Ohne Schaden geht die Versicherung hoch???

Hallo,

ich hab da mal ne Frage bezüglich meiner KFZ-Versicherung.

Ich hatte vor etwa 2 Monaten einen Unfall mit meinem damaligen Wagen, bei dem ich in eine Leitplanke geschleudert wurde.

Das ganze wurde von mir der Polizei und der Versicherung gemeldet. Ebenso wurde das Straßenbauamt durch die Polizei verständigt.

Die Leitplanke sieht noch aus wie neu, hat nur zwei bis drei sehr kleine(!!!) Beulen und Lackspuren.

Nun hat mich mein Versicherungsmensch angerufen und meinte, dass meine Versicherung ab Januar von 100% auf mindestens 120% hochgehen würde, obwohl das Straßenbauamt nichts wegen der Leitplanke reklamierte. Als Grund wurde angegeben, dass das bis zu 1,5 Jahren gehen kann, bis der Schaden beanstandet wird.

Im Klartext: Meine Versicherung stuft mich auf gut Glück einfach so hoch, da ja irgendwann noch was kommen kann. Ist das denn normal?

Danke für eure Antworten

31 Antworten

Tach,
sofern der Schaden noch nicht abgerechnet ist, wird tatsächlich hochgestuft.Wenn wg. Baum und Leitplanke oder sonstiger Schadenkosten kein Anspruch geltend gemacht wird, wird der Vertrag wieder "runtergestuft".
Das passiert dann natürlich rückwirkend.
Vielleicht mal beim zust. Strassenbauamt Kontakt aufnehmen und klären ob die schon endgültig der Vers. mitgeteilt haben das nix kommt.

Das ist in Ordnung. Das Versicherungsunternehmen bildet Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (Schäden).
Stellt sich heraus, dass kein Schaden entstanden ist, wird die Rückstellung aufgelöst und die Einstufung des Versicherungsvertrages rückwirkend korrigiert. Es gibt also dann eine Gutschrift.

Edit: Zu langsam 😉

Alles klar, danke für die Auskunft... so ein scheiß....

Wenn doch ein Schaden vorliegt, dieser sich aber als gering erweisen, kannst du ihn immer noch von der Versicherung zurückkaufen - lohnt sich bis zu ein paar hundert Euro fast immer.

Grüßle
~

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Ja, der Schaden beläuft sich zum Glück nur auf 529€ (Hab gerade bei der Straßenmeisterei angerufen) werde den Schaden wohl aus eigener Tasche bezahlen.

Trotzdem ist es mir unerklärlich wie eine Versicherung ohne die Höhe des Schadens und ob überhaupt eine Forderung ansteht einfach mal hochstuft...

Scheint aber überall so zu sein.

Verbecher :-)

Wurde hier bereits gesagt.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Hawky


Das Versicherungsunternehmen bildet Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (Schäden).

Wo ist das Problem?

BTW: Mit dem Wörtchen Verbrecher wäre ich mal ein wenig vorsichtig...

~

@carisma,

wenn man etwas nicht versteht, so sollte man deswegen andere nicht gleich als Verbrecher bezeichnen.

Zur Sache:
Du hast einen Schaden verursacht und den der Versicherung gemeldet.
Damit liegt ein Schaden vor, d.h. die Versicherung haftet gegenüber der Straßenmeisterei aufgrund der bei der Zulassungsstelle hinterlegten Versicherungsbestätigungskarte.

Mögliche Folgen des Schadens:
1. Die Straßenmeisterei vergißt den Schaden. Dann wird nach Ablauf der Verjährung der Schaden geschlossen und Du wirst rückwirkend schadensfrei gestellt, d.h. überbezahlte Beiträge werden erstattet.
2. Die Versicherung bekommt die Rechnung und bezahlt diese. Du bekommst die Möglichkeit den Schaden zurück zu kaufen und Du wirst rückwirkend schadensfrei gestellt, d.h. ggf. überbezahlte Beiträge werden erstattet.

Hallo??????

Was geht denn jetzt hier ab? Habt ihr den Smiley neben dem wahnsinnig bösen Wort "Verbrecher" bemerkt? Ja? Habt ihr? Was soll das dann? Muss man sich denn über sowas aufregen?

Nichts destotrotz ich danke euch für die ausführliche Auskunft. Finde es trotzdem irgendwie nicht richtig, aber das ist meine Meinung... muss man nicht teilen...

...wie wahr 😉

Grüße
Schreddi

PS: Im Umkehrschluss betrachte es doch mal so.... Die stufen dich nicht höher, in 2,5 Jahren (die Verjährung beträgt nämlich 3,nicht 1,5...) aber zahlen sie - dann kommen 2 volle Jahre Mehrbeitrag auf einen Schlag als Nachzahlung auf dich zu.
Du siehst - sinnvoller ist diese Variante - denn nix fällt dem Normalbürger schwerer, als für "ungewisse Verbindlichkeiten" selbst Rückstellungen anzulegen - dann doch lieber vorsorgen und wiederbekommen 😉

Ja richtig 🙂

In einem solchen Fall ist es übrigens sehr sinnvoll, dass man auch Monate später noch mit einer Rechnung von der Straßenmeisterei rechnet.
Denn: Bei einer verbeulten aber noch funktionstüchtigen Planke ist es durchaus sinnvoll, dass die Straßenmeisterei nicht nur wegen dieser Planke einen Bautrupp rausschickt und die Straße dafür blockiert. Es dürfte im Interesse aller sein (zum einen wegen der Kostensenkung zum anderen wegen der nicht unnötig blockierten Straße), dass die Straßenmeisterei die Planke einfach beim nächsten Wartungszyklus "auf dem Weg" mit erledigt.
(Zum Vergleich würde ich es bei einem Schaden an einem alten Auto für eher unwahrscheinlich halten, dass der Unfallgegner Monate oder sogar bis zu 3 Jahre später auf die Idee kommt, den Schaden noch richten und von der Versicherung finanzieren zu lassen).

Aber im Grunde scheint die Sache ja jetzt nach der Auskunft durch die Straßenmeisterei geklärt zu sein.

Ich nehme mal an, dass die Versicherungen die "Rückstellungen" für den Schaden nicht verzinsen und an den Kunden weitergeben. Oder gar die Dispozinsen des Kunden bis zur endgültigen Klärung übernehmen.

"Verbrecher" rutscht einem bei der Praxis so mancher Versicherung berechtigterweise schon mal leicht heraus.

Zitat:

Original geschrieben von carisma81


Hallo??????

Was geht denn jetzt hier ab? Habt ihr den Smiley neben dem wahnsinnig bösen Wort "Verbrecher" bemerkt? Ja? Habt ihr? Was soll das dann? Muss man sich denn über sowas aufregen?

Kommentieren wird man ein locker gepostetes Verbrecher hoffentlich noch. 😉

Ansonsten:

Hier regt sich nach der Anzahl der Fragezeichen eigentlich nur einer auf 😁

Zitat:

Original geschrieben von pittiplatsch77


Ich nehme mal an, dass die Versicherungen die "Rückstellungen" für den Schaden nicht verzinsen und an den Kunden weitergeben. Oder gar die Dispozinsen des Kunden bis zur endgültigen Klärung übernehmen.

Mach mal einen grundkurs Buchhaltung.

Danach lachst Du über Deinen eigenen Satz.

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