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Sind die Gutachter kosten mit in den Reparaturkosten enthalten ?

Themenstarteram 17. Januar 2010 um 13:46

Hallo mir ist jemand beim Rückwärts Ausparken in den Rechten Kotflügel gefahren !

Schuld frage ist geklärt!

Meine Werkstatt lässt ein Gutachter kommen und der Stellt fest :

Wiederherstellung (Reparatur)

Reparaturkosten ohne MwSt. 1824,31€

Abzüge Wertverbesserung keine

Mehrwertsteuer 19% 346,62€

---------------

Reparaturkosten mit MwSt. 2170,93 €

 

Reparaturkosten ohne MwSt. 1824,31€

plus Gutachter kosten 422,33€ inkl. MwSt.

Gesamtkosten 2246,64€

Jetzt aber Rechnet die HUK wie folgt !

 

Unsere Zahlung:

An Sie .... : 1460€

An den Gutachter 420€

____________________________

Gesamt 1880€

 

===========================

Für mich ist es so das die Huk -Coburg die Gutachterkosten mit in die Reparaturkosten mit ein rechnen und dann 420€ an den Gutachter auszahlen und mir die 420 € für die Rep. fehlen !

Ist das so OK ???

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7 Antworten

Steht im Gutachten vielleicht irgendetwas von Wiederbeschaffungswert und Restwert?

Themenstarteram 17. Januar 2010 um 15:15

Im Gutachten steht :

Wiederherstellung (Reparatur)

Reparaturkosten ohne MwSt. 1824,31€

Abzüge Wertverbesserung keine

Mehrwertsteuer 19% 346,62€

---------------

Reparaturkosten mit MwSt. 2170,93 €

Wertminderung nicht entstanden

Reparaturdauer in Arbeitstagen : -3-

Wiederbeschaffung

------------------------

Wiederbeschaffungswert : ausreichend (Reparaturschaden)

 

Reparaturkosten ohne MwSt. 1824,31€

plus Gutachter kosten 422,33€ inkl. MwSt.

Gesamtkosten 2246,64€

Jetzt aber Rechnet die HUK wie folgt !

 

Unsere Zahlung:

An Sie .... : 1460€

An den Gutachter 420€

____________________________

Gesamt 1880€

 

===========================

Für mich ist es so das die Huk -Coburg die Gutachterkosten mit in die Reparaturkosten mit ein rechnen und dann 420€ an den Gutachter auszahlen und mir die 420 € für die Rep. fehlen !

Ist das so OK ???

Nein der Gutachter wird extra bezahlt. Wäre ja noch schöner wenn man als Opfer für sein eigenes Gutachten bezahlen muss.

Ich denke eher die Versicherung hat Abzüge bei den Reparaturkosten vorgenommen, die zufällig in etwa so hoch sind wie die Gutachterkosten. Gab es keine weiteren Erläuterung der Versicherung zu der Summe, auf die sie gekommen ist?

Themenstarteram 17. Januar 2010 um 15:39

Hallo habe nochmal geschaut : Es steht :

Reparaturkosten: Gutachten Reparaturfall fiktive Abrechnung

1824,31€ 1724,81€ 1461,01€

 

Ich denke das aus dem Gutachten die Position der Tür Lackierung Gestrichen wurde bzw. um 40% gekürzt wurde weil da steht : Lackierung

( Mein Gutachter 598,oo€ ) Ergebnis techn. Prüfung 507,oo€ Huk = 327,60€ 40%!!!:D

Ersatzteile : Mein Gutachter und auch die technische Prüfung 688,05€ die Huk = 598,30€

 

also wird fiktive abgerechnet * Gutachter =1903,24€

Warum nun fast 400 weniger weil ein Referenzbetrieb Karosseriebau so wohl rechnen würde !

Die Arbeiten oft mit der Huk-Coburg!

Ich fragte nach der Unfallschuldige ist bei der Huk da sagte er kein ding mit dehnen Arbeiten wir zusammen !

Meine WERKSTATT hatte ein Gutachter eingeschaltet der sagt 1860€ fiktive + Gutachter = 2250€

soll ich wiederspruch einlegen ?

oder was waere Ihr Dein Tip ???

Gib dieses Gesülze deinem SV zur Kenntnis. Der schreibt dann eine kostenpflichtige Stellungnahme zu den Kürzungen der Auftragsstreicher.

 

Wird dann nicht bezahlt, hilft leider nur noch der Weg zum Rechtsanwalt.

 

Bedauerlicherweise ist es in der Tat so, dass bei einigen Versicherungen dieser Weg notwending ist. Dazu gehöhrt auch die HUK- Coburg.

