Nutzungskreis beim privaten Leasing
Hallo zusammen,
ich habe einen recht außergewöhnlichen Fall. Vll kennt sich hierbei jemand gut aus und kann mir helfen. Über BMW soll ein privater Leasingvertrag geschlossen werden. Eine gute Freundin von mir würde diesen leasen und komplett versichern (ich wäre als sonstiger Fahrer eingetragen). Wir sind nicht verwandt und wohnen in unterschiedlichen Städten (keine Beziehung). Hauptsächlich würde ich den Wagen nutzen (M4) und fahren. Ich kann leider keinen eigenen Leasingvertrag abschließen.
Durch einen Zufall habe ich jedoch in den Bedingen der BMW GmbH gelesen, dass eine langfristige Nutzung nur durch den Leasingnehmer gewünscht ist (oder im gleichen Haushalt lebende Personen).
Meine Fragen sind, wie wichtig sind solche Bedingungen und wie ernst nimmt die BMW GmbH diese? Ich meine der Wagen ist ja versichert, wenn irgendetwas passieren sollte, dann zahlt die Versicherung. Kann es die BMW GmbH überhaupt irgendwie rauskriegen, wer den Wagen fährt? Was würde sonst passieren?
Danke vorab!
79 Antworten
Das mit einem Mietwagen oder Vorführwagen zu vergleichen ist juristisch aber absoluter Unsinn.
Und normalerweise interessiert es denn Leasinggeber nicht, wer das Auto fährt.
Zitat:
@hoinzi schrieb am 4. Juli 2021 um 20:43:33 Uhr:
Das mit einem Mietwagen oder Vorführwagen zu vergleichen ist juristisch aber absoluter Unsinn.
Richtig, der Vergleich hier ist merkantiler.
Zitat:
@Alexiususus schrieb am 2. Juli 2021 um 22:30:00 Uhr:
Du bist kein "sonstiger Fahrer" wenn du ihn dauerhaft nutzen solltest. Dazu wohnt ihr nicht im gleichen Haushalt, nein noch nicht einmal in der gleichen Stadt. Somit kommt es einer privaten Vermietung ziemlich nahe.
So ist es, Untermiete.
Daraus resultiert aber trotzdem noch kein Minderwert.
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Also Untermiete ist es sicherlich nicht, dann müsste auch eine Geldleistung fließen, was nicht der Fall ist. Wir reden hier von einer Leihe. Darüber hinaus kann man bei jeder Versicherung einen namentlich genannten "sonstigen Fahrerkreis" eintragen, samt abweichender Anschrift, Geb.datum und Namen. Daher ist es für die Versicherung ebenfalls kein Problem.
Zitat:
@CurtmanR schrieb am 5. Juli 2021 um 09:31:01 Uhr:
Also Untermiete ist es sicherlich nicht, dann müsste auch eine Geldleistung fließen, was nicht der Fall ist. Wir reden hier von einer Leihe.
Ich habe das so verstanden, dass Geld fließt - dass nämlich die Leasingraten nicht von der Freundin geschenkt werden, sondern vom TE an die Freundin zurück gezahlt werden. Und dass der TE alle weiteren Kosten ersetzt. So klar sehe ich das nicht unbedingt ... weil eben keine unentgeltliche Nutzung vorliegt.
Zitat:
@CurtmanR schrieb am 5. Juli 2021 um 09:31:01 Uhr:
Also Untermiete ist es sicherlich nicht, dann müsste auch eine Geldleistung fließen, was nicht der Fall ist. Wir reden hier von einer Leihe. Darüber hinaus kann man bei jeder Versicherung einen namentlich genannten "sonstigen Fahrerkreis" eintragen, samt abweichender Anschrift, Geb.datum und Namen. Daher ist es für die Versicherung ebenfalls kein Problem.
Der Versicherungsvertrag ist die eine, der Leasingvertrag die andere Sache.
Ich verstehe den Sinn des Freds nicht - von Anfang an. Der Leasinggeber (Besitzer des Autos) regelt, wer wann und was darf in seinem Vertrag. Hält man sich nicht daran, dann ist es per se ein Vertragsbruch des Leasingnehmers. Ob das Nachwehen hat oder ob man erst garnicht erwischt wird, steht auf einem anderen Papier.
