Nutzungsausfallentschädigung beantragen...

Moin,

hatte vor kurzen einen kleinen unfall mit meinem 3monate alten golf v...

der andere Fahrer war schuld und die versicherung von ihm hat auch die kosten übernommen.

in der zeit wo der wagen in der werkstatt war haben ich keinen leihwagen genommen und möchte jetzt gerne für die zwei tage bei der gegnerishcen versicherung eine nutzungsausfallentschädigung beantragen. wie wird das gemacht?

Ein schreiben von der volkswagen werkstatt habe ich das der wagen in dem zeitraum in der werkstatt war.

habe eben noch von einer aufwandspauschale gehört, was hat es damit auf sich?

ich hoffe ihr könnt mir helfen

grüße

thorben

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Setze der Versicherung noch eine Zahlungsfrist von sieben Tagen.

1.) Zu kurze Fristen sind unbeachtlich und setzen allenfalls eine angemessene Frist (in der Regel  14 Tage)  in Gang.

Schon bei normalem Postlauf sind Fristen von 7 Tagen unsinning, denn es ist allgemein bekannt (oder sollte es zumindest sein), dass im gewöhnlichen Geschäftsablauf mit einer Erledigung innerhalb dieser Frist nicht gerechnet werden kann. (Wenn es im Einzelfall doch klappt, ist das das Verdienst des Sachbearbeiters, der keine Rückstände hat und nicht des Fristsetzers😁)

2.) Wozu überhaupt die Fristsetzung?
Sie wird den Versicherer kaum beeindrucken. Er wird den Nutzungsausfall zahlen, sobald das Poststück "an der Reihe" ist. Besondere Dringlichkeit ist da nicht zu erkennen.
Auch ist nicht zu erkennen, dass der Versicherer beabsichtigt, den Nutzungsausfall überhaupt nicht zu zaheln. Warum auch nicht?

Ich verstehe solche Tipps ehrlich nicht, denn offenbar ist hier die Regulierung doch völlig problemlos abgelaufen. Jedenfalls hat der TS nicht anderes berichtet.

Gruß
Hafi

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



ich habe neulich für einen Anspruchsteller bei einen 10 Jahre alten Opel Vectra eine Wertminderung durchsetzen können.🙂.  Bei deiner (unserer) Lieblingsversicherung -natürlich ohne Anerkennung einer Präjudiz 😁-.

Tiefster Respekt! Besonders gut erhaltenes Sammlerexemplar mit Oldi-Ambitionen??

Der Nutzungsausfall bezieht sich doch auf die Kalendertage. Bei über 5 Arbeitstagen kommen doch zwangsläufig noch 2 Kalendertage hinzu. Wenn es da neuere Entscheidungen zu gibt wäre ich dafür dankbar. Ist immer schön wenn man im Zweifel was vorlegen kann. Hier hilft auch öfters der Griff nach Google und Co. Dauert natürlich sehr lange bis man gefunden hat was man sucht. Bekanntermaßen ändert sich die Rechtssprechung gerne mal.

Verspreche Besserung, sofern es zu Pauschal sein sollte. Ist mir halt nicht aufgefallen. Und nach meinen und den Erfahrungen meiner Bekannten mit unseren Freunden ist man halt Paranoid. Zum Thema Datenschutz bei den Franken kann ich dir nen Buch schreiben. Die meinen sogar gesetztlich verpflichtet zu sein Daten über 12 Jahre zu speichern... Vom illegalen Ausspähen von Krankendaten und angeblichen Schweigepflichtentbindungserklärungen die nicht vorliegen ganz zu schweigen. Wenn dir mal aufgefallen ist, dass der Personenschademeldebogen so Anfang 2oo7 umgestellt wurde, so haben die das mir zu verdanken 😁 Die meinten doch doch Abfrage Schadensrelevanter Krankendaten einfach Pauschal alle Vorerkrankungen abfragen zu dürfen😕

Das dürften auf die Jahre etliche Millionen kosten, wenn die nicht mehr auf solche Informationen zugreifen können um Forderungen damit angeblich zu erwartenden Schäden durch andere Erkrankungen mindern können. War bei mir zwar nichts spannendes drin außer Erkältungen u.ä. aber fands trotzdem dreist. Vor allem das "wir dürfen das" hat mich mehr als Sauer gemacht. Jetzt ist es Amtkundig und sie durften es NICHT und wennses nochmal machen gibts noch mehr Ärger 😁

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Es verlangt ja auch keiner vorn dir, dass du übermäßige Anstrengungen unternimmst.

