Nutzungskreis beim privaten Leasing

Hallo zusammen,
ich habe einen recht außergewöhnlichen Fall. Vll kennt sich hierbei jemand gut aus und kann mir helfen. Über BMW soll ein privater Leasingvertrag geschlossen werden. Eine gute Freundin von mir würde diesen leasen und komplett versichern (ich wäre als sonstiger Fahrer eingetragen). Wir sind nicht verwandt und wohnen in unterschiedlichen Städten (keine Beziehung). Hauptsächlich würde ich den Wagen nutzen (M4) und fahren. Ich kann leider keinen eigenen Leasingvertrag abschließen.
Durch einen Zufall habe ich jedoch in den Bedingen der BMW GmbH gelesen, dass eine langfristige Nutzung nur durch den Leasingnehmer gewünscht ist (oder im gleichen Haushalt lebende Personen).
Meine Fragen sind, wie wichtig sind solche Bedingungen und wie ernst nimmt die BMW GmbH diese? Ich meine der Wagen ist ja versichert, wenn irgendetwas passieren sollte, dann zahlt die Versicherung. Kann es die BMW GmbH überhaupt irgendwie rauskriegen, wer den Wagen fährt? Was würde sonst passieren?
Danke vorab!

79 Antworten

Zitat:

@Lattementa schrieb am 1. Juli 2021 um 16:18:36 Uhr:



.....
Aber Versuch macht schlau kluch 😉

In dem Fall wahrscheinlich eher ungewiss... 😁

Zitat:

@Lattementa schrieb am 1. Juli 2021 um 16:18:36 Uhr:



Zitat:

@CurtmanR schrieb am 1. Juli 2021 um 15:50:41 Uhr:


Naja, also es ist schon traurig solche Dinge zu lesen, wie "bei Geld hört die Freundschaft auf"! Ich kann dich beruhigen, bei uns mit Sicherheit nicht! Es versteht sich von selbst, dass ich für alle Schäden aufkommen werde. Daher, wenn du wirklich helfen möchtest, dann kannst du gerne auf meine Fragen antworten. Alles andere ist komplett am Thema vorbei, erst recht bei deinen "Rückschlüssen"....

Dann bleiben wir mal ganz sachlich: die vertraglichen Regelungen sind klar: das was Du vorhast verbietet der Leasinggeber. Also erübrigt sich die Frage, ob der Leasinggeber es herausfindet. Punkt. Ende. Aus. Wie Du ernsthaft erwägen kannst, deine Freundin zu bitten, einen Vertrag für Dich abzuschließen UND diesen zu brechen, das erschreckt mich. Die einzige legale Möglichkeit, hier doch das gewünschte zu erreichen ist, dem Leasinggeber alles offen zu legen, die Beweggründe darzulegen und zu hoffen, dass er Eurem Plan zustimmt. Die Chancen dafür scheinen mir nur nicht zu hoch zu sein. Aber Versuch macht schlau 😉

Na guck mal, dann bewegen wir uns doch so langsam in die richtige Richtung ;-) Ich habe deinen Gedankengang verstanden. Ich habe das Thema juristisch ebenfalls platziert und warte auf eine Antwort. Grundsätzlich bin ich mir nicht sicher, ob es wirklich juristisch ein Vertragsbruch ist. Daher frage ich hier nach ähnlichen Fällen (ich weiß, dass ich damit nicht alleine bin), Erfahrungswerte oder interne Informationen (es sind ja hier viele Mitarbeiter von den Autohäusern unterwegs).

Nur, weil es andere machen und sind es auch noch so viele, muss es nicht richtig oder gut sein. Lemminge und so...

"Grundsätzlich bin ich mir nicht sicher, ob es wirklich juristisch ein Vertragsbruch ist."
Ein Vertragsbruch liegt vor, wenn es eine Vertragspartei ohne Rechtsgrund versäumt oder sich weigert, fällige Leistungen vertragsgemäß zu erbringen oder eine, sich aus dem Vertrag ergebende, Haupt- oder Nebenpflicht verletzt. Ganz einfach eigentlich.

