Ohne triftigen Grund langsam fahren, sodass man den Verkehrsfluss behindert

Hallo liebe Motor-Talk-Community,

in Anlehnung eines anderen Themas, dass ich hier eröffnet habe (Sicherheitsabstand), würde mich eure Erfahrung zum Thema Mindestgeschwindkeit interessieren.

Ich bin tendeziell so ein Typ der gerne die Rosen riecht, der Samstags Abend gern mal ein Glas Wein genießt, der es mag mit dem Händen und Augen einem Lagerfeuer zugewand zu sitzen auf einem Berg unterm Mondschein. Man könnte sagen, dass ich einer bin der sich gerne die Zeit nimmt die schönen Dinge zu genießen ob am Strand, bei einem angenehmen Telefonat oder auch in den Tiefen des Schlafes friedlich träumend unterm Sternenhimmel.

Demnach sehe ich mich, obwohl ich selber sozusagen vorerst autoabstinent bin und nicht die Erfahrung habe, als jemand der auf der Straße nicht zu rasanten Fahrten tendiert. Wenn ich sehe, wie andere sich in Situationen hineinsteigern und sich in bombastischen Eskalationen wiederfinden, sodass man den Eindruck bekommen könnte, dass sich scheinbar die ganze Welt gegen einen stellt. Sowas wäre für mich schwer zu ertragen. Daher versuche Konfrontationen zu entgehen oder zu entschärfen, als mir die Blöße zu geben im Konflikt am Ende schlecht da zu stehen.

Allgemein ist es für mich wichtig die Kontrolle zu behalten und so wie das Gesetz im Straßenverkehr geschrieben ist, bleiben bei mir oft Fragen offen, was mich verunsichert.

Zitat:

Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Diese Vorgabe ist für mich nicht zufriedenstellend. Den Verkehrsfluss behindert man auch gerne mal wenn man die Höchstgeschwindigkeit fährt. Das soll ja aber gewiss nicht heißen, dass man über der Höchstgeschwindkeit fahren soll. Wenn ich z.B. 13,5% unter der Höchstgeschwindkeit fahre bei einer Höchstgewschindkeit von 60km/h ist das dann schon behindern des Verkehrsflusses?

Um es nochmal kurz zu fassen:

Wenn ich tendeziell als Fahranfänger langsamer fahren möchte, wie kann/soll ich mich verhalten ohne mir Ärger zu schaffen?

328 Antworten

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 4. Februar 2025 um 17:05:29 Uhr:


Es bezieht sich nicht expliziet auf deine Aussage, sondern darauf daß er Krankheitsbedingt kein Auto gekauft hat und auch selber keines fährt.
Somit ist sein Eingangsthread sinnfrei.

Das heißt aber nicht, dass er nicht doch mit dem Gedanken spielt, sich auf kurz oder lang doch Auto zu fahren und daher hier schon mal fragt. Es ist aber nicht an mir, das zu bewerten, sondern ich beantworte einfach die Fragen.

Abgesehen davon, ist er Fahranfänger und da ist es sowieso sinnvoll möglichst zeitnah Auto zu fahren. Wartet er zu lange, so wird es immer schwieriger (zumal er ja auch etwas überängstlich ist) und irgendwann ist der Zug abgefahren.

Es muss der TE entscheiden, ob er ins kalte Wasser springt oder ob er es mit dem Autofahren zukünftig ganz bleiben lässt.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 4. Februar 2025 um 16:36:25 Uhr:


Lese bitte noch mal meine Beiträge durch und verstehe. Ich denke einfach, du hast etwas missverstanden.

Gruß

Uwe

Nö. Man überlegt sich nicht, ob es etwas lohnt, sondern fährt entsprechend der Vorschriften und hält den Verkehr am fließen.

Individuelle Faktoren sind nicht einschlägig. Auch wenn das in der Praxis völlig anders läuft.

Der Verkehr fließt ja, nur nicht so wie du es gerne hättest.

Zu langsam fahren, ist meiner Meinung nach, ähnlich gefährlich, wie zu schnell fahren. Evtl ist es für andere Verkehrsteilnehmer sogar gefährlicher. Als Raser gefährdet man sich selbst am meisten.

Fahr ich 80 bei erlaubten 100 auf der Landstraße entsteht hinter mir in der Regel eine Kolonne, die dann zu mehr (unnötigen) Überholmanövern führt und bei den Menschen mit „schnellere“ Fahrweise zu gefährlicheren Überholmanöver von mehreren Fahrzeugen.

Ähnliches Bild auf der Autobahn, da hier überproportional langsame Fahrzeuge durch das große Delta der Geschwindigkeit zu anderen Fahrzeugen wiederum unnötig mehr Gefahrenpotenzial hervorrufen kann.

Und ich verteidige hier nicht das Rasen!

Nicht umsonst, kann man für zu langsames/vorsichtiges Fahren durch die Prüfung fallen.

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Zitat:

@Emsland666 schrieb am 4. Februar 2025 um 19:11:22 Uhr:


Nö. Man überlegt sich nicht, ob es etwas lohnt, sondern fährt entsprechend der Vorschriften und hält den Verkehr am fließen.

Dann sei bitte so lieb und erkläre mir, wo ich bei meiner Vorgehensweise den Verkehrsfluss behindere oder gegen Vorschriften verstoße:

Klick mich

Was ist daran falsch, wenn ich nur dann überhole, wenn ich danach auch zügig weiterfahren kann und es sich somit für mich lohnt. Es bringt mir doch nichts, wenn ich 10 Sekunden später hinter dem nächsten langsam fahrenden PKW hänge, den dann auch überhole und wieder nur 10 Sekunden frei fahren kann usw. Das lohnt sich nicht und ich komme auch nicht schneller voran.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Der_Don schrieb am 4. Februar 2025 um 19:41:11 Uhr:


Zu langsam fahren, ist meiner Meinung nach, ähnlich gefährlich, wie zu schnell fahren. Evtl ist es für andere Verkehrsteilnehmer sogar gefährlicher. Als Raser gefährdet man sich selbst am meisten.

Das Unfallgeschehen zeigt das gegenteilige Bild. 😉

Zitat:

Was ist daran falsch, wenn ich nur dann überhole, wenn ich danach auch zügig weiterfahren kann und es sich somit für mich lohnt. Es bringt mir doch nichts, wenn ich 10 Sekunden später hinter dem nächsten langsam fahrenden PKW hänge, den dann auch überhole und wieder nur 10 Sekunden frei fahren kann usw. Das lohnt sich nicht und ich komme auch nicht schneller voran.

Kommt noch von meinem Fahrlehrer, es ist konsequent zu fahren. Eigene Interessen interessieren nicht. Da wo es geht, sollte man überholen und - wenn sich eine schlange hinter dir bildet - muss man es, bzw. rechts ran fahren.

Das falsche ist, das man seine eigene Sicht im Blick hat.

Gilt alles natürlich nur im Verkehrsfluss und wenn man wirklich überholen kann. Wenn keiner hinter dir ist, kannst fahren wie de willst.

Der rasende Gesetzgeber schreibt zum Thema explizit und zwingend vor:

§ 3 StVO
Geschwindigkeit
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Somit ist das Anliegen des TE, vorsätzlich das Gegenteil zu unternehmen, ganz schlicht und ergreifend illegal ! Änderungswünsche wären beim Gesetzgeber anzubringen.

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 4. Februar 2025 um 19:48:28 Uhr:


Kommt noch von meinem Fahrlehrer, es ist konsequent zu fahren. Eigene Interessen interessieren nicht. Da wo es geht, sollte man überholen und - wenn sich eine schlange hinter dir bildet - muss man es, bzw. rechts ran fahren.

Das, was du schreibst, sagt mehr über dich aus als über mich.

Auch wenn du gerne schnell fahren möchtest, ist es dir doch unbelassen, solche doch eigentlich zügige Autofahrer wie mich zu überholen. Ich sehe nicht ein, wenn ich schon nach Tacho über 100 km/h fahre, dass ich dann rechts ranfahren soll, um solche, wie du es anscheinend bist, vorbeizulassen. Ne, das mache ich nicht und das ändert sich auch nicht, wenn noch mehr wie du hinter mir und dir sind und sich so eine Schlange aus lauter Möchtegernrennfahrer gebildet hat. Ich hoffe, dass du bei deiner Fahrweise wenigstens nicht drängelst.

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 4. Februar 2025 um 19:48:28 Uhr:


Das falsche ist, das man seine eigene Sicht im Blick hat.

Wie sich gerade gezeigt hat, solltest du in Bezug auf deine Person mal über diesen Satz nachdenken. Wir haben auf Landstraße ein Tempo von 100 km/h. Wer hier dann rummosert, dass Fahrer, die diese Geschwindigkeit ihnen zu gering ist, haben nur ihre eigene Sicht im Blick, vielmehr ihren eigenen sehr ausgeprägten Egoismus im Blick.

Gruß

Uwe

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Februar 2025 um 19:52:43 Uhr:


Der rasende Gesetzgeber schreibt zum Thema explizit und zwingend vor:
§ 3 StVO
Geschwindigkeit
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Somit ist das Anliegen des TE, vorsätzlich das Gegenteil zu unternehmen, ganz schlicht und ergreifend illegal ! Änderungswünsche wären beim Gesetzgeber anzubringen.

Was soll dieser Beitrag (der dann auch noch einen Haufen DANKE bekommt)? Der TE hatte in Kenntnis der StVO ...

Zitat:

@BooBoo schrieb am 3. Februar 2025 um 23:21:31 Uhr:


Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

... hilfesuchend die Frage gestellt:

Zitat:

Wenn ich tendeziell als Fahranfänger langsamer fahren möchte, wie kann/soll ich mich verhalten ohne mir Ärger zu schaffen?

Mein Tipp: Meide diesen Thread und hole Dir einen Anfänger-Aufkleber oder so etwas hier https://www.amazon.de/.../B0BYNRBLPW?...

Und wenn dann mal jemand mit Notrad vorne rechts auf der Landstrasse nach Hause oder in die Werkstatt fahren muss , da würde keiner das so einfach erkennen und so wie ich das hier im Thread gelesen habe , die Hälfte der Teilnehmer nicht mit klar kommen weil da muss man ja schneller fahren.

@HHH1961 .... wenn du einen Beitrag nicht verstehst, dann gib dir bitte mehr Mühe oder halte dich an deine eigene Empfehlung. Der TE will sich vorsätzlich entgegen § 3 (2) StVO grundlos behindernd verhalten. Das ist illegal. Geht also nicht. Wenn dir diese Feststellung ein Problem bereitet, dann danke für die Info. 🙄

Zitat:

@Spi95 schrieb am 4. Februar 2025 um 09:18:29 Uhr:



Zitat:

@servicetool schrieb am 4. Februar 2025 um 09:16:33 Uhr:


Wenn man bei 80 km/h bei erlaubten 100 km/h auf der Landstrasse im Überholverbot eine Kolonne anführt ...

Ich bin immer froh wenn der Stau hinter mir ist, und vor mir alles frei.

😛

... wie ein Fisch , der fängt auch am Kopf an zu stinken 😰

Fehlt nur noch ein Aufkleber am Heck ...

- T'schuldigung , daß ich so langsam & dicht vor Ihnen her fahre.
- wer das lesen kann ist zu dicht / bzw. doof

in meiner heimischen Region mag ich diese " Sonntagsfahrer / Luftschnapper / Hans Guck in Luft " überhaupt nicht , welche schon montags anfangen zu trainieren für's Wochenende 😉

= dann wird halt eben mal der Heimvorteil ausgenützt und an Stellen überholt , wo man es nicht unbedingt tun sollte .

" No Risk - no Fun " 😁

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Februar 2025 um 23:40:52 Uhr:


@HHH1961 .... wenn du einen Beitrag nicht verstehst, dann gib dir bitte mehr Mühe oder halte dich an deine eigene Empfehlung. Der TE will sich vorsätzlich entgegen § 3 (2) StVO grundlos behindernd verhalten. Das ist illegal. Geht also nicht. Wenn dir diese Feststellung ein Problem bereitet, dann danke für die Info. 🙄

Der Grund den der TE angibt ist Fahranfänger, dazu

erläutert der ADAC

(Es kommt zwar zum Thema Mindestgeschwindigkeit auf der AB, aber die folgende Erläuterung zur StVO ist davon m.E. unabhängig):

Zitat:

So ist es ist legitim, wenn z.B. ein Fahranfänger oder ein älterer Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht ausschöpft, auch wenn sich andere Fahrzeugführer dadurch behindert fühlen.

Und genau das hat der TE angegeben:

Zitat:

Wenn ich tendeziell als Fahranfänger langsamer fahren möchte, wie kann/soll ich mich verhalten ohne mir Ärger zu schaffen?

Und eine Möglichkeit, daß zu beantworten wäre evtl. sich an der Geschwindigkeit von Fahrzeugen zu orientieren, die dort regelmässig mit einer geringeren Höchstgeschwindigkeit anzutreffen sind , also evtl. 60 auf der Landstrasse und 80 auf der AB. Wobei ich die 60 auf der Landstrasse auch recht langsam fände, das solte ein Fahranfänger schneller können also evtl. 80.

Und?

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