Ohne triftigen Grund langsam fahren, sodass man den Verkehrsfluss behindert

Hallo liebe Motor-Talk-Community,

in Anlehnung eines anderen Themas, dass ich hier eröffnet habe (Sicherheitsabstand), würde mich eure Erfahrung zum Thema Mindestgeschwindkeit interessieren.

Ich bin tendeziell so ein Typ der gerne die Rosen riecht, der Samstags Abend gern mal ein Glas Wein genießt, der es mag mit dem Händen und Augen einem Lagerfeuer zugewand zu sitzen auf einem Berg unterm Mondschein. Man könnte sagen, dass ich einer bin der sich gerne die Zeit nimmt die schönen Dinge zu genießen ob am Strand, bei einem angenehmen Telefonat oder auch in den Tiefen des Schlafes friedlich träumend unterm Sternenhimmel.

Demnach sehe ich mich, obwohl ich selber sozusagen vorerst autoabstinent bin und nicht die Erfahrung habe, als jemand der auf der Straße nicht zu rasanten Fahrten tendiert. Wenn ich sehe, wie andere sich in Situationen hineinsteigern und sich in bombastischen Eskalationen wiederfinden, sodass man den Eindruck bekommen könnte, dass sich scheinbar die ganze Welt gegen einen stellt. Sowas wäre für mich schwer zu ertragen. Daher versuche Konfrontationen zu entgehen oder zu entschärfen, als mir die Blöße zu geben im Konflikt am Ende schlecht da zu stehen.

Allgemein ist es für mich wichtig die Kontrolle zu behalten und so wie das Gesetz im Straßenverkehr geschrieben ist, bleiben bei mir oft Fragen offen, was mich verunsichert.

Zitat:

Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Diese Vorgabe ist für mich nicht zufriedenstellend. Den Verkehrsfluss behindert man auch gerne mal wenn man die Höchstgeschwindigkeit fährt. Das soll ja aber gewiss nicht heißen, dass man über der Höchstgeschwindkeit fahren soll. Wenn ich z.B. 13,5% unter der Höchstgeschwindkeit fahre bei einer Höchstgewschindkeit von 60km/h ist das dann schon behindern des Verkehrsflusses?

Um es nochmal kurz zu fassen:

Wenn ich tendeziell als Fahranfänger langsamer fahren möchte, wie kann/soll ich mich verhalten ohne mir Ärger zu schaffen?

328 Antworten

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 8. Februar 2025 um 12:44:14 Uhr:


@Uwe Mettmann
Und das war, wie ja ganz deutlich geschrieben eine Annahme/Beispiel. Allein ein solches "unterstellt" dir ja keine, wie auch immer geartete, Verhaltensweise.

Darüber brauchen wir nicht weiter diskutieren, wie das auszulegen ist, bringt den Thread nicht weiter.

Verbleiben wir einfach so, dass du auf mich bezogen so nicht mehr antwortest. Ich wäre dir jedenfalls dankbar.

Gruß

Uwe

Das 80 auf der Landstraße den Verkehrsfluss relelvant behindert, scheint mir gemäß

"Eine Person darf einäugig das Autofahren ausüben, solange das verbliebene Auge über eine Sehschärfe von 0,5 verfügt. Allerdings wird empfohlen, dass in einem solchen Fall eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h auf Landstraßen und 100 km/h auf Autobahnen für den Betroffenen gelten soll."
https://www.bussgeldkatalog.org/autofahren-mit-sehbehinderung/
eher unwahrscheinlich zu sein, außerdem ist ja ständig mit LKW über 7.5t zu rechnen, die nur 60 fahren dürfen.

Die man mit v diff von 40 leichter überholen kann.

Zitat:

@tartra schrieb am 8. Februar 2025 um 12:56:38 Uhr:



Alkoholfahrt wär sowas ...Beispiel .. wenn man vor Gericht beteuert , das war eine einmalige Sache und jetzt muss das Gericht über das Strafmaß urteilen und in den Akten steht aber ... das man ein paar mal gemeldet wurde, weil auffallend langsam (unsicher??) gefahren wurde..

Das gleiche auch wenn es um den Führerschein geht Demenz, Fahrfähigkeit ...

Kurz... man sammelt damit keine Plus Punke für spätere mögliche Verfahren ..😉

Doch wird es. Zwischen "da fährt einer mit 80km/h obwohl 100 km/h etlaubt" und "da fährt einer mit 80km/h; eiert rum, kann die Spur nicht halten..." ist ein Unterschied.

Mit ersterem wird sich keine Behörde auch nur im Ansatz beschäftigen. Nicht mal wenn du anrufst und sagst "der fährt nur 60 km/h". Ohne weitere Anhaltspunkte die in aller Deutlichkeit auf Alkohohl/Drogeneinfluss o.ä. hinweisen juckt das keinen.

Wenn du sowas beobachtest und die Polizei anrufst wirst du aber nach Möglichkeit gebeten, natürlich unter Beachtung der StVO, zu Folgen und als Zeuge zur Verfügung zu stehen.

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Zitat:

ohne Behinderung ist das durchgefallen .

Man muss die maximalgeschwindigkeit fahren wenn es das Wetter zulässt und die vorderen Autos

Ich kenen die aktuellen Prüfungsbedingungen nicht, könnte mir aber vorstellen, dass dies dazu gehört, da die Behrrschung des Fahrzeuges und die notwendigen Fähigkeiten getestet werden. Möglicherweise gibt es Einschränkungen für bestimmt Gruppen. Wird ja heute alles immer mehr "scheiss egal"😉

@all: natürlich steht das nicht in der STVO, es geht um Prüfungen.

Zitat:

@Bytemaster schrieb am 8. Februar 2025 um 12:00:32 Uhr:


Ja, ich weiß. Aber WO steht das.

§ 17 Fahrerlaubnisverordnung

..., darin zu lesen:

Zitat:

Der außerörtliche Teil der praktischen Prüfung ... muss die Prüfung aller wesentlichen Verkehrsvorgänge auch bei höheren Geschwindigkeiten ermöglichen.

Damit ist meine Frage beantwortet.

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 8. Februar 2025 um 15:17:31 Uhr:


§ 17 Fahrerlaubnisverordnung

Nur das dort nicht im Ansatz etwas von "Maximalgeschwindigkeit" erwähnt ist ;-).

Dort steht u.a. lediglich:

"Der außerörtliche Teil der praktischen Prüfung ist außerhalb geschlossener Ortschaften in der Umgebung des Prüfortes möglichst unter Einschluss von Autobahnen durchzuführen und muss die Prüfung aller wesentlichen Verkehrsvorgänge auch bei höheren Geschwindigkeiten ermöglichen."

Von allen Fahrprüfungen die ich in der Vergangenheit absolviert habe fand zudem keine mit auch nur einem Teilstück auf einer Autobahn statt.

Darüber hinaus ist es fast etwas widersprüchlich da ebenfalls

". ...über ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt sowie zu ihrer praktischen Anwendung fähig ist... "

im gleichen § aufgeführt ist. :-)

Ergo: Es liegt immer im Ermessen des Prüfers und sicherlich wird dieser dies auch unter dem Gesichtspunkt des Verkehrsflusses beurteilen.

Wenn du also deine Prüfung theoretisch im Sommer, an einem Sonntag Morgen,kurz nach Sonnenaufgang bei herrlichem Wetter machen würdest wo du noch relativ alleine auf den Straßen unterwegs bist könnte es durchaus sein dass dann, auf kerzengerader Strecke, nicht gern gesehen würde wenn du "nur" 70 oder 80km/h fährst.

Zu allen anderen Zeiten, wenn nicht gerade in der größten Pampa wohnst, dürfte es da schon schwieriger werden da da nitunter doch erheblich andere und komplexere Verkehrssituationen auf dich warten.

Ich drücks mal so aus: Plumpes "schnell fahren" kann jeder; da gehört halt nicht viel dazu

Die Herausforderung besteht da aus ganz anderen Dingen.

Was sagt ihr eigentlich zu diesen Kabinenrollern, die nicht mehr als 45km/h fahren?
Saugefährlich, auch wenn die alles rausholen und nicht schneller fahren können. Bei Nacht, in der Dämmerung oder bei Nebel teils schwer einzuschätzen für viele Verkehrsteilnehmer, wenn die z.B. hinter einer Kurve mit Vollgas 45om/h hängen und man selbst kommt da mit 70-80km/h ums Eck geschossen.

Meine Fresse ... man kann Beiträge auch missverstehen des Diskutierens wegen. Ich lese daraus eindeutig, dass bei einer Fahrprüfung auch die Höchstgeschwindigkeit gemäss Tempolimit gefahren werden muss, sofern alle anderen Parameter das zulassen.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 8. Februar 2025 um 16:52:38 Uhr:



Wenn du also deine Prüfung theoretisch im Sommer, an einem Sonntag Morgen,kurz nach Sonnenaufgang bei herrlichem Wetter machen würdest wo du noch relativ alleine auf den Straßen unterwegs bist könnte es durchaus sein dass dann, auf kerzengerader Strecke, nicht gern gesehen würde wenn du "nur" 70 oder 80km/h fährst.

Genau in der beschriebenen Situation dürfte das doch erst recht nichts ausmachen.

Zitat:

Die Herausforderung besteht da aus ganz anderen Dingen.

Nein, es wären abgesehen von extremen Wetter nur die Einschränkungen nach § 11 Fahrlaubnisverordnung zu berücksichtigen.

Das Autobahnetz ist inzwischen so dicht, dass überall eine erreichbar ist. Und das ist auch wichtig.

Ich halte die Aussage, das man bei der Fahrprüfung die zHG fahren muss um nicht durchzufallen schlicht weg für Blödsinn.
Bei mir im Städtchen gibt es zwei Fahrschulen, da werde ich nächste Woche mal reinstiefeln und unverbindlich nachfragen.
Das interessiert mich nun wirklich.

Meines Erachtens sprechen da mehrere Dinge dagegen, man ist absoluter Fahranfänger und vllt. auch die Beladung.
Wenn ich mich richtig erinnere waren bei meiner Prüfung 4 Personen im Auto, der Prüfer, der Fahrlehrer und zwei Prüflinge.

Man sollte nicht krass langsam vor sich hintuckern, auf einer freien Landstraße, sollte irgendetwas zwischen 80 und 90 genügen, im Stadtgebiet muss man gar nicht drüber reden, Autobahn 110 bis 120 , so meine Intuitionen.

Ein zweiter Prüfling ist heute nicht mehr an Bord.
Und eine Prüfungssituation von vor 50 Jahren mit der Heutigen zu vergleichen, hinkt.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 8. Februar 2025 um 17:26:07 Uhr:


Ein zweiter Prüfling ist heute nicht mehr an Bord.
Und eine Prüfungssituation von vor 50 Jahren mit der Heutigen zu vergleichen, hinkt.

Geht aber eher in die Richtung höherer Geschwindigkeiten und verkehrsgerechten Überholvorgängen aufgrund der Leistung der PKW😉

Vergleich mal einen GOlf II mit 60 PS mit einem ID3 oder ähnlichem. Womit auch das ökonnomische Fahren beantwortet wäre😉

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