Nutzungsausfallentschädigung beantragen...

Moin,

hatte vor kurzen einen kleinen unfall mit meinem 3monate alten golf v...

der andere Fahrer war schuld und die versicherung von ihm hat auch die kosten übernommen.

in der zeit wo der wagen in der werkstatt war haben ich keinen leihwagen genommen und möchte jetzt gerne für die zwei tage bei der gegnerishcen versicherung eine nutzungsausfallentschädigung beantragen. wie wird das gemacht?

Ein schreiben von der volkswagen werkstatt habe ich das der wagen in dem zeitraum in der werkstatt war.

habe eben noch von einer aufwandspauschale gehört, was hat es damit auf sich?

ich hoffe ihr könnt mir helfen

grüße

thorben

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Setze der Versicherung noch eine Zahlungsfrist von sieben Tagen.

1.) Zu kurze Fristen sind unbeachtlich und setzen allenfalls eine angemessene Frist (in der Regel  14 Tage)  in Gang.

Schon bei normalem Postlauf sind Fristen von 7 Tagen unsinning, denn es ist allgemein bekannt (oder sollte es zumindest sein), dass im gewöhnlichen Geschäftsablauf mit einer Erledigung innerhalb dieser Frist nicht gerechnet werden kann. (Wenn es im Einzelfall doch klappt, ist das das Verdienst des Sachbearbeiters, der keine Rückstände hat und nicht des Fristsetzers😁)

2.) Wozu überhaupt die Fristsetzung?
Sie wird den Versicherer kaum beeindrucken. Er wird den Nutzungsausfall zahlen, sobald das Poststück "an der Reihe" ist. Besondere Dringlichkeit ist da nicht zu erkennen.
Auch ist nicht zu erkennen, dass der Versicherer beabsichtigt, den Nutzungsausfall überhaupt nicht zu zaheln. Warum auch nicht?

Ich verstehe solche Tipps ehrlich nicht, denn offenbar ist hier die Regulierung doch völlig problemlos abgelaufen. Jedenfalls hat der TS nicht anderes berichtet.

Gruß
Hafi

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ist der Thread noch aktuell? :-)

Hallo,

habe einen Mercedes e280 von 1996 (Sechszylinder), Garagenwagen. Mir ist jemand in die Fahrertür gefahren, ich habe Reparatur machen lassen und keinen Leihwagen genommen. Wieviel Nutzungsausfallentschädigung kann ich von der gegnerischen Versicherung beanspruchen? Ich habe den Wagen bis zum Gutachten bis der Gutachter der gegnerischen Versicherung kam eine Woche in der Werkstatt stehen lassen. Die Reparatur (bei der konnte ich den Wagen auf jeden Fall nicht benutzen) hat nochmal 4 gedauert. Wieviele Tage kann ich ansetzen? Was muss alles in das Anschreiben an die gegnerische Versicherung (Paragraphen, Urteile etc.) ?

Danke für die Hiife!

Nimm am besten einen Anwalt, der erledigt alle Forderungen für Dich und weiß was verrechnet werden kann, und angemessen ist.

Mit Anwälten habe ich schlechte Erfahrungen gemacht. Ich habe wenig Interesse, den Betrag den ich da rausholen kann gleich erstmal vorschießen zu dürfen.

Es gab doch schon so viele sinnvolle Antworten in diesem Thread. Es wäre schön, wenn sich auch was für mich finden könnte.

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Da musst Du nix vorschießen.

Zitat:

Original geschrieben von Desperado17


Ich habe den Wagen bis zum Gutachten bis der Gutachter der gegnerischen Versicherung kam eine Woche in der Werkstatt stehen lassen. Die Reparatur (bei der konnte ich den Wagen auf jeden Fall nicht benutzen) hat nochmal 4 gedauert.

Du hast Anspruch auf Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur.

Für die Tage, die der Wagen in der Werkstatt stand, ohne dass es repariert wurde, gibt es keinen NA, wenn das Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher war (steht im Gutachten).

Aufgrund des Alters wird der NA mind. eine Gruppe niedriger angesetzt.

Und zu welcher Gruppe gehört dieses Fahrzeug (Quellenangabe wäre nett) ?

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