Nutzungskreis beim privaten Leasing

Hallo zusammen,
ich habe einen recht außergewöhnlichen Fall. Vll kennt sich hierbei jemand gut aus und kann mir helfen. Über BMW soll ein privater Leasingvertrag geschlossen werden. Eine gute Freundin von mir würde diesen leasen und komplett versichern (ich wäre als sonstiger Fahrer eingetragen). Wir sind nicht verwandt und wohnen in unterschiedlichen Städten (keine Beziehung). Hauptsächlich würde ich den Wagen nutzen (M4) und fahren. Ich kann leider keinen eigenen Leasingvertrag abschließen.
Durch einen Zufall habe ich jedoch in den Bedingen der BMW GmbH gelesen, dass eine langfristige Nutzung nur durch den Leasingnehmer gewünscht ist (oder im gleichen Haushalt lebende Personen).
Meine Fragen sind, wie wichtig sind solche Bedingungen und wie ernst nimmt die BMW GmbH diese? Ich meine der Wagen ist ja versichert, wenn irgendetwas passieren sollte, dann zahlt die Versicherung. Kann es die BMW GmbH überhaupt irgendwie rauskriegen, wer den Wagen fährt? Was würde sonst passieren?
Danke vorab!

79 Antworten

Absoluter Blödsinn!

Die AGBs des Leasinggebers sind ausschlaggebend und überall im Internet zu finden - ob von der BMW-Bank, Mercedes-Bank oder einer anderen Leasinggesellschaft. Man unterschreibt mit dem Einverständnis die AGBs zu akzeptieren. Hält man sich nicht daran, dann ist der Vertrag seitens des Leasingnehmers nicht erfüllt und nichtig. PUNKT! Gilt übrigens für alle Verträge - von Festnetz über Mobilfunk bis hin zum "normalen" Internetkauf.
Es gilt natürlich auch: "Wo kein Kläger, da kein Richter."
Ich für meinen Teil bin aber weder noch immer Schüler, noch unbelehrbarer, pubertierender Teenie. Ich bin für mein Handeln und meine Unterschrift nicht nur vollumfänglich verantwortlich, sondern mir mittlerweile dessen auch bewusst 😉
So, go on!

Zitat:

@RAAS schrieb am 6. Juli 2021 um 17:48:36 Uhr:


Man unterschreibt mit dem Einverständnis die AGBs zu akzeptieren. Hält man sich nicht daran, dann ist der Vertrag seitens des Leasingnehmers nicht erfüllt und nichtig. PUNKT!

Sorry, das ist juristisch schlicht und einfach Unsinn. Ein Verstoß gegen AGB (nicht AGBs, es heißt ja nicht allgemeine Geschäftsbedingungens) führt nicht zur Nichtigkeit eines Vertrages.

Bitte nicht persönlich nehmen, aber wenn man keine wirkliche Ahnung von den juristischen Begrifflichkeiten hat, sollte man nicht ganz so offensiv damit um sich werfen... 😉

Ein Verstoß gegen AGB kann (nicht muss!) ein Vertragsverstoß darstellen, denn eine AGB muss ja auch erst einmal wirksam und wirksam vereinbart sein. Welche Folgen ein solcher Verstoß (eine Wirksamkeit mal unterstellt) hat, ist eine ganz andere Frage.

Eine Nichtigkeit wird es aber so gut wie nie sein.

Bei einem solch gravierenden Verstoß gegen die Vertragsbedingungen (Weitergabe des Fahrzeugs an Dritte obwohl dies explizit ausgeschlossen ist) wird man wohl nicht ernsthaft daran zweifeln können, dass dies eine fristlose Kündigung des Leasinggebers ermöglichen wird. Ob er das dann macht (und dann Schadensersatz fordert) weiß man natürlich nicht.

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Zitat:

@hoinzi schrieb am 6. Juli 2021 um 18:02:58 Uhr:



Zitat:

@RAAS schrieb am 6. Juli 2021 um 17:48:36 Uhr:


Man unterschreibt mit dem Einverständnis die AGBs zu akzeptieren. Hält man sich nicht daran, dann ist der Vertrag seitens des Leasingnehmers nicht erfüllt und nichtig. PUNKT!

Sorry, das ist juristisch schlicht und einfach Unsinn. Ein Verstoß gegen AGB (nicht AGBs, es heißt ja nicht allgemeine Geschäftsbedingungens) führt nicht zur Nichtigkeit eines Vertrages.

Bitte nicht persönlich nehmen, aber wenn man keine wirkliche Ahnung von den juristischen Begrifflichkeiten hat, sollte man nicht ganz so offensiv damit um sich werfen... 😉

Ein Verstoß gegen AGB kann (nicht muss!) ein Vertragsverstoß darstellen, denn eine AGB muss ja auch erst einmal wirksam und wirksam vereinbart sein. Welche Folgen ein solcher Verstoß (eine Wirksamkeit mal unterstellt) hat, ist eine ganz andere Frage.