Aber, du sollst denken, wie es ein wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch das auch machen würde, bei der Betrachtung eines Schadenfalles.

Mehr nicht. 

Und man kann von dir verlangen, dass du "mittdenkst".

Die Werkstatt zu fragen, ob Sie zügig reparieren kann, gehöhrt dazu. Wenn du den Schaden selber bezahlen müsstest, dann würdest du das auch so machen.

Natürlich sind nicht vorhersehbare Dinge davon ausgeschlossen. Und Verzögerungen werden ja auch, wenn dieser erklärbar sind toleriert.

Gefährlich ist nur, wenn das ganze aus der Brille "die Versicherung muss das sowieso alles bezahlen" gesehen wird.

Gruss

Delle

Sehe ich genau so. Man will ja eigentlich nur, dass die Sch... möglich schnell erledigt ist und man den Wagen wieder vernünftig vor der Türe stehen hat. Je schneller- je besser. Von den kriminellen mal angesehen habe ich eh noch nie gehört, dass man am Unfall wirklich was "Verdient" hätte. Bei ehrlicher Schadensangabe zahlt man nur drauf, wenn man die Zeit, den Aufwand und den Ärger berücksichtigt. Ebenso kann ich die Wertminderungsermittlung rein praktisch nicht nachvollziehen. Die ist zwar rechtlich weitgehen geklärt, aber wenn mir jemand erzählt, dass ich einen verunfallten 80.000 Mercedes bei 1.000WM für 79.000 verkauft bekomme, glaube ich da nicht dran. Ich würde auf jeden Fall für 80 den Unfallfreien kaufen 😉

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

Tiefster Respekt! Besonders gut erhaltenes Sammlerexemplar mit Oldi-Ambitionen??

Nö....... ein normal gepflegter Gebrauchtwagen mit Gerbrauchspuren der Jahre halt, aber wenig Kilometer und noch schön für sein Alter 🙂

Gruss

Delle

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973
 
Ebenso kann ich die Wertminderungsermittlung rein praktisch nicht nachvollziehen. Die ist zwar rechtlich weitgehen geklärt, aber wenn mir jemand erzählt, dass ich einen verunfallten 80.000 Mercedes bei 1.000WM für 79.000 verkauft bekomme, glaube ich da nicht dran. Ich würde auf jeden Fall für 80 den Unfallfreien kaufen 😉

Es gibt mittlerweile 18 (mir bekannte) "Berechnungsmethoden" zur Wertminderung. Alle 18 kommen bei Eingabe der geforderten Parameter zu verschiedenen Ergebnissen.

Da kann man sich in wohl fragen, welche ist richtig..... 😕

Dier Wertminderung wird nicht berechnet, Sie wird ermittelt.

Und dafür gibt es "die Dellenzaehler 😁"

Aber das ist ein anderes Thema.

Wenn ich mal etwas mehr Zeit habe, werde ich in der FAQ (Gruss an Harry 😉) dazu mal etwas verfassen.

Aber das ist hier wohl etwas OT.

Gruss

Delle

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Man man man, woher einige ihr *Wissen* haben...

Bei einer von einem Sachverständigen angesetzten Rep.- Zeit von 3 Arb.- Tg. kann man eigentlich von einem Schaden ausgehen, der nicht wirklich im Umfang dermaßen hoch einzuschätzen ist, sodass eine Verkehrsuntüchtigkeit vorliegt, bzw. kurzfristig wieder hergestellt werden kann.

Eine Ausnahme wäre das dass beschädigte Fahrzeug direkt eins auf ein eingeschlagenes Rad bekommen hätte und so die gesamte Achsgeometrie sich ins Nirvana verabschiedet hat. Das Ganze dann noch an einem Donnerstag Vormittag... dann ist auch zum WE keine Not- / Reparatur möglich.

Verzögerungen, sei es Werkstatt, Lieferanten und / oder durch Fremdleistungen bedingt, gehen niemals zu Lasten des Schädigten (hier stand fälschlicherweise Geschädigter, jetzt ist es richtig. die Sachverständige) oder dessen Versicherung, aussgenommen bei höherer Gewalt wie Sturm oder ähnlichem. Wird durch ein solches Ereignis eine zügige Instandsetzung verzögert oder ist nicht weiter möglich, hat der Geschädigte dafür Sorge zu tragen das sein Fahrzeug in einem anderen Betrieb verbracht und fertigt instandgesetzt wird. Aber auch hier sind sehr enge Grenzen gezogen was Zumutbar ist.

