Ohne triftigen Grund langsam fahren, sodass man den Verkehrsfluss behindert
Hallo liebe Motor-Talk-Community,
in Anlehnung eines anderen Themas, dass ich hier eröffnet habe (Sicherheitsabstand), würde mich eure Erfahrung zum Thema Mindestgeschwindkeit interessieren.
Ich bin tendeziell so ein Typ der gerne die Rosen riecht, der Samstags Abend gern mal ein Glas Wein genießt, der es mag mit dem Händen und Augen einem Lagerfeuer zugewand zu sitzen auf einem Berg unterm Mondschein. Man könnte sagen, dass ich einer bin der sich gerne die Zeit nimmt die schönen Dinge zu genießen ob am Strand, bei einem angenehmen Telefonat oder auch in den Tiefen des Schlafes friedlich träumend unterm Sternenhimmel.
Demnach sehe ich mich, obwohl ich selber sozusagen vorerst autoabstinent bin und nicht die Erfahrung habe, als jemand der auf der Straße nicht zu rasanten Fahrten tendiert. Wenn ich sehe, wie andere sich in Situationen hineinsteigern und sich in bombastischen Eskalationen wiederfinden, sodass man den Eindruck bekommen könnte, dass sich scheinbar die ganze Welt gegen einen stellt. Sowas wäre für mich schwer zu ertragen. Daher versuche Konfrontationen zu entgehen oder zu entschärfen, als mir die Blöße zu geben im Konflikt am Ende schlecht da zu stehen.
Allgemein ist es für mich wichtig die Kontrolle zu behalten und so wie das Gesetz im Straßenverkehr geschrieben ist, bleiben bei mir oft Fragen offen, was mich verunsichert.
Zitat:
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
Diese Vorgabe ist für mich nicht zufriedenstellend. Den Verkehrsfluss behindert man auch gerne mal wenn man die Höchstgeschwindigkeit fährt. Das soll ja aber gewiss nicht heißen, dass man über der Höchstgeschwindkeit fahren soll. Wenn ich z.B. 13,5% unter der Höchstgeschwindkeit fahre bei einer Höchstgewschindkeit von 60km/h ist das dann schon behindern des Verkehrsflusses?
Um es nochmal kurz zu fassen:
Wenn ich tendeziell als Fahranfänger langsamer fahren möchte, wie kann/soll ich mich verhalten ohne mir Ärger zu schaffen?
328 Antworten
Er hat doch von einem 60er Limit geschrieben und dann 13,5% abgezogen, was rund 52km/h entsprechen würde.
Vielleicht hänge ich mir jetzt einfach so ein "Achtung Anfänger"-Schild hinten ins Auto. Dazu noch eine Häkelklorolle, setze einen Hut auf und richte den Rückspiegel schief aus. Einen Aufkleber der Grünen traue ich mich aber nicht ans Auto zu machen.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 8. Februar 2025 um 19:45:15 Uhr:
Soweit kann man dir zustimmen.
Die Frage ist halt, wenn er sich eben anfangs unsicher ist: Tastet er sich von unten nach oben vor oder umgekehrt.
Die sich nach oben tasten, tasten sich so oder so nach oben und gehören vermutlich schon in der Fahrschule nicht zu denen, die der Fahrlehrer zu etwas schnelleren Fahren ermahnen muss.
Gruß
Uwe
Siehe hier:Zitat:
@EthanolAAM schrieb am 8. Februar 2025 um 19:59:59 Uhr:
Er hat doch von einem 60er Limit geschrieben und dann 13,5% abgezogen, was rund 52km/h entsprechen würde.
Zitat:
@BooBoo schrieb am 5. Februar 2025 um 19:24:38 Uhr:
Viel lieber würde ich auf der Landstraße 75 statt 100 km/h fahren.
Gruß
Uwe
Damit ist belegt, dass ich unrecht hatte.
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Zitat:
@BooBoo schrieb am 03. Feb. 2025 um 23:21:31 Uhr:
Wenn ich z.B. 13,5% unter der Höchstgeschwindkeit fahre bei einer Höchstgewschindkeit von 60km/h ist das dann schon behindern des Verkehrsflusses?
@Uwe Mettmann
Siehe oben. 😉
Hier redet man doch sowieso eher aneinander vorbei.
Viele Texte sind einfach zu lang und alles lesen tut da eh keiner mehr.
...und später hat der die 75 km/h genannt. Ein Thread besteht nicht nur aus dem Ausgangsbeitrag und wenn der TE etwas nachreicht, sollte man dies auch mit berücksichtigen.
