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Ohne Tüv zum Tüv?

Themenstarteram 21. Januar 2014 um 13:51

Alter Daimler vom alten Onkel ist noch angemeldet, aber Tüv ist seit 2 Jahren abgelaufen. Stand ewig in der Scheune weil Onkel wegen Krankheit nicht mehr fahren konnte aber niemand erlaubte ihn abzumelden. Will ihn herrichten und verkaufen, ist nicht viel zu tun. Kann ich dann mit dem abgelaufenen Tüv zum Tüv fahren?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 22. Januar 2014 um 9:37

Hallo ich bin der TE. Ui da hat man jetzt ein ganz schönes Drama drum gemacht. Typisch deutsch das ganze. Also ich werd dann mal einfach hinfahren. Volles Risiko im alten Diesel! Meine Frau lenkt derweil den Dorfpolizisten ab.

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Naja, wenn ich das so lese, dann bleibt doch nur noch eine sichere Variante - Verschrotten!

Mal im Ernst, was ist an der Variante mit der roten 06er einzuwenden. Die originalen Schilder werden entfernt, gegen die Händlerschilder ersetzt und damit zur Werkstatt gefahren. Genau dafür ist das Kennzeichen vorgesehen und dass das Fahrzeug noch zugelassen ist, schließt wohl niemand mehr...

Letzteres trifft auch auf das Kurzzeitkennzeichen zu. Man könnte allerdings auch das Fahrzeug vorher einen Tag lang abmelden...

Kulante Polizisten hab ich allerdings auch schon zu genüge erlebt. Aber gut! Einen Anspruch darauf gibt's eben nicht...

06-er und KZK haben an einem zugelassenen Fahrzeug nichts verloren. Aber wo kein Kläger...

Zitat:

Original geschrieben von burbaner

Mal im Ernst, was ist an der Variante mit der roten 06er einzuwenden. Die originalen Schilder werden entfernt, gegen die Händlerschilder ersetzt und damit zur Werkstatt gefahren. Genau dafür ist das Kennzeichen vorgesehen und dass das Fahrzeug noch zugelassen ist, schließt wohl niemand mehr...

Mal im Ernst: das Fahrzeug ist zugelassen, hat also zugeteilte Kennzeichen. Die kann man nicht einfach gegen irgendwelche anderen austauschen. Und nein, für solche Zwecke sind die roten Kennzeichen nicht vorgesehen. Die sind für nicht zugelassene Fahrzeuge zu verwenden. Ich weiß nicht, was es da zu diskutieren gibt.

Gerade solche Kennzeichen wie rote und Kurzzeit- ziehen die Aufmerksamkeit doch schier auf sich. Bei einer Kontrolle wird die FIN abgeglichen und schon hat man den Salat. Die Strafen wurden von der Eule doch schon aufgezählt, das ist doch kein Kleinkram. Das wird dann deutlich unangenehmer als an einen 100%-Polizisten zu geraten, der einem was wegen der abgelaufenen HU aufdrückt. Aber nochmal, ich denke, dass da niemand was sagen wird, wenn man eine Bestätigung dabei hat. Ja, formal wäre eine Strafe angebracht, aber ich kanns mir einfach nicht vorstellen, dass da ein Polizist sich drauf versteift. Zumindestens kenne ICH keinen. Was den TE aber vermutlich nicht weiterbringt :D

Zitat:

Original geschrieben von burbaner

Naja, wenn ich das so lese, dann bleibt doch nur noch eine sichere Variante - Verschrotten!

nein, die HU-Durchführung ist wesentlich sicherer, siehe unten...

Zitat:

Mal im Ernst, was ist an der Variante mit der roten 06er einzuwenden. Die originalen Schilder werden entfernt, gegen die Händlerschilder ersetzt und damit zur Werkstatt gefahren. Genau dafür ist das Kennzeichen vorgesehen und dass das Fahrzeug noch zugelassen ist, schließt wohl niemand mehr...

Die roten 06er sind für Betriebszwecke des Inhabers vorgesehen, um mit nicht zugelassenen Fahrzeugen Prüfungs- Probe- oder Überführungsfahrten zu machen.

Zwar liegt hier eine Prüfungsfahrt vor, es handelt sich aber weder um einen Betriebszweck des Inhabers noch um ein nicht zugelassenes Fahrzeug.

Zitat:

Man könnte allerdings auch das Fahrzeug vorher einen Tag lang abmelden...

Dann dürfte man legal Kurzzeitkennzeichen nutzen, ja.

Aber: der Plan war doch, dass die Behörde nichts von der HU-Überschreitung erfährt?

Mit der Abmeldung präsentiert man ihr den Verstoß aber auf dem Silbertablett!

Zitat:

Original geschrieben von hk_do

Natürlich ist aber die Fahrt zur HU (für den Fahrer) erlaubt. Sonst könnte man ja den ordnungswidrigen Zustand nie beseitigen!

Stimmt natürlich. Nur gibt es keine Rechtsgrundlage um legal mit einem durchgehend angemeldeten Fahrzeug und überschrittener HU zu einer Prüforganisation zu fahren. Dann würde jeder behautpen er hätte gerade da einen Termin. Die Ordnungswidrigkeit wurde ja schon begangen mit der Fristüberschreitung, die ensteht ja nicht erst durch die Fahrt.