@ krypton1973 und traumzauber

bei einer vorgegebenen Instandsetzung von 8 Arb.- Tg. liegt immer ein WE dazwischen das den Ansprüchen auf 10 Tage NT bestätigt.

Delle und Traumzauber haben es ja schon völlig richtig dargestellt, ich formulier es mal etwas drastischer. Das bleibt besser im Gedächtnis:

Wenn manche Geschädigte soviel Mühe in die Geringhaltung des Schadens investieren würden, wie sie in die Maximierung der Versicherungsleistung investieren, gäbe es weniger Stress bei der Schadensabwicklung und geringere Prämien für alle!

Mit anderen Worten:
Manchmal entsteht der Eindruck, dass mancher Zeitgenosse stundenlang forschen kann, wie er eventuell zwei Tage Nutzungsausfall herausholen kann. Aber beim Erteilen des Reparaturauftrags zu fragen, wann die Rep fertig ist, ist zuviel verlangt.

Beispiel:
Wenn der Wagen nur einen neuen Stoßfänger bekommen muss, geht der seriöse SV und Werkstattmensch davon aus, dass
- nach Auftragserteilung der Geschädigte seinen Wagen wieder mitnimmt und die Werkstatt das Teil bestellt.
- die Werkstatt das Teil lackiert und zum Einbau vorbereitet, soweit möglich und den Termin mit dem Kunden ausmacht.
- der Kunde am vereinbarten Tag seinen Wagen abstellt, das Teil montiert wird und spätestens (!) am selben Abend der Wagen wieder vom Hof ist.

Ausfall: 1 Tag. Maximal.
Eine wirtschaftlich arbeitende Werkstatt hat selbst kein Interesse daran, den Hof mit Kundenfahrzeugen vollstehen zu haben.

Andere Variante:
-Freitag Nachmittag um 4 den Wagen auf den Hof stellen.
-Am Mittwoch mal anrufen, wie es aussieht und erfahren, dass der Wagen am Dienstag schon fertig war.
-Am Donnerstag Abend abholen. Die ganze Zeit mit Muttis Auto fahren, das sowieso nur rumsteht und
- Am Montag über die Versicherung schimpfen, die nur zwei Tage Nutzungsausfall zahlen will.
Alles Betrüger, diese Versicherungen!

Zum Thema Lieferschwierigkeiten:
Das muss der Geschädigte nachweisen.
Ich hatte in all den Jahren noch keinen Fall, in denen dieser Nachweis bei einem normalen Großserienfahrzeug geführt worden wäre.

Ein Telefonat mit Audi-VW-Mazda und das Thema ist vom Tisch.  
Gruß
Hafi

Zitat:

Original geschrieben von die Sachverstaendige


Verzögerungen, sei es Werkstatt, Lieferanten und / oder durch Fremdleistungen bedingt, gehen niemals zu Lasten des Geschädigten oder dessen Versicherung, aussgenommen bei höherer Gewalt wie Sturm oder ähnlichem.

Wow, ist das falsch...

Ist Dir der  Begriff des Auswahlverschuldens schonmal über den Weg gelaufen?

Wenn ich als Geschädigter sehenden Auges den Auftrag erteile, obwohl die Werkstatt den Auftrag nicht zügig erledigen kann, habe ich das zu verteren und sonst niemand.

Und "Kopf-in-den-Sand" hilft dabei nicht.
Vorher nachfragen ist dran. Siehe oben.

Und den Teil hier "Geschädigten oder dessen Versicherung" verstehe ich nicht.

Hallo Hafi,

meine Beitrag richtig gelesen!?!

ES GEHT NICHT ZU LASTEN des Schädigten oder dessen Versicherung! wenn die Werkstatt ausgelastet, der Lackierer erkrankt, oder einer der Zulieferer nicht in der Lage ist zu einer Inastandsetzung benötigte Fremdleistungen / E- Teile just in time bereit zu stellen!

Sollte jedoch ein Unwetter den Betrieb ausser Kraft setzen (Stromausfall, Hochwasser oder gesamte Gebäude weg ;-) ), kann weder der Geschädigte noch sonstwer zu Beginn der Auftragserteilung dieses absehen. Hier sind dann aber für den Geschädigten in seiner Zumutbarkeit und auch im Sinne der Schadensminderungspflicht, sehr enge Grenzen gezogen. Kann sein teilinstandgesetztes Fahrzeug ohne weiteres in einen anderen Betrieb zur Fertigstellung verbracht werden, so hat der Geschädigte dieses ohne Wenn und Aber zu akzeptieren.

