Ohne Tüv zum Tüv?
Alter Daimler vom alten Onkel ist noch angemeldet, aber Tüv ist seit 2 Jahren abgelaufen. Stand ewig in der Scheune weil Onkel wegen Krankheit nicht mehr fahren konnte aber niemand erlaubte ihn abzumelden. Will ihn herrichten und verkaufen, ist nicht viel zu tun. Kann ich dann mit dem abgelaufenen Tüv zum Tüv fahren?
Beste Antwort im Thema
Hallo ich bin der TE. Ui da hat man jetzt ein ganz schönes Drama drum gemacht. Typisch deutsch das ganze. Also ich werd dann mal einfach hinfahren. Volles Risiko im alten Diesel! Meine Frau lenkt derweil den Dorfpolizisten ab.
63 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Auch der letzte Satz wurde bereits geklärt. Es ist egal, ob das Fahrzeug selbst fährt oder auf einem Anhänger. Abgelaufen ist abgelaufen. Und wenn ein Polizist scharf drauf ist, dann macht es keinen Unterschied, wie das Fahrzeug angetroffen wird.Aber der TE hat ja schon geschrieben, wie er es macht. Vielleicht war er ja auch schon längst unterwegs und schmort jetzt in der Zelle. Oder er amüsiert sich über die Vorschläge, die hier kommen...
OT On
stimmt auf die rennleitung kommt es an ,
aber hier im Ländlichen gebiet bei mir sind die eher Tollerranter und freundlicher als im Stadtgebiet habe ich festgestellt.... OT Off
Hallo, derbeste44,
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Mit einer entsprechenden Ordnungswidrigkeit wirst Du dann auch rechnen müssen.
stimmt nicht ganz.
Nicht der TE müsste mit der Anzeige rechnen, sondern sein Onkel als Fahrzeughalter.
Ob dieser überhaupt schuldfähig ist, ist die andere Frage, ebenso, ob die Bußgeldstelle im vorliegenden Fall überhaupt etwas unternehmen würde, wenn sie den tatsächlichen Sachverhalt kennt.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
OT On
stimmt auf die rennleitung kommt es an ,
aber hier im Ländlichen gebiet bei mir sind die eher Tollerranter und freundlicher als im Stadtgebiet habe ich festgestellt.... OT Off
Das wiederum stimmt definitiv-liegt aber wohl mehr daran das auf dem Lande jeder jeden kennt-daher kann ich auch so manche Schauergeschichten die hier schon User mit der Rennleitung erlebt hat schlecht nachvollziehen-hier wäre es zb undenkbar das man ein Ticket erhält wenn das Fahrzeug ohne HU auf Privatgrund steht-letzte Woche haben mir die Jungs mit einer Blinkerbirne ausgeholfen.also hier wirklich noch Freunde und Helfer...
Zitat:
Original geschrieben von Handschweiß
Na das ist ja wohl der Oberquark vom Kittelmann - was soll sich denn in den 2 Wochen ändern - also entweder ist er verkehrssicher oder nicht ?!
Das weiss ich nicht, zurückdatieren konnte er nicht, was damals üblich war, statt einige Monate eher kassieren zu können, versuchte er es auf diese Art.
Zitat:
Warum schreibst du so einen Unsinn, obwohl doch bereits weiter vorne im Thread genau das Gegenteilige deutlich erklärt wurde? 😕 Es ist ja nicht schlimm, wenn man nicht weiß, wie rote Kennzeichen richtig einzusetzen sind und welche Voraussetzungen bzw. Kriterien erfüllt sein müssen. Aber muss man denn dann mit seinem Unwissen andere Leute falsch beraten und verunsichern? Nochmal deutlich: rote Kennzeichen haben (genauso wie Kurzzeitkennzeichen) auf einem regulär zugelassenen Fahrzeug NICHTS zu suchen! Das ist eine Straftat!
Zudem bekommt man mit den Versicherungen im Schadensfall mächtig Streß, da sie die Zahlungen verweigern können und dürfen, die eigene, wie die des Händlers. Beide können die Zahlungen verweigern, da beide die Haftung auf die jeweilig andere schieben können und dürfen.
Anders gesagt, man hat 2 gültige Kennzeichen, 2 bestehende Versicherungen und man haftet im Schadenfall mit seinem eigenen Vermögen..
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Zitat:
Original geschrieben von Handschweiß
Alter Daimler vom alten Onkel ist noch angemeldet, aber Tüv ist seit 2 Jahren abgelaufen. ...Kann ich dann mit dem abgelaufenen Tüv zum Tüv fahren?
Das einfachste wäre gewesen, beim TÜV anzurufen und genau das zu fragen. 😉
Die sollten wissen, was in so einem Fall zu tun ist. Dürfte ja sicher schon einige male vorgekommen sein.