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

… Nur gibt es keine Rechtsgrundlage um legal mit einem durchgehend angemeldeten Fahrzeug und überschrittener HU zu einer Prüforganisation zu fahren.…

Doch die gibt es: §10 Abs. 4 FZV

Zitat:

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Eine abgelaufene HU ist wie ein ungestempeltes Kennzeichen, ohne HU ist nun mal ohne HU, egal ob da eine alte Plakette draufklebt oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Eine abgelaufene HU ist wie ein ungestempeltes Kennzeichen, ohne HU ist nun mal ohne HU, egal ob da eine alte Plakette draufklebt oder nicht.

Argh :D Nein, ganz sicher nicht. Niemals nicht. Und deine Rechtsgrundlage gilt für Fahrten im Rahmen des Zulassungsverfahrens. Haben wir hier aber nicht.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Eine abgelaufene HU ist wie ein ungestempeltes Kennzeichen,

äh, nein!

Das sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

Die Zulässigkeit der Fahrt zur HU ergibt sich eher daraus, dass keine Vorschrift sie verbietet.

Zitat:

ohne HU ist nun mal ohne HU, egal ob da eine alte Plakette draufklebt oder nicht.

jein:

Wenn die HU-Plakette fehlt ist da normalerweise ein Zeichen dafür, dass da Fahrzeug als verkehrsunsicher eingestuft wurde und damit der Betrieb unzulässig ist.

- §10 Abs.4 spricht von entstempelten Kennzeichen...

- Wenn eine Werkstatt den Auftrag bekommt eine HU (vielleicht sogar im Haus) zu machen, ein FZ ohne Kennzeichen in einer Garage vorfindet, werden deren Beauftragte nicht zögern ihr rotes Kennzeichen anzubringen. In dem Fall kann ich mir auch schwer vorstellen, dass bei einer Verkehrskontrolle die Fahrgestellnummer abgefragt würde.

Rechtlich ist die Sache aber natürlich nicht legal...

- Bei einer Verkehrskontrolle die Wahrheit sagen, dazu noch einen schriftlichen Termin vom TÜV vorzeigen, hat meines Wissens noch nie eine Strafe nach sich gezogen. Eventuell lassen unsere Polizisten hier, sich das FZ nochmal mit aktueller Prüfplakette zeigen...

Aber nun würde mich doch interessieren, wie eine rechtlich völlig korrekte Handhabung aussehen würde. Ich habe nichts gefunden, was wirklich völlig "sauber" wäre...

Das Legalste wäre-Fahrzeug abmelden-dann mit KZK oder Hänger zur HU- ich denke nicht das es von Seiten des Staßenverkehrsamtes da Schwierigkeiten geben würde-obwohl es wohl Ermessenssache ist

Zitat:

Original geschrieben von burbaner

Aber nun würde mich doch interessieren, wie eine rechtlich völlig korrekte Handhabung aussehen würde. Ich habe nichts gefunden, was wirklich völlig "sauber" wäre...

Fahrzeug rechtzeitig zur HU vorführen. Ist die allereinzige Möglichkeit. Danach gehts rechtlich einwandfrei theoretisch nur mit abmelden, dann KKZ, rote AKZ oder Vorwegzuteilung und das Fahrzeug wieder anmelden. Macht natürlich keiner, ist auch eher sinnfrei ;) Aber empfiehlt hier ja glaube ich auch niemand ;)

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Eine abgelaufene HU ist wie ein ungestempeltes Kennzeichen, ohne HU ist nun mal ohne HU, egal ob da eine alte Plakette draufklebt oder nicht.

Argh :D Nein, ganz sicher nicht. Niemals nicht. Und deine Rechtsgrundlage gilt für Fahrten im Rahmen des Zulassungsverfahrens. Haben wir hier aber nicht.

Das stimmt nicht. In §4 steht ganz klar "… sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.", darum hatte ich den Paragraphen extra zitiert. Diese Fahrten sind nicht ausschließlich im Rahmen des Zualssungsverfahrens zulässig. Ob nun eine alte HU-Plakette oder keine HU-Plakette draufklebt, ist völlig unerheblich.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

... mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, ...

Aber abgelaufene HU ist doch kein ungestempeltes Kennzeichen, oder?

Gruß Metalhead

Themenstarteram 22. Januar 2014 um 9:37

Hallo ich bin der TE. Ui da hat man jetzt ein ganz schönes Drama drum gemacht. Typisch deutsch das ganze. Also ich werd dann mal einfach hinfahren. Volles Risiko im alten Diesel! Meine Frau lenkt derweil den Dorfpolizisten ab.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Diese Fahrten sind nicht ausschließlich im Rahmen des Zualssungsverfahrens zulässig.

Doch! Ergibt sich aus dem Wortlaut "insbesondere Fahrten...sowie" und auch daraus, dass im weiteren Verlauf von der Vorabzuteilung eines Kennzeichens durch die Zulassungsbehörde die Rede ist. Eine Vorwegzuteilung ist in dem Fall aber ja gar nicht möglich, weil Fahrzeug schon zugelassen.

@Handschweiß: sorry, aber du stellst eine Frage mit rechtlichem Bezug und erwartest, dass keine Diskussion darum aufkommt? :D:D Selbst schuld :p Aber die typisch undeutschen Vorschläge kamen doch gleich als erstes, Terminbestätigung und dann fahren ;)

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