Ohne Schaden geht die Versicherung hoch???
Hallo,
ich hab da mal ne Frage bezüglich meiner KFZ-Versicherung.
Ich hatte vor etwa 2 Monaten einen Unfall mit meinem damaligen Wagen, bei dem ich in eine Leitplanke geschleudert wurde.
Das ganze wurde von mir der Polizei und der Versicherung gemeldet. Ebenso wurde das Straßenbauamt durch die Polizei verständigt.
Die Leitplanke sieht noch aus wie neu, hat nur zwei bis drei sehr kleine(!!!) Beulen und Lackspuren.
Nun hat mich mein Versicherungsmensch angerufen und meinte, dass meine Versicherung ab Januar von 100% auf mindestens 120% hochgehen würde, obwohl das Straßenbauamt nichts wegen der Leitplanke reklamierte. Als Grund wurde angegeben, dass das bis zu 1,5 Jahren gehen kann, bis der Schaden beanstandet wird.
Im Klartext: Meine Versicherung stuft mich auf gut Glück einfach so hoch, da ja irgendwann noch was kommen kann. Ist das denn normal?
Danke für eure Antworten
31 Antworten
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von pittiplatsch77
Ich nehme mal an, dass die Versicherungen die "Rückstellungen" für den Schaden nicht verzinsen und an den Kunden weitergeben. Oder gar die Dispozinsen des Kunden bis zur endgültigen Klärung übernehmen.
"Verbrecher" rutscht einem bei der Praxis so mancher Versicherung berechtigterweise schon mal leicht heraus.
ömmmm - ich hab grad beide Abschnitte nicht gecheckt - kannste bitte mal genauer werden? Hab wohl grad n einfaches Verständnisproblem.
Inwiefern Dispozinsen beim Schädiger?
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Wenn doch ein Schaden vorliegt, dieser sich aber als gering erweisen, kannst du ihn immer noch von der Versicherung zurückkaufen - lohnt sich bis zu ein paar hundert Euro fast immer.
Grüßle
~
Was ein bischen schwieriger wird wenn die versicherung heimlich bezahlt. (!)
Die geschichte dazu:
Ein mitarbeiter (firmenwagen) hatte mal einen parkrempler.
Ehrlich auch polizei gerufen, versicherung gemeldet.
Das eigene auto (vollkasko) wurde nicht repariert, war auch nichts zu reparieren, der schaden beim gegner auch kaum sichtbar.
Wir haben nie wieder was davon gehoert. (eine hochstufung fuer uns war eh ausgeschlossen - besonderer firmenwagenversicherungsschnickschnack von BMW.)
Jetzt sehr viel spaeter wechseln wir die versicherung und werden von der neuen natuerlich befragt nach eventuellen schaeden im vorjahr. Und siehe da, es stellt sich raus der unfallgegner hat einen schaden von 750EUR geltend gemacht, unsere alte versicherung hatte bezahlt. Wir hatten keine kenntniss.
Sei ueblich bis 500EUR sagte man uns auf anfrage.
(750 ist mehr als 500 dachte ich bisher immer, aber das ist ein anderes thema.)
So kann's dann auch mal gehen.
lustig (oder auch nicht)
willy
Diese angeblichen Sorglospakete (die man auch bei anderen Herstellern bekommt) sind so lustig nicht und haben auch ihre Tücken.
Stichwort:
Mogelpackung.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Diese angeblichen Sorglospakete (die man auch bei anderen Herstellern bekommt) sind so lustig nicht und haben auch ihre Tücken.
Stichwort:
Mogelpackung.
Ist wohl so, "tuecken" ist eh das was mir bei versicherungen als erstes einfaellt. 🙂
Nicht persoenlich nehmen, du bist wohl vom fach, oder?
willy
Ähnliche Themen
Ich bin vom Fach.
Richtig ist, dass komplexe Materien nicht einfach und nicht von jedermann verstanden werden können.
Falsch ist, dass man eigenes Unverständnis oder Unwissen gleich als tückisch oder als Abzocke anderer bezeichnen sollte.
Bei näherem Betrachten und mit guter Erklärung geben die meisten Vorschriften des Kleingedruckten durchaus Sinn.
Aber wer hat schon Zeit und Lust sich vorab zu informieren,
und welcher Verbraucher will schon dafür bezahlen?
Erinnert mich an den alten Witz.
Er:
"Wenn ich gewusst hätte, dass Du Jungfrau bist, hätte ich mir mehr Zeit gelassen!"
Sie:
"Wenn ich gewusst hätte, dass Du mehr Zeit hast, hätte ich die Strumpfhose ausgezogen."
