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Nutzungsausfall nach Gutachten

Themenstarteram 8. August 2019 um 9:04

Hallo,

bin Geschädtigter eines Türremplers und habe ein Gutachten eines SV anfertigen lassen.

Im Gutachten sind neben den Reparaturkosten auch die Wertminderung und der Nutzungsausfall ausgewiesen.

Kann ich mir die zwei Posten auch auszahlen lassen, wenn ich fiktiv abrechne?

Den Schaden würde ich dann privat über Sportrepair beheben lassen.

Danke

Beste Antwort im Thema

Da ich die HUK von 1977 - 2007 begleitet habe, würde ich nur von Anfang an einen fähigen Anwalt beauftragen, den mal erst mal suchen muss. Nur meine Meinung.

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Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 8. August 2019 um 15:48:03 Uhr:

@WWiesel

Soll das etwa bedeuten, dass es eine feste Regel gibt, nach der Verbringungskosten immer zu ersetzen sind, und zwar auch dann, wenn gar keine Verbringung stattgefunden hat?

Das wird doch wohl keiner behaupten wollen.

Das soll bedeuten, das du hier Dummfug schreibt, weil du als Laie viel zu wenig von der Thematik verstehst.

Hier noch mal:

Weder eine nicht erfolgte Fahrzeugverbringung noch ein nicht eingetretener Nutzungsausfall dürfen fiktiv abgerechnet werden. Dazu gibt es auch keine "regional unterschiedliche Rechtsprechung", wobei der Fragesteller mit diesem nebulösen Hinweis eh' nichts anfangen könnte. Das ist simpelstest Schadensrecht.

Vielleicht sollte man mal weiter am Fall arbeiten:

Das geschädigte Fahrzeug hat laut Fragesteller einen reinen Lackschaden erlitten, weshalb er schrieb:

"Ich hab eine Schramme in der Fahrertüre meines Wagens. Der SV hat in seinem Gutachten Reparaturkosten für Lackieren und Beilackieren von ~1000€ veranschlagt + 200€ Wertminderung + 2 Tage Reparaturdauer mit Nutzungsausfall von jeweils ~35€".

Wir halten mal fest, dass dort von Verbringungskosten überhaupt keine Rede war.

Dann klären wir mal den Begriff der Verbringungskosten:

Es handelt sich nicht um die Kosten des Geschädigten, der sein Auto selbst zur Werkstatt bringt, sondern um die Transportkosten aus der beauftragten Werkstatt in eine Lackiererei, die sich nicht in der eigentlichen Werkstatt befindet. Erst dadurch entstehen dann Mehrtransport- und Arbeitszeitkosten, sprich "Verbringungskosten".

Wenn also das Auto des Fragenstellers sofort in eine Lackiererei gebracht würde (weil außer Lack nicht defekt ist), könnten überhaupt keine Verbringungskosten anfallen. So dürfte es hier ja wohl sein.

Und weil ihr immer auf die "regionalen Unterschiede" Bezug nehmt: Hier handelt es sich ausschließlich um Fälle, in denen Autos zunächst zwecks Demontagearbeiten in eine Autoreparaturwerkstatt gebracht werden, die keine eigene Lackiererei hat. Von dort geht es in die Lackiererei und wieder zurück - was selbstverständlich Geld kostet.

So liegt der Fall hier aber doch gar nicht, denn offenbar ist nichts defekt, was nicht sofort in der Lackiererei repariert werden könnte.

Bezogen auf den Fall ist die ganze Schreiberei also sinnlos gewesen.

Und für diejenigen, die sich über den konkreten Fall hinaus interessieren, hier mal ein aktuelleres Urteil

des AG Mönchengladbach vom 23.01.2018:

"Bei fiktiver Abrechnung sind Verbringungskosten nur zu ersetzen, wenn dem Geschädigten keine örtliche Vertragswerkstatt oder geeignete Fachwerkstatt mit eigener Lackiererei zur Verfügung steht (vgl. OLG Düsseldorf NZV 2002, 87; DAR 2008, 523). Fallen - wegen einer genügend großen Auswahl an Werkstätten - Verbringungskosten nicht notwendigerweise an, sind sie nicht zu ersetzen."