Sorry: sollte auch Schädiger heißen...

Hafi hat - wie fast immer - wieder völlig recht.

Zum Nutzungsausfall aber noch folgende Anmerkung.

Nutzungsausfall ist im Gesetz nicht explizit geregelt, sondern wurde als Richterrecht entwickelt. Und der BGH ist beim Nutzungsausfall daher recht restriktiv. Ich hatte das vor einiger Zeit schonmal erklärt:

www.motor-talk.de/forum/mietwagen-nehmen-oder-nicht-t1922613.html

Nutzungsausfall gibt es nur, wenn auch Nutzungsmöglichkeit und Nutzungswille bestehen. Beides muß der Geschädigte darlegen und nachweisen. Und am Wochenende lassen viele Leute ihr Fahrzeug nunmal stehen => kein Nutzungswille. Da kann man sich als Versicherung schon quer stellen und sagen, dass fürs Wochenende kein Nutzungsausfall gezahlt wird.

Bisher wurde das kaum problematisch, weil welche Versicherung lässt sich auf einen Streit mit dem Geschädigten wegen der paar Kröten für 2 Tage Nutzungsausfall ein? Zumal in 80 Prozent der Fälle der Geschädigte unter Bennenung "glaubwürdiger" Familienangehöriger und Kumpel als Zeugen darlegen wird, was für wichtige Fahrten er am Wochenende geplant hatte. Und das Kosten-/Nutzenverhältnis eines Gerichtsverfahrens wegen der paar Kröten ist für die Versicherungen außerhalb jeder Wirtschaftlichkeit.

Aber die Versicherungen scheinen in letzter Zeit ja bei verschiedenen Dingen, die bisher immer glatt reguliert wurden, den Rotstift anzusetzen - vielleicht jetzt auch beim Nutzungsausfall am Wochenende?

Lasse ich mein Auto auf Kosten der Versicherung reparieren brauche ich das Auto am Wochenende "selbstverständlich". Und Freitag, am besten so gegen 15.00, das Fahrzug in der Werkstatt abgeben scheint mir da sehr sinnvoll. 😁

Geht die Reparatur auf meine Kosten und ich brauche mein Fahrzeug am Wochenende, dann werde ich in der Regel sicher fragen. Schafft ihr das? Oder ich brauche mein Auto am Wochenende "selbstverständlich mal nicht". 😉

Allerdings wenn mir eine Versicherung pauschal sagt: "Das Auto brauchen sie am Wochenende nicht."
Damit wäre ich nicht so ohne weiteres einverstanden. Da ich gelegentlich auch am Wochenende arbeite und das Auto dann wirklich brauche.
Aber das lässt sich ja der Versicherung gegenüber belegen.

Gruß
Frank, der darauf hinweist, dass dieser Beitrag "stellenweise" Ironie enthält. 😉

🙂

Zitat:

Original geschrieben von Frank128


Lasse ich mein Auto auf Kosten der Versicherung reparieren brauche ich das Auto am Wochenende "selbstverständlich". Und Freitag, am besten so gegen 15.00, das Fahrzug in der Werkstatt abgeben scheint mir da sehr sinnvoll. 😁

Geht die Reparatur auf meine Kosten und ich brauche mein Fahrzeug am Wochenende, dann werde ich in der Regel sicher fragen. Schafft ihr das? Oder ich brauche mein Auto am Wochenende "selbstverständlich mal nicht". 😉

Allerdings wenn mir eine Versicherung pauschal sagt: "Das Auto brauchen sie am Wochenende nicht."
Damit wäre ich nicht so ohne weiteres einverstanden. Da ich gelegentlich auch am Wochenende arbeite und das Auto dann wirklich brauche.
Aber das lässt sich ja der Versicherung gegenüber belegen.

Gruß
Frank, der darauf hinweist, dass dieser Beitrag "stellenweise" Ironie enthält. 😉

Morgen Frank,

danke auf den Hinweis mit der Ironie, wäre mir sonst glatt entgangen 😁

Wie gesagt stellt sich erst einmal die Frage der Fahrtüchtigkeit. Bei einer Beule im Kotflügel wirds wohl kaum einer machen. Aber wenn der Wagen total verzogen ist und das Lenkrad um 30° quer steht, stellt man den Wagen halt direkt in der Werkstatt ab. Man kann damit ja eh nicht mehr sicher am Straßenverkehr teilnehmen.

