeitliche Überschreitung der HU.

Zitat:

Original geschrieben von Handschweiß


Also ich werd dann mal einfach hinfahren.

So hätte ich das auch gemacht. Beim akutellen Wetter kann man sowieso keine TÜV-Plakette auf dem Kennzeichen mehr erkennen (zumindest nicht bei fahrendem Auto).

Zitat:

Meine Frau lenkt derweil den Dorfpolizisten ab.

Mußt aber vorher nachfragen, nicht daß die noch mit dem Milchmann oder dem Briefträger beschäftigt ist (duck und weg) 😁

Gruß Metalhead

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Hähä!

Zitat:

Original geschrieben von Datzikombi


Mit schriftlichem Termin sollte da nichts schiefgehen.

Vollgutachten wird aber fällig, also mehr Geld und Zeit mitnehmen, denn da wird echt alles kontrolliert.
Der kleinste Mangel kann da zum Problem werden.

Es gibt eine ganz normale HU, es kann aber passieren, das die neue Plakette nur 12 Monate gültig ist.

Das ist mir mit meinem R4 passiert, der knapp 7 Jahre überfällig, und zugelassen war, um 2Jahre TÜV zu bekommen, hätte das Fahrzeug nach 14Tagen erneut vorgestellt werden müssen.

Na das ist ja wohl der Oberquark vom Kittelmann - was soll sich denn in den 2 Wochen ändern - also entweder ist er verkehrssicher oder nicht ?!

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge



Zitat:

Original geschrieben von Datzikombi


Mit schriftlichem Termin sollte da nichts schiefgehen.

Vollgutachten wird aber fällig, also mehr Geld und Zeit mitnehmen, denn da wird echt alles kontrolliert.
Der kleinste Mangel kann da zum Problem werden.

Es gibt eine ganz normale HU, es kann aber passieren, das die neue Plakette nur 12 Monate gültig ist.
Das ist mir mit meinem R4 passiert, der knapp 7 Jahre überfällig, und zugelassen war, um 2Jahre TÜV zu bekommen, hätte das Fahrzeug nach 14Tagen erneut vorgestellt werden müssen.

Entweder ist das schon etwas länger her, oder ................... 😁

Die Fahrzeuge erhalten je nachdem, um was es sich für ein Fahrzeug handelt, 1 bis 2 Jahre HU. Der TE bekommt die hier bereits schon erwähnte Zusatzzahlung dazu. Da es sich wohl um einen normalen PKW handelt auch 2 Jahre HU.

2003 war das, das Auto wurde von Sept 1995 bis März 2003 nicht bewegt.
Die erste Fahrt nach dem Anlassen ging direkt zum TÜV.
Ganz normal AU und HU, letztzere wie die AU für 12Monate.
Das Angebot, 14 Tage später für eine gefakte HU volle Gebühren für weitere 12 Monate HU-frei zu zahlen, habe ich abgelehnt.

Das war früher.

Ich würde einfach im Dunkeln morgens zur Prüfstelle fahren, dann fällt es nicht so auf.

Zitat:

Händlerkennzeichen schon mal gar nicht, selbst, wenn es nicht zugelassen ist, denn es handelt sich hier um eine reine Privatfahrt.

falsch ,

wenn des Zugelassene Auto ohne Tüv die Rote Händlerkennzeichen hat isses Der Rennleitung egal ,und Privat isses schon gar ned ,weil überführrungsfahrt zum Tüv ...

selbst wenn der TE den Wagen aufn Anhänger zum Tüv Transportiert isses Der Rennleitung egal ...

am besten aufn Anhänger und zum Tüv /Dekra oder in die wekstatt wo die auch Tüv machen...

Zitat:

Original geschrieben von Handschweiß


Na das ist ja wohl der Oberquark vom Kittelmann - was soll sich denn in den 2 Wochen ändern - also entweder ist er verkehrssicher oder nicht ?!

da ändert sich gar nix ,nur das der Tank etas Leerer iss ...😉

Zitat:

Original geschrieben von max.tom



Zitat:

Händlerkennzeichen schon mal gar nicht, selbst, wenn es nicht zugelassen ist, denn es handelt sich hier um eine reine Privatfahrt.

falsch ,
wenn des Zugelassene Auto ohne Tüv die Rote Händlerkennzeichen hat isses Der Rennleitung egal ,und Privat isses schon gar ned ,weil überführrungsfahrt zum Tüv ...
selbst wenn der TE den Wagen aufn Anhänger zum Tüv Transportiert isses Der Rennleitung egal ...

Warum schreibst du so einen Unsinn, obwohl doch bereits weiter vorne im Thread genau das Gegenteilige deutlich erklärt wurde? 😕 Es ist ja nicht schlimm, wenn man nicht weiß, wie rote Kennzeichen richtig einzusetzen sind und welche Voraussetzungen bzw. Kriterien erfüllt sein müssen. Aber muss man denn dann mit seinem Unwissen andere Leute falsch beraten und verunsichern? Nochmal deutlich: rote Kennzeichen haben (genauso wie Kurzzeitkennzeichen) auf einem regulär zugelassenen Fahrzeug NICHTS zu suchen! Das ist eine Straftat!

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von max.tom


falsch ,
wenn des Zugelassene Auto ohne Tüv die Rote Händlerkennzeichen hat isses Der Rennleitung egal ,und Privat isses schon gar ned ,weil überführrungsfahrt zum Tüv ...
selbst wenn der TE den Wagen aufn Anhänger zum Tüv Transportiert isses Der Rennleitung egal ...

Warum schreibst du so einen Unsinn, obwohl doch bereits weiter vorne im Thread genau das Gegenteilige deutlich erklärt wurde? 😕 Es ist ja nicht schlimm, wenn man nicht weiß, wie rote Kennzeichen richtig einzusetzen sind und welche Voraussetzungen bzw. Kriterien erfüllt sein müssen. Aber muss man denn dann mit seinem Unwissen andere Leute falsch beraten und verunsichern? Nochmal deutlich: rote Kennzeichen haben (genauso wie Kurzzeitkennzeichen) auf einem regulär zugelassenen Fahrzeug NICHTS zu suchen! Das ist eine Straftat!

will mich mit niemanden streiten Tecci 🙂

aber den LetztenSatz hättest ruhig auch von mir zittieren können...😉🙂

Zitat:

am besten aufn Anhänger und zum Tüv /Dekra oder in die wekstatt wo die auch Tüv machen..

.😉

warscheinlich habe ich mich ja auch falsch ausgedrückt im schreiben ...🙁

Auch der letzte Satz wurde bereits geklärt. Es ist egal, ob das Fahrzeug selbst fährt oder auf einem Anhänger. Abgelaufen ist abgelaufen. Und wenn ein Polizist scharf drauf ist, dann macht es keinen Unterschied, wie das Fahrzeug angetroffen wird.

Aber der TE hat ja schon geschrieben, wie er es macht. Vielleicht war er ja auch schon längst unterwegs und schmort jetzt in der Zelle. Oder er amüsiert sich über die Vorschläge, die hier kommen...

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