Eine Nichtigkeit wird es aber so gut wie nie sein.

[Die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die genannten Vorschriften sind in § 306 BGB geregelt. Die gesetzeswidrige Regelung ist demnach unwirksam, allerdings nur die betroffene Einzelklausel. Im Übrigen bleibt der Vertrag wirksam. Nur ganz ausnahmsweise ist der Vertrag insgesamt unwirksam. Der Gesetzgeber hat dies in § 306 Abs. 3 BGB für den Fall vorgesehen, dass die nach § 306 Abs. 2 BGB eintretende Vertragsänderung (anstelle der AGB gelten die gesetzlichen Regelungen) für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte mit sich bringen würde.]

Ob es für eine Kündigung reicht, wenn jemand unerlaubt mein (Leasinggeber) Auto unerlaubt an einen Dritten weitergibt, kann sich jeder selbst überlegen...

Zitat:

@hoinzi schrieb am 6. Juli 2021 um 13:49:40 Uhr:



Zitat:

@frncsc schrieb am 6. Juli 2021 um 08:54:28 Uhr:


Anscheinend ist ein Post nicht gespeichert geworden.

Anscheinend willst du auch die Analogie nicht verstehen.

Es geht um einen merkantiler minderwert durch Untervermietung, spricht der Fahrzeug ist von 2. Hand statt 1. Hand am Ende der Leasing.

Weil diese Analogie Unsinn ist. Es gibt nur einen Halter. Wieviele Leute mit dem Auto tatsächlich gefahren sind, weißt Du bei keinem Gebrauchtwagen. Man sieht immer nur die Zahl der Halter. Und die ist und bleibt hier bei 1.

Daher bleibe ich dabei, es gibt keine Wertminderung.

Anscheinend willst du nicht zahlen.

Da fällt mir nur ein hessisches Fragewort mit zwei Buchstaben ein: Hä?

Was willst Du mir damit sagen?

Nach den viele. Spekulationen vielleicht mal ein rechtssicherer Alternativvorschlag:

Wenn der TE selbst keinen Leasingvertrag wegen fehlender Bonität abschließen kann, käme eine Bürgschaft in Betracht.

Die Freundin des TE könnte gegenüber der BMW Bank selbtschuldnerisch bürgen, diese Möglichkeit bietet die BMW Bank an. In diesem Fall wäre der TE Leasingnehmer und Vertragspartner. Ein Rückgriff auf dessen Freundin durch die Bank würde erst dann eintreten, wenn der TE seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt.

Wenn die Freundin schon für die Verbindlichkeiten des TE haften will, dann würde ich diesen Weg bevorzugen.

Zitat:

@winzi37 schrieb am 7. Juli 2021 um 09:12:50 Uhr:


Nach den viele. Spekulationen vielleicht mal ein rechtssicherer Alternativvorschlag:

Wenn der TE selbst keinen Leasingvertrag wegen fehlender Bonität abschließen kann, käme eine Bürgschaft in Betracht.

Die Freundin des TE könnte gegenüber der BMW Bank selbtschuldnerisch bürgen, diese Möglichkeit bietet die BMW Bank an. In diesem Fall wäre der TE Leasingnehmer und Vertragspartner. Ein Rückgriff auf dessen Freundin durch die Bank würde erst dann eintreten, wenn der TE seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt.

Wenn die Freundin schon für die Verbindlichkeiten des TE haften will, dann würde ich diesen Weg bevorzugen.

Danke für den guten Hinweis! Nur zu Erläuterung, es hat nichts mit meiner Bonität zu tun. In Gegenteil, diese ist mehr als gut. Genau das wollte ich vermeiden, dass solche Sachen in der Schufa landen (was bei einer Bürgschaft der Fall wäre). Ich bekomme immer wieder gewisse Projekte durch Banken finanziert und wenn ich eine "offizielle" Belastung von über 1300 EUR mon. in meiner Rechnung habe, dann kann es mich teilweise im Spielraum einschränken und ggf. zu Einnahmeneinbußen führen. Dies wollte ich halt vermeiden. Inzwischen habe ich auch eine Rückmeldung von meinem Juristen, die simpel ist: BMW hat sich dieses Türchen offen gelassen und kann den Vertrage theoretisch kündigen. Solange jedoch alles glatt läuft, wird nichts passieren, denn schließlich möchten die Geld verdienen. Es gibt auch keine Vertragsstrafen, das ist absoluter Unsinn. Der Vertrag wird einfach abgerechnet. So simpel ist es. Ich habe für mich jetzt einen gescheiten Weg gefunden, um beides unter ein Hut zu bekommen. Danke an diejenigen, die in der Lage waren hier sachlich zu helfen.

