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Nutzungsausfallentschädigung bei Totalschaden und Teilreparatur?

Themenstarteram 29. November 2018 um 17:33

Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich von Euch ja jemand mit solchen Spezialfällen aus. Ich verzweifel hier schon langsam, weil ich nicht weiß, was ich machen soll/kann.

Vor beinahe 3 Monaten ist mir der Unfallverursacher ans Auto gefahren. Sah erst nicht schlimm aus, ist aber ein wirtschaftlicher Totalschaden. Das habe ich erst durch das Gutachten erfahren, das die gegnerische Versicherung nach einem Monat angefordert hat, weil der laut denen "ausreichende" Kostenvoranschlag doch etwas teuer war für mein altes Auto.

Das Gutachten weist nun noch höhere Reparaturkosten aus; ich liege damit über der 130 %-Grenze.

Laut Gutachten ist das Fahrzeug aber auch nicht verkehrssicher, da die Spur minimal verstellt ist und sich nur durch Erneuerung der Spurstange korrigieren lässt (festgerostet).

Für den bezifferten Wiederbeschaffungswert finde ich leider bei Weitem kein vergleichbares Fahrzeug und eigentlich möchte ich es auch weiter nutzen. - Habe es dieses Jahr erst übernommen und bin total begeistert von dem alten "Schiff".

Vielleicht habt Ihr ja Tipps für mich, wie ich am besten vorgehe, um das beste Ergebnis zu erzielen. Ich habe den Kostenvoranschlag damals schon einem Anwalt in die Hand gedrückt in der Hoffnung, dann Ruhe zu haben. Leider weit gefehlt... wenn man den Herrschaften nicht ständig hinterher läuft und wegen jedem Furz nachfragt, passiert einfach nichts bzw. man hört nichts von denen. Klar, die haben wichtigeres zu tun, als sich um einen 5000-Euro-Schaden zu kümmern. Deshalb nochmal hier... :)

  • Die Reparatur mit Gebrauchtteilen innerhalb der 130 % wird wohl nicht akzeptiert werden, vermute ich. Im Gutachten stehen jedenfalls Neuteile. Oder gibts da anderweitige Erfahrungen? (Hätte der Gutachter nicht mal dran denken und gebrauchte Teile mit aufnehmen können?)
  • Kann ich das Auto teilweise reparieren lassen (Spur einstellen), sodass es wenigstens wieder verkehrssicher ist? Die Kosten würde ich dann eben aus der Auszahlung des Wiederbeschaffungsaufwands zahlen. Wäre aber gut, wenn dann zumindest für den Zeitraum [ab Gutachtenerhalt ("nicht verkehrssicher") + Bedenkzeit, ob anderes Fahrzeug (nichts gefunden, altes Auto gefällt ja eigentlich auch) + Warten auf Werkstatttermin + Reparaturdauer] auch bei Teilreparatur eine Nutzungsaufallentschädigung gäbe. Wisst Ihr dazu was?
  • Das Gutachten wird bezahlt. Kann ich mir aber auch die Kosten für den Kostenvoranschlag erstatten lassen, da mir ja telefonisch mitgeteilt wurde (habe den Namen und das Anrufdatum), dass ein Kostenvoranschlag ausreicht?
  • Wenn Ihr sonst noch eine Idee habt, bin ich sehr dankbar.

Dankeschön im Voraus...

Beste Antwort im Thema

Herzlichen Glückwunsch zum wirrsten Beitrag des Jahres... :confused:

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Der letzte wirtschaftliche Totalschaden wurde unter Verwendung von Gebrauchtteilen unter die 130 %-Grenze gedrückt und von der gegnerischen Versicherung auch bezahlt. Aus der Erinnerung heraus allerdings erst, nachdem ihnen die Klage ins Haus geflattert war. Trotz ziemlich eindeutiger BGH-Rechtsprechung.

Allerdings, und jetzt kommt die Einschränkung, musst du das Fahrzeug nach den Vorgaben des Gutachtens vollständig (wenn ich mit Gebrauchtteilen) wieder herstellen. Mit Teilreparatur ist da nichts.

