Nutzungskreis beim privaten Leasing

Hallo zusammen,
ich habe einen recht außergewöhnlichen Fall. Vll kennt sich hierbei jemand gut aus und kann mir helfen. Über BMW soll ein privater Leasingvertrag geschlossen werden. Eine gute Freundin von mir würde diesen leasen und komplett versichern (ich wäre als sonstiger Fahrer eingetragen). Wir sind nicht verwandt und wohnen in unterschiedlichen Städten (keine Beziehung). Hauptsächlich würde ich den Wagen nutzen (M4) und fahren. Ich kann leider keinen eigenen Leasingvertrag abschließen.
Durch einen Zufall habe ich jedoch in den Bedingen der BMW GmbH gelesen, dass eine langfristige Nutzung nur durch den Leasingnehmer gewünscht ist (oder im gleichen Haushalt lebende Personen).
Meine Fragen sind, wie wichtig sind solche Bedingungen und wie ernst nimmt die BMW GmbH diese? Ich meine der Wagen ist ja versichert, wenn irgendetwas passieren sollte, dann zahlt die Versicherung. Kann es die BMW GmbH überhaupt irgendwie rauskriegen, wer den Wagen fährt? Was würde sonst passieren?
Danke vorab!

79 Antworten

Also zuerst einmal sehe ich es ähnlich:
BMW Leasing verbietet es, ich sehe allerdings das "Problem" nicht.
Wenn die Raten bezahlt werden und das Fahrzeug korrekt versichert ist, sollten keine Probleme auftreten.
Wenn ich ein Fahrzeug lease und in NRW wohne aber aus welchem Grund auch immer ich mich 8 Monate in Hamburg aufhalte steht das Auto auch an einem anderen Ort aber ich habe ja nicht gegen Auflagen verstoßen.

Zitat:

@CurtmanR schrieb am 1. Juli 2021 um 21:20:40 Uhr:


Das habe ich mir nämlich gedacht, die BMW GmbH möchte die Raten haben. Und ich habe bis auf Rückabwicklung ebenfalls nichts gefunden, was dann sonst passieren kann. Im Schadenfall ist es eh ein Versicherungsfall. Hat also BMW ebenfalls keine großen Berührungspunkte.

Danke nochmal für die sachliche Schilderung!

Ich schätze mal:

1. BMW hat das Recht eine Minderwert zu verlangen wegen nicht vertragsgemäße nutzung der mietsache.

2. du bist ein Jurastudent

Einfach nur 😁 😁
@Zimpalazumpala Falls es wieder Einwände gibt, gerne via PN.

Zitat:

@frncsc schrieb am 1. Juli 2021 um 23:49:14 Uhr:


1. BMW hat das Recht eine Minderwert zu verlangen wegen nicht vertragsgemäße nutzung der mietsache.

Nein. Und dafür muss man nicht Jura studieren (Nachdenken reicht)

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Zitat:

@CurtmanR schrieb am 1. Juli 2021 um 10:39:25 Uhr:


... Eine gute Freundin von mir würde diesen leasen und komplett versichern (ich wäre als sonstiger Fahrer eingetragen). Wir sind nicht verwandt und wohnen in unterschiedlichen Städten (keine Beziehung)...
...Durch einen Zufall habe ich jedoch in den Bedingen der BMW GmbH gelesen, dass eine langfristige Nutzung nur durch den Leasingnehmer gewünscht ist (oder im gleichen Haushalt lebende Personen).

Du bist kein "sonstiger Fahrer" wenn du ihn dauerhaft nutzen solltest. Dazu wohnt ihr nicht im gleichen Haushalt, nein noch nicht einmal in der gleichen Stadt. Somit kommt es einer privaten Vermietung ziemlich nahe.

Was BMW da in seinen Vertrag schreibt lassen wir mal außen vor, jedoch kann sich die Versicherung im Schadensfall querstellen.

Personen die nicht im Haushalt des VN leben müssen als direkter Fahrer eingetragen werden.

Und für dein Gewissen: ich hoffe das deine gute Freundin weiß warum du keinen Leasingvertrag bekommst. Denn i.d.R. spricht da eigentlich nur ne mangelnde Bonität für... Und das bedeutet ja entweder man kann nicht oder man konnte nicht bezahlen. Und dann noch ne Rate für nen M4 ans Bein binden...

Zitat:

@fingerhut2 schrieb am 2. Juli 2021 um 18:34:13 Uhr:



Zitat:

@frncsc schrieb am 1. Juli 2021 um 23:49:14 Uhr:


1. BMW hat das Recht eine Minderwert zu verlangen wegen nicht vertragsgemäße nutzung der mietsache.

Nein. Und dafür muss man nicht Jura studieren (Nachdenken reicht)

Auf diese Art kann man auch sagen dass die Erde flach ist, einfach gerade laufen und nachdenken.

Meine Güte seit ihr alle misstrauisch bzw. was habt ihr alle für Freundschaften ?

Ich habe für einen Freund schon 2x3 Jahre einen Audi RS6 und Mercedes S63 geleast alles ohne Probleme was die Zahlungen angeht.

Da es bei mir gewerblich geleast war durfte er damit fahren das ist wahrscheinlich der einzige Unterschied.
Ich sehe bei dem TE aber auch keine Probleme zwecks Haftung bei der Versicherung solange er eingetragen ist als Fahrer

Das funktioniert immer so lange alles problemlos bis etwas passiert und die einzige Frage die man sich stellen muss bin ich bereit die Konsequenzen zu tragen wenn was schief läuft und das ist nicht nur beim Leasing so 🙂

No Risk no fun 😁

Zitat:

@BerlinUser schrieb am 3. Juli 2021 um 06:58:59 Uhr:


Meine Güte seit ihr alle misstrauisch bzw. was habt ihr alle für Freundschaften ?

Ich habe für einen Freund schon 2x3 Jahre einen Audi RS6 und Mercedes S63 geleast alles ohne Probleme was die Zahlungen angeht.

Da es bei mir gewerblich geleast war durfte er damit fahren das ist wahrscheinlich der einzige Unterschied.
Ich sehe bei dem TE aber auch keine Probleme zwecks Haftung bei der Versicherung solange er eingetragen ist als Fahrer

Oh das ist nicht der einzige Unterschied. Du „guter Freund“ hast erstmal nicht Deine private Bonität belastet und auch nicht Deinen privaten Geldbeutel einem Risiko ausgesetzt.

Da hast du schon recht.
Man sollte auch im Falle die Möglichkeit haben die restlichen Raten weiter bezahlen zu können

Zitat:

@BerlinUser schrieb am 3. Juli 2021 um 06:58:59 Uhr:


Meine Güte seit ihr alle misstrauisch bzw. was habt ihr alle für Freundschaften ?

Ich habe für einen Freund schon 2x3 Jahre einen Audi RS6 und Mercedes S63 geleast alles ohne Probleme was die Zahlungen angeht.

Da es bei mir gewerblich geleast war durfte er damit fahren das ist wahrscheinlich der einzige Unterschied.
Ich sehe bei dem TE aber auch keine Probleme zwecks Haftung bei der Versicherung solange er eingetragen ist als Fahrer

Und das war oder wäre alles konform für was die Finanzamt betrifft?
Wenn das gewerbliches Auto von einem Freund 100% privat benutz ist was steht in der Fahrtenbuch?

Ich habe nur geschrieben,dass es ein gewerbliches Leasing ist.
Es werden keine Kosten abgesetzt wenn du drauf hinaus wolltest.
Alles raten gehen vom privat Konto ab

Zitat:

@frncsc schrieb am 3. Juli 2021 um 00:08:37 Uhr:



Zitat:

@fingerhut2 schrieb am 2. Juli 2021 um 18:34:13 Uhr:



Nein. Und dafür muss man nicht Jura studieren (Nachdenken reicht)

Auf diese Art kann man auch sagen dass die Erde flach ist, einfach gerade laufen und nachdenken.

Er hat aber Recht. Wo soll da ein Minderwert herkommen? Ist das Auto etwa mehr wert, wenn es statt meinem Freund mein im Haushalt lebender, 19-jähriger Sohn fährt? Bei keinem gebrauchten Auto weiß man, wer da alles mit gefahren ist.

Es wäre also an Dir darzulegen, woher hier ein Minderwert kommen soll.

Weil in der Tat eine Untermiete wird und weil der Leasingsgeber genau wissen will wer damit gefahren ist.

Kosten die Ex Vermietung mehr oder weniger als ein VF Wagen?

Deshalb Minderwert oder fristlose Kündigung oder beides.

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