Hinterher ist man halt immer schlauer 😁
Ich kenne wirklich keine versicherungsvertragliche Konstellation, wo eine Schadenbelastung bei Versicherungswechsel nicht weitergegeben wird. Hier holt einen immer "die Vergangenheit" ein.
Davon abgesehen, der VR kann und darf dem Nachversicherer keinen unwahrheitsgemäßen Vertragsverlauf bestätigen.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Ich bin vom Fach.
Richtig ist, dass komplexe Materien nicht einfach und nicht von jedermann verstanden werden können.
was man dann auch tuekisch nennen darf.
Zitat:
Falsch ist, dass man eigenes Unverständnis oder Unwissen gleich als tückisch oder als Abzocke anderer bezeichnen sollte.
Das gefaellt dir nicht so seh' ich natuerlich ein.
Zitat:
Bei näherem Betrachten und mit guter Erklärung geben die meisten Vorschriften des Kleingedruckten durchaus Sinn.
Wobei mir der sinn dann aber leider gaenzlich verborgen bleibt.
Warum gleich gilt fuer das zweitauto nicht die FSK des ersten?
Sicher gibt es sinn wenn eine gleichzeitige nutzung ansgestrebt wird, ist das aber nicht der fall, warum dann?
Abzocke ist ein hartes wort.
Extraprofite klingt aber auch nicht sehr viel besser.
Schon schwer zu erklaeren....
Zitat:
Aber wer hat schon Zeit und Lust sich vorab zu informieren,
und welcher Verbraucher will schon dafür bezahlen?
Keine information zu erlangen die das begruendet.
Zitat:
Hinterher ist man halt immer schlauer 😁
So wird das immer sein.
Da bin ich aber jetzt schon gespannt aufs "hinterher"
willy
Zitat:
original schrieb 3L-auto-ja...
Wobei mir der sinn dann aber leider gaenzlich verborgen bleibt.Warum gleich gilt fuer das zweitauto nicht die FSK des ersten?
Vielleicht kann ich dir bei der Lösung deiner Sinnfrage helfen. :-)
Zunächst stellen wir mal fest, daß jeder SFR eine unterschiedliche Entwicklung nehmen kann, je nach Schadenfreiheit oder -belastung. Eine Querverbindung je nach Vertragsschicksal gibt es nicht, diesen Vorteil sollte man sich verdeutlichen!
Wäre bei einem SFR der Fahrer das Risiko und nicht wie z.Zt. der Einzelvertrag, würden am 01.01. des Schadenfolgejahres, alle Fahrzeuge des VN entsprechend der Rückstufungstabelle gestuft werden müßen.
Wer will das?
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Vielleicht kann ich dir bei der Lösung deiner Sinnfrage helfen. :-)
Zunächst stellen wir mal fest, daß jeder SFR eine unterschiedliche Entwicklung nehmen kann, je nach Schadenfreiheit oder -belastung. Eine Querverbindung je nach Vertragsschicksal gibt es nicht, diesen Vorteil sollte man sich verdeutlichen!Wäre bei einem SFR der Fahrer das Risiko und nicht wie z.Zt. der Einzelvertrag, würden am 01.01. des Schadenfolgejahres, alle Fahrzeuge des VN entsprechend der Rückstufungstabelle gestuft werden müßen.
Wer will das?
Ich verstehe was du meinst.
Waere es aber nicht sinnvoll den SFR am fahrer fest zu machen und nicht am fahrzeug/police?
Und an der stelle wirds ein wenig unuebersichtlich gehandhabt.
Ersetze ich mein fahrzeug durch ein neues, kann ich meinen fahrerbezogenen rabatte mitnehmen. Kaufe ich aber ein weiteres fahrzeug kann ich das nicht, oder nur zum teil. (schliesslich beginnt man ja nicht in der der schlechtesten stufe.)
Das gibt eigentlich nur sinn wenn man eine mehrfachnutzung des fahrzeugs unterstellt. Also die beruehmte "kinderfage".
Da ist es einsichtig. Kann man das aber ausschliessen, warum dann?
willy
Es ist doch wie immer, wo Sonne ist gibt es auch Schatten.
Dein fahrerbezogener SFR wäre ein Systemwechsel. Der Nachteil wäre schlicht der, ich wiederhole mich, daß bei einer Schadenbelastung bei einem Auto, alle Fahrzeuge des VN gestuft werden müssten!
