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Nur an Gewerbetreibende - Angebot nicht erwähnt

Hallo,

ich war heute bei einem Gebrauchtwagenhändler im Umkreis und schaute mir einen PKW an.
Naja, dieser entsprach nicht so wirklich der Beschreibung des Internetinserats, aber jetzt kommt der Knüller. Weil das Fahrzeug 10 Jahre alt war und schon eine unglaubliche Laufleistung von 125tkm hatte, meinte er, er könne nur an Gewerbetreibende verkaufen - das stand natürlich nicht im Inserat und wurde am Telefon auch nicht erwähnt.

Da ich aktuell kein Gewerbetreibender bin und ich ohnehin das Fahrzeug für mich als Privatperson kaufen wollte, fühlte ich mich natürlich über den Tisch gezogen.

Gibt es irgendwelche Mittel, dass er solche Sachen nicht mehr abziehen kann?

Beste Antwort im Thema

Der Verkäufer kann dir sogar sagen : Du an dich verkaufe ich nicht weil ich dazu keine Lust habe.

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Moin,

Volker - mit dem kleinen Problem, das DIESER dann juristisch dem realen Käufer wieder gewährleistungspflichtig wird ... Würdest du sowas machen?

Natürlich ist der Händler nicht viel anderes als ein Makler und wenn das wirtschaftliche Risiko zu groß ist, dann hat man in DE vertragsfreiheit, kann sich also aussuchen an WEN man etwas veräußert. Würdest du denn ein Auto für 1500€ an eine Person verkaufen, die potentiell das Recht hat von dir Kosten für Reparaturen bis bestimmt 1000€ zu fordern? Bedenke dabei, das deine Marge an so einem Auto vielleicht 500€ ist. Das würdet du 3 Monate machen - dann wärst du pleite.

Richtig - was willst du da machen? Solange keine gravierend falschen Angaben gemacht wurden hat der Händler einen gewissen Bewerbungsfreiraum. Da etwas nachzuweisen ist irre schwer - und das für 50€?!

Die Regelung zur Gewährleistung ist nicht unsinnig. Sie hat den Umstand behoben, das man beim Kauf eines 50 Cent Eies besser geschützt war als beim Kauf vieler anderer zum Teil sehr viel teurerer Artikel. Sie hat bis heute viele Menschen gut geschützt. Nachteilig ist sie nur für 2 Personenkreise - wirklich gut informierte Käufer (die bekommen halt manch ein Auto nicht) und Händler die aufgehübschte Seelenverkäufer vertickt haben (und um die ist es ehrlich nicht schade).

MfG Kester

Zitat:

Volker - mit dem kleinen Problem, das DIESER dann juristisch dem realen Käufer wieder gewährleistungspflichtig wird ... Würdest du sowas machen?

Das Problem ist mir bekannt und ich würde es machen (Habe selber einen Zettel für Kleingewerbe "Ankauf, Verkauf und Dienstleistungen aller Art".) Aber natürlich nur für Leute, die ich sehr gut kenne.

Und die Händler trifft keine Schuld. Die werden gezwungen, eine Gewährleistung für ein Produkt zu übernehmen, was sie weder erfunden noch gebaut haben und was aus so vielen Teilen besteht, dass selbst ein Fachmann nicht überblicken kann, ob und wo mittelfristig mal was kaputtgeht. Ich kann die Händler voll verstehen und habe selber schon als Privatmensch Autos vom Händler mit Haftungsausschluss gekauft (was eigentlich mutig ist, weil juristisch nicht haltbar), aber wäre nie drauf gekommen, denen Ärger zu machen. Sonst kikkt man sich selber von hinten durch die Brust ins Auge und es gibt in Zukunft gar keine Autos mehr für Privatkunden mit Wohnsitz in Europa. (O-Ton eines Opelhändlers, der mir einen Panda ohne Gewährleistung verkauft hat und dem ich dafür heute noch dankbar bin.)

Moin,

Die Befürchtung isz unbegründet, da der Handel mit jungem Gebrauchten speziell für die Hersteller immer lukrativer wird (hohe Preise der Neuwagen, hohe Anzahl an Leasingrückläufern, irre Bevorzugung dieser ehemals teuren Fahrzeuge im Gebrauchthandel) - klar für die alten Platzhirsche bedeutet das mehr Druck.

