Nun hat es mich auch erwischt...

Mercedes

Über 50 Jahre ist es gut gegangen.
Der LKW war heute stärker als ich.

Erfreulicherweise hat er gewartet. Das scheint heute nicht mehr selbstverständlich zu sein, obwohl wir alle versichert sind...

Tja, nun beginnt die Lauferei.

Nach erstem fachkundigem Blick neue Heckstoßstange samt Träger und Leisten, neues Rücklicht, Blech über dem Träger "soeben" angetickt und auch an der Klappe ist eine Minibeschädigung.

Ich denke da kommen locker mehr als 3 Tsd. zusammen.

Unfall heckschaden links
48 Antworten

Ist das nicht was für dsr24.de ???

Zitat:

@snwtgr schrieb am 2. Februar 2023 um 08:19:17 Uhr:


Ist das nicht was für dsr24.de ???

--
Bitte um Aufklärung.
Ich möchte nicht blöd sterben...🙄

Zitat:

@rauschkugel10 schrieb am 1. Februar 2023 um 20:01:23 Uhr:


Warum immer gleich zum RA rennen, auch bei klarer Schuldfrage? Treibt doch nur die Versicherungsbeiträge für uns alle hoch. Die Fakten liegen vermutlich auf dem Tisch. Abwarten, was die Versicherung macht. Wenn's nicht passt, kann ich noch immer zum RA gehen. Problem ist zudem, dass ich bei Teilschuld auf einen Teil der RA Kosten sitzen bleibe. Streithansl haben evtl. Rechtsschutz, hier ist evtl. eine Selbstbeteiligung fällig.

Kann man so machen, klar. Tatsache ist jedoch leider, dass Versicherer mit ihren juristisch geschulten Mitarbeitern und auch mit externen Dienstleistern, z.B. ControlExpert, systematisch versuchen, die Ansprüche der Gegenseite zu kürzen.
Die Fakten liegen "vermutlich" auf dem Tisch? Eben. Vor Ort ist noch alles klar, dann kommt der Fragebogen der Versicherung und es geht los. Ein Großteil der Ansprüche wird anerkannt, für eine Kürzung von wenigen hundert Euro rennen viele Geschädigte nicht mehr zum Anwalt, so das Kalkül vieler Versicherer. Der später beauftragte Anwalt hat dann die gleiche Arbeit, kann aber nur den geringeren Streitwert abrechnen. Sein Ehrgeiz wird sich entsprechend in Grenzen halten.
Wenn die Zusatzkosten für gegenerische Anwälte geringer sind als die Ersparnis durch die Kürzungen rechnet sich das ja auch. Für die Versicherung.
Zum Streithansl: Wer seine Ansprüche durchsetzt ist für mich kein Streithansl.

Aber, wie immer gilt: jeder wie er mag. 😁

Gruß
Hagelschaden

Zitat:

@Higgi schrieb am 2. Februar 2023 um 07:14:22 Uhr:



... Dann kam von der Versicherung ein Schriebs… Benennen sie Zeugen…! Wurde die Polizei gerufen, Aktenzeichen? Wohlgemerkt wir reden von nem Streifschaden und klarer Schuldfrage! ...

... Mercedes sagte mir, so einfach geht das schon lange nicht mehr! Versicherungen würden auch bei glasklarer Sachlage IMMER Rechnungen kürzen und Schäden „billiger“ rechnen ...

Wichtig dabei ist nicht die Einschätzung der Sachlage durch die Unfallbeteiligten, sondern vielmehr, ob in einem Unfallprotokoll durch die Polizei die Schuldfrage durch den Unfallverursacher zugegeben wurde.

Ist auf dem Protokoll das Kreuz an der richtigen Stelle und der Verursacher hat das unterschrieben, dann ist das für die Werkstätten kein Problem, über eine Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung abzurechnen.

Die Schadenhöhe wird dann durch einen unabhängigen Sachverständigen geprüft und die Werkstätten können sogar in einem gewissen Rahmen, z.B. bei Begutachtung nicht sichtbaren Schäden durch den Unfall, auch etwas mehr abrechnen.

