1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Nutzungsausfallentschädigung beantragen...

Nutzungsausfallentschädigung beantragen...

Moin,

hatte vor kurzen einen kleinen unfall mit meinem 3monate alten golf v...

der andere Fahrer war schuld und die versicherung von ihm hat auch die kosten übernommen.

in der zeit wo der wagen in der werkstatt war haben ich keinen leihwagen genommen und möchte jetzt gerne für die zwei tage bei der gegnerishcen versicherung eine nutzungsausfallentschädigung beantragen. wie wird das gemacht?

Ein schreiben von der volkswagen werkstatt habe ich das der wagen in dem zeitraum in der werkstatt war.

habe eben noch von einer aufwandspauschale gehört, was hat es damit auf sich?

ich hoffe ihr könnt mir helfen

grüße

thorben

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Setze der Versicherung noch eine Zahlungsfrist von sieben Tagen.

1.) Zu kurze Fristen sind unbeachtlich und setzen allenfalls eine angemessene Frist (in der Regel  14 Tage)  in Gang.

Schon bei normalem Postlauf sind Fristen von 7 Tagen unsinning, denn es ist allgemein bekannt (oder sollte es zumindest sein), dass im gewöhnlichen Geschäftsablauf mit einer Erledigung innerhalb dieser Frist nicht gerechnet werden kann. (Wenn es im Einzelfall doch klappt, ist das das Verdienst des Sachbearbeiters, der keine Rückstände hat und nicht des Fristsetzers😁)

2.) Wozu überhaupt die Fristsetzung?
Sie wird den Versicherer kaum beeindrucken. Er wird den Nutzungsausfall zahlen, sobald das Poststück "an der Reihe" ist. Besondere Dringlichkeit ist da nicht zu erkennen.
Auch ist nicht zu erkennen, dass der Versicherer beabsichtigt, den Nutzungsausfall überhaupt nicht zu zaheln. Warum auch nicht?

Ich verstehe solche Tipps ehrlich nicht, denn offenbar ist hier die Regulierung doch völlig problemlos abgelaufen. Jedenfalls hat der TS nicht anderes berichtet.

Gruß
Hafi

186 weitere Antworten
186 Antworten

Hallo zusammen,

soooo - alle zusammen mal bitte tief durchatmen.
Die Woche hat grad erst angefangen - kein Grund, sich schon aufzuregen.

@3dition:
Schön, wenn Du berichtest, wie es weitergeht und abgeschlossen wird.

Ich bitte also drum, die gegenseitigen Anrgiffe zu unterlassen - werdet bitte etwas entspannter. Unterstellungen bringen niemandem etwas - man muss aber auch nicht alles also eine solche verstehen...
Und es verbietet bitte auch niemand dem anderen den Mund (oder vielmehr die Finger auf der Tastatur 😉). Vergesst bitte nie, dass hier nur das geschriebene Wort steht, alle anderen Möglichkeiten der Kommunikation fehlen nunmal.
So falsch, wie íhr euch vermeintlich versteht, wäre es sicher nicht im direkten Gespräch.

Nochmal:
Wie ein jeder das handhabt, muss er letzten Endes selber verantworten und wählen.
Die praktisch anzuwendenden Möglichkeiten sind gezeigt, wenn aber anders reguliert wird, dann soll es eben so sein.

Also - bitte Sachlichkeit oder ich muss hier 'n Schloss davor machen.

Grüße
Schreddi

@Schreddi: Ich finde bei dir gar keinen Danke-Daumen-hoch-Button...

Sonst hätt ich den gedrückt *G

Ich melde mich - wie vereinbart - wenn das Ergebnis feststeht. Falls es zum Prozeß kommt, dauerts wohl...

So, hier das Ergebnis zu meinem Fall:
Ein Anruf bei der gegnerischen Versicherung und das Geld für die fünf Tage bis zum Gutachtenerhalt ist unterwegs. Zwar schade, dass man da erst noch mal nachhaken muss, aber gut, dass ich es gemacht habe.

