Öldruck zu niedrig - Zylinderkopfdichtung defekt?

Opel Corsa D

Hallo zusammen,

Ich hoffe hier auf eure Hilfe . Ich bin wohl klassisch über den Tisch gezogen worden. .
Zu meinem Problem. Habe vor 10 Tagen einen Opel Corsa D gekauft. Bj 2006 , 184.000 km, 80 PS
Am zweiten Tag tratt das Problem auf, dass plötzlich an der Ampel die Öldrucklampe anging.
Auto habe ich dann direkt abgestellt und abschleppen lassen zur Werkstatt. Öl ist genügend vorhanden, der Fehler tritt nur bei warmen Motor auf und auch nur Im Leerlauf. Werkstatt hat den öldruckschalter gewechselt. Danach wieder getestet und auf einmal ging die Lampe gar nicht mehr aus. Der Werkstatt ist dann aufgefallen, dass das Auto zu heiß wird und haben das Thermostat gewechselt. Einen anderen Öldruckschalter eingebaut, da es wohl noch einen neueren gab. Öl wurde gewechselt und der Druck gemessen. Heiß wird er nicht mehr aber die Messung ergab, daß beim warm werden der öldruck verloren geht. Hierfür habe ich 160 Euro bezahlt. Zusätzlich haben sie gemerkt, dass weißer schlamm im Öldeckel zu finden ist. Die Diagnose der Werkstatt....Zylinderkopfdichtung wahrscheinlich kaputt. Kosten 400 bis 700 Euro. Jedoch können sie mir nicht sagen ob es bei den 700 Euro bleibt und ob nicht noch die Stöpsel defekt sind.
Habt ihr vielleicht eine Idee? Neues Auto geht leider nicht, da ich dafür kein Geld habe.
Das Auto läuft rund. Es ist nichts zu hören, kein klappern ...Gar nichts 
Ich danke euch für eure Hilfe.
Lg

18 Antworten

Steht der Haftungsausschluss sowie der Gewährleistungsausschuss nicht im Kaufvertrag haftet der Verkäufer 2 Jahre lang für Mängel

https://www.bussgeldkatalog.org/.../#abschnitt

... eben, es gilt den "Ausschluss von Gewährleistung" rechtskräftig auszuformulieren. Ist dies nicht der Fall hat der verkaufende Privatman auch GWL zu leisten. Und wenn ein Schaden im relevanten bereich zuvor bekannt war muss dieser auch im Vertrag aufgeführt sein um das bauteil von der GWl auszuschliessen.

Da macht es gleich Sinn den kaufvertrag von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen wenn der verkäufer nicht gleich anstandslos das Fahrezug zurück nimmt oder den Schaden beheben lässt.

@all danke für eure Hinweise. Der Kaufvertrag wurde auf einem Blatt handschriftlich gemacht. Es stehen die vom Verkäufer und Käufer drauf, sowie die Daten vom Auto und welche Papiere übergeben wurden. Und wie gesagt nur noch keine Gewährleistung mehr nicht

... dann ist imho GWL nicht ausgeschlossen. Ein RA kann das aber klären.

Ähnliche Themen
Deine Antwort
Ähnliche Themen