Kleine Ergänzung: Ich hab dann noch eine Bestätigung des Gutachters beigefügt über die vollständige Reparatur gem. Gutachten. Selbst die 80,- € dafür wurden übernommen.

Ich habe es damals so gemacht , hab das FHZ komplett ausgelöst und mir die Versicherungssumme komplett auszahlen lassen , klar die Versicherung hat sich erst einmal die Mwst. einbehalten , ich habe dann um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen erst einmal genau dies repariert (Teile dazu wurden gebraucht mit Rechnung gekauft) und zusammen mit einer momentanen Stundenauflistung eingereicht , danach wurde mir dann auch der Restbetrag also die Mwst. in voller Höhe überwiesen , unbedingt darauf achten das hier auf die Verkehrssicherheit geachtet wird , war damals bei mir die Grundbedingung .

Somit Teilreparatur erfolgreich abgeschlossen und ja das FHZ läuft heute sogar noch in meinem Fuhrpark und ist nun fast 5 Jahre her , günstiger kannst du heute absolut nicht fahren und zudem hab ich an dem FHZ bisher außer den jährlichen Service nichts reinstecken brauchen .

Anmerkung , du musst dir das FHZ auslösen von der Versicherung , hier wird dir ein obligatorischer evtl. Restwert in Abzug gerechnet , bei mir waren es damals 50.-€ netto , FHZ Wert laut Gutachten lag bei ca. 11800.-€ und die Reparatur bei 19600.-€ schon mit gebrauchtteilen gerechnet und Wiederbeschaffungswert lag bei 13200.-€ brutto bzw. Auszahlungsbetrag 10692.-€ netto also ohne Mwst. und abzüglich der 50.-€ netto .

Habe dann nach Herstellung der Verkehrssicherheit , wurde durch den TÜV (TÜV-Bericht/TÜV-Prüfung für 2Jahre) dann wieder hergestellt und die Rechnung incl. der Kopie des Prüfberichts der Versicherung eingereicht und danach kam der Restbetrag (einbehaltene Mwst.) auf mein Konto .

Klar kann dies bei dir in diesem Fall auch anders sein bzw. andere Regeln gelten , hier müsstest dich auch mal bei der Versicherung informieren wie es sit wenn du dir das FHZ selber wieder herrichtest unter Einhaltung der geltenden Verkehrssicherheit und du das FHZ behälst , denke das dies auch bei dir geht , hier musst du dann eben sämtliche Teile usw. auf Rechnung kaufen (was eh klar ist) und der Versicherung einreichen so das du auch in den Genuss der Mwst. kommen kannst .

Habe es jetzt nur in einer Kurzfassung geschrieben , wie es genau nochmals abgelaufen und sein muss , müsste ich alles nochmals genau nachschlagen , aber es geht .

Nur als kleine Info so am Rande , die ganzen Rumaenen usw. (ja ich weis und möchte auch keinem zu nahe treten) stellen oft Unfälle mit Schrottfahrzeugen und machen genau das selbige und dies ja nicht aus Langeweile sondern damit Geld zu verdienen . Der obige Namen Rumaene wurde nur als bspl. genutzt .

Was hat die Versicherung denn in deinem Fall ausgezahlt?

Denn dein Zahlenwerk ist ein wenig unverständlich.

FHZ- Wert 11.800,- € - vermutlich der Wert deines Fahrzeuges vor dem Unfall

Warum dann ein Wiederbeschaffungswert von 13.200,- € brutto?

Bei deiner Regulierung, also ohne Wiederherstellung des früheren Zustandes nach Gutachten, dürfte der Auszahlungsbetrag auf den Wiederbeschaffungswert zzgl. MwSt. begrenzt gewesen sein.

Schuldigung , der FHZ Wert im ersten war der damalige welcher mir von der Versicherung als erstes genannt wurde (von deren Gutachter) jedoch von mir nicht akzeptiert wurde und ich dann ein neues Gutachten erstellen lassen habe von einem mir beauftragten Gutachter (was mein gutes Recht ist) und von dem wurde es dann mit den 130% gerechnet , am Ende kam er zwar fast auf die gleiche Summe im Grundbetrag jedoch eben durch die 130% Regelung eben mehr , was ich dann auch am Ende bekam , da hier für die normale Summe als Wert : 11800.-€ einfach keine FHZ auf dem Markt waren zum damaligen Zeitpunkt , die lagen alle um die 3-5t. drüber mind. eher mehr .