Zitat:

@fingerhut2 schrieb am 1. Juli 2021 um 16:24:21 Uhr:


Halten wir fest: die Bedingungen eines Vertrages nicht einzuhalten ist definitiv nicht "illegal".
Abgesehen davon, dass bei uns noch nie ein Leasinggeber nachgefragt hat, wo das Auto steht und wer damit fährt, wäre die nächste Frage, welche Sanktionen für die Nichteinhaltung der Vertragsklausel vorgesehen sind. Ich schätze: keine.

Freut mich einen der wenigen vernünftiger user hier kennenzulernen :-) ! Die meisten deiner Vorredner scheinen bedauerlicherweise die typischen Bild-Leser zu sein. Naja, darum geht es hier aber nicht. Den Unfug von denen möchte ich gar nicht erst kommentieren. Daher danke für deinen Beitrag!
Zum eigentlich Thema: Ich bin natürlich bei der Versicherung explizit als Fahrer soweit gemeldet (sollte etwas passieren), somit würde diese natürlich für die Schäden aufkommen. Die Bedingungen sind sehr verwaschen, diese schließen eine Leihe grundsätzlich nicht aus. Und die Formulierung bzgl. der "regelmäßigen Nutzung" ist halt extrem dehnbar. Daher, was heißt es genau? Das schlimme ist, dass ich heutzutage keine kompetente Antwort von einem Verkäufer kriegen kann, weil die selber die Bedingungen gar nicht kennen. Ich habe inzwischen mit zig Leuten gesprochen und man bekommt doppelt so viele unterschiedlichen Aussagen. Die Mitarbeiter werden leider ausschließlich nur noch zum Verkaufen ausgebildet. Erschreckend! das war vor 20 Jahren noch anders.
Daher habe ich gedacht, hier kann ich mehr Hilfe erhalten. Aber die Kompetenz (bis auf wenige Ausnahmen) scheint hier auch nicht besser zu sein. Sehr schade!

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@RAAS
Bitte bleibe sachlich beim Thema und beachte die Beitragsregeln.
2 Beiträge wurden entfernt.

Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator

Zitat:

@Zimpalazumpala schrieb am 1. Juli 2021 um 16:48:55 Uhr:


@RAAS
Bitte bleibe sachlich beim Thema und beachte die Beitragsregeln.

Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator

Im Hinblick auf das Kernthema dieses Threads ist "sachlich" ein gutes Stichwort, ja.

Zitat:

@Zimpalazumpala schrieb am 1. Juli 2021 um 16:48:55 Uhr:


@RAAS
Bitte bleibe sachlich beim Thema und beachte die Beitragsregeln.
2 Beiträge wurden entfernt.

Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator

Danke für die Unterstützung!

Zitat:

Das schlimme ist, dass ich heutzutage keine kompetente Antwort von einem Verkäufer kriegen kann...

Du möchtest eine Vertragsbedingung nicht einhalten. Egal was Verkäufer oder Forenuser sagen, die kompetente Antwort gibt dir im Fall der Fälle der zuständige Richter. User, die dein Vorhaben nicht gutheißen als Bild-Leser zu titulieren ist eine Frechheit.

Zitat:

@player495 schrieb am 1. Juli 2021 um 18:10:28 Uhr:



Zitat:

Das schlimme ist, dass ich heutzutage keine kompetente Antwort von einem Verkäufer kriegen kann...


Du möchtest eine Vertragsbedingung nicht einhalten. Egal was Verkäufer oder Forenuser sagen, die kompetente Antwort gibt dir im Fall der Fälle der zuständige Richter. User, die dein Vorhaben nicht gutheißen als Bild-Leser zu titulieren ist eine Frechheit.

Auch wenn ich Dir zustimme - aber da kann man ja drüber stehen. Ich muss für mich sagen: ich habe keinen Freund für den ich das täte bzw. von dem ich das verlangen würde. Lieber TE - hat sich eigentlich mal jemand drüber Gedanken gemacht, dass die Freundin uU ihre Bonität auf Jahre hinaus verschlechtert - für nichts? SIE hat den Vertrag in der Schufa stehen. SIE hat dadurch ggfs. bei irgendwelchen Geschäften einen Nachteil. Oder wer soll glauben dass der Wagen einem lieben Freund überlassen wurde der die Raten zurück zahlt, so nebenbenher?