Nur mal die schlaue Frage:
Tag 1 Unfall, GA kommt vorbei, Wagen in der Werkstatt (von mir aus Montag 8 Uhr um jeder Diskussion vorzugreifen) abgegeben. Werkstatt sagt: denn können wir Ihnen sofort fertig machen. Wir haben genug Zeit dafür
Tag 2-4 : Wagen wird repariert und Direkt am Tag 4 (abends unmittelbar nach dem "Wir sind fertig" Anruf abgeholt, Gutachten kommt und sagt 3 AT. Und nu??
Hier sehe ich kein Verschulden beim Geschädigten.

Zumal:
Nehmen wir mal an der Geschädigte hat sich einen der Versicherungsgutachter, die ja auch genauso objektiv sind wie unabhängige Gutachter, am Telefon von der Versicherung aufquatschen lassen, weil diese ja soooo komfortabel für den Geschädigten sind.
Kann man nicht aus Beweissicherungsgründen mit der Reparatur erst beginnen wenn das Gutachten vorliegt? Gerüchteweise vergessen die o. g. Gutachter manchmal versehentlich geringfügig Schadenspositionen (Ihr alle kennt sicherlich die Werkstatt die bei der Versicherung anruft und frag wo man die Ersatzteile einkauft - die wären billiger als die EKs der Vertragswerkstatt 😉)
So nun ist der Wagen repariert und der Geschädigte der Blöde ohne Beweismittel...

Anspruch hin oder her, würde auf jeden Fall erst eine Freigabe zur Reparatur erteilen, wenn ich mit den Feststellungen des Gutachters einverstanden bin bzw. diese erst einmal erhalten habe. Auch der unabhängige 🙂 kann sich mal was übersehen, wenn es um nicht Serienteile geht...

Ich bleib dabei : Kein Unfall ist keine Probleme. Draufzahlen tut der Geschädigte immer - spätestens beim PKW Verkauf...

@Frank: Auch dieser beträg enthält Ironie 😉

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973


@Frank: Auch dieser beträg enthält Ironie 😉

Das mit der Kennzeichnung "Vorsicht Ironie" hat seinen berechtigten Grund.

Irgend ein MT-User hat mal geschrieben dass man doch Ironie im Beitrag kennzeichnen soll, damit nicht ein unbedarfter Leser das Geschriebene für bare Münze hält und danach eventuell falsch handelt.

Deshalb zur Zeit mein pauschaler Hinweis, da ich mir noch nicht sicher bin, wie Ironie genau zu kennzeichnen ist.

Es sollte/darf ja nicht mit der "Kennzeichnung" für Texte die "Schwachsinn" 😰 sind, verwechselt werden.

Gruß

Frank, dessen Text hier zwar OT aber nicht unbedingt Schwachsinn ist. 😉

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973
🙂

Zitat:

Morgen Frank,


 
danke auf den Hinweis mit der Ironie, wäre mir sonst glatt entgangen 😁
 
Wie gesagt stellt sich erst einmal die Frage der Fahrtüchtigkeit. Bei einer Beule im Kotflügel wirds wohl kaum einer machen. Aber wenn der Wagen total verzogen ist und das Lenkrad um 30° quer steht, stellt man den Wagen halt direkt in der Werkstatt ab. Man kann damit ja eh nicht mehr sicher am Straßenverkehr teilnehmen.
 
Nur mal die schlaue Frage:
Tag 1 Unfall, GA kommt vorbei, Wagen in der Werkstatt (von mir aus Montag 8 Uhr um jeder Diskussion vorzugreifen) abgegeben. Werkstatt sagt: denn können wir Ihnen sofort fertig machen. Wir haben genug Zeit dafür
Tag 2-4 : Wagen wird repariert und Direkt am Tag 4 (abends unmittelbar nach dem "Wir sind fertig" Anruf abgeholt, Gutachten kommt und sagt 3 AT. Und nu??
Hier sehe ich kein Verschulden beim Geschädigten.
 