Gruß
Uwe
Und warum führt man dann nicht genau die Stelle auf, die man meint?
Naja, auf Seite 9 ist dann für mich nicht mehr "Nachreichen".
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 08. Feb. 2025 um 19:14:38 Uhr:
Und ich denke die Rechtsprechung sagt, das man weder im täglichen Verkehr noch bei der Fahrprüfung das Limit ausreizten muss. Oder ?
Die Rechtsprechung legt insbesondere den unbestimmten Rechtsbegriff "ohne triftigen Grund" aus. Genau daran hapert es in dieser Diskussion. Hier glauben allen Ernstes einige, dass man so etwas formularmäßig und mit absoluten Zahlen bewerten kann.
Zitat:
@EthanolAAM schrieb am 8. Februar 2025 um 20:10:39 Uhr:
Und warum führt man dann nicht genau die Stelle auf, die man meint?
Naja, auf Seite 9 ist dann für mich nicht mehr "Nachreichen".
HHH1961, dem ich geantwortet habe, hat so erkannt, worauf ich mich bezogen habe:
Klick michMeinst du, dein Rummeckern an Formalien an meinen Beiträgen bringt den Thread hier weiter?
Für mich ist die Diskussion zu dem Thema an dieser Stelle daher beendet. Wenn du noch weiteren Bedarf hast, dann bitte per PN.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 8. Februar 2025 um 20:22:08 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 08. Feb. 2025 um 19:14:38 Uhr:
Und ich denke die Rechtsprechung sagt, das man weder im täglichen Verkehr noch bei der Fahrprüfung das Limit ausreizten muss. Oder ?Die Rechtsprechung legt insbesondere den unbestimmten Rechtsbegriff "ohne triftigen Grund" aus. Genau daran hapert es in dieser Diskussion. Hier glauben allen Ernstes einige, dass man so etwas formularmäßig und mit absoluten Zahlen bewerten kann.
Da steht mit Sicherheit nicht, das man nicht ohne triftigen Grund die zulässige Höchstgeschwindigkeit unterschreiten darf. Da rum geht es ja wohl.
Also ich möchte mich an dieser Stelle noch mal bei euch Bedanken für die vielen Antworten. Es sind nicht nur zu viele um sie direkt zu kommentieren, ich kann sie jetzt nicht mal alle lesen. Ich werde versuchen, das bei einer Gelegenheit nachzuholen. Wie sich aber zeigt gehen die Meinung weit auseinander. Ich für meinen Teil werde so langsam fahren wie es sich nach meinen Fähigkeiten sicher anfühlt, und das auch wenn es heißt 55 statt 70 zu fahren.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 8. Februar 2025 um 21:49:01 Uhr:
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 8. Februar 2025 um 20:22:08 Uhr:
Die Rechtsprechung legt insbesondere den unbestimmten Rechtsbegriff "ohne triftigen Grund" aus. Genau daran hapert es in dieser Diskussion. Hier glauben allen Ernstes einige, dass man so etwas formularmäßig und mit absoluten Zahlen bewerten kann.
Da steht mit Sicherheit nicht, das man nicht ohne triftigen Grund die zulässige Höchstgeschwindigkeit unterschreiten darf. Da rum geht es ja wohl.
Du bist sicher das Du den Satz ernst meinst?
Das heißt jeder wäre gezwungen die Höchstgeschwindigkeit zu fahren weil Du Dir das so vorstellst?
Schau mal in den §3,da stehen dann solche Dinge die ich schon geschrieben hatte:
"(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann."
Und wenn ich mich persönlich nicht in der Lage sehe mit 100 zu fahren bleibe ich bei den 80 die ich mir zutraue.
Und die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf auch nur unter den bestmöglichen Bedingungen gefahren werden,die es theoretisch gar nicht gibt weil man immer mit Unwegsamkeiten zu rechnen hat.
Ich bin gerade erst auf der Autobahn an Leuten vorbei gefahren die nicht mal auf die 80 bei 100 gefahren sind,da frag ich mich zwar auch ob die da hingehören,aber was solls sie sind nun mal da.
Und solange kein Polizei die rauswinkt und mal ein paar Takte zu angepaßter Geschwindigkeit äußert sind die immer noch da.
Also worüber aufregen?
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 08. Feb. 2025 um 21:49:01 Uhr:
Da steht mit Sicherheit nicht, das man nicht ohne triftigen Grund die zulässige Höchstgeschwindigkeit unterschreiten darf. Da rum geht es ja wohl.
Schade, dass du nicht lesen kannst. Aber schön, dass du meinungsstark bist. 🙄