 

 

Das hier ist die Frage des TE:

"Im Gutachten sind neben den Reparaturkosten auch die Wertminderung und der Nutzungsausfall ausgewiesen. Kann ich mir die zwei Posten auch auszahlen lassen, wenn ich fiktiv abrechne?"

Sie wurde bereits zutreffend mit ja beantwortet. ....

das keinen Zweck mit dir.

Du bist einer von der Sorte Mensch, der meint alles zu können und alles zu Wissen.

Du schreibst Unfug, man zeigt dir das auf.

Und was machst du?

Anstatt mal in sich zu gehen und einfach mal schreiben, sorry, da hab ich mich in etwas verrannt, nein du postest gleich den nächsten Müll.

Du scheibst hier so einen fachlichen Unfug, dass geht gar nicht.

Am besten man geht auf dein Geshreibsel hier gar nicht ein und ignoriert das einfach.

Das von dir verwendete Wort "sinnlos" ist richtig

Im Bezug auf einen Dialog mit dir.

Guten Tag.

Themenstarteram 8. August 2019 um 14:44

Ich hab der VS mal geschrieben, dass ich gerne anhand des Gutachtens fiktiv abrechnen würde.

Da wird dann die nächste Tage vermutlich deren Abrechnung im Briefkasten landen.

Und wenn das stimmt, was ich so im Internet finde, dann darf ich mir sehr wahrscheinlich sowieso einen Anwalt holen, da die VS gerne mal das Gutachten zusammenstreichen :D

Einige Positionen werden immer wieder erst einmal versuchsweise von Versicherungen gekürzt.

Die Rechtsprechung zum Nutzungsausfall ist nicht einheitlich. Auf Grundlage der BGH-Entscheidung dürften Versicherungen aber mit ihrer Kürzung durchkommen.

Rechtsprechung + Infos

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 8. August 2019 um 16:35:05 Uhr:

 

....

Das von dir verwendete Wort "sinnlos" ist richtig

 

Guten Tag.

Herzlichen Dank für's Lob :-)

Zitat:

@UliBN schrieb am 8. August 2019 um 16:45:39 Uhr:

Einige Positionen werden immer wieder erst einmal versuchsweise von Versicherungen gekürzt.

Die Rechtsprechung zum Nutzungsausfall ist nicht einheitlich. Auf Grundlage der BGH-Entscheidung dürften Versicherungen aber mit ihrer Kürzung NICHT durchkommen.

Rechtsprechung + Infos

Hab da mal was korrigiert. ;)

Zitat:

@Murmelspieler schrieb am 8. August 2019 um 16:44:28 Uhr:

Ich hab der VS mal geschrieben, dass ich gerne anhand des Gutachtens fiktiv abrechnen würde.

Da wird dann die nächste Tage vermutlich deren Abrechnung im Briefkasten landen.

Und wenn das stimmt, was ich so im Internet finde, dann darf ich mir sehr wahrscheinlich sowieso einen Anwalt holen, da die VS gerne mal das Gutachten zusammenstreichen :D

Wie du abrechnen willst, sollte dich der SV bereits bei Schadenaufnahme gefragt und in seinem Gutachten erwähnt haben.

Einen Anwalt für Verkehrsrecht holt man sofort mit ins Boot und nicht erst bei etwaigen Kürzungen!

Danke, mein Fehler!

Die fiktive Abrechnung ermöglicht dem Geschädigten, seinen Schaden unabhängig von der Verwendung des zu leistenden Schadensersatzes und unabhängig von einer tatsächlichen Wiederherstellung in Natur abzurechnen (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2003 – VI ZR 393/02, BGHZ 154, 395 ff.; Urteil vom 17. März 1992 – VI ZR 226/91, VersR 1992, 710; Urteil vom 20. Juni 1989 – VI ZR 334/88, VersR 1989, 1056 f.; Steffen NZV 1991, 1, 2). Sie eröffnet jedoch – neben konkreter und fiktiver Abrechnung – keine dritte Abrechnungsweise, bei der der Geschädigte durch Kombination von konkreter und fiktiver Abrechnung („Rosinentheorie“) in noch weitergehendem Umfang Ersatz erlangen könnte als nach der gewählten fiktiven Abrechnung (Verbot der Kombination von fiktiver und konkreter Abrechnung; vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. Mai 2006 – VI ZR 174/05, VersR 2006, 1088 f.; Urteil vom 15. Februar 2005 – VI ZR 172/04, VersR 200, 665 ff.; Urteil vom 15. Juli 2003 – VI ZR 361/02, VersR 2004, 1575).

Themenstarteram 8. August 2019 um 15:35

Also ists jetzt zu spät einen Anwalt dazuzuholen?

Wenn du den Anwalt erst einschaltest, wenn es zu Kürzungen gekommen ist, ist der Streitwert halt nur der Kürzungsbetrag und nicht die volle Schadenssumme, weswegen das die Anwälte nicht gut finden.

Im Internet werden aber im allgemeinen nur die Problemfälle gemeldet und dadurch hat man den Eindruck, dass fast immer gestrichen wird. Meine Erfahrungen sind da deutlich positiver.

Welche Versicherung ist denn auf der Gegenseite?

Zitat:

@Murmelspieler schrieb am 8. August 2019 um 17:35:13 Uhr:

Also ists jetzt zu spät einen Anwalt dazuzuholen?

Nein, aber es wäre schon besser das umgehend zu tun. Wenn es nach einer erfolgten Teilzahlung nur noch um den lumpigen Rest geht, dann richtet sich die Vergütung des Anwalts meist nur noch nach der geringsten Gebührenstufe. Das sind netto 58,50 €. Die Bearbeitung dauert aber insgesamt ganz sicher länger als 15-20 min. Deshalb wird es schwer werden, dann noch einen Anwalt zu finden, der das mit Freude übernehmen wird.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 8. August 2019 um 17:42:11 Uhr:

Wenn du den Anwalt erst einschaltest, wenn es zu Kürzungen gekommen ist, ist der Streitwert halt nur der Kürzungsbetrag und nicht die volle Schadenssumme, weswegen das die Anwälte nicht gut finden.

Im Internet werden aber im allgemeinen nur die Problemfälle gemeldet und dadurch hat man den Eindruck, dass fast immer gestrichen wird. Meine Erfahrungen sind da deutlich positiver.

In den FAQ sind mehrere Urteile angeführt, wonach die unberechtigte Streicherei bei der Schadensregulierung durch die Versicherer als gerichtsbekannt (!) gebrandmarkt wird. Es ist somit erwiesen, dass das mit System betrieben wird.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. August 2019 um 17:51:13 Uhr:

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 8. August 2019 um 17:42:11 Uhr:

Wenn du den Anwalt erst einschaltest, wenn es zu Kürzungen gekommen ist, ist der Streitwert halt nur der Kürzungsbetrag und nicht die volle Schadenssumme, weswegen das die Anwälte nicht gut finden.

Im Internet werden aber im allgemeinen nur die Problemfälle gemeldet und dadurch hat man den Eindruck, dass fast immer gestrichen wird. Meine Erfahrungen sind da deutlich positiver.

In den FAQ sind mehrere Urteile angeführt, wonach die unberechtigte Streicherei bei der Schadensregulierung durch die Versicherer als gerichtsbekannt (!) gebrandmarkt wird. Es ist somit erwiesen, dass das mit System betrieben wird.

Mal davon abgesehen, dass die Streichorgien speziell bei Direkt- oder Billigversicherungen sicher häufig vorkommen:

Wo stehen denn die von Dir angesprochenen FAQ hier bei MT?

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