Nutzung eines an ein Kind überlassenen Autos in den Niederlanden beenden

Hallo zusammen,

vielleicht weiß jemand Rat: Meine Stieftochter studiert in Holland und nutzt einen auf meine Frau zugelassenen Wagen. Meine Stieftochter hat es jetzt geschafft, anscheinend durch falsch parken innerhalb eines Jahres eine beträchtliche Anzahl an teuren Knöllchen einzusammeln, für die jetzt meine Frau belangt wird.

Wir möchte gerne den Wagen jetzt abmelden bevor noch mehr Knöllchen anfallen, bekommen den Wagen jedoch nicht von unserer Stieftochter zurück.

Hat jemand eine Idee, was man hier offiziell noch machen kann ? Ich bin da echt ratlos im Moment.

Viele Grüße

86 Antworten

Ja, aber Nogel hat das Thema Fahndung ins Spiel gebracht. Das greift m. E. mehr als die länderübergreifende Pfändung.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 22. Mai 2021 um 20:02:24 Uhr:


Ja, aber Nogel hat das Thema Fahndung ins Spiel gebracht. Das greift m. E. mehr als die länderübergreifende Pfändung.

Wegen so etwas wird es keine Fahndung geben!!! man kann höchstens auf der persönlichen Ebene die lokalen Polizei darum bitten die Augen offen zu halten!!!
Wir haben hier kein Kapitalverbrechen, keine Straftat... wir haben keine nachgewiesene Unterschlagung, die Tickets sind vermutlich alle von der Mutter bezahlt worden (sonst hätte die längst Besuch vom Gerichtsvolzieher gehabt)
Alles nix was die Justiz oder gar die Polizei wirklich interessiert. Die haben wirklich andere Probleme!

Bitte nochmal von vorne lesen ...

Zitat:

@Rasanty schrieb am 22. Mai 2021 um 19:32:04 Uhr:



Zitat:

@ranitegar schrieb am 22. Mai 2021 um 19:07:19 Uhr:


.
Die Polizei wird das Auto dann schon finden und aus dem Verkehr ziehen.

Die Polizei ist für zivilrechtliche Angelegenheiten nicht zuständig, auch nicht in den Niederlanden und auch nicht nach einem Gerichtsurteil.

Wenn das Fahrzeug auch nach Aufforderung nicht ausgehändigt wird haben wir zumindest den begründeten Verdacht einer Straftat - Unterschlagung - Wird dies zur Anzeige gebracht wird das Fahrzeug natürlich zur Fahndung ausgeschrieben. Das mit den Knöllchen spielt hier keine Rolle und mit einer zivilrechtlichen Angelegenheit hat das dann auch nichts zu tun.

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Zitat:

begründeten Verdacht einer Straftat - Unterschlagung - Wird dies zur Anzeige gebracht wird das Fahrzeug natürlich zur Fahndung ausgeschrieben.

Ja, wenn ein Richter oder Staatsanwalt das anordnet... und der will erstmal Beweise sehen und wird nicht einfach in einer Familienangelegenheit eine Fahndung anordnen. Wenn er das überhaupt annimmt wird er beide Seiten befragen, die Tochter wird sagen: "wieso Unterschlagen... meine Mutter kann das Auto jederzeit abholen" und dann wars das... keine Fahndung, Einstellung des Verfahrens!!! Die Justiz hat besseres zu tun als sich um sowas zu kümmern

Zitat:

@stero111 schrieb am 22. Mai 2021 um 20:51:20 Uhr:



Zitat:

begründeten Verdacht einer Straftat - Unterschlagung - Wird dies zur Anzeige gebracht wird das Fahrzeug natürlich zur Fahndung ausgeschrieben.

Ja, wenn ein Richter oder Staatsanwalt das anordnet... und der will erstmal Beweise sehen und wird nicht einfach in einer Familienangelegenheit eine Fahndung anordnen. Wenn er das überhaupt annimmt wird er beide Seiten befragen, die Tochter wird sagen: "wieso Unterschlagen... meine Mutter kann das Auto jederzeit abholen" und dann wars das... keine Fahndung, Einstellung des Verfahrens!!! Die Justiz hat besseres zu tun als sich um sowas zu kümmern

Direkt nach Anzeigenerstattung bei der Polizei wird die Karre ausgeschrieben. Da wird nicht extra eine Anordnung benötigt. Das ist Standard im Rahmen eines Diebstahls oder Unterschlagung von Kfz.
Vorausgesetzt die Eigentumsverhältnisse stehen eindeutig Fest so dass von einer Unterschlagung ausgegangen wird.