Zitat:

@CurtmanR schrieb am 7. Juli 2021 um 09:33:09 Uhr:



Zitat:

Nur zu Erläuterung, es hat nichts mit meiner Bonität zu tun. In Gegenteil, diese ist mehr als gut. Genau das wollte ich vermeiden, dass solche Sachen in der Schufa landen. Ich bekomme immer wieder gewisse Projekte durch Banken finanziert und wenn ich eine "offizielle" Belastung von über 1300 EUR mon. in meiner Rechnung habe, dann kann es mich teilweise im Spielraum einschränken und ggf. zu Einnahmeneinbußen führen. Dies wollte ich halt vermeiden.

Und auf die Freundin abwälzen. Charmant ... also ists letztlich doch so, dass Du nicht genug auf der Naht hast um alles finanziert zu bekommen und der Wagen eigentlich zu teuer für Dich ist (in Zusammenhang mit Deinen "gewissen Projekten"😉

Zitat:

@CurtmanR schrieb am 7. Juli 2021 um 09:33:09 Uhr:

Sehr gerne.

Aber vielleicht noch ein weiterer Tipp für das weitere Geschäftsleben:

Bei den Projektfinanzierungen wird durch die finanzierende Bank, neben dem Einholen der Schufa-Auskunft, in der Regel auch eine Selbstauskunft verlangt, in der bestehende Verbindlichkeiten anzugeben sind. Diese Selbstauskunft ist Grundlage für Entscheidung der Bank für die Vergabe des Darlehens.

Wenn die Freundin das Fahrzeug least und du dich verpflichtest ihr die Raten gegen Nutzung des Fahrzeugs zu erstatten, ist das eine Verbindlichkeit, die in der Selbstauskunft anzugeben ist. Die Verbindlichkeit gegenüber der Freundin besteht nämlich auch ohne schriftlichen Vertrag, denn eine Miete einer bewegliche Sache (und nichts anderes liegt hier vor, da eine entgeltliche Nutzungsüberlassung des Fahrzeugs vorliegt) kein Formerfordernis kennt.

Gibst du diese Verbindlichkeit wider besseren Wissens gegenüber der Bank nicht an, ist dies eine arglistige Täuschung, die die Bank zur Anfechtung berechtigt. Das wäre mehr als ungünstig.

Wenn du dich hier rechtmäßig verhalten willst, würde ich den Plan lieber sein lassen.

Strafrechtliche Konsequenzen einer Täuschung wurden nicht berücksichtigt.

Jetzt lasst ihm doch sein Vergnügen, wenn er unbedingt einen M4 fahren möchte!

Ich finde es toll, dass es Personen auf dieser Welt gibt, die einem das ermöglichen, obwohl es Gründe dafür gibt, nicht einfach so zu verfahren, wie 99,999% der andern User hier es tun würden.

Bin mal gespannt, ob die Freundschaft der beiden in den nächsten 36 Monaten noch so entspannt ist wie zuvor.

Das scheinen ja spannende Projekte zu sein.
Als Nicht-Finanzexperte kann ich aber sagen, dass dein Vorhaben/die Leasing dieses Autos deinen finanziellen Rahmen prinzipiell übersteigt - ob du es hören willst oder nicht. Dein Alter, deine Reife und deine Persönlichkeit hin oder her. Lernbedarf scheint es aber genug zu geben - privat und gewerblich.

Auch Neid ist übrigens kein Faktor, weil ich a) jemandem ein schönes Auto gönne und b) mir selber eins leisten kann/könnte. Hätte ich so einen Gedanken/Idee, dann würde ich sehr schnell über meine anderen (wichtigeren!) Baustellen nachdenken.
Bei dir beißt sich die Maus da aber irgendwie gehörig in den Schwanz...

Zitat:

@hoinzi schrieb am 7. Juli 2021 um 08:45:46 Uhr:


Da fällt mir nur ein hessisches Fragewort mit zwei Buchstaben ein: Hä?

Was willst Du mir damit sagen?

Wieviele Vorbesitzern hat eine 0 km Tage zugelassen Auto?

Zitat:

@frncsc schrieb am 7. Juli 2021 um 16:24:39 Uhr:



Zitat:

@hoinzi schrieb am 7. Juli 2021 um 08:45:46 Uhr:


Da fällt mir nur ein hessisches Fragewort mit zwei Buchstaben ein: Hä?

Was willst Du mir damit sagen?

Wieviele Vorbesitzern hat eine 0 km Tage zugelassen Auto?

Auf jeden Fall weniger als Rechtschreibfehler in dem kurzen Satz 🙂

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