Ein Anwalt ist dann nicht zwingend erforderlich.

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Zitat:

@burky350 schrieb am 2. Februar 2023 um 08:49:15 Uhr:


..., sondern vielmehr, ob in einem Unfallprotokoll durch die Polizei die Schuldfrage durch den Unfallverursacher zugegeben wurde.
...

Und das ist ja die Krux bei vermeintlichen Bagatellunfällen! Wer ruft normalerweise die Polizei bei einem Parkrempler? Kommt die Polizei deswegen überhaupt raus?

Als Geschädigter will ich ja nur meinen Schaden reguliert haben und mein Auto wieder instandgesetzt haben! Von zusätzlich anfallenden hohen "Nebenkosten" oder sonstigen Verzögerungen habe ich ja nix außer Ärger und Zeitaufwand. Und bereichern kann und will ich mich auch nicht an einem unverschuldeten Schaden.

Und ja - letztendlich wird es so für alle Versicherten teurer wenn die Versicherungen die Schadensabwicklung immer weiter verkomplizieren.

Unfallverursacher werden allerdings auch immer merkwürdiger. Keine Verantwortungsübernahme mehr (Mist kann jeder mal bauen!), ich bin nicht schuld, hab nix gemerkt, ist doch nur ein Kratzer, das andere Auto ist doch schon eh alt... bis zu völliger Überraschung dann, dass ein vermeintlich kleiner Schaden sich so auf mehrere tausend Euro Gesamtrechnung aufbläht!

Kenne ich auch, ganz kleiner Stoßstangenkratzer und die Stange stand minimal rein...der Gegner ausgestiegen, hier hast du 50€ und lässt den Kratzer polieren und die Stoßstange wird mit den Händen wieder in Form gedrückt.
Nee, nee...da kommt erstmal die Ollizei und nimmt den Unfall auf...mit der Hauptsache, das die Schuldfrage 100%ig geklärt ist...in dem Falle war der Gegner schuld...
Nach den offiziellen Formalitäten kam dann mein Gutachter...aus den schnellen 50€ sind dann 1509€ geworden!

Gruß

Zitat:

@Higgi schrieb am 2. Februar 2023 um 12:46:58 Uhr:



Und das ist ja die Krux bei vermeintlichen Bagatellunfällen! Wer ruft normalerweise die Polizei bei einem Parkrempler? Kommt die Polizei deswegen überhaupt raus?

Ja, die kommen. Kann nur je nach Schilderung des Vorfalls etwas dauern bis die da sind, da die natürlich auch ihre Prioritäten setzen müssen.

Das Problem ist halt, dass man als Laie ja garnicht wirklich beurteilen kann, ob es ein Bagatellschaden mit geringer Schadenhöhe ist oder was eine Reparatur letztendlich kosten wird.

Ohne Unfallaufnahme durch die Polizei würde ich es nur machen, wenn Dir als Geschädigter der "kleine" Schaden letztendlich egal ist und eine Reparatur für Dich ohnehin nicht in Frage kommt. Sobald eine Reparatur auch nur ansatzweise in Erwägung gezogen wird, dann nur mit polizeilicher Unfallaufnahme, denn auch nur einen kleinen Kratzer beheben zu lassen, der sich eben nicht mehr mit Polieren oder SmartRepair beseitigen lässt, kann je nach betroffenem Bauteil schnell mal vierstellig werden.

Bei der B-Klasse meiner Frau ist mal jemand leicht hinten gegen die Stoßstange gerutscht. Augenscheinlich erstmal ein Bagatellschaden. Der offensichtlich entstandene "Kratzer" stellte sich dann als Riss heraus. Hinter der Stoßstange war zudem auch der Prallkörper eingedrückt und ein Parksensor war defekt. Schaden lag deutlich über 2.000 EUR. Polizei war nach 3 Minuten am Unfallort, da die Wache nur 500 Meter entfernt war.

