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Ohne Tüv zum Tüv?
Alter Daimler vom alten Onkel ist noch angemeldet, aber Tüv ist seit 2 Jahren abgelaufen. Stand ewig in der Scheune weil Onkel wegen Krankheit nicht mehr fahren konnte aber niemand erlaubte ihn abzumelden. Will ihn herrichten und verkaufen, ist nicht viel zu tun. Kann ich dann mit dem abgelaufenen Tüv zum Tüv fahren?
Beste Antwort im Thema
Hallo ich bin der TE. Ui da hat man jetzt ein ganz schönes Drama drum gemacht. Typisch deutsch das ganze. Also ich werd dann mal einfach hinfahren. Volles Risiko im alten Diesel! Meine Frau lenkt derweil den Dorfpolizisten ab.
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63 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Was sollte denn angezeigt werden? Das Fahrzeug nimmt doch gar nicht nicht am Straßenverkehr teil. Du kannst das Auto auch ohne TÜV auf dem zugelassenen Anhänger auf der Straße abstellen, das interessiert überhaupt keinen.
bitte den Thread von Anfang an lesen:
Ganz zu Anfang wurde schon erläutert, dass die Pflicht zur HU-Vorführung für alle angemeldeten Fahrzeuge gilt, unabhängig von einer tatsächlichen Verkehrsteilnahme.
Verpflichtet dazu ist der Halter, nicht der Fahrer.
Zitat:
Original geschrieben von hk_do
Zitat:
Original geschrieben von birscherl
Was sollte denn angezeigt werden? Das Fahrzeug nimmt doch gar nicht nicht am Straßenverkehr teil. Du kannst das Auto auch ohne TÜV auf dem zugelassenen Anhänger auf der Straße abstellen, das interessiert überhaupt keinen.
bitte den Thread von Anfang an lesen:
Ganz zu Anfang wurde schon erläutert, dass die Pflicht zur HU-Vorführung für alle angemeldeten Fahrzeuge gilt, unabhängig von einer tatsächlichen Verkehrsteilnahme.
Verpflichtet dazu ist der Halter, nicht der Fahrer.
Und der Fahrer muss sich vom ordnungsgemäßen Fahrzeug überzeugen, bevor er damit fährt.
Alles ok: nach den erledigten kleinen Rostarbeiten (190er aus 1993. das war noch Qualität) bin ich am Freitag (ohne Tüv ;-) ein wenig herumgefahren, damit der Diesel freibrennt und mal heftig gebremst.
Samstag Tüv ohne Mängel. Optisch schön ist er halt nicht mehr.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Und der Fahrer muss sich vom ordnungsgemäßen Fahrzeug überzeugen, bevor er damit fährt.
ja, das ist der Auffang-Tatbestand mit dem man überhaupt was gegen den Fahrer in der Hand hat: BKat Nr. 107.2, Regelsatz 25 Euro.
Ich kenne zumindestens einen Polizeibeamten, der das nach eigener Aussage auch tatsächlich so anwendet.