Ölwechsel. Frage zu Kosten und Öl
Servus,
ich habe 2 Fragen zu einem anstehenden Ölwechsel beim Fromentor 2.0 VZ
1. Wie hoch waren die Kosten für ein Ölwechsel bei euch so ca. ?
2. Ich würde eigenes Ölmitnehmen. 0W30 steht in der Anleitung sowiet ich das gesehen habe mit einer Freigabe von z.B. VW 504 00
Würde dann folgendes Öl auch gehen ?VW Original 0W-30 Longlife III FE VW 50400 50700. Hat ja eine der geforderten Freigaben.
Danke Euch !
LG
182 Antworten
Hallo ,ist das jetzt für einen Cupra Formentor VZ 310 ?
Nö für CUPRA Formentor 2.0 TSI 4Drive 140 kW (190 PS) 7-Gang-DSG
Aha ,hier ging es nämlich um den VZ und der hat 310 PS und andere Angaben.
Oha na dann - viel Spaß noch
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Der 190er hat das gleiche 0W -30 wie der 310er oder ?
Bin auch immer mit Castrol gut gefahren ,alle BMW /Audi /VW habe ich über zig Jahre damit befüllt .
Jetzt steht aber beim Castrol Ölmanager für den Formentor ,kein Öl mehr für das Fahrzeug ,man soll sich an
den Service (Castrol) wenden .
Noch eine Frage an Dich /Euch ,wenn man den Wechsel wie Du in einer Freien Werkstatt macht (während der Garantie ),
wie bekomme ich das irgendwie bei Seat /Cupra nachgewiesen (außer das ich es von der Werkstatt schriftlich habe ) ?
Danke
Zum Beispiel über die Werkstattrechnung. Dabei aber Vorsicht. Mir ist ein Fall bekannt bei dem deswegen ein Garantiefall nicht anerkannt wurde. Begründung war, dass die durchführende Werkstatt (Kette mit 3 Buchstaben) keine neue Ölablassschraube verwendet hatte. Somit nicht nach Herstellervorgaben. Doof gelaufen.
Das mit der Rechnung selbst ist mir schon klar ,aber wie kommt die Wartung digital ins Auto ,nimmt das dann das Seat Autohaus auf und gibt das in den digitalen Wartungsplan ein ,machen die das so ohne weiteres ?
Ich weiß das man jedes zertifiziertes AH die Wartungen nach Herstellervorgabe machen lassen kann,aber läuft das auch so ?
Selbst habe ich das noch nie gemacht ,allerdings Öl mitbringen ging immer.
Zu der anderen Sache mit der Ölablaßschraube ,wenn die 3 Buchstaben zertifiziert waren ,den Fehler begangen haben ,geben die normalerweise auf ihre Arbeiten auch Garantie ,demnach müssen die für Folgeschäden auch aufkommen.
Wenn das eine Kette von Ereignissen ist ,sollte man Recht bekommen . Sollte Sollte Sollte
Ich hab den Wechsel auch bei ner freien Werkstatt gemacht. Bescheinigung ausgedruckt und digital hat ers auch erfassen können. Kostet die Werkstatt wohl um die 10 € dass es möglich ist. So die Aussage des Meisters. Alles gut also.
@MDRS66 da hast du eigentlich recht, bei diesem Fall mit der vergessenen Ölablaßschraube, der immer und überall wieder aufgeführt wird, ginge es, sofern er real ist, um Kulanz nach Garantie. Der Kulanzantrag wurde vom Hersteller, den Erzählungen nach, mit der Begründung abgelehnt, dass die Wartung/Ölwechsel nicht nach Herstellervorgaben erfolgte, da lt. Rechnung die Ölabschlussschraube nicht erneuert wurde.
Kulanz kann man halt schwer einklagen. Die nicht erfolgte Kulanz als Schadensfolgen der nicht nach Herstellervorgaben durchgeführt oder zumindest nicht entsprechend dokumentiert, Wartung/Ölwechsel, geltend zu machen, stelle ich mir recht schwer und gewagt vor. Schließlich ist die Ablehnung der Kulanz kein Beleg, dass der Schaden selbst durch das nicht tauschen der Abschlussschraube verursacht wurde.
Ich gehe auch davon aus ,da ja Kulanz freiwillig vom Hersteller /Autohaus ist, das man diese eigentlich nicht einklagen kann.
Jetzt könnte man sagen das es nur ein Vorwand war , (Ölablaßschraube) der zur Verweigerung dieser führte.
