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Nutzungskreis beim privaten Leasing

Themenstarteram 1. Juli 2021 um 8:39

Hallo zusammen,

ich habe einen recht außergewöhnlichen Fall. Vll kennt sich hierbei jemand gut aus und kann mir helfen. Über BMW soll ein privater Leasingvertrag geschlossen werden. Eine gute Freundin von mir würde diesen leasen und komplett versichern (ich wäre als sonstiger Fahrer eingetragen). Wir sind nicht verwandt und wohnen in unterschiedlichen Städten (keine Beziehung). Hauptsächlich würde ich den Wagen nutzen (M4) und fahren. Ich kann leider keinen eigenen Leasingvertrag abschließen.

Durch einen Zufall habe ich jedoch in den Bedingen der BMW GmbH gelesen, dass eine langfristige Nutzung nur durch den Leasingnehmer gewünscht ist (oder im gleichen Haushalt lebende Personen).

Meine Fragen sind, wie wichtig sind solche Bedingungen und wie ernst nimmt die BMW GmbH diese? Ich meine der Wagen ist ja versichert, wenn irgendetwas passieren sollte, dann zahlt die Versicherung. Kann es die BMW GmbH überhaupt irgendwie rauskriegen, wer den Wagen fährt? Was würde sonst passieren?

Danke vorab!

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79 Antworten

Wenn der Leasinggeber BMW Bank GmbH in den AGB's für das Leasing von Kfz (mir liegt Stand 04/2020 vor) unter VIII. "Halter des Fahrzeugs und Zulassung" aufführt: (2) ... Zur längerfristigen Nutzung darf er das Fahrzeug nur den seinem Haushalt angehörenden Personen überlassen ...

Das ist doch ziemlich klar formuliert. :-)

Ich würde an Deiner Stelle ganz freundlich schriftlich bei der BMW Bank anfragen.

Ich bin aktuell in einer ähnlichen Situation. Bei meinem VW steht dasselbe im Privatleasing-Vertrag und ich will ihn eigentlich einem Freund geben. Falls ich da was raus finde melde ich mich nochmal.

Themenstarteram 1. Juli 2021 um 8:58

Super, danke dir schon mal vorab!

Ohne dir zu nahe treten zu wollen: wenn du keinen eigenen Leasingvertrag abschließen kannst, wird das seine Gründe haben. Willst du denn wirklich eine gute Freundin in so etwas hineinziehen? Stell dir vor, bei der Rückgabe sind diverse Kratzer am Auto und BMW will 5000 € von deiner Freundin haben. Zahlst du die dann? Spätestens bei Geld hört die Freundschaft auf. Ich würde von so etwas dringend abraten.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 1. Juli 2021 um 10:59:13 Uhr:

Stell dir vor, bei der Rückgabe sind diverse Kratzer am Auto und BMW will 5000 € von deiner Freundin haben. Zahlst du die dann? Spätestens bei Geld hört die Freundschaft auf. Ich würde von so etwas dringend abraten.

Zumindest mal dringend der Freundin.

Zitat:

@CurtmanR schrieb am 1. Juli 2021 um 10:39:25 Uhr:

Kann es die BMW GmbH überhaupt irgendwie rauskriegen, wer den Wagen fährt? Was würde sonst passieren?

Danke vorab!

Wer ihn direkt fährt nicht. Aber WO er überwiegend fährt. Was dann passiert? Keine Ahnung - ich würde es aber auch nicht ausprobieren wollen.

Themenstarteram 1. Juli 2021 um 13:50

Zitat:

@Lattementa schrieb am 1. Juli 2021 um 10:59:13 Uhr:

Ohne dir zu nahe treten zu wollen: wenn du keinen eigenen Leasingvertrag abschließen kannst, wird das seine Gründe haben. Willst du denn wirklich eine gute Freundin in so etwas hineinziehen? Stell dir vor, bei der Rückgabe sind diverse Kratzer am Auto und BMW will 5000 € von deiner Freundin haben. Zahlst du die dann? Spätestens bei Geld hört die Freundschaft auf. Ich würde von so etwas dringend abraten.

Naja, also es ist schon traurig solche Dinge zu lesen, wie "bei Geld hört die Freundschaft auf"! Ich kann dich beruhigen, bei uns mit Sicherheit nicht! Es versteht sich von selbst, dass ich für alle Schäden aufkommen werde. Daher, wenn du wirklich helfen möchtest, dann kannst du gerne auf meine Fragen antworten. Alles andere ist komplett am Thema vorbei, erst recht bei deinen "Rückschlüssen"....

Zieh doch einfach bei Deiner Freundin ein. ;)

(Mietvertrag!)

Grüße!

Zitat:

@CurtmanR schrieb am 1. Juli 2021 um 15:50:41 Uhr:

Zitat:

@Lattementa schrieb am 1. Juli 2021 um 10:59:13 Uhr:

Ohne dir zu nahe treten zu wollen: wenn du keinen eigenen Leasingvertrag abschließen kannst, wird das seine Gründe haben. Willst du denn wirklich eine gute Freundin in so etwas hineinziehen? Stell dir vor, bei der Rückgabe sind diverse Kratzer am Auto und BMW will 5000 € von deiner Freundin haben. Zahlst du die dann? Spätestens bei Geld hört die Freundschaft auf. Ich würde von so etwas dringend abraten.

Naja, also es ist schon traurig solche Dinge zu lesen, wie "bei Geld hört die Freundschaft auf"! Ich kann dich beruhigen, bei uns mit Sicherheit nicht! Es versteht sich von selbst, dass ich für alle Schäden aufkommen werde. Daher, wenn du wirklich helfen möchtest, dann kannst du gerne auf meine Fragen antworten. Alles andere ist komplett am Thema vorbei, erst recht bei deinen "Rückschlüssen"....

Dann bleiben wir mal ganz sachlich: die vertraglichen Regelungen sind klar: das was Du vorhast verbietet der Leasinggeber. Also erübrigt sich die Frage, ob der Leasinggeber es herausfindet. Punkt. Ende. Aus. Wie Du ernsthaft erwägen kannst, deine Freundin zu bitten, einen Vertrag für Dich abzuschließen UND diesen zu brechen, das erschreckt mich. Die einzige legale Möglichkeit, hier doch das gewünschte zu erreichen ist, dem Leasinggeber alles offen zu legen, die Beweggründe darzulegen und zu hoffen, dass er Eurem Plan zustimmt. Die Chancen dafür scheinen mir nur nicht zu hoch zu sein. Aber Versuch macht schlau ;)

Ganz unrecht hat Lattementa nicht. Wärst du in der Lage den Leasingvertrag selbst zu unterschreiben, dann bräuchtest du ja keine Tipps einzuholen. Was soll man dir da auch "raten" oder Tipps geben?

Im Leasingvertrag sind alle Einzelheiten geregelt. Frage bei BMW nach (Händler oder Bank) und lass dir die AGBs zum BMW-Leasing schicken. Dort ist dann auch geregelt, wer fahren darf. Passiert nichts, dann ist es per se egal. Es weiß ja keiner, wer gefahren ist. Passiert etwas, dann werden mit Sicherheit ein paar (unangenehme) Fragen aufkommen. Prinzipiell hat sich deine Freundin aber nicht an den Vertrag gehalten, irrelevant wie sehr du involviert warst, sie hat unterschrieben und steht dafür gerade.

Der Spruch "Bei Geld hört die Freundschaft auf", ist übrigens keine, ohne Hintergrund entstandene, Floskel, sondern kommt über die Lebenserfahrung und die - sorry - hast du wahrscheinlich (noch) nicht. Das schließe ich jetzt ohne dich persönlich zu kennen aus der Frage an sich und dem Inhalt deiner Posts. Täusche ich mich, dann bitte ich um Verzeihung. Hier will dir mit Sicherheit keiner zu nahe treten. Auf ein positives Feedback, in dem dir Leute sagen, dass das okay ist Vertragsbruch zu begehen, brauchst du aber nicht hoffen. Spiele halt ein paar Möglichkeiten durch....

1. Möglichkeit:

Deine Freundin schließt den Vertrag ab, du nutzt das Auto über die gesamte Laufzeit, die Raten wechseln wie regelmäßig das Konto und du gibst das Auto anschließend ohne Mängel ab, dann passt es ja und es gibt (wieso auch) keinerlei Probleme.

2.-x. Möglichkeit:

Deine Freundin schließt den Vertrag ab, du nutzt das Auto und baust z.B. einen Unfall. Und dann? Genau, es wird evtl. richtig unangenehm und teuer.

Werden bei Abgabe Mängel festgestellt, dann wird deine Freundin dafür aufkommen müssen (Steinschläge, Felgenkratzer, Innenraumabnutzung über normal, evtl. weitere Schäden). Das ist bei einem M4 natürlich eher teurer als günstiger.

Bei so einem Auto sind auch die lfd. Unterhaltskosten übrigens nicht ohne. Ich denke mal nicht, dass die deine Freundin übernimmt ;)

Halten wir fest: die Bedingungen eines Vertrages nicht einzuhalten ist definitiv nicht "illegal".

Abgesehen davon, dass bei uns noch nie ein Leasinggeber nachgefragt hat, wo das Auto steht und wer damit fährt, wäre die nächste Frage, welche Sanktionen für die Nichteinhaltung der Vertragsklausel vorgesehen sind. Ich schätze: keine.

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