Nur zur Vergegenwärtigung:
SFR = Schadenfreiheitsrabatt. Bezugsgröße ist der dem Versicherer zustehende 100% Beitrag.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Es ist doch wie immer, wo Sonne ist gibt es auch Schatten.
ja und mit dem privatfahrzeug *zum* firmenfahrzeug steh ich im schatten 🙂
Zitat:
Dein fahrerbezogener SFR wäre ein Systemwechsel. Der Nachteil wäre schlicht der, ich wiederhole mich, daß bei einer Schadenbelastung bei einem Auto, alle Fahrzeuge des VN gestuft werden müssten!
Ja, du wiederholst das, ich hatte das aber schon verstanden.
Ich bin nicht darauf eingegangen weil ich den nachteil nicht zu erkennen vermag.
Mich intersiert am ende nur der betrag.
Ob das fahrzeugbezogen abgerechnet wird, oder personen bezogen bleibt im schadenfalle kostenneutral.
Ein beispiel:
ich habe 2 fahrzeuge auf 50% (aus der luft gegriffen)
Ich zahle jeweils 1000EUR pro jahr also 2000EUR.
eines verunfallt:
ob das dann umgerechnet wird auf 1100 und 1100 (hochstufung)
oder auf 1000 und 1200 hinauslaeuft ist dann auch wurst.
Die versicherung muss den schaden kompensieren, ich muss wegen meines missgeschicks mehr zahlen. Aber das bleibt ja am ende kostenneutral.
Also ich weiss schon worauf du hinaus willst, aber das schrickt mich nicht 🙂
Zitat:
Nur zur Vergegenwärtigung:
SFR = Schadenfreiheitsrabatt. Bezugsgröße ist der dem Versicherer zustehende 100% Beitrag.
ist klar,
wobei zustehen tut jedem das seine - natuerlich.
Dem anfaenger stehen die 100% ebend nicht zu.
Dem erfahrenen unfallfreiem steht zu die 100% nicht an die versicherung zahlen zu muessen.
Das prinzip habe ich schon verstanden, ich will auch nicht darann ruetteln.
Die typenklasse (autobezogen)
der SFR (fahrerbezogen)
+ weiche faktoren (garage, standort etc)
halte ich alles fuer richtig. (und hinreichend gerecht)
Das der zweitwagen weiter oben eingestuft wird halte ich uebrigens auch fuer richtig wenn damit unterschiedliche fahrer verbunden sind und eine _gleichzeitigkeit_ der nutzung dadurch entsteht.
Nur fuer den fall das man das ausschliessen kann, so wie in meinem fall steht man offensichtlich im schatten wie du schreibst. Da ist die gaengige reglung halt doch sehr schattig.
willy
Ich bin weder Missionar für die derzeitige SFR-Regelung noch Prediger für die Ungläubigen :-)
Nicht ganz ernst:
Bekommst du eigentlich das Cabrio geschenkt oder für Kleingeld?
Die Alternative wäre noch Saisonzulassung 04-10 und nur Haftplicht mit gesetzlicher Mindestdeckungssumme weil da kannst du nochmal 3 Euro 49 Cent sparen :-)
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Ich bin weder Missionar für die derzeitige SFR-Regelung noch Prediger für die Ungläubigen :-)
hatte ich jetzt auch nicht vermutet mein guter 🙂
Zitat:
Nicht ganz ernst:
Bekommst du eigentlich das Cabrio geschenkt oder für Kleingeld?
Die Alternative wäre noch Saisonzulassung 04-10 und nur Haftplicht mit gesetzlicher Mindestdeckungssumme weil da kannst du nochmal 3 Euro 49 Cent sparen :-)
nicht ganz ernst gemeint, man merkt's.
du unterschaetzt die groessenordnung.
Es geht da nicht um cent es geht da jaehrlich um 4 stellig betraege. Groessenordnungen um 10 bis 20 % des autowertes.
Das ist kein pappenstil oder doch?
Berechne mal spassehalber einen z4 3.0 mit 30 und mit 85%.
Vergleiche die diffenz mit den autoanschaffungkosten. (respekive werverlust ueber einen gewissen zeitraum) Die einsortierung in eine schattige rabattklasse macht das fahrzeug 10 bis 20% teurer.
willy
willy,
wenn Du in einem Schattenstehst, dann in dem Deiner eigenen Vorstellung.
Du hast jetzt mehrfach erklärt bekommen wie es funktioniert.
Ergo:
Die zwei Fahrzeuge mit den höchsten Kosten in die Firma,
das preiswerteste in das Privatvermögen.
Was Du Dir nicht leisten kannst, solltest Du Dir auch nicht leisten.
Ansonsten:
Die Regeln akzeptieren und nicht neu erfinden.
Das kannst Du nur machen, wenn Du Deine eigene Versicherung aufmachst.
Aber dafür fehlt Dir die Ahnung.
Alles klar?