Fehleintrag

Wenn ich die Preise hier so lese 😕 Ich hatte das komplette Seitenteil ( Cabrio ) hinten vermackelt, ist mir was dickes mit 2 Rädern drangefallen 🙄 Kasko hilft klar, ab zu MB, Gutachter sagt Seitenteil bleibt drin der wird innen freigemacht und gedrückt, Ein Kaskoschaden beinhaltet leider KEIN beilakieren der Tür bei Silber wird man das sehen. 3200,- 😮 ich hatte bei dem Schaden locker mit 5-7K gerechnet. Lag aber wahrscheinlich daran das es ne Kasko Abrechnung war.
Also ab zum Lacker, der meinte, den zieh ich dir wieder grade, waren schon so 6-7 stellen mit richtig tiefen Eindellungen. 4 tage später abgeholt, tadellose Arbeit, beilakieren der Tür logischerweise auch mit drin und kleine macken die nicht bestandteil des Missgeschicks waren.
Der Lacker schrib dafür 480,- euro auf die Rechnung. Fotos von den einzelnen Reparaturschritten hab ich auch bekommen. Tja, ich Ihm 520,- gegeben und einen Sixpack, davon haben wir noch eins zusammen getrunken.
Dank fiktiver Abrechnung bleibt mir noch reichlich Geld über, das ich wahrscheinlich bei einem späteren Verkauf des Wagens wieder drauflegen werde. Es ist schon echt Irre was die Versicherungen Anwälte und Gutachter zum teil für einen Stoßstangenkrazer hier an Kohle rausholen.

Würdest Du das auch so locker sehen, wenn es kein Kaskoschaden zu eigenen Lasten sondern ein fremdverschuldeter Schaden wäre?
Die Hinterhof(Fach)werkstatt ist nicht immer die Wahl des Geschädigten.

Nein sicher nicht, ich will damit nur sagen das zum Teil Versicherungsgelder rausgeballert werden wo ein Smartrepair im zweifelsfall auch ausreicht. Oftmals geht das bis an die grenze zum Totalschaden. Mein fall ist ja so ein Beispiel, nix mehr zu sehen, Auto 12 Jahre alt und fährt in 10 jahren wahrscheinlich in die Presse.
Als Haftpflichtschaden aber sicherlich nah an der Grenze zum Totalschaden.

Es ist allgemein bekannt, dass bei Schäden die durch eine Versicherung gedeckt sind, sehr dick aufgetragen wird.
Wie mein Werkstattmeister sagt: "es gibt ein Kostenvoranschlag für die die selber zahlen und einer für die Versicherungen" 😁

Zitat:

@Hagelschaden schrieb am 2. Februar 2023 um 08:41:11 Uhr:



Zitat:

@rauschkugel10 schrieb am 1. Februar 2023 um 20:01:23 Uhr:


Warum immer gleich zum RA rennen, auch bei klarer Schuldfrage? Treibt doch nur die Versicherungsbeiträge für uns alle hoch. Die Fakten liegen vermutlich auf dem Tisch. Abwarten, was die Versicherung macht. Wenn's nicht passt, kann ich noch immer zum RA gehen. Problem ist zudem, dass ich bei Teilschuld auf einen Teil der RA Kosten sitzen bleibe. Streithansl haben evtl. Rechtsschutz, hier ist evtl. eine Selbstbeteiligung fällig.

Kann man so machen, klar. Tatsache ist jedoch leider, dass Versicherer mit ihren juristisch geschulten Mitarbeitern und auch mit externen Dienstleistern, z.B. ControlExpert, systematisch versuchen, die Ansprüche der Gegenseite zu kürzen.
Die Fakten liegen "vermutlich" auf dem Tisch? Eben. Vor Ort ist noch alles klar, dann kommt der Fragebogen der Versicherung und es geht los. Ein Großteil der Ansprüche wird anerkannt, für eine Kürzung von wenigen hundert Euro rennen viele Geschädigte nicht mehr zum Anwalt, so das Kalkül vieler Versicherer. Der später beauftragte Anwalt hat dann die gleiche Arbeit, kann aber nur den geringeren Streitwert abrechnen. Sein Ehrgeiz wird sich entsprechend in Grenzen halten.
Wenn die Zusatzkosten für gegenerische Anwälte geringer sind als die Ersparnis durch die Kürzungen rechnet sich das ja auch. Für die Versicherung.
Zum Streithansl: Wer seine Ansprüche durchsetzt ist für mich kein Streithansl.