Aber diese Argumente kommen immer, egal was nun reguliert wird, seien es Chemikalien, Umwelt usw. am Ende meist Lobbygerede und heiße Luft. Für viele Händler ist der Ex-Gewerbe verkauf bei Inzahlungnahmen viel angenehmer und praktischer - die Autos sind meist nach 1-2 Wochen weg und man hat Null Risiko und bindet sich damit auch kein gebundenes Kapital ans Bein. Da sind ne Menge Autos bei, die man auch Recht Risikoarm als Gebrauchtfahrzeug verkaufen könnte - aber so ein Auto steht im Schnitt 4 Monate bis es verkauft wird. Das ist der hauptsächlich unattraktive Teil.

MfG Kester

Mich lies die Sache über Silvester nicht in Ruhe und kann jetzt wieder melden...

@Corsadiesel
Ja das Auto ist 10 Jahre und kostet soviel wie ein Dacia Sandero als Neuwagen...
Natürlich kann ich nicht erwarten, dass ein gewerblicher Händler das Fahrzeug komplett zerlegt und alle möglichen Fehler erkennt und beseitigt. Aber das ist eben das Risiko, dem sich ein Gebrauchthändler einlässt.

Was mich ärgert ist, wie schon Rotherbach angemerkt hat, dass das Fahrzeug nicht expliziet für Gewerbetreiber vorgehalten wird. (Es gibt sogar extra eine Option, die solche Angebote für Privatkunden ausblendet).

@VolkerIZ Nein, ich habe aktuell keinen Gewerbetreibenden in meinem Bekanntenkreis, der für mich das Fahrzeug kaufen würde und das Risiko der Gewährleistung übernehmen würde.

Zitat:

Natürlich ist der Händler nicht viel anderes als ein Makler und wenn das wirtschaftliche Risiko zu groß ist, dann hat man in DE vertragsfreiheit, kann sich also aussuchen an WEN man etwas veräußert. Würdest du denn ein Auto für 1500€ an eine Person verkaufen, die potentiell das Recht hat von dir Kosten für Reparaturen bis bestimmt 1000€ zu fordern? Bedenke dabei, das deine Marge an so einem Auto vielleicht 500€ ist. Das würdet du 3 Monate machen - dann wärst du pleite.

Das abzutun mit der Vertragsfreiheit wäre meiner Meinung nach zu einfach und ich bezweifele, dass die in meinem Fall so gelten würde. Aber schlussendlich ist es egal. Theoretisch könnte ich die Erstattung der Fahrtkosten verlangen, aber die ggf. 15€ sind es nicht Wert.

Es ärgert mich viel mehr, dass der Verkäufer seine Masche weiter durchziehen kann.

Was ich mich allerdings ernsthaft Frage. Wer soll denn die Autos kaufen? Ein normaler Gewerbetreibender wird das Auto ja für den Eigenbedarf wohl nicht kaufen und eine Gebrauchtwagengarantie ist für ältere bzw. Fahrzeuge mit 6-stelligen Kilometerstand wohl nicht zubekommen. Werden die alle Vorgehalten für den Export? Bei meiner Fahrzeugsuche sind das einfach mal 2/3 aller Angebote...

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Moin,

Einen Schadensersatzanspruch gäbe es aber nur, wenn du vorher ausdrücklich danach gefragt hättest - solltest du bei solchen Überlegungen beachten.

Doch klar - wenn du zu mir kommst und du mir unsympatisch wärst - muss ich dir das Auto ja auch nicht verkaufen sondern dürfte dir den Verkauf verweigern. Klar ;-) man macht das dann etwas geschickter ... aber gehen tut das wohl.

Es gibt genug interessenten für solche Autos - auch gewerbliche innerhalb DEs. Denn eine Risikoabschätzung macht ja im Zweifel jeder selbst.

MfG Kester

Es gibt weder einen Kauf-, noch einen Verkaufszwang. Kauft man die Karre halt wo anders. Als ob es sonst keine Probleme auf der Welt gibt.