Ein Leasingvertrag ist Privatrecht. Wenn ich da was reinschreibe muss ich im Zweifel auch vereinbaren, was bei Vertragsverstößen geschehen soll (z.B. Vertragsstrafe). Genau das regeln die Leasingverträge der BMW-Bank aber nicht (ich habe zwei davon noch bei mir abgespeichert - mit genau dieser Klausel). Mit viel Fantasie könnte die Bank ein Sonderkündigungsrecht ableiten (nach Abmahnung und Aufforderung, den vertragswidrigen Zustand zu beenden), was dann aber auch nur zu einer kaufmännisch korrekten Abwicklung des Vertrages führen würde. Aber mal im Ernst: die wollen am Ende nichts weiter als die Raten pünktlich einziehen und zum Schluss das Auto wiederhaben. Alles andere interessiert die Bank nicht.

Ob man so etwas machen sollte oder nicht ist eine ganz andere Frage, um die es hier aber nach meinem Verständnis nicht geht.

Du möchtest einen M4 fahren, kannst aber keinen leasen (Schufa?). Das
soll nun eine gute Freundin übernehmen und gegen die Vertragsbestimmungen handeln. Zudem übernimmt sie als Leasingnehmerin die finanzielle Verantwortung. Bei einem Unfall von dir wird sie hochgestuft, da sie den Wagen versichert. Was ist denn, wenn Dir was zustößt und Du die Raten nicht mehr bezahlen kannst. Und klar....wenn bei der Rückgabe Kosten entstehen, übernimmst du die natürlich....hoffentlich bist du da dann auch dazu in der Lage....Was erwartest du hier für Antworten?

Zu Deiner Frage: Wenn alles gut geht, wird sich keiner dafür interessieren. Wenn was schief geht, ist deine gute Freundin die gelackmeierte. Das scheint dich aber nicht sonderlich zu interessieren. Hauptsache M4......

Zitat:

@fingerhut2 schrieb am 1. Juli 2021 um 21:02:51 Uhr:


Ein Leasingvertrag ist Privatrecht. Wenn ich da was reinschreibe muss ich im Zweifel auch vereinbaren, was bei Vertragsverstößen geschehen soll (z.B. Vertragsstrafe). Genau das regeln die Leasingverträge der BMW-Bank aber nicht (ich habe zwei davon noch bei mir abgespeichert - mit genau dieser Klausel). Mit viel Fantasie könnte die Bank ein Sonderkündigungsrecht ableiten (nach Abmahnung und Aufforderung, den vertragswidrigen Zustand zu beenden), was dann aber auch nur zu einer kaufmännisch korrekten Abwicklung des Vertrages führen würde. Aber mal im Ernst: die wollen am Ende nichts weiter als die Raten pünktlich einziehen und zum Schluss das Auto wiederhaben. Alles andere interessiert die Bank nicht.

Ob man so etwas machen sollte oder nicht ist eine ganz andere Frage, um die es hier aber nach meinem Verständnis nicht geht.

Herzlichen Dank! Einer der wenigen, der etwas mehr Verstand hat! Das ist ja sonst eine reine Katastrophe hier...anscheinend haben die Leute nichts zu tun. Zumindest an der Phantasie hapert es hier nicht. Schlechte Schufa, Kriminell, ich warte auf den nächsten, der mich als Terrorist einstuft...ai,ai,ai

Das habe ich mir nämlich gedacht, die BMW GmbH möchte die Raten haben. Und ich habe bis auf Rückabwicklung ebenfalls nichts gefunden, was dann sonst passieren kann. Im Schadenfall ist es eh ein Versicherungsfall. Hat also BMW ebenfalls keine großen Berührungspunkte.

Danke nochmal für die sachliche Schilderung!

Was für ein sinnfreier Thresd. Sorry aber das einzige was du als Kommentar mit Verstand akzeptiert ist eine Meinung die dich darin bestätigt das es ok ist gegen den Vertragspassus zu handeln. Alle anderen Meinungen die nicht deinem Wunschantworten entsprechen sind demnach unsachlich. Falls du noch Bestätigung brauchst ich finde auch das BMW da total übertreibt und das bestimmt nur zur Abschreckung drin steht also auf jeden Fall machen 🙂

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