 

Ich glaube, dass ich demächst hier mal wieder etwas zu diesen Kürzungsprotokollen schreiben werde, wenn es meine Zeit zulässt.

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 17. Januar 2010 um 16:23

So wie ich das Lesen kann , Hat die Huk -Coburg die Prüf-Positionen

Vorgabenwert: 7,00 Endwert: 0,00

Das ist die Technischen Prüfung:aufwand von 1,00 AW zur Prüfung der rechten Vorder

Die angeführte Oberflächenlackierung der Tür vorn rechts zur Vermeidung von Farbtondifferenzen mit Aufwand in Höhe von 7,00AW ist bei einer fiktiven Abrechnung aus Sicht der Assekuranz in Abzug zu bringen,da sich eine eventuelle Erforderlichkeit einer Lackierung angrenzender Bauteile zur Vermeidung von Farbtondifferenzen erst im Lackierprozess zeige demnach nicht im Vorfeld zweifelsfrei zu prognostizieren und generell nicht zwingend erforderlich ist. Sollte sichdie Notwendigkeit des Einlackierens in angrenzende Bauteile während der Reparaturablaufes bestätigen, wird dieser Aufwand nach entsprechender Rechnungslegung erstattet.

Betrag nach Prüfung 507,00€ (39,00 AW)

 

Auch der Arbeitslohn -Lohnkosten Lohnklasse 1

Betrag lt. Vorgabe 34,00€ (4,00 AW)

Der angeführte Zusatzaufwand von 1,00 AW zur Prüfung der rechten Vorderachshälfte ist aus Sicht des Sachverständigen nicht erforderlich , da eine reine Sichtprüfung ohnehin Bestandteil der Begutachtung des Fahrzeuges ist und eine äußere Beschädigungsomitbereits im Zuge der Besichtigung augenscheinlich gewesenwäre und die Vorderachsgeometrie mittels der ebenfalls angeführten Achsvermessung zu prüfen ist !

Betrag nach Prüfung 25,50€ (3,00 AW)

 

Die erforderliche Reparaturkosten liegen zwar deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert überschreiten jedoch 50% desselben. Somit liegt zwar eine Reparaturwürdigkeit des Fahrzeuges vor, aber im Fall einer fiktiven Abrechnung kann unter wirtschaftlichen Aspekten eine Abrechnug über die Fahrzeugwerte vorgenommen werden .

In Anbetracht des vorliegenden Schadenbildes ist aus sachverständiger Sicht eine Reparaturdauer von 3 Arbeitstagen erforderlich, um bei normalem Reparaturverlauf eine fachgerechte Instandsetztung des fahrzeuges zu gewährleisten !

 

So habe mal den Grund abgedruckt !!!

Frage wie würdest Du entscheiden ?????

Könnte einen Kotflügel von einem Freund haben der hat den Selben Wagen in der selben Farbe und baut gerade auf Facelift um !

Zitat:

Original geschrieben von octavia1998

Die angeführte Oberflächenlackierung der Tür vorn rechts zur Vermeidung von Farbtondifferenzen mit Aufwand in Höhe von 7,00AW ist bei einer fiktiven Abrechnung aus Sicht der Assekuranz in Abzug zu bringen,da sich eine eventuelle Erforderlichkeit einer Lackierung angrenzender Bauteile zur Vermeidung von Farbtondifferenzen erst im Lackierprozess zeige demnach nicht im Vorfeld zweifelsfrei zu prognostizieren und generell nicht zwingend erforderlich ist. Sollte sichdie Notwendigkeit des Einlackierens in angrenzende Bauteile während der Reparaturablaufes bestätigen, wird dieser Aufwand nach entsprechender Rechnungslegung erstattet.

 

Das sagt doch schon alles .........:mad:

 

Jetze haben die Schwachmachten nicht mal mehr den Arsch in der Hose und schreiben aus eigener Sichtweise...............

 

Während des Reparaturablaufes wird das also festgestellt, soso.....

So ein Blödsinn. Wenn das Auto in der Kabine steht und man lackkiert fröhlich vor sich hin uuupps... ach herje, da passt ja die Farbe gar nicht. Egal, fahren wir wieder raus lassen die Möhre einen Tag stehen und rüsten dann weiter ab und Lackieren bei, die Versicherung wird den Leihwagen schon bezahlen........:rolleyes:

 

Frage wie würdest Du entscheiden ?????

 

Must du selber wissen, ist deine Entscheidung. Ich wüsste, wa ich machen würde......

Gruß

 

Delle

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