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Das einfachste wäre gewesen, beim TÜV anzurufen und genau das zu fragen. 😉 Die sollten wissen, was in so einem Fall zu tun ist. Dürfte ja sicher schon einige male vorgekommen sein.Zitat:
Original geschrieben von Handschweiß
Alter Daimler vom alten Onkel ist noch angemeldet, aber Tüv ist seit 2 Jahren abgelaufen. ...Kann ich dann mit dem abgelaufenen Tüv zum Tüv fahren?
Woher soll der TÜV das wissen? Das ist eine rein verkehrsrechtliche Frage, der TÜV ist aber eine technische Prüforganisation. Und der TÜV wird am Telefon nie eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen, selbst wenn er die Antwort wüsste.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Auch der letzte Satz wurde bereits geklärt. Es ist egal, ob das Fahrzeug selbst fährt oder auf einem Anhänger. Abgelaufen ist abgelaufen. Und wenn ein Polizist scharf drauf ist, dann macht es keinen Unterschied, wie das Fahrzeug angetroffen wird.Aber der TE hat ja schon geschrieben, wie er es macht. Vielleicht war er ja auch schon längst unterwegs und schmort jetzt in der Zelle. Oder er amüsiert sich über die Vorschläge, die hier kommen...
Ich schmore noch nicht, muß erst noch ein wenig schweißen. Und ja, ich amüsiere mich hier köstlich, danke euch allen für die schönen Tage ;-)
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Woher soll der TÜV das wissen? ...Zitat:
Original geschrieben von Swallow
Das einfachste wäre gewesen, beim TÜV anzurufen und genau das zu fragen. 😉 Die sollten wissen, was in so einem Fall zu tun ist. Dürfte ja sicher schon einige male vorgekommen sein.
Hast Recht, die haben ja auch NIE mit sowas zu tun. 😉
Gut, dann die Rennleitung befragen.
Die werden ja wohl "rechtsverbindliche Auskunft" erteilen, oder?
Ein ähnliches Problem hatten Freunde von übrigens mir mal. Es sollte ein abgemeldeter VW Bus von A nach B gebracht werden.
Die Anfrage bei der (Großstadt-) Polizei ergab folgendes:
Beamter: "Ist die Strecke weit?
Fragesteller: "Nein"
Beamter: "Gut, dann machen - die Gefahr erwischt zu werden ist minimal"
Nun, das war in den 80er Jahren.
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Hallo, derbeste44,
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
stimmt nicht ganz.Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Mit einer entsprechenden Ordnungswidrigkeit wirst Du dann auch rechnen müssen.Nicht der TE müsste mit der Anzeige rechnen, sondern sein Onkel als Fahrzeughalter.
Ob dieser überhaupt schuldfähig ist, ist die andere Frage, ebenso, ob die Bußgeldstelle im vorliegenden Fall überhaupt etwas unternehmen würde, wenn sie den tatsächlichen Sachverhalt kennt.
Viele Grüße,
Uhu110
Sorry Uhu110, aber dass hier der Halter gemeint war, dachte ich nicht besonders erwähnen zu müssen. 😉
Selbstverständlich ist der eingetragene Halter verantwortlich. Sollte dieser nicht mehr Herr seines Handelns sein, wird mit Sicherheit ein vom Amtsgericht bestellte Pflegschaft bestehen. Da hätten wir dann wieder einen Verantwortlichen.
Auf dem Anhänger macht man doch dann die Nummernschilder einfach ab - das Autos ist doch dann nur noch Ladung.
Es dürfen doch auch verunfallte Fahrzeuge - natürlich entsprechend gesichert - transportiert werden, bei denen Teile fehlen oder eben anderweitig transportiert werden?
Man darf doch sicher sein Auto ganz legal in Teilen von A nach B als Ladung transportieren?
Hallo, fgordon,
es kann trotzdem vorkommen, dass ein Polizeibeamter auf so ein Gespann aufmerksam wird und einfach mal überprüft, ob der PKW auf dem Hänger gestohlen ist.
Stellt er dann anhand der Fahrgestellnummer fest, dass die HU schon jahrelang überfällig ist, kann es sein. dass er eine Anzeige gegen den Halter schreibt, es kann aber auch sein, dass er die Geschichte mit dem älteren und geistig nicht mehr fitten Halter glaubt und auf die Anzeige verzichtet.
Ein Patentrezept, wie hier zu verfahren ist, gibt es nicht.
Viele Grüße,
Nachteule
Auf dierktem Weg zu TÜV,
besser noch telefonisch einen Termin vereinbaren,
dann gibt es kein Risiko !
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
… Stellt er dann anhand der Fahrgestellnummer fest, dass die HU schon jahrelang überfällig ist, kann es sein. dass er eine Anzeige gegen den Halter schreibt …
Was sollte denn angezeigt werden? Das Fahrzeug nimmt doch gar nicht nicht am Straßenverkehr teil. Du kannst das Auto auch ohne TÜV auf dem zugelassenen Anhänger auf der Straße abstellen, das interessiert überhaupt keinen.