Nutzungsentscädigung bei Wandlung: Zahlen oder nicht???
Hallo,
habe vor kurzem meinen BMW beim Händler wegen 5 erfolglosen Nachbesserungen zurück gegeben.
Statt Geld zurück, habe ich beim gleichen Händler ein anderes Fahrzeug erworben, jetzt habe ich ein Schreiben erhalten in dem mich der Händler zu einer Begleichung der Nutzungsentschädigung für das zurückgegebene Fahrzeug auffordert. Muss ich die Nutzungsentschädigung zahlen?
Im Internet habe ich folgenden Beitrag gefunden:
Eine Nutzungsentschädigung muss nach dem KFZ Rücktritt (Wandlung) in Form von Wertersatz für die Wertminderung des KFZ gezahlt werden, soweit eine solche durch die Nutzung des KFZ entstanden ist.
Der Käufer muss keine Nutzungsentschädigung zahlen, wenn er lediglich die Nacherfüllung, also die Reparatur oder die Ersatzlieferung eines KFZ, bei Vorliegen eines Mangels vom Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung verlangt.
Also meiner Ansicht nach handelt es sich doch hier um eine Ersatzlieferung, so dass ich nicht zahlen müsste? Oder? Was meint Ihr? Vielleicht hat ja jemand schon ähnliche Erfahrung gemacht.
21 Antworten
@ea-tec
der händler muss dir im gegenzug auch eine entschädigung auf das eingesetzte kapital zahlen. die regelung ist also schon fair wie ich finde, schließlich hast du das fahrzeug ja auch benutzt (ob nun mit hundert prozent leistung oder ein bisschen weniger).
Zitat:
@ea-tec
"Allerweltsfahrzeug" 200.000 km, gehobene Mittelklasse 250.000 km, Oberklasse 300.000 km.Lt. meiner Definition 535xd Touring = Oberklasse.
Laut allgemeiner Definition gehört der BMW 5er in die gehobene Mittelklasse und nicht zu der Oberklasse.
Gruß,
torval
@excelon, ea-tec,
könntet Ihr mal in groben Zügen ausführen, welcher Art die Mängel sind. Würde mich und vermutlich andere sicher sehr interessieren.
Vielen Dank !
Zitat:
@excelon schrieb am 20. Februar 2015 um 10:49:40 Uhr:
bei mir war die berechnung wie folgt, da gebrauchtwagen: (bruttofahrzeugwert mal gefahrene kilometer), durch (200.000 gesamtnutzung - aktueller km stand), ergab eine summe von ca 650€
also ich denke das kannst zahlen .... da würd ich nu kein popanz anzellteln in betracht das du 4000 km gefahren bist.
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also bei mir war es der Motor 335i e93, es ging die gelbe motorleuchte an und der motor vierhielt sich sehr unruhig bis unfahrbar, nach den werkstattbesuchen ging der fehler weg, trat aber nach einigen wochen bzw. tagen einfach so wieder auf, es wurde schon aller mögliche ausgewechselt, dennoch ohne erfolg.
der service war übrigens super, ich konnte den wagen immer am gleichen tag bringen als der fehler aufgetreten ist, habe dort die tollsten leihwagen bekommen (4er, 5er, X3 etc...) musste keinen cent zahlen. deswegen habe ich mich auch für ein anderes fahrzeug aus diesem haus entschieden. beim wechseln zum neuen fahrzeug hat der händler mir schon angedeutet, dass eine geringe nutzungsentschädigung fällig wäre. bin aber wie schon erwähnt im internet auf einen artikel gestoßen welcher besagt, dass bei einer Kfz ersatzlieferung die entschädigung entfallen würde.
Hmmm - dann mußt du zum RA und prüfen lassen was hier nun vorliegt !
Ersatzlieferung oder Wandlung (weis von uns hier keiner - das weist nur du und der Händler auf welcher Basis man sich hier geeinigt hat) 😉
So wie du schreibst und wie es dir ergangen ist (hätte ja auch deutlich schwieriger von statten gehen können) täte ich da kein gr. popanz machen aber letztendlich ist es deine Entscheidung , Zeit und zumindest vorgestrecktes Geld.