Somit auch die Variante mit dem Auslösen und reparieren auf eigene Kosten , zumal ich ja wusste wie das FHZ von der Technik her war und auch Reparaturen selber machen konnte , also habe ich dies so gemacht .

Klar musste jedoch hier wegen des Auszahlens der Summe auf den extra Bonus Wertminderung usw. bzw. Nutzungsausfall verzichten , was mir aber am Ende wenig gebracht hätte da Nutzungsausfall nur für max. 5 Tage hier angemessen angerechnet worden wäre und Wertminderung hier wegen des Alters (8Jahre) und dem Totalschaden bei Auslösung nicht geht bzw. hier nur umgerechnet etwa 260.-€ gewesen wäre und ich mir die bei der Auslösung hätte anrechnen lassen müssen , da wäre ich dann schlechter gestanden da hier Brutto ausgezahlt worden wäre jedoch nur Netto wieder angerechnet , hatte ich damals auch nicht verstanden ist aber wohl so , warum auch immer , ich habe hier dann drauf verzichtet und den Wagen normal ausgelöst und fertig .

Hört sich ev. im ganzen etwas umständlich und kompliziert an ist es aber nicht , da du hier kaum was selber machen brauchst und meist schon das meiste als Vordruck von der Versicherung kommt (ausgefüllt) alles durchlesen und kontrollieren ev. ausbessern und unterschrieben zurück , FHZ braucht hier nicht einmal abgemeldet werden oder sonst was .

Klar ich hab es nun heute noch mit Vollkasko versichert , hat aber einen anderen Grund (TK ist hier um fast 100.-€ teurer als vergleichbar mit der günstigsten VK mit 500.-SB/TK mit 150.-€) , okay ich hab einen sehr hohen SF , bei 75% oder so wäre es wieder anders . Okay es ist mein Trafic II , da zahl ich gerade mal 190.-€ VK im Jahr und die TK würde mich da 283.-€ kosten , also ist es nur logisch hier VK zu machen , klar bekomme ich hier nicht den Zeitwert erstattet bei einem Schaden da ja Vorschäden noch vorhanden sind , jedoch macht auch hier wiederum ein Gutachter nach einem Schaden sein Gutachten und selbst dann kommt ev. mehr bei raus als wenn ohne VK wäre .

Das andere hier ist auch deshalb gemacht worden da ich ja irgendwann ein Ersatzfahrzeug brauch und dann dieser ev. auch VK versichert wird , wenn ich dann die VK pausiert hätte , pausierte ich hier auch die SF Einstufungen und somit wäre bei wiedereinsetzen der VK hier eine weit höhere Prämie fällig als so , wurde mir von meinem jetzigen und sehr guten Vermittler aufgerechnet , hat mir beides hochgerechnet so das ich es gut nachvollziehen konnte .

Kurz noch , am Trafic II ist jedoch durch das Tauschen der üblichen Teile (Kotflügel, Motorhaube, Grill, Kleinteile Front, Türen rechts, Achsteile und Heckklappe incl. Stoßfänger vorne und hinten) so gut wie fast nichts mehr zu sehen und ja ich hatte echt Glück , das Spenderfahrzeug wurde wegen Motor/Getriebeschaden verschrottet und war genau das gleiche weiß wie meiner , also abschrauben und Teile wieder dran . Musste also fast nur schrauben bis auf die Heckklappe die wurde in dem Atemzug gleich entrostet und neu lackiert . Somit hat es sich für mich nur gerechnet , am Unterboden sind eben noch Spuren leicht zu sehen jedoch haben die keine Beeinträchtigung am FHZ da nur Kratzer sind (Schönheitsfehler wie ich immer sage) .

Herzlichen Glückwunsch zum wirrsten Beitrag des Jahres... :confused:

Ja, schade um die Zeit dafür. ..

Wer will sich das alles durchlesen?

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