Aber, wie immer gilt: jeder wie er mag. 😁

Gruß
Hagelschaden

Nur so als Beispiel, ich hatte vor ca. 1 1/2 Jahren einen Unfall. Hinter einem Traktor fuhren mehrere Pkws. Ich war so ca. an 4 oder 5 Stelle hinter den Traktor. An einer sehr übersichtlichen Stelle wollte keiner der vorausfahrenden Pkw überholen, obwohl kein Gegenverkehr kam. Ich begann daher mit dem Überholvorgang. Als ich etwa auf Höhe des 2. Fahrzeugs hinter dem Traktor war, zog der Pkw nach links und fuhr mir voll in die Seite. Wir haben beide den Schaden der Versicherung gemeldet. Ich hab mich im Netz informiert, wie die Rechtssprechung ist. Bei einem vergleichbaren Fall sprach ein Gericht dem Ausscherenden 80 Prozent schuld zu, dem Überholer 20 Prozent. Auch wenn ich das (alleinige) Verschulden beim Unfallgegner sah (Fehler beim Spurwechsel, doppelte Umschaupflicht), so weiß ich, dass es in bestimmten Fällen die Gefährdungshaftung gibt. Und nachdem da die Rechtssprechung relativ eindeutig war (hab einige Urteile durchgelesen, der Überholer bekam immer eine Teilschuld), habe ich mich damit abgefunden. Ich bin mit einer Forderung von 80 zu 20 an die gegnerische Haftpflichtversicherung herangetreten (mit Verweis auf das Urteil) und die haben das so aktzeptiert.
Jetzt ist das aber ein Fall, wo man durchaus "streiten" könnte. Ich bin aber kein Streithansl und hab mich auch aufgrund der Rechtssprechung mit der Teilschuld abgefunden. Und das ohne RA. Aber wie du schon geschrieben hast, jeder wie er mag und kann, aber bitte nicht unnötigerweise auf Kosten der Versicherungszahler. Wenn der Unfallhergang unklar ist oder gar der Unfallgegner den Sachverhalt völlig anders/wahrheitswidrig darstellt, führt zumeist kein Weg am RA vorbei. So nu aber Schluss.... Ende zu dieser Thematik.

Was heißt denn unnötig? Der Gesetzgeber hat ausdrücklich festgelegt, dass man als Geschädigter - auch bei klarer Schuldfrage - einen Rechtsanwalt zur Geltendmachung und Durchsetzung seiner Ansprüche auf Kosten des Schädigers beauftragen darf.
Ob die Versicherung der Gegenseite kooperativ ist oder nicht bzw. nach aktueller Rechtslage zu regulieren gedenkt oder die diversen Streichungs- und Kürzungspunkte ansetzt weiß man halt vorher nicht. Insofern passt hier das Wort unnötig nicht mal ansatzweise.
Ich habe als Geschädigter weder Lust noch Veranlassung dies herauszufinden bevor ich meinen Rechtsanwalt beauftrage.

Gruß
Hagelschaden

Ich hasse den Tag, an dem ich mich an diesem Thema beteiligt habe. Inzwischen habe ich gefühlt 100 mehr oder weniger informative Beiträge gelesen. Ich denke, die werte Gemeinschaft hat jetzt begriffen, man kann oder eben auch nicht, einen RA einschalten. Jeder wie er will.
Nach meiner langjährigen Fahrpraxis könnte ich Euch mit einer von Unfallabwicklungen Zuschüssen, wollt Ihr das? Sicher nicht, also hört endlich auf. Genug ist Genug.

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