Zumal:
Nehmen wir mal an der Geschädigte hat sich einen der Versicherungsgutachter, die ja auch genauso objektiv sind wie unabhängige Gutachter, am Telefon von der Versicherung aufquatschen lassen, weil diese ja soooo komfortabel für den Geschädigten sind.
Kann man nicht aus Beweissicherungsgründen mit der Reparatur erst beginnen wenn das Gutachten vorliegt? Gerüchteweise vergessen die o. g. Gutachter manchmal versehentlich geringfügig Schadenspositionen (Ihr alle kennt sicherlich die Werkstatt die bei der Versicherung anruft und frag wo man die Ersatzteile einkauft - die wären billiger als die EKs der Vertragswerkstatt 😉)
So nun ist der Wagen repariert und der Geschädigte der Blöde ohne Beweismittel...
 
Anspruch hin oder her, würde auf jeden Fall erst eine Freigabe zur Reparatur erteilen, wenn ich mit den Feststellungen des Gutachters einverstanden bin bzw. diese erst einmal erhalten habe. Auch der unabhängige 🙂 kann sich mal was übersehen, wenn es um nicht Serienteile geht...
 
Ich bleib dabei : Kein Unfall ist keine Probleme. Draufzahlen tut der Geschädigte immer - spätestens beim PKW Verkauf...
 
@Frank: Auch dieser beträg enthält Ironie 😉

Also, wenn dein Auto in der Werkstatt steht, stellt sich das Problem auch gar nicht. Da gibt es eine Rechnung und auf der sollte dann auch vermerkt sein, wann das Auto abgegeben wurde und wann es fertig gestellt wurde. 

Und das ist dann der Nachweis für den Ausfall.

Wenn die Geschichte länger dauert, wie vorgesehen, dann muss die Werkstatt einen Reparaturablaufplan erstellen, aus welchen hervorgeht, warum was wie lange gedauert hat.

In der Praxis findet sich da eigentlich immer eine Lösung. Es ist auch nicht, wie leider oft fälschlich (auch von Versicherungsseite) angenommen, Aufgabe des Sachverständigen diesen Ablaufplan zu prüfen und die Reparturdauer dann "festzulegen".

Die Reparaturdauer steht dann ja eigentlich fest, ob Sie angemessen ist, obliegt der juristischen Würdigung, nicht der technischen.

Da wird der SV dann schon das ein oder andere mal gern "vors Loch" geschoben.  🙁

Abr wer das mit sich machen lässt, der ist selber Schuld oder noch Grün hinter den Ohren. 
Oder er ist ein Wichtigtuer und/-oder weisungsgebundener Angestellter der das machen muss.

Zu den Ersatzteilpreisen.

Selbst die Versicherungssachverständigen kalkulieren die Ersatzteile auf Basis der UPE der Hersteller. "Unter Einkaufspreis" kann also nicht sein. Wenn überhaupt liegt das an den Aufschlägen, welche die Händler auf die UPE erheben. Und dann es dann schon mal sein, dass der "wirkliche" Preis dabei herauskommt.

Aber dazu hatte ich schon mal irgendwo etwas geschrieben hier im Forum.......😁

Gruß

Delle

Hallo Ihr!
Ob ihr mir hierbei auch nochmal helfen könnt??

Einem Freund ist gestern jemand in die Seite gekracht! Beim Ausparken! Schuldfrage gott sei Dank ist geklärt! War ja eigentlich klar, aber Polizei war zur Sicherheit auch da!
Nun hat er seinen Honda Civic Bj. 8/08, kW 103, beim Händler und bekommt zumindest vor dem Montag kein Leihfahrzeug! Für diese "Autolose"Zeit müsste er doch auch Nutzungsausfall bekommen, oder? Aber wieviel kann er fordern?

Für eure Bemühungen schonmal wieder ein herzliches Dankeschön!

Liebe Grüße Schneggerle

Hallo Schneggerle,

also wenn er mit dem Wagen noch hätte fahren können, dann wirds nix. Wenn der Wagen nicht benutzt werden kann wegen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder weil er z.B. nicht mehr abgeschlossenen werden kann ist das soweit gerechtfertig.
Aber wieso gibts denn in Deutschland keine Mietwagen vor Montag??? Hab noch garnicht mitbekommen, das man Sixt, Avis usw. die Autos vom Hof geklaut hat 😛

Außerdem wird die Reparatur ja wohl nicht so lange dauern oder hat der andere extra viel Schwung aufm Parkplatz genommen??

Die Höhe des Nutzungsausfalls geht nach Fahrzeugklassen. Hier gibts bestimmt welche im Forum die so ne Tabelle rumliegen haben..

Gruß
Krypton

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