Zitat:

@VolkerIZ schrieb am 30. Dezember 2014 um 12:57:19 Uhr:


Ich kann die Händler voll verstehen und habe selber schon als Privatmensch Autos vom Händler mit Haftungsausschluss gekauft (was eigentlich mutig ist, weil juristisch nicht haltbar), aber wäre nie drauf gekommen, denen Ärger zu machen. )

Da Du einen Gewerbeschein besitzt kaufst Du kein Auto als Privatmann sondern als Gewerbetreibender, ergo kann die Gewährleistung komplett ausgeschlossen werden.

Da ist schon der eine oder Andere gewaltig auf die Schnauze gefallen als rausgekommen ist das der angebliche Privatmann einen Gewerbeschein besitzt und damit die Gewährleistung nicht mehr ausschliessen kann wenn Er seine privaten Autos Privat verkauft.

Selbst wenn man bei einer GmbH Geschäftsführer und Eigentümer der Firma in Personalunion ist kann ein Verkauf des Privatautos Fallstricke haben wenn das Auto auf den eigenen Namen läuft.

Beim Gewährleistungsrecht haben die hochintelligenten Bürokraten in Brüssel keinen Unterschied zwischen Personen gemacht die vom Fach sind, zb Autohändler, oder Fachfremd wie zb ein Bäcker.

Ein Bäcker, Friseur usw hat dieselben Pflichten wie ein Autohändler.

Im Grunde kann man mit Gewerbeschein nur noch an Andere mit Gewerbe verkaufen wenn man sich nicht in die Nesseln setzten will.

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 3. Januar 2015 um 12:15:51 Uhr:


Moin,

Einen Schadensersatzanspruch gäbe es aber nur, wenn du vorher ausdrücklich danach gefragt hättest - solltest du bei solchen Überlegungen beachten.

Doch klar - wenn du zu mir kommst und du mir unsympatisch wärst - muss ich dir das Auto ja auch nicht verkaufen sondern dürfte dir den Verkauf verweigern. Klar ;-) man macht das dann etwas geschickter ... aber gehen tut das wohl.

Es gibt genug interessenten für solche Autos - auch gewerbliche innerhalb DEs. Denn eine Risikoabschätzung macht ja im Zweifel jeder selbst.

MfG Kester

Wie gesagt, "Irrtümer blab bla, waren nicht ausgeschlossen" und das Angebot richtete sich expliziet nicht nur an Gewerbetreibende - denke die Chancen stehen da nicht soooo schlecht. Anderseits glaube ich nicht, dass es die Gerichte ähnlich sehen würde, dass ab einem bestimmten Fahrzeugalter oder Kilometerleistung Privatleute automatisch davon ausgehen müssen, dass das Fahrzeug Gewerbetreibenden vorenthalten ist.

Und wie gesagt, dass Verkaufsgespräch verlief ganz normal... Und erst nach einer 15-20 Min. kam der erst von wegen erst mit "Nur an gewerbliche"... wenn er grundsätzlich nur an gewerbliche hätte verkaufen wollen, hätte er das von vornherein sagen müssen.

Zitat:

Es gibt weder einen Kauf-, noch einen Verkaufszwang. Kauft man die Karre halt wo anders. Als ob es sonst keine Probleme auf der Welt gibt.

Danke für die Info - darauf wäre ich nicht gekommen...

Hi,

ich denke das da so mancher Verkäufer auch ein bißchen ein Schlitzohr ist. Wenn die merken das der Kunde völlig Ahnungslos ist und schon dankbar über eine Gebrauchtwagengarantie die es womöglich gegen Aufpreis gibt geht so manch einer auch bei älteren Fahrzeugen auch mal das Risiko eines Verkaufs ein.

Bei Kunden die sich auskennen,womöglich noch das böse Wort Gewährleistung in den Mund nehmen oder offensichtlich sehr pingelig sind wird dann schnell mal ein Schlußstrich gezogen.

Ist auch ein schwieriges Thema, ein gewisser Schutz für unwissende Käufer ist durchaus wichtig. Aber es sollte für Kunden die Wissen was sie tun ohne Gewerbeschein ein altes Fahrzeug zu kaufen völlig auf eigenes Risiko. Aber jede Lücke wird natürlich dann auch gleich wieder ausgenutzt.