Die Versicherung hat andere Reglements und mit dem eigentlich Leasing nichts zu tun. Was im Schadensfall passieren könnte seitens Leasinggeber und Versicherung kann man sich ja einfach mal überlegen. Eine nicht ordnungsgemäße Nutzung oder eine vertragliche Nichteinhaltung sind immer eher blöd.
Alles kann, nichts muss. Wieso man einen Fred offen lässt, in dem es um die Richtigkeit bzw. die Möglichkeit eines Vertragsbruchs geht, erschließt sich mir nicht. Der Mod wird es schon wissen! (... oder halt auch nicht 🙂 )
Zitat:
@hoinzi schrieb am 5. Juli 2021 um 06:18:55 Uhr:
Daraus resultiert aber trotzdem noch kein Minderwert.
Für den Vermieter schon.
Du hast noch immer keinen belastbaren Grund dafür genannt.
Es macht doch einen Unterschied, ob ich einen Mietwagen habe, auf dem jeden Tag ein anderer sitzt, oder ein Auto, das drei Jahre lang von ein und demselben Fahrer gefahren wurde, selbst wenn der nicht im Leasingvertrag stand.
Wo soll da ein Minderwert herkommen? Auch in der Weiterverwertung spielt das schlicht keine Rolle.
Anscheinend ist ein Post nicht gespeichert geworden.
Anscheinend willst du auch die Analogie nicht verstehen.
Es geht um einen merkantiler minderwert durch Untervermietung, spricht der Fahrzeug ist von 2. Hand statt 1. Hand am Ende der Leasing.
Hat mich ja jetzt mal interessiert, darum nachgeschaut. Bei meinem Leasing gibt es keine Einschränkungen bzgl. Nutzer.
Zitat:
@frncsc schrieb am 6. Juli 2021 um 08:54:28 Uhr:
Anscheinend ist ein Post nicht gespeichert geworden.Anscheinend willst du auch die Analogie nicht verstehen.
Es geht um einen merkantiler minderwert durch Untervermietung, spricht der Fahrzeug ist von 2. Hand statt 1. Hand am Ende der Leasing.
Weil diese Analogie Unsinn ist. Es gibt nur einen Halter. Wieviele Leute mit dem Auto tatsächlich gefahren sind, weißt Du bei keinem Gebrauchtwagen. Man sieht immer nur die Zahl der Halter. Und die ist und bleibt hier bei 1.
Daher bleibe ich dabei, es gibt keine Wertminderung.
Guten Tag,
Von 2009-2011 habe ich eine Techniker- und Meisterschule in Vollzeit besucht, in dieser Zeit brauchte ich dringend ein neues Auto.
BMW hatte da gerade ein super Angebot für ein 1er Leasing, welches ich mir monatlich durch Erspartes locker leisten konnte und auch wollte.
Da ich wieder Schüler war, bekam ich natürlich keinen Leasingvertrag. Also hat sich der damalige Vater meiner Freundin(jetzt Schwiegervater)angeboten diesen für mich zu unterschreiben.
Der Verkäufer war voll involviert und hatte uns dies sogar vorgeschlagen.
Die Raten wurden sogar von meinem Konto abgebucht, Halter war mein jetziger Schwiegervater.
Ich habe das Auto auch nach den 3 Jahren selbst abgegeben, natürlich mit Vollmacht.
Was ich damit sagen möchte, entgegen den ganzen Behauptungen, Seitens BMW ist das überhaupt kein Problem, denn die interessiert nicht wer das Auto fährt wichtig ist nur, dass der Leasingnehmer auch der Halter ist.
Grüße
Schön und gut, der Verkäufer hatte äußerst großes Interesse am Geschäft, die AGB's der BMW Bank ändert er aber nicht. :-)
Aber schon interessant, dass die BMW Bank von Deinem Konto abgebucht hat. 2. Aber: Aber ob da wirklich alles ganz lupenrein und offen kommuniziert wurde. Interessant.