Ich würde das nicht machen.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 22. Mai 2021 um 21:04:47 Uhr:


Ich würde das nicht machen.

Das ist dann deine vom Einzelfall abhängende Entscheidung. Ich kenne es nicht anders. Da spielt auch keine Rolle dass es sich um die Tochter handelt.

Zitat:

Vorausgesetzt die Eigentumsverhältnisse stehen eindeutig Fest so dass von einer Unterschlagung ausgegangen wird.

Genau!!!! Eine Unterschlagung innerhalb der Familie ist erstmal nachzuweisen...Und das obwohl die Tochter das Auto schon länger nutzt und die Mutter die Tickets offenbar bezahlt hat.... auch wenn die Eigentumsverhältnisse fest stehen...!!! Kopfschüttel!!!!

Vielleicht liest du mal von Anfang. Dann muss auch niemand deine falschen Sachunterstellungen korrigieren und du kannst ganz elegant über deine eigenen Stöckchen hüpfen. 🙄

Zitat:

@stero111 schrieb am 22. Mai 2021 um 21:34:42 Uhr:



Zitat:

Vorausgesetzt die Eigentumsverhältnisse stehen eindeutig Fest so dass von einer Unterschlagung ausgegangen wird.

Genau!!!! Eine Unterschlagung innerhalb der Familie ist erstmal nachzuweisen...Und das obwohl die Tochter das Auto schon länger nutzt und die Mutter die Tickets offenbar bezahlt hat.... auch wenn die Eigentumsverhältnisse fest stehen...!!! Kopfschüttel!!!!

Die Tickets spielen bei der Straftat keine Geige. Genauso wie die Dauer der Nutzung. Es besteht der Verdacht der Unterschlagung.

Aber Du scheinst ja jede Menge Erfahrungen in diesem Bereich zu haben.

Und was soll das „Kopfschüttel“. Bleib sachlich oder wir lassen es.

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  • Die Rückholung mit Zweitschlüssel ist ja eine gute Idee, aber Vorsicht. Die NL betreibt eine äußerst effektive Kennzeichenscannung an den Autobahngrenzübergängen bei der Einfahrt. Nur bei der Einfahrt nach NL, nicht bei der Ausfahrt. Der TE sollte also bei der Einfahrt nach NL ein familienfremdes Auto benutzen oder einen der Grenzübergänge abseits der Autobahn, denn die Grenzbeamten dort sind innerhalb von wenigen Sekunden in der Lage Querverbindungen zu erstellen.
    Meine Erfahrung: Ich bin vor einigen Jahren mal einige km/h zu schnell gefahren. Ich bekam insgesamt von einem Inkassobüro 4 Mal eine Zahlungsaufforderung mit einer jeweils heftigen Steigerung. Ich habe nicht reagiert, da ich wusste, dass ich bei meiner nächsten Einreise ein neues Auto mit einem anderen Kennzeichen haben würde. So war die Überraschung groß, dass ich direkt nach Grenzübertritt von einem Kradfahrer von der Autobahn gelotst wurde und mir eröffnet wurde, dass ich doch mal der Halter von Fahrzeug ......... gewesen sei. Habe dann fast die 10fache Summe vom Ausgangsbescheid blechen müssen oder mein neues Auto wäre beschlagnahmt worden.
    Könnte also sein, dass das Auto vom TE wegen der Anzahl der Vergehen schon auf der Fahndungsliste steht und der TE beim Grenzübertritt über die Autobahn direkt schon die 12.000€ löhnen darf. Datenschutzmäßig ist das schon ganz heftig, aber irgendwo hat die NL eine Quelle aufgetan von der kaum jemand weiß.

    Da es hier schon um eine nennenswerte Summe Geld geht, könnte man vielleicht den Gegenwert von 2 der 177 Knöllchen in eine anwaltliche Erstberatung investieren.

    Euer erstes Ziel ist, dass durch den Entzug des Autos keine weiteren Strafen mehr auflaufen.
    Und als zweites Ziel, sollen die bereits aufgelaufenen Strafen von der Verursacherin eingefordert werden oder nicht?

    Gelöscht

    Was ist der Wagen eigentlich noch wert?
    177x70 sind ~12.000€

    Kann denn die niederländische Halterhaftung hier in D auch vollstreckt werden?

    Bei mir wären 12.000€ ein echtes Problem.

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