In Anbetracht dessen,müßte man wissen ob noch Garantie zum Zeitpunkt eines Mangels bestand ,wenn nicht ,
ist der Mangel /Schaden (ich kenne den Fall nicht) evtl. sogar auf den Hersteller zurückzuführen ,dann bedarf es keiner Kulanz sondern geht über in eine Sachmängelhaftung .
Auch wenn der Fall ,auf eine "nicht ersetzte neue Ölablaßschraube " festgemacht wird ,ist es doch eher unglaubwürdig das eine Schraube die bisher verbaut war plötzlich Auslöser einer Kette von Zufällen ist.
Ein Sachverständiger sollte doch feststellen können ob noch Öl im Motor war ,an der "Alten" Schraube wird es
nicht liegen eher wohl an der alten Unterlegscheibe/Dichtung ,
Zitat:
@leachim60 schrieb am 28. Oktober 2022 um 20:42:09 Uhr:
Ich hab den Wechsel auch bei ner freien Werkstatt gemacht. Bescheinigung ausgedruckt und digital hat ers auch erfassen können. Kostet die Werkstatt wohl um die 10 € dass es möglich ist. So die Aussage des Meisters. Alles gut also.
Ich habe ja auch oft Öl mitgebracht ,die Wartung aber immer in der Niederlassung der jeweiligen Hersteller machen lassen.
Die haben das dann vermerkt mit "Kunde hat Öl selbst angeliefert ,Öl entspricht der Herstellerfreigabe ".
Natürlich kam der Machelohn und die Ölentsorgung dazu ,dafür waren alle Eintragungen Digital oder wie damals per Wartungsheft vorhanden .
Nein, in dem "bekannten Fall" ging es nicht um Kulanz, sondern einen Motorschaden während der normalen Garantiezeit. Und klar, wenn der Hersteller bestimmte Teile als zu wechseln erachtet und das nicht beachtet wird = nicht nach Herstellervorgaben gearbeitet. Da wird ein Richter relativ schnell zu einem sehr eindeutigen Ergebnis kommen. Auch wenn es sich dabei um eine läppische Ölablassschraube handelt.
Dabei interessiert auch nicht in wie weit die nicht ersetzte Schraube in kausalem Zusammenhang zu dem entstandenen Schaden steht. Der entscheidende Punkt ist: Wartung nicht nach Herstellervorgaben durchgeführt.
Zitat:
@griwer schrieb am 30. Oktober 2022 um 02:18:09 Uhr:
Nein, in dem "bekannten Fall" ging es nicht um Kulanz, sondern einen Motorschaden während der normalen Garantiezeit. Und klar, wenn der Hersteller bestimmte Teile als zu wechseln erachtet und das nicht beachtet wird = nicht nach Herstellervorgaben gearbeitet. Da wird ein Richter relativ schnell zu einem sehr eindeutigen Ergebnis kommen. Auch wenn es sich dabei um eine läppische Ölablassschraube handelt.
Dabei interessiert auch nicht in wie weit die nicht ersetzte Schraube in kausalem Zusammenhang zu dem entstandenen Schaden steht. Der entscheidende Punkt ist: Wartung nicht nach Herstellervorgaben durchgeführt.
Nein. Die Gewerleistungshaftung würde dann greifen, wenn die mangelhafte Wartung nicht im kausalem Zusammenhang steht. Und wenn das klar belegt ist, dass der Motor mangelhaft ist/war und die nicht getauscht Schraube damit nichts zu tun hat, würde das auch jeder Richter so sehen.
Ich halte diesen Fall in seinen unterschiedlich Versionen übrigens für rein hypothetische.
Und da wir hier immer weiter vom eigentlichen Thema abkommen last und zurrück zur eigentlichen Frage kommen.
Welches Öl bekommt denn der VZ Hybrid? Stehe aktuell kurz vor dem Ölwechsel und bin nicht bereit den Champagner Preis in der Vertragswerkstatt zu zahlen. Castrol hat es bei allen VAG Autos in der Vergangenheit getan, jetzt scheint es allerdings nicht mehr „kompatibel“ zu sein?
VG!
Zitat:
@lqlqlhixx schrieb am 30. Oktober 2022 um 10:18:31 Uhr:
Welches Öl bekommt denn der VZ Hybrid? Stehe aktuell kurz vor dem Ölwechsel und bin nicht bereit den Champagner Preis in der Vertragswerkstatt zu zahlen. Castrol hat es bei allen VAG Autos in der Vergangenheit getan, jetzt scheint es allerdings nicht mehr „kompatibel“ zu sein?VG!
Das habe ich genommen und wurde (wiederwillig) akzeptiert