ohne LWR nach Bj.'91?!
meint ihr, ich kann irgendeinen tüv dieser welt davon überzeugen, dass ich trotz baujahr 91 keine leuchtweitenregulierung brauche und meine scheinwerfer ohne LWR irgendwie mit ner sonderabnahme o.ä. eintragen lassen?
35 Antworten
so, sorry dass ich hier gar nicht mehr präsent war, aber das abi hat mich doch ziemlich in anspruch genommen!
also erstmal danke für die mühe, kann man ja schon halbwegs erkennen wie du das gemacht hast! nur gings bei mir ja um scheinwerfer vom einser cabrio, und da sehen die lampenträger ja ganz anders aus, nämlich rund... aber das wollte ich dann doch nicht auf mir sitzen lassen und hab's nochmal versucht, und es mit ein bisschen kreativität und jeder menge geduld dann doch hinbekommen, die leuchten so auf die originallampenträger mit dem stellmotor zu montieren, dass die LWR auch funktioniert.
also wen's noch interessiert, seht selbst...
jetzt hab ich nur noch eine frage: es gibt doch so einrichtungen beim tüv mit nem strich an der wand 😉 um die leuchthöhe der scheinwerfer einzustellen (manuell, also unabhängig von der LWR)... kann ich das dort einfach richtig einstellen lassen, wenn ja wieviel kostet sowas oder kann ich das gegebenenfalls auch selber machen?
Zitat:
Original geschrieben von hoet
kann ich das dort einfach richtig einstellen lassen, wenn ja wieviel kostet sowas oder kann ich das gegebenenfalls auch selber machen?
Sowas macht der TÜV bei uns kostenlos. Normalerweise macht das auch jede ordentliche Werkstatt kostenfrei. Bezahlen würde ich dafür auf jeden Fall nicht.