Die heutige "Vollkasko Mentalität" vieler Kunden ist natürlich auch zum kotzen. Wer einen 10 Jahre alten Wagen kauft und völlige Perfektion erwartet kann so manchen Händler ganz schon nerven 😉

gruß Tobias

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 3. Januar 2015 um 23:29:41 Uhr:


Hi,

ich denke das da so mancher Verkäufer auch ein bißchen ein Schlitzohr ist. Wenn die merken das der Kunde völlig Ahnungslos ist und schon dankbar über eine Gebrauchtwagengarantie die es womöglich gegen Aufpreis gibt geht so manch einer auch bei älteren Fahrzeugen auch mal das Risiko eines Verkaufs ein.

Bei Kunden die sich auskennen,womöglich noch das böse Wort Gewährleistung in den Mund nehmen oder offensichtlich sehr pingelig sind wird dann schnell mal ein Schlußstrich gezogen.

Ist auch ein schwieriges Thema, ein gewisser Schutz für unwissende Käufer ist durchaus wichtig. Aber es sollte für Kunden die Wissen was sie tun ohne Gewerbeschein ein altes Fahrzeug zu kaufen völlig auf eigenes Risiko. Aber jede Lücke wird natürlich dann auch gleich wieder ausgenutzt.

Die heutige "Vollkasko Mentalität" vieler Kunden ist natürlich auch zum kotzen. Wer einen 10 Jahre alten Wagen kauft und völlige Perfektion erwartet kann so manchen Händler ganz schon nerven 😉

gruß Tobias

Aber andererseits ist auch die "gekauft wie gesehen - Schlitzohr-Masche" von gewerblichen völlig daneben...

Es gibt halt einfach kein "fairplay"... aber darum gehts in diesem Thread eigentlich nur nebenbei...
Aber anderseits würde ich auch behaupten, dass die Schlupflöcher auch eher von gewerblichen (aus)genutzt werden, als von privaten und daher eher den "professionellen" wie früher auch, den schwarzen Peter zu zuschieben ist, wie mein Beispiel zeigt...

wenn sich ein "Ahnungsloser" einen Gewerbeschein holt um einen Wagen zu kaufen, dann muss er auch mit den Konsequenzen leben können.

Andererseits sieht die Rechtsprechung eben keinen Unterschied, ob ein Auto 3 Jahre alt ist und 30000km drauf hat oder ob es 15 Jahre alt ist und 350000km runter hat. Dann muss der VK einfach so schlau sein und den Bock mit dem Prädikat "nicht fahrbereit" oder "defekt" versehen und schon braucht es auch keine Garantie mehr.
Ich kann nur die Arschlöcher nicht leiden, die wissentlich ahnungslose Endverbraucher über den Tisch ziehen und einen Wagen verkaufen, der nicht halten kann, defekte Bremsen hat oder gar einen gefälschte HU / AU... die gehören einfach aus dem Verkehr gezogen. Wenn ein Händler bei einem zu genau hinsehenden die Notbremse zieht wie hier vielleicht geschehen... that´s life... wenn der Wagen schon weg gewesen wäre in der Zeit zwischen Anruf und Besichtigung hättest Du auch Pech gehabt. Nimm´s nicht so schwer... dann war es eben nicht dieses Auto. Auch andere Mütter haben ...

So ein Gewese um eine Lappalie. Nur mal angenommen, du könntest den Händler abmahnen(lassen). Was hast damit gekonnt ? Da steht halt in Zukunft eben dabei , dass man für Irrtümer, Druckfehler ... keine Haftung übernimmt.
Da kannst dir dann wirklich auf die Schulter klopfen.

🙄 Hast du nichts besseres zu tun, als zu versuchen den Rechthabenden Händler mit irgendwelchen Konsequenzen zu belehren? Der Fall ist doch eindeutig.

@keksemann Genau darum geht es mir ja...

@Gleiterfahrer & Mr.Blade

In dem Thread geht es darum, geht es darum ob ein signifikates Merkmal (hier einen eingeschränkten Käuferkreis) deutlich Kennzeichen muss.

Nach euer persönlichen und belanglosen Meinung wurde nicht gefragt..

Zitat:

Nach euer persönlichen und belanglosen Meinung wurde nicht gefragt..

wie geil.... 😁

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