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Da die vers. vorab schon mal erwähnte, dass kein Nutzungsausfall gezahlt werde, wenn ich selbst am Wochenende reparierte, denn da stünde das Auto ja eh rum... 😠

Welche Versicherung ist das denn??? Habe ich denn im meiner Freizeit kein Recht mehr mit meinem PKW Privat irgendwo hin zu fahren? Kein Wunder, dass alle von Wirtschaftskrise sprechen wenn man noch nicht mal mit dem Wagen wohin fahren darf😕 Aber vieleicht ist das ja ne Wohlstandsfeststellung, weil wir ja eh alle Taxi am Wochenende fahren😁

Alles sehr seltsam...

PS: bei 6 AT Reparaturdauer kann man 8 Tage Nutzungsausfall geltend machen, da die Werkstätten ja am WE nicht arbeiten. Bei Vorlage einer Reparaturrechnung sogar ggf deutlich mehr, wenn ein Ersatzteil lange Lieferzeiten hat...

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973


PS: bei 6 AT Reparaturdauer kann man 8 Tage Nutzungsausfall geltend machen, da die Werkstätten ja am WE nicht arbeiten. Bei Vorlage einer Reparaturrechnung sogar ggf deutlich mehr, wenn ein Ersatzteil lange Lieferzeiten hat...

Das möchte ich jetzt aber mal näher von dir erläutert haben.

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973



PS: bei 6 AT Reparaturdauer kann man 8 Tage Nutzungsausfall geltend machen, da die Werkstätten ja am WE nicht arbeiten. Bei Vorlage einer Reparaturrechnung sogar ggf deutlich mehr, wenn ein Ersatzteil lange Lieferzeiten hat...

Hast du dazu eine Rechtsprechung?

Gruß
traumzauber

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von krypton1973


PS: bei 6 AT Reparaturdauer kann man 8 Tage Nutzungsausfall geltend machen, da die Werkstätten ja am WE nicht arbeiten. Bei Vorlage einer Reparaturrechnung sogar ggf deutlich mehr, wenn ein Ersatzteil lange Lieferzeiten hat...

Da möchte ich jetzt aber mal näher von dir erläutert haben.

Hallo Delle,

ich meine z. b. wenn du nen Frontschaden reparieren mußt und aus irgendeinem Grund (z. B. Streik der Lieferanten/Fahrer etc) wäre die Motorhaube nicht lieferbar. Dann kann man von dir nicht verlangen, dass du ohne Haube durch die Gegen fährst. Schließlich darf man das nicht. Das dies nicht von dir zu verschulden ist, ist die Versicherung dann an die längere Reparaturdauer gebunden. Schließlich steht im Gutachten ja nicht umsonst drin, dass man bei der Auslegung der Reparaturdauer davon ausgeht, dass die Ersatzteile verfügbar sind und die Werkstatt auslastungsmßig auch in der Lage ist den Schaden zugig zu regulieren. Und die können i. d. R. nicht 5 Unfallwagen gleichzeitig zügig regulieren.

So war das gemeint oder siehste das anders??

@ Traumzauber
Das mit dem nicht arbeiten am WE ist halt so. Schließlich leuchtet das Argument jeder Versicherung und vor allem jeden Richter ein. Bei einer Reparaturdauer von 3 Tagen kann es ja auch sein, dass der Wagen am Freitag abgegeben wird und dann erst Dienstags fertig ist. So wären bei einer Werkstatreparatur auch 5 Tage anzusetzen. Fiktiv natürlich nicht...

Einen Reparaturschaden, der in 3 Tagen erledigt ist, gebe ich nicht einen Tag vorm Wochenende in die Reparatur. Die einzige Ausnahme wäre, wenn das Auto nicht fahrtüchtig bzw. verkehrssicher ist. Aber selbst in solch einem Ausnahmefall kommt man unter Umständen mit einer Notreparatur für 50 Euronen günstiger, als 200 Euro zusätzlich für Mietwagen auszugeben. Im Rahmen der Schadenminderungspflicht muss man sich solche sinnfreien Aktionen zu Recht vorhalten lassen.

Da es im Thread um eine fiktive Abrechnung geht, wird es vermutlich keine Bestätigung des Reparaturbetriebes über die Ausfallzeit geben. Demnach gibt es max. die im Gutachten benannte Reparaturdauer.

Gruß
traumzauber

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973
 
ich meine z. b. wenn du nen Frontschaden reparieren mußt und aus irgendeinem Grund (z. B. Streik der Lieferanten/Fahrer etc) wäre die Motorhaube nicht lieferbar. Dann kann man von dir nicht verlangen, dass du ohne Haube durch die Gegen fährst. Schließlich darf man das nicht. Das dies nicht von dir zu verschulden ist, ist die Versicherung dann an die längere Reparaturdauer gebunden. Schließlich steht im Gutachten ja nicht umsonst drin, dass man bei der Auslegung der Reparaturdauer davon ausgeht, dass die Ersatzteile verfügbar sind und die Werkstatt auslastungsmßig auch in der Lage ist den Schaden zugig zu regulieren. Und die können i. d. R. nicht 5 Unfallwagen gleichzeitig zügig regulieren.
 
So war das gemeint oder siehste das anders??
 

nun lassen wir mal den Streik und die Höhere Gewalt aussen vor.....😁

Viele Hersteller haben eine so genannte Selbstverpflichtung abgegeben. Zum Beispiel VW. 

Wenn VW nicht innerhalb von 24 Stunden in der Lage ist, ein Ersatzteil für die Reparatur zu liefern, werden die Leihwagenkosten- oder meinetwegen auch der Nutzungsausfall von VW übernommen. 

Wusstest du das ?😉

Wenn der Lackierer Mums hat, oder seit drei Tagen zu dämlich ist, den richtigen Farbton zu treffen, dann ist das nicht das Verschulden der Versicherung oder ? 

Wenn die Werkstatt im Vorfeld absehen kann, dass Sie diesen Auftrag nicht in der im Gutachten prognostizierten Zeit abwickeln kann, dann darf sie diesen nicht annehmen.

Also, mit pauschalen Aussagen, dass wird die Versicherung schon alles bezahlen, bitte Vorsicht in Zukunft.

Was hier real zu erstatten ist, obliegt der rechtlichen Würdigung unter Berücksichtigung der einzelnen Fälle konkret. 

Ganz so einfach ist das hier nämlich nicht.........

Gruss

Delle

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber


Da es im Thread um eine fiktive Abrechnung geht, wird es vermutlich keine Bestätigung des Reparaturbetriebes über die Ausfallzeit geben. Demnach gibt es max. die im Gutachten benannte Reparaturdauer.

Gruß
traumzauber

Das ist definitiv NICHT richtig. Habe bereits 1994 bei 8 ARBEITSTAGEN Reparaturdauer 10 KALENDERTAGE Reparaturdauer bezahlt bekommen. Und das bei den Franken, die sich quer stellen sobald sie können. Wenn ein Fachman mit mehrjähriger Arbeitserfahrung schon 6 oder mehr Tage in einer professionel ausgestatteten Werkstatt braucht, wird das von einem Hobbybastler, der im Regalfall auch Arbeiten und Schlafen muß normalerweise nicht zu schaffen. Glaubs mir einfach oder frag nen Versicherungsmitarbeiter. Der Nutzungsausfall bezieht sich auf Kalendertage an denen du deinen Wagen nicht benutzen kannst. Und bei 6 Arbeitstagen liegen da bei Werkstätten normalerweise 2 Tage WE zwangsweise zwischen!

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973
@ Traumzauber
Das mit dem nicht arbeiten am WE ist halt so. Schließlich leuchtet das Argument jeder Versicherung und vor allem jeden Richter ein. Bei einer Reparaturdauer von 3 Tagen kann es ja auch sein, dass der Wagen am Freitag abgegeben wird und dann erst Dienstags fertig ist. So wären bei einer Werkstatreparatur auch 5 Tage anzusetzen. Fiktiv natürlich nicht...

Auch das ist sehr leichtsinnig. Freitag ab 1 macht jeder seins.......😁

So etwas weis auch Onkel Richter, der nämlich nicht so blöd, wie mancher gern glaubt.

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973



Zitat:

Original geschrieben von traumzauber


Da es im Thread um eine fiktive Abrechnung geht, wird es vermutlich keine Bestätigung des Reparaturbetriebes über die Ausfallzeit geben. Demnach gibt es max. die im Gutachten benannte Reparaturdauer.

Gruß
traumzauber

Das ist definitiv NICHT richtig. Habe bereits 1994 bei 8 ARBEITSTAGEN Reparaturdauer 10 KALENDERTAGE Reparaturdauer bezahlt bekommen. Und das bei den Franken, die sich quer stellen sobald sie können.

Das muss ich doch nochmal genauer hinterfragen. Du hast bei fiktiver Abrechnung und ohne Nachweis der Reparaturdauer durch die Werkstatt 10 Tage statt 8 Tagen Nutzungsausfall erstattet bekommen? Darum geht es hier doch, um Ausfalltage, die in der tatsächlichen Anzahl nicht nachgewiesen wurden.

Wenn ein Fachman mit mehrjähriger Arbeitserfahrung schon 6 oder mehr Tage in einer professionel ausgestatteten Werkstatt braucht, wird das von einem Hobbybastler, der im Regalfall auch Arbeiten und Schlafen muß normalerweise nicht zu schaffen. Glaubs mir einfach oder frag nen Versicherungsmitarbeiter.

Das ist doch Quatsch, entschuldige bitte. Die Versicherung interessiert sich nicht die Bohne dafür, ob derjenige länger braucht oder viel länger braucht. Der Schaden ist in 6 Tagen lt. Gutachten sach- und fachgerecht zu reparieren und fertig. Wenn sich der ungeübte Bastler trotzdem auf Reparatur in Eigenregie einlässt, kann er das sicher tun, aber die Mehrdauer wird die Versicherung nicht erstatten.

Gruß

traumzauber

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber



Zitat:

Original geschrieben von krypton1973


 
 
Das ist definitiv NICHT richtig. Habe bereits 1994 bei 8 ARBEITSTAGEN Reparaturdauer 10 KALENDERTAGE Reparaturdauer bezahlt bekommen. Und das bei den Franken, die sich quer stellen sobald sie können.
 
Das muss ich doch nochmal genauer hinterfragen. Du hast bei fiktiver Abrechnung und ohne Nachweis der Reparaturdauer durch die Werkstatt 10 Tage statt 8 Tagen Nutzungsausfall erstattet bekommen? Darum geht es hier doch, um Ausfalltage, die in der tatsächlichen Anzahl nicht nachgewiesen wurden.
 
Wenn ein Fachman mit mehrjähriger Arbeitserfahrung schon 6 oder mehr Tage in einer professionel ausgestatteten Werkstatt braucht, wird das von einem Hobbybastler, der im Regalfall auch Arbeiten und Schlafen muß normalerweise nicht zu schaffen. Glaubs mir einfach oder frag nen Versicherungsmitarbeiter.
 
Das ist doch Quatsch, entschuldige bitte. Die Versicherung interessiert sich nicht die Bohne dafür, ob derjenige länger braucht oder viel länger braucht. Der Schaden ist in 6 Tagen lt. Gutachten sach- und fachgerecht zu reparieren und fertig. Wenn sich der ungeübte Bastler trotzdem auf Reparatur in Eigenregie einlässt, kann er das sicher tun, aber die Mehrdauer wird die Versicherung nicht erstatten.
Gruß
traumzauber

vollkommen richtig.

@krypton1973

ich habe neulich für einen Anspruchsteller bei einen 10 Jahre alten Opel Vectra eine Wertminderung durchsetzen können.🙂.  Bei deiner (unserer) Lieblingsversicherung -natürlich ohne Anerkennung einer Präjudiz 😁-.

Aber, das heist noch lange nicht, dass es bei jedem 10 Jahre alten Auto eine Wertminderung gibt. 

Du argumentierst hier viel zu oberflächlich und auch zu Pauschal.

Bitte denke daran, hier lesen User, die benötigen Rat und Hilfe mit der Sie auch etwas anfangen können.

Deine "Erlebnisse" in der Schadenwelt in allen Ehren, aber Sie sind nicht der Maßstab.

Bitte berücksichtige das bei zukünftigen Beiträgen.😉

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



nun lassen wir mal den Streik und die Höhere Gewalt aussen vor.....😁

Viele Hersteller haben eine so genannte Selbstverpflichtung abgegeben. Zum Beispiel VW.

Wenn VW nicht innerhalb von 24 Stunden in der Lage ist, ein Ersatzteil für die Reparatur zu liefern, werden die Leihwagenkosten- oder meinetwegen auch der Nutzungsausfall von VW übernommen.

Wusstest du das ?😉

Jetzt schon 😉 - Man kann ja nicht alles wissen... Aber das kann dann ja im Zweifel die Versicherung mit der Werkstatt klären. Mußte ein Außenverhältnis sein, um dass sich der Geschädigte nicht kümmern muss ?!?

Zitat:

Wenn der Lackierer Mums hat, oder seit drei Tagen zu dämlich ist, den richtigen Farbton zu treffen, dann ist das nicht das Verschulden der Versicherung oder ?

Klare Sache! Nur woher weiß ich das als Geschädigter warum die nicht in die Hufe kommen?? Meiner Meinung nach im Außenverhältnis zwischen Versicherung und Werkstatt zu klären, aber ohne Gewähr. Haste da zufällig nen Urteil zu dem Problem?

Zitat:

Wenn die Werkstatt im Vorfeld absehen kann, dass Sie diesen Auftrag nicht in der im Gutachten prognostizierten Zeit abwickeln kann, dann darf sie diesen nicht annehmen.

Ist die Frage ob eine Verbringung zur nächsten weiteren Vertragswerkstatt evtl. nicht deutlich teurer ist als 1-2 Tage mehr Nutzungsausfall.

Zitat:

Also, mit pauschalen Aussagen, dass wird die Versicherung schon alles bezahlen, bitte Vorsicht in Zukunft.

So wars ja auch nicht gemeint. Liegt sicher auch vieles am Konkreten Sachverhalt, im besonderen der Fahrtüchtigkeit. Oftmals ist ein PKW zwar theoretisch noch fahrtüchtig, stellt aber wegen der ggf. entstanden scharfen Unfallkanten eine Gefahr für Fußgänger dar, so dass der nicht mehr bewegt werden darf. Also stellt man den auch schon mal am Fr. dem 🙂 aufn Hof. Man darf damit ja eh nicht mehr fahren.

Zitat:

Was hier real zu erstatten ist, obliegt der rechtlichen Würdigung unter Berücksichtigung der einzelnen Fälle konkret.

Ganz so einfach ist das hier nämlich nicht

Wohl war. Aber das man für nen WE keinen Nutzungsausfall bekommt, weil man den Wagen ja eh nicht benutzt finde ich eine sehr fragwürdige Aussagen von einer Versicherung. Dass die einem schon vorschreiben wollen was man am Wochenende NICHT macht ist wohl etwas seltsam, oder?? Ich dachte immer das darf man noch selber und nicht die Versicherung des Unfallverursachers. Bei der Position bleib ich hart 😁

Es verlangt ja auch keiner vorn dir, dass du übermäßige Anstrengungen unternimmst.

Aber, du sollst denken, wie es ein wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch das auch machen würde, bei der Betrachtung eines Schadenfalles.

Mehr nicht. 

Und man kann von dir verlangen, dass du "mittdenkst".

Die Werkstatt zu fragen, ob Sie zügig reparieren kann, gehöhrt dazu. Wenn du den Schaden selber bezahlen müsstest, dann würdest du das auch so machen.

Natürlich sind nicht vorhersehbare Dinge davon ausgeschlossen. Und Verzögerungen werden ja auch, wenn dieser erklärbar sind toleriert.

Gefährlich ist nur, wenn das ganze aus der Brille "die Versicherung muss das sowieso alles bezahlen" gesehen wird.

Gruss

Delle

Deine Antwort
Ähnliche Themen