Nutzungskreis beim privaten Leasing

Hallo zusammen,
ich habe einen recht außergewöhnlichen Fall. Vll kennt sich hierbei jemand gut aus und kann mir helfen. Über BMW soll ein privater Leasingvertrag geschlossen werden. Eine gute Freundin von mir würde diesen leasen und komplett versichern (ich wäre als sonstiger Fahrer eingetragen). Wir sind nicht verwandt und wohnen in unterschiedlichen Städten (keine Beziehung). Hauptsächlich würde ich den Wagen nutzen (M4) und fahren. Ich kann leider keinen eigenen Leasingvertrag abschließen.
Durch einen Zufall habe ich jedoch in den Bedingen der BMW GmbH gelesen, dass eine langfristige Nutzung nur durch den Leasingnehmer gewünscht ist (oder im gleichen Haushalt lebende Personen).
Meine Fragen sind, wie wichtig sind solche Bedingungen und wie ernst nimmt die BMW GmbH diese? Ich meine der Wagen ist ja versichert, wenn irgendetwas passieren sollte, dann zahlt die Versicherung. Kann es die BMW GmbH überhaupt irgendwie rauskriegen, wer den Wagen fährt? Was würde sonst passieren?
Danke vorab!

79 Antworten

Rechtschreibfehler sehe ich keine, aber grobe grammatikalische. 😉

Es ist von beidem etwas dabei. Geht ja meist auch miteinander einher. So wie z. B. "Kredit und Kreditwürdigkeit" oder "Liquidität und M4".

Wenn es um 1300 Euro monatliche Leasingrate geht, die die Bonität zu sehr belasten würden:
Könntest du einfach 1000 Euro × 36 Monate = 36000 Euro als Sonderzahlung an die Bank leisten, dann wären nur noch 300 Euro monatliche Belastung übrig. Wäre das tragbar?
Oder gehe gleich auf die minimal bei der BMW-Bank nötige Monatsrate von 75 Euro und leiste 44100 Euro als Sonderzahlung.
Dann könntest du den Vertrag selbst abschließen.

Falls es doch bei einem fragwürdigen Konstrukt über die Freundin bleiben soll:
Wahrscheinlich wäre für dich auch der Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung mit deiner Freundin als Bezugsberechtigter sinnvoll, damit sie im Fall deines vorzeitigen Ablebens nicht auf den Monatsraten sitzen bleibt. Und auf den übrigen Kosten des Autos wie Versicherung etc.

Zitat:

@Jan0579 schrieb am 7. Juli 2021 um 19:19:24 Uhr:


Rechtschreibfehler sehe ich keine, aber grobe grammatikalische. 😉

Die kommen aber nicht alle von mir….

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Zitat:

@CurtmanR schrieb am 7. Juli 2021 um 09:33:09 Uhr:


Dies wollte ich halt vermeiden. Inzwischen habe ich auch eine Rückmeldung von meinem Juristen, ……Solange jedoch alles glatt läuft, wird nichts passieren, denn schließlich möchten die Geld verdienen.

Dafür braucht man kein Jurist, ein Metzger deines Vertrauens würde reichen.

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