Ohne triftigen Grund langsam fahren, sodass man den Verkehrsfluss behindert
Hallo liebe Motor-Talk-Community,
in Anlehnung eines anderen Themas, dass ich hier eröffnet habe (Sicherheitsabstand), würde mich eure Erfahrung zum Thema Mindestgeschwindkeit interessieren.
Ich bin tendeziell so ein Typ der gerne die Rosen riecht, der Samstags Abend gern mal ein Glas Wein genießt, der es mag mit dem Händen und Augen einem Lagerfeuer zugewand zu sitzen auf einem Berg unterm Mondschein. Man könnte sagen, dass ich einer bin der sich gerne die Zeit nimmt die schönen Dinge zu genießen ob am Strand, bei einem angenehmen Telefonat oder auch in den Tiefen des Schlafes friedlich träumend unterm Sternenhimmel.
Demnach sehe ich mich, obwohl ich selber sozusagen vorerst autoabstinent bin und nicht die Erfahrung habe, als jemand der auf der Straße nicht zu rasanten Fahrten tendiert. Wenn ich sehe, wie andere sich in Situationen hineinsteigern und sich in bombastischen Eskalationen wiederfinden, sodass man den Eindruck bekommen könnte, dass sich scheinbar die ganze Welt gegen einen stellt. Sowas wäre für mich schwer zu ertragen. Daher versuche Konfrontationen zu entgehen oder zu entschärfen, als mir die Blöße zu geben im Konflikt am Ende schlecht da zu stehen.
Allgemein ist es für mich wichtig die Kontrolle zu behalten und so wie das Gesetz im Straßenverkehr geschrieben ist, bleiben bei mir oft Fragen offen, was mich verunsichert.
Zitat:
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
Diese Vorgabe ist für mich nicht zufriedenstellend. Den Verkehrsfluss behindert man auch gerne mal wenn man die Höchstgeschwindigkeit fährt. Das soll ja aber gewiss nicht heißen, dass man über der Höchstgeschwindkeit fahren soll. Wenn ich z.B. 13,5% unter der Höchstgeschwindkeit fahre bei einer Höchstgewschindkeit von 60km/h ist das dann schon behindern des Verkehrsflusses?
Um es nochmal kurz zu fassen:
Wenn ich tendeziell als Fahranfänger langsamer fahren möchte, wie kann/soll ich mich verhalten ohne mir Ärger zu schaffen?
328 Antworten
Dass hier im Forum ein harter Kern aus Usern die Geschwindigkeit höher priorisiert als die Sicherheit, war zu erwarten - diese Haltung wird aber nicht durch geltendes Recht gedeckt. Einzelne Fahrzeuge mit dem Wunsch einer höheren Geschwindigkeit, und sei sie noch so legal, sind nämlich nicht der Verkehrsfluss, und Langsamfahren aufgrund hoher Sorgfalt ist natürlich ein triftiger Grund. Der §3 Absatz 2, der den Verkehrsfluss behinderndes Langsamfahren untersagt, steht nach dem Absatz 1, der dieses Verhalten sogar vorschreibt:
Zitat:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Es ist also legal und legitim, bei erlaubten 100 nur 80, 60 oder gar 50 zu fahren, wenn die persönliche Einschätzung der Verkehrsgefahren dies gebietet. Wer zum Beispiel ein Wildwechsel-Warnschild sieht und weiß, dass gerade besonders viel Wild in der Gegend ist, wird vollkommen vernünftig deutlich unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bleiben. Dass dies unwissenden oder verantwortungslosen Fahrern zu langsam ist, ist irrelevant. Und natürlich ist auch die Erkenntnis der begrenzten eigenen Beherrschung des Autos ein solcher Grund.
An diesem Beispiel sieht man mal wieder, wie sich manche Schnellfahrer gerne auf einzelne Regeln berufen, die ihr Verhalten rechtfertigen, dabei aber andere (höher priorisierte) Regeln außer Acht lassen.
Nö, es ist typisch fürs V&S, dass einige mit dem Textverständnis ihre Probleme haben. Der entscheidende Punkt ist das OHNE TRIFFTIGEN GRUND.
Hier wurde viel falsches geschrieben, vieles immer in die eigene soziale Ausrichtung.
In der STVO steht geschrieben, das man nicht so langsam fahren darf das man andere behindert. Es steht aber nirgendwo geschrieben, das es eine Behinderung ist, wenn man nicht so schnell fahren kann wie man gerne möchte, selbst nicht dann wenn man sich innerhalb irgendwelcher vorgeschriebener Limits bewegt. Weiter steht in der STVO das man nur so schnell fahren darf wie es die eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten zulassen. Damit hat der Gesetzgeber erkannt , das es nicht nur solch Helden wie meist hier hinter dem Lenkrad sitzen.
Somit ist es absolut legitim wenn zum Beispiel Fahranfänger, die hier oft erwähnten älteren Generationen, oder auch andere andere VTs die aus den verschiedensten Gründen für sich bestimmen das sie die zugelassene Höchstgeschwindigkeit nicht ausreizen können. „Schleichen“ ist sehr wohl erlaubt, man braucht nur eine plausible Begründung und auch wenn es viele nicht glauben, hier gibt es eine große Vielfältigkeit.
Weiter wurde geschrieben, das man sich dem Verkehrsfluss anpassen muss. Woher weiß ich eigentlich was der Verkehrsfluss eigentlich gerade will ? Vielleicht sind ja 85 % der VTs in der Kolonne zufrieden wenn sie mit 85 gemütlich unterwegs sind ? Muss ich mich jetzt gar dem Verkehrsfluss anpassen ? Wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben, ist dann halt so.
Und zur Erinnerung, die zugelassene Höchstgeschwindigkeit darf nur gefahren werden wenn alle Bedingungen stimmen. Sowie in meinem Auto 4 Personen + Gepäck sitzen stimmt da nichts mehr. Das durfte ich bei meinen Zahlreichen Fahrsicherheitstrainings testen. Alleine im Fahrzeug waren die Übungen in der Regel kein Problem, aber plötzlich hatte der Trainer und der Assistent noch Lust mitzufahren und in den Kofferraum wurden noch ein paar Kilos in Form von vollen 20 Liter Wasserkanistern gepackt. Danach war nichts mehr wie es vorher war, also ein klassischer Grund es ruhiger anzugehen.
Die Gründe für eine Geschwindigkeit unter der zHG sind also vielfältig, den „Schleicher“ bekommt man schwer ran. Grobe Verstöße gegen die StVO begehen oft aber die VTs denen die eingangs erwähnte soziale Ausrichtung fehlt und nun versucht ihren Willen durchzusetzen.
Warum nur fehlt mir hier in diese Richtung mehr Kritik?
Mal so neben bei bemerkt: ob man nun 80 oder 100 fährt macht auf einer Strecke von 30 km gerade mal 4,5 min aus.
Wenn man jetzt noch sieht, dass man ja aber nicht mit 80 oder 100 durch fährt (Kurven, Ampeln, Ortschaften, …) liegt die Durchschnittsgeschwindigkeit ja deutlich niedriger. 80 statt 100 wird wohl ehr einen Unterschied von 2 min oder weniger aus machen.
Welches Gericht wird jetzt wegen ein oder zwei Minuten eine Behinderung daraus schließen?
Ich bin wahrlich kein Verfechter der amerikanischen Kultur, aber wenn ich sehe wie entspannt der Verkehr da drüben läuft, wünsche ich mir das hier in Deutschland auch oft.
Irgendwie ist für die Deutschen das schnell fahren wie für die Amerikaner der persönliche Waffenbesitz
Entspannte Grüße
Enrico
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Zu den letzten Beiträgen.
Ja, ja, es gibt triftige Gründe, langsamer als die Höchstgeschwindigkeit zu fahren und ja, ja, es ist nicht gleich eine Behinderung anzusehen, wenn man etwas langsamer als die Höchstgeschwindigkeit fährt.
Um diese Punkte geht es doch in diesem Thread überhaupt nicht und ich empfehle den Titel des Threads nochmals zu lesen:
„Ohne triftigen Grund langsam fahren, sodass man den Verkehrsfluss behindert“
Darum geht es hier in dem Thread und die Antwort ist doch ganz klar, nein, das ist nicht in Ordnung, man sollte so fahren, dass man den Verkehrsfluss ohne triftigen Grund nicht behindert.
Eine Orientierung für die richtige Geschwindigkeit eines PKW-Fahrers ist der Verkehrsfluss, denn die anderen Fahrer sind meist normale Autofahrer, die eine normal passende Geschwindigkeit wählen, die auf der Landstraße ohne zusätzliches Limit und unter guten Bedingungen meist zwischen 80 und 100 km/h liegt.
Natürlich gibt es auch für PKW-Fahrer triftige Gründe langsamer zu fahren. Dann macht man das halt. Zu diesen triftigen Gründen gehört aber nicht unbedingt, ich bin Fahranfänger und fahre daher nicht schneller, denn ein Fahranfänger möchte auch nicht immer Fahranfänger bleiben und somit muss er schon ein klein wenig ins kalte Wasser springen.
Gruß
Uwe
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. Februar 2025 um 19:52:43 Uhr:
Der rasende Gesetzgeber schreibt zum Thema explizit und zwingend vor:§ 3 StVO
Geschwindigkeit
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.Somit ist das Anliegen des TE, vorsätzlich das Gegenteil zu unternehmen, ganz schlicht und ergreifend illegal ! Änderungswünsche wären beim Gesetzgeber anzubringen.
Weder die Legislative, noch die Executive und auch nicht die Judikative würden sich auch nur im Ansatz dafür interessieren wenn jemand, bei prinzipiell erlaubten 100 km/h auf einer Landstraße, selbst bei besten Bedingungen, nur 80 km/h fährt....nichtmal bei 60 km/h. Bei vielleicht 40 km/h wirds mal interessant und es guckt jemand
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 5. Februar 2025 um 07:42:08 Uhr:
…Natürlich gibt es auch für PKW-Fahrer triftige Gründe langsamer zu fahren. Dann macht man das halt. Zu diesen triftigen Gründen gehört aber nicht unbedingt, ich bin Fahranfänger und fahre daher nicht schneller, ..
Gruß
Uwe
Mit Verlaub Uwe, aber das ist Unfug, von jedem Anfänger wird nicht sofort die volle Leistung gefordert. Die Fahrprüfung zu bestehen bedeutet nicht, das man voll routiniert am Straßenverkehr teilnehmen kann, die Routine und Sicherheit sollte sich mit der Zeit aber einstellen.
Jedes Landei z.b., hier vllt. mit großer Klappe, wird in einer unbekannten Großstadt seine Unsicherheiten zeigen, und das ist völlig ok und normal.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 5. Februar 2025 um 07:42:08 Uhr:
Zu den letzten Beiträgen.Ja, ja, es gibt triftige Gründe, langsamer als die Höchstgeschwindigkeit zu fahren und ja, ja, es ist nicht gleich eine Behinderung anzusehen, wenn man etwas langsamer als die Höchstgeschwindigkeit fährt.
Um diese Punkte geht es doch in diesem Thread überhaupt nicht und ich empfehle den Titel des Threads nochmals zu lesen:
wenn man aber weiter im Beitrag ließt, schreibt er von z.B. 13,5% langsamer fahren.
Das wären dann bei 100 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit 86,5 km/h, und die sind ohne rechtliche Folgen ganz normal machbar. Man braucht dafür auch keinen triftigen Grund, weil das niemals als Behinderung des Verkehrsfluss ausgelegt werden wird.
Die Beiträge gehen also schon auf die vom Thread-Ersteller genannten Dinge ein.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. Februar 2025 um 08:29:58 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 5. Februar 2025 um 07:42:08 Uhr:
…Natürlich gibt es auch für PKW-Fahrer triftige Gründe langsamer zu fahren. Dann macht man das halt. Zu diesen triftigen Gründen gehört aber nicht unbedingt, ich bin Fahranfänger und fahre daher nicht schneller, ..
Mit Verlaub Uwe, aber das ist Unfug, von jedem Anfänger wird nicht sofort die volle Leistung gefordert. Die Fahrprüfung zu bestehen bedeutet nicht, das man voll routiniert am Straßenverkehr teilnehmen kann, die Routine und Sicherheit sollte sich mit der Zeit aber einstellen.
Mit Verlaub, was du schreibst, ist Unfug.
Ein Fahrschüler der kurz vor seiner Fahrprüfung steht, wird vom Fahrlehrer angehalten auf der Landstraße bei idealen Bedingungen schneller als 80 km/h zu fahren. Ich habe oft Fahrschulwagen vor mir, die fahren in der Regel 90 km/h oder gar schneller. Wenige sind deutlich langsamer, dass sind dann vermutlich aber Fahrschulfrischlinge.
Wenn dann nun die Prüfung bestanden ist und der Fahrlehrer nicht mehr neben dem Fahranfänger sitzt, sollte dieser doch nicht das vergessen, was er in der Fahrschule gelernt hat, also sollte er sich selbst dazu anhalten mindestens 80 km/h auf einer Landstraße mit passenden Bedingungen zu fahren.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Enrico c220d schrieb am 5. Februar 2025 um 08:31:36 Uhr:
wenn man aber weiter im Beitrag ließt, schreibt er von z.B. 13,5% langsamer fahren.
..und weiterhin hat er gefragt:
Zitat:
@BooBoo schrieb am 3. Februar 2025 um 23:21:31 Uhr:
Wenn ich tendeziell als Fahranfänger langsamer fahren möchte, wie kann/soll ich mich verhalten ohne mir Ärger zu schaffen?
...und die Antworten waren hier, mit dem Verkehr mitfließen. Auf der Landstraße wird in der Regel von den anderen Verkehrsteilnehmer etwas langsamer als 100 km/h gefahren, so z.B. zwischen 80 und 90 km/h. Somit ist die Antwort sich an den Verkehrsfluss zu halten durchaus ziehlführend und passt auch mit den 13,5 km/h langsamer.
Das immer mit 100 km/h zu fahern ist, habe ich hier kaum gelesen, sondern es wird vielmehr immer behauptet, dass das geschrieben wurde. damit man sich aufregen kann. 🙁
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 5. Februar 2025 um 08:49:21 Uhr:
Zitat:
@Enrico c220d schrieb am 5. Februar 2025 um 08:31:36 Uhr:
wenn man aber weiter im Beitrag ließt, schreibt er von z.B. 13,5% langsamer fahren...und weiterhin hat er gefragt:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 5. Februar 2025 um 08:49:21 Uhr:
Zitat:
@BooBoo schrieb am 3. Februar 2025 um 23:21:31 Uhr:
Wenn ich tendeziell als Fahranfänger langsamer fahren möchte, wie kann/soll ich mich verhalten ohne mir Ärger zu schaffen?
Naja, da im Endeffekt kann er doch einfach 80 km/h fahren, brauch sich gar keinen Kopf machen und bekommt keinen Ärger deswegen.
Grüße
Enrico
Zitat:
Wie sich gerade gezeigt hat, solltest du in Bezug auf deine Person mal über diesen Satz nachdenken. Wir haben auf Landstraße ein Tempo von 100 km/h. Wer hier dann rummosert, dass Fahrer, die diese Geschwindigkeit ihnen zu gering ist, haben nur ihre eigene Sicht im Blick, vielmehr ihren eigenen sehr ausgeprägten Egoismus im Blick.
Ich rede vom Verhalten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Zitat:
Somit ist das Anliegen des TE, vorsätzlich das Gegenteil zu unternehmen, ganz schlicht und ergreifend illegal ! Änderungswünsche wären beim Gesetzgeber anzubringen.
Ein Anliegen ist zunächst mal nicht illegal, jedoch scheint TE nicht fahrtüchtig zu sein. Er nimmt also ohne entsprechende Befähigung am Straßenverkehr teil. Welche Geschwindigkeit er dann fährt, ist sekundär.
Zitat:
@Enrico c220d schrieb am 5. Februar 2025 um 08:55:20 Uhr:
Naja, da im Endeffekt kann er doch einfach 80 km/h fahren, brauch sich gar keinen Kopf machen und bekommt keinen Ärger deswegen.
Kann er machen aber ist das weise?
Der TE hat aber Konfrontationsängste, dass sollte man bei seinen Antworten nicht vergessen. Wenn alle vor ihm 90 km/h fahren und er dann nur 80 km/h, wird er damit konfrontiert, dass der hinter ihm möglicherweise ungehalten wird und drängelt, oder was weiß ich macht.
Daher ist es für ihn einfacher, konfrontationsärmer und stressloser, einfach auch 90 km/h zu fahren und sich somit mit dem Verkehrsfluss anzupassen.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 5. Februar 2025 um 08:41:58 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 5. Februar 2025 um 08:29:58 Uhr:
Mit Verlaub Uwe, aber das ist Unfug, von jedem Anfänger wird nicht sofort die volle Leistung gefordert. Die Fahrprüfung zu bestehen bedeutet nicht, das man voll routiniert am Straßenverkehr teilnehmen kann, die Routine und Sicherheit sollte sich mit der Zeit aber einstellen.
Mit Verlaub, was du schreibst, ist Unfug.
Ein Fahrschüler der kurz vor seiner Fahrprüfung steht, wird vom Fahrlehrer angehalten auf der Landstraße bei idealen Bedingungen schneller als 80 km/h zu fahren.Gruß
Uwe
Und nun ist der Fahranfänger nach seiner bestandenen Prüfung, in einer für ihn unbekannten Gegend, kennt keine Örtlichkeit, kennt nicht die nächste Kurve, weiß nicht was hinter der nächsten Kuppe kommt……so nun du wieder.
…und im übrigen ist das auch vom Gesetz gestützt…nur so schnell…persönliche Fähigkeiten und Fertigkeiten….
Ich weiß gar nicht mehr, hatte ich vor kurzem nicht mit dir die Diskussion, als du kritisiert hast, das viele nur noch stur nach den Schildern fahren, es verlernt haben mit dem Kopf zu fahren ?
Ja was denn nun ?
Und nun mal in die harte Realität, du schreibst da was von 80 km. In der Realität wird auf einer Landstraße bei 80 km gedrängelt bis der Bestatter kommt, und das geht hoch bis über 100 kmh, da nützt es oft gar nicht wenn man sich ans Limit hält.
Die ganze Diskussion über die angeblichen Behinderung durch Schleicher sind eh rechtlich nicht relevant, sie befriedigen lediglich den persönlichen Ego. Rechtlich relevant ist lediglich das was viele im Gegenzug aus der angeblichen Behinderung, bzw